
EU-Kommission plant keine sofortige Besteuerung von Kerosin: Steuerbefreiung bleibt bestehen
Die Diskussion um die Besteuerung von Kerosin, dem Treibstoff für die Luftfahrt, zieht sich wie ein roter Faden durch die europäische Klimapolitik. Ein aktueller Entwurf aus Brüssel legt nahe, dass die Steuerbefreiung für Kerosin in der EU voraussichtlich noch weitere 20 Jahre bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass die geplante schrittweise Besteuerung, die die EU-Kommission für 2028 vorgeschlagen hatte, nicht wie ursprünglich angedacht umgesetzt wird. Die Entscheidung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen unter der ungarischen Ratspräsidentschaft und reflektiert die Schwierigkeiten, eine Einigung unter den 27 Mitgliedstaaten zu erzielen. Die EU-Kommission hatte bereits 2021 den Vorschlag unterbreitet, ab 2028 eine schrittweise Besteuerung von Kerosin einzuführen. Dieser Vorschlag zielte darauf ab, den Umstieg auf alternative, umweltfreundlichere Flugtreibstoffe zu beschleunigen. Die Steuerbefreiung von Kerosin und maritimen Treibstoffen ist ein bedeutendes Thema in der Klimapolitik der EU, da sie Auswirkungen auf die Emissionen des Luft- und Schiffsverkehrs hat, die zu den größten Verursachern von Treibhausgasemissionen zählen. Trotz der ambitionierten Ziele der EU-Kommission scheiterte der Vorschlag an der fehlenden Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Die Regelungen zum Steuerrecht in der EU erfordern eine Einstimmigkeit, um Änderungen zu beschließen. Der Entwurf sieht nun vor, die Steuerbefreiung für Kerosin um weitere zwei Jahrzehnte zu verlängern. Engpässe bei alternativen Treibstoffen Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung der Besteuerung ist die derzeitige Verfügbarkeit alternativer Treibstoffe, bekannt als Sustainable Aviation Fuels (SAF). Diese Treibstoffe sollen fossile Brennstoffe ersetzen und die CO2-Emissionen im Luftverkehr reduzieren. Derzeit gibt es jedoch Engpässe bei der Produktion und Verfügbarkeit von SAF. Der unzureichende Marktanteil dieser alternativen Treibstoffe








