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O’Leary will gegen Lufthansa-Hilfe klagen

Noch gibt es kein grünes Licht für die milliardenschwere Staatshilfe für Lufthansa, doch der Mitbewerber Ryanair kündigt bereits eine Klage gegen diese und die EU-Kommission an. Absolut nicht überraschend kündigt Ryanair-Chef Michael O’Leary an, dass der von ihm geleitete Konzern die Staatshilfe für Lufthansa juristisch bekämpfen will. In den letzten Wochen brachte der irische Billigflieger sprichwörtlich wie am Fließband Klagen gegen Bewilligungen der EU-Kommission ein. Im Fall des Kranichs haben die Wettbewerbshüter noch kein grünes Licht gegeben, jedoch bereiten die Rechtsanwälte des Michael O’Leary bereits die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vor. „Lufthansa ist süchtig nach staatlichen Beihilfen. Wann immer es eine Krise gibt, ist der erste Reflex der Lufthansa, die Hand in die Tasche der deutschen Regierung zu stecken. Während die meisten anderen EU-Luftfahrtunternehmen mit ausschließlich Modellen zur Unterstützung der Lohnzahlung überleben können (wofür wir sehr dankbar sind), beansprucht Lufthansa weitere 9 Mrd. Euro von der deutschen Regierung, 1 Mrd. Euro von der Schweizer Regierung, 800 Mio. Euro von der österreichischen Regierung und 500 Mio. Euro von der belgischen Regierung, während sie durch Europa stolpert und so viele staatliche Beihilfen wie möglich aufnimmt.“ Michael O’Leary Gegenüber Reuters führte der Manager aus, dass die Staatshilfe ermöglichen würde weit unter den Kosten zu verkaufen und insbesondere Ryanair, Lauda, aber auch Easyjet den Wettbewerb massiv erschweren könnte. „Ryanair wird gegen dieses jüngste Beispiel illegaler staatlicher Beihilfen an Lufthansa Berufung einlegen, was den Wettbewerb massiv verzerren wird“, so Michael O’Leary, der an dieser Stelle nicht erwähnte, dass sein Konzern selbst im Vereinigten Königreich

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Gericht: Eurowings erleidet „Snack-Schlappe“

Im Vorjahr strich Eurowings Snacks und Getränke im Kurzstrecken-Smarttarif. Dies verärgerte zahlreiche Passagiere. Die Verbraucherzentrale Hamburg zog im Zusammenhang mit einer Bestandsbuchung sogar vor Gericht und obsiegte. Die Zeiten, in denen auf Kurzstreckenflügen inkludierte Gourmet-Menüs in der Economy-Class serviert wurden, sind schon lange vorbei. Dennoch gibt es Passagiere, die Mahlzeiten und Getränke über den Wolken als besonders wichtig oder gar als Entscheidungskriterium bei der Buchung betrachten. Diese Kundengruppe ist zwar mittlerweile recht klein geworden, doch sie ist vorhanden. Eurowings erlitt nun im Zusammenhang mit der Streichung von Snacks und Getränken im Smart-Tarif eine Schlappe vor Gericht. Hintergrund ist, dass die Lufthansa-Tochter im vergangenen Jahr das Service-Konzept in dieser Buchungsklasse änderte. Zuvor waren unter einem ein Getränk und beispielsweise ein belegtes Brot inkludiert. Dies wurde gestrichen und hat auch bereits bestehende Buchungen betroffen. Das sorgte nicht nur bei Passagieren für Verärgerung, sondern veranlasste auch die Verbraucherzentrale Hamburg zu einer Klage. Der Fall landete somit vor Gericht und wurde unter dem Aktenzeichen 34 O 14/20 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. In einem so genannten Anerkenntnisurteil wurde festgestellt, dass Airlines eine bei der Buchung vereinbarte Bordverpflegung eben nicht unter Hinweis auf geänderte Beförderungsbedingungen streichen dürfen. Zu einer mündlichen Verhandlung ist es übrigens gar nicht gekommen, denn im schriftlichen Vorverfahren anerkannte der Carrier kurz vor der bereits anberaumten Tagsatzung den Anspruch. Die Verbraucherzentrale verweist in einer Medienerklärung darauf, dass die Abänderung wesentlicher Vertragsinhalte nur einvernehmlich erfolgen kann. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft nicht einseitig ändern kann, sondern die Zustimmung des Passagiers einholen muss. Eurowings

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