Kanaren

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Alltours kündigt Impfpflicht in konzerneigenen Hotels an

Der deutsche Reiseveranstalter Alltours wird voraussichtlich ab 31. Oktober 2021 Übernachtungen in den konzerneigenen Allsun-Hotels nur noch dann gestatten, wenn ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 vorgelegt werden kann. Personen, die das nicht können oder wollen, sind künftig von der Beherbergung ausgeschlossen. Alltours ist ein bedeutender Tour Operator auf dem Markt der D-A-CH-Region. Die Firmengruppe betreibt insgesamt 35 Hotels selbst. Diese befinden sich auf Mallorca, den Kanaren und in Greichenland. Firmenchef Willi Verhuven ist davon überzeugt den richtigen Weg zu gehen: „Wir wollen allen Gästen höchstmögliche Sicherheit bieten, damit sie ihren Urlaub entspannt genießen können”. In einer Übergangsphase, die je nach Fortgang der deutschen Impfaktion gegebenenfalls verlängert werden könnte, ist beim Check-In ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzulegen. Auch dann gilt: Ohne negativen Befund gibt es keine Beherbergung in den 35 Allsun-Hotels. Allerdings dürfte dies zumindest für österreichische Urlauber kein nennenswertes Problem darstellen, denn es gibt mittlerweile unzählige Möglichkeiten der Länder, Gemeinden und Apotheken sich kostenfrei testen zu lassen. Eine interaktive Karte, die alle Gratis-Tests in ganz Österreich darstellt, hat Aviation Direct unter diesem Link bereitgestellt. “Alltagsmasken” sollen verpflichtend sein In der Aussendung von Alltours verbirgt sich auch ein durchaus merkwürdiges Detail, denn der Tour Operator schreibt, dass das Tragen von “Alltagsmasken” für Mitarbeiter und Gäste verbindlich ist. Dies verwundert insofern, da immer mehr Länder den FFP2-Standard vorschreiben, da sich zwischenzeitlich gezeigt hat, dass so genannte OP-Masken oder aber Mund-Nasen-Schutz aus Stoff kaum wirksam sind. Warum Alltours also explizit das

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Ex-Binter-Chef veräußert seine Aktien-Anteile

Der Geschäftsmann Pedro Agustín del Castillo verkauft seine ganzen Aktien-Anteile, die er an der Regional-Airline hält. Und zwar an die restlichen Anteilseigner des Unternehmens. Umgerechnet 20,7 Millionen US-Dollar würden die Wertpapiere wert sein, wie das Luftfahrtportal CH-Aviation berichtet. Binter-Chef Pedro Agustín del Castillo zog sich auf eigenem Wunsch nach zwei erfolgreichen Jahrzehnten als Präsident der kanarischen Fluggesellschaft zurück. Er wolle sich künftig voll und ganz auf seine Familienunternehmen konzentrieren. Auf den Chefsessel folgte del Castillo sein bisheriger Vizepräsident, Rodolfo Núñez Ruano. Vor dem Ausbruch der Coronavirus-Krise hatte Binter Canarias unter seiner Führung die besten Zahlen der bisherigen Unternehmensgeschichte erreicht – vier Millionen Passagiere jährlich und eine Ausdehnung über die Grenzen des Archipels hinaus. Das kann sich definitiv sehen lassen. Seinen Sitz im Verwaltungsrat übernimmt seine Tochter Susana del Castillo, die nun gemeinsam mit den Ratsmitgliedern Fernando del Castillo und Miguel Escudero die Interessen der Familie wahrnehmen wird.

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CanaryFly stellt den Flugbetrieb bis 21. März 2021 ein

Die spanische Fluggesellschaft CanaryFly stellt ihren Flugbetrieb im Zeitraum von 11. Jänner bis 21. März 2021 gänzlich ein. Das Unternehmen begründet den Schritt mit den jüngst verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen. Dazu Firmenchef Régulo Andrade in einer Medienerklärung: “Es gibt viele reguläre Passagiere, die aufgrund der Pandemie aufgehört haben zu fliegen. Die Kanarischen Inseln haben ihre Reisen zum Vergnügen oder zur Freizeit eingestellt und bewegen sich nur dann zwischen den Inseln, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Dies hat in den letzten Monaten zu einem deutlichen Rückgang der Auslastung praktisch aller unserer Flüge geführt.” Die Flotte von CanaryFly besteht aus sechs ATR72-500, die nahezu ausschließlich im Verkehr zwischen den kanarischen Inseln eingesetzt werden. Erst kürzlich wurde ein ATR72-500-Frachter angeschafft. Dieser wird demnächst kommerziell eingesetzt. Der Mitbewerber Binter Canaris teilte mit, dass der Flugbetrieb zwischen den kanarischen Inseln sowie zum spanischen und portugiesischen Festland aufrecht bleiben soll. Eine Einstellung ist momentan nicht angedacht.

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Berlin: Journalist will Quarantäne-Verordnung kippen

Der Berliner Journalist Olaf Alp hat ein Problem: Er muss sich nach seinem Kanaren-Urlaub in häusliche Quarantäne begeben. Doch das möchte er jetzt per Eilantrag verhindern. Seit dem 20. Dezember stuft das Auswärtige Amt auch die Kanarischen Inseln als Risikogebiet ein. Folglich werden Reise-Rückkehrer in Quarantäne geschickt. Der Betroffene lässt das aber nicht auf sich sitzen und setzt alles daran, die Quarantäne-Verordnung zu kippen. Dabei beruft er sich besonders auf zwei Eckpfeiler des Grundgesetzes: den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.  In dem Antrag an das Berliner Verwaltungsgericht führt er aus, dass die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes Berlin bei 212 Fällen auf 100.000 Einwohner liege, während sich die Inzidenz der Kanarischen Inseln bei 72,82 Fällen auf 100.000 Einwohner bewege. Vor diesem Hintergrund ergebe sich für Personen, die das Land Berlin nicht verlassen haben „eine höhere oder zumindest ebenso hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie das Coronavirus aufgenommen haben“. Die Menschen aus Berlin würden aber nicht in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, obwohl objektiv betrachtet das Ansteckungsrisiko höher sei, zitiert das Reiseportal Reisevor9 den Journalisten. Daher würde die Pflicht zur zehntägigen häuslichen Quarantäne eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte darstellen.  Der Kläger folgt hier einer bekannten Argumentationslinie: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte vor einigen Wochen die in der Corona-Einreiseverordnung des Bundeslandes geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten verworfen. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt seien als am Urlaubsort. Gerichte sind zwar bei der Urteilsfindung in aller Regel

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Deutschland macht die Kanaren schon wieder zum Risikogebiet

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt die kanarischen Inseln schon wieder zum so genannten „Risikogebiet“. Das hat für Personen, die über Weihnachten/Neujahr einen Urlaub dort verbringen wollen, Konsequenzen: Bei der Rückkunft droht Zwangsquarantäne. Deutschland steckt sämtliche Personen, die sich in einem „Risikogebiet“ aufgehalten haben, zehn Tage in Quarantäne. Frühestens am fünften Tag kann man sich jedoch mittels PCR-Test, der auf eigene Kosten gemacht werden muss, „freitesten“. Das Robert-Koch-Institut teilte mit, dass ab Sonntag die kanarischen Inseln wieder als „Risikogebiet“ geführt werden. Damit ganz Spanien auf Deutschlands „roter Liste“.

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Ab Freitag: Teneriffa schließt für Urlauber

So kurz vor den Weihnachtsfeiertagen müssen Reiseveranstalter eine Hiobsbotschaft hinnehmen: Teneriffa macht dicht. Der Reiseverkehr in und aus der Kanarischen Insel soll ab Freitag weitestgehend eingeschränkt werden. Das Urlaubsziel würde demnach mindestens 15 Tages geschlossen, die Ein- und Ausreise in Teneriffa sei nur noch aus wichtigen Gründen erlaubt. Das bedeutet: Touristen dürfen ausreisen, aber keine neuen einreisen. Auch Reisen zwischen Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln seien nur noch in Ausnahmefällen möglich, berichtet das Reiseportal Reisevor9. Offenbar opfern die Behörden Teneriffa, um einer Reisewarnung für alle Inseln zu entgehen. Denn während die Sieben-Tage-Inzidenz für Teneriffa bei über 110 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, sind es auf den restlichen Inseln nur um die 20.

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Kanaren: Einreise wieder mit Schnelltest-Befund möglich

Zwischen der Regionalregierung der Kanaren und der spanischen Zentralregierung in Madrid tobt seit einigen Wochen ein Machtkampf bezüglich Antigen-Schnelltests. Zuerst haben die Inseln diesen anerkannt, dann fuhr Madrid darüber und schrieb vor, dass nur PCR-Tests erlaubt sind. Nun setzten sich die Kanaren aber durch. Konkret bedeutet das, dass die Regionalregierung ab Donnerstag wieder die Einreise gegen Vorlage eines Antigen-Befunds gestattet. Weiterhin erlaubt bleibt aber auch ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Neu ist allerdings, dass auch Inlandsreisende, die beispielsweise auf dem Festland wohnen und auf den Inseln Urlaub machen, zumindest einen negativen Antigen-Befund vorlegen müssen. Die Regionalregierung will damit die Einschleppung des Coronavirus aus anderen Regionen Spaniens vermeiden und so den Tourismus, der ohnehin nur an einem seidenen Faden hängt, schützen.

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Palma baut Schnelltest-Stationen auf

Am Flughafen Palma de Mallorca werden derzeit Schnelltest-Stationen für Passagiere, die aus dem Ausland einreisen und keinen PCR-Test vorweisen können, aufgebaut. Allerdings: Wer ohne negativen PCR-Befund nach Spanien kommt, dem blühen saftige Geldstrafen, mindestens jedoch 3.000 Euro. Laut der Regionalregierung der Balearen müssen sich Personen, die meinen die Vorlagepflicht missachten zu müssen, einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die Teilnahme befreit jedoch nicht vom Bußgeld. Fällt das Antigen-Ergebnis positiv aus, so findet eine Absonderung statt. Anschließend wird ein PCR-Test zur Verifizierung durchgeführt. Die Kanaren haben ursprünglich auch Antigen-Tests anerkennt. Die Regionalregierung wurde nun aber von der Zentralregierung zurückgepfiffen. Madrid stellte klar, dass bei der Einreise in das gesamte Hoheitsgebiet, also auch auf den Kanaren, die Vorlage eines negativen PCR-Befunds verpflichtend ist. Andernfalls drohen horrende Strafen. Antigen-Ergebnisse werden nicht anerkannt. Dies führt die Test-Strategien, die unter anderem FTI und Tui für ihre Kunden entwickelt haben, nicht nur ad-absurdum, sondern macht sie in der Praxis völlig wertlos, da diese nicht als Ersatz für eine PCR-Testung anerkannt sind. Ursprünglich hätte das sehrwohl geklappt, jedoch kippte die Zentralregierung den Plan der Kanaren.

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Spanische Regierung macht den Kanaren einen Strich durch die Rechnung

Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle. Zahlreiche europäische Länder haben deswegen beschlossen, eine Testpflicht einzuführen, um das Risiko „importierter“ Covid-19-Ansteckungen zu minimieren. Darunter zählt jetzt auch Spanien: Ab dem 23. November müssen Einreisende aus Risikogebieten zwingend ein negatives PCR-Testergebnis vorzeigen. Andere Testverfahren sind nach dem Wortlaut der Regelung unzulässig. Und genau hier scheiden sich die Geister. Denn kurz vor der Entscheidung der spanischen Zentralregierung führten auch die Kanarischen Inseln eine Testpflicht ein. Diese sollte ab dem 14. November gelten. Und sie ist weiter gefasst als die Verordnung der Regierung, denn die kanarische Lösung lässt auch die Verwendung von Corona-Schnelltests zu. In Vorfreude auf diese Vorschrift würden Reiseveranstalter wie TUI oder FTI ihren Kunden Schnelltests anbieten, wie reisevor9.de berichtet. Diese Handhabe wird wohl ab dem 23. November eingestellt, spätestens da sollten Reisebüros den Kanaren-Urlaubern zum PCR-Test raten.

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Kanaren: FTI bietet Schnelltests für 16 Euro an

Nach Tui hat sich auch der Reiseveranstalter FTI eine Lösung für das “Testproblem”, das Urlaubern ab 14. November 2020 auf den Kanaren blüht, gefunden. Die Passagiere sollen während ihrem Transfer vom Airport zum Hotel einen Zwischenstopp bei einer Teststation einlegen. Dort kann zum Preis von 16 Euro ein Antigen-Test vorgenommen werden. Das Ergebnis soll laut FTI innerhalb von maximal einer halben Stunde feststehen. Tui stellte eine Lösung im “Do-it-yourself-Verfahren” unter Online-Aufsicht medizinischen Personals fest. Im Tui-Artikel wurde fälschlicherweise erwähnt, dass für die Einreise auf die Kanaren lediglich PCR-Tests anerkannt sind. Die Regionalregierung änderte zuvor die Praxis und lässt auch Antigen-Tests zu. Damit ist die spanische Region ein regelrechter Pionier, denn andere Staaten, beispielsweise Deutschland, stemmen sich sprichwörtlich mit Händen und Füßen gegen den Einsatz von Schnelltests im Reiseverkehr. Allerdings ist anzunehmen, dass man die Erfahrungen der Kanaren von vielen Ländern Europas aus beobachten wird, denn die Branche steckt mit Antigentests vor jedem Abflug in den Startlöchern. Damit will man der Politik eine “schlüsselfertige” Lösung liefern, die als Ersatz für den Flickenteppich an Einreise- und Quarantänebestimmungen dienen soll. Auf europäischer Ebene gibt es dafür Unterstützung von der EU-Kommission, die für genau diesen Zweck eine große Anzahl Antigen-Testkits bestellt hat.

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