Quarantäne

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Quarantäne

Österreich spricht Reisewarnung für Kroatien aus

Schlechte Nachrichten für österreichische Kroatien-Urlauber, denn Außenminister Alexander Schallenberg kündigte am Freitag die Reisewarnung der höchsten Stufe für das Balkan-Land an. Bei der Rückkehr muss dann ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Alternativ kann dieser auch in Österreich innerhalb von 48 Stunden nachgeholt werden oder aber muss eine 10-tägige Heimquarantäne eingehalten werden. Das gilt auch ausdrücklich für jene Einwohner der Republik Österreich, die sich momentan in Kroatien im Urlaub befinden. Der einzige Weg, um die Restriktion umgehen zu können, ist der Abbruch des Urlaubs und die Wiedereinreise in Österreich vor Montag, also bis Sonntag dieser Woche. Die Regierung Österreichs kündigte auch an, dass die Kontrollen an den Grenzen massiv verschärft werden sollen. Zu den Gründen der Reisewarnung der höchsten Stufe für Kroatien sagte man, dass zahlreiche Corona-Cluster auf Urlaubsrückkehrer aus diesem Land zurückzuführen sind. Beispielsweise hätten in Kärnten 16 von 22 positiv getesteten Personen einen Bezug zu einem vorhergegangenen Kroatien-Urlaub gehabt.

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Baltikum: Quarantäne-Comeback für Österreicher

Die drei baltischen Staaten, Estland, Lettland und Litauen, verlangen von Passagieren, die aus Österreich kommend einreisen wollen, wieder eine 14-tägige Quarantäne. In Lettland ist die Vorschrift bereits seit 25. Juli 2020 in Kraft, am Montag ziehen Estland und Litauen nach.  Die Alpenrepublik wurde seitens der drei EU-Mitglieder wieder auf die Liste jener Länder, die ein hohes Infektionsrisiko aufweisen, gesetzt. Weiters trifft es nun auch Frankreich und Malta, die im Baltikum ebenfalls als unsicher eingestuft werden. Im Inselstaat sind die Infektionszahlen bedingt dadurch, dass ein Flüchtlingsboot mit vielen Infizierten aufgegriffen wurde, statistisch gesehen gestiegen. Sowohl Malta als auch Italien warnen eindringlich vor großen Problemen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, die auf dem Seeweg beispielsweise in Malta oder Lampedusa einreisen wollen. So stellten die Maltesen mittels Testungen fest, dass sich in einem Boot nach jüngster lokaler Berichterstattung 65 Infizierte befanden. Insgesamt waren 95 Menschen an Bord, die allesamt unter Quarantäne gestellt wurden.

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UK überrascht mit neuer Quarantäne

Durchaus eiskalt erwischt hat es britische Urlauber, die sich momentan in Spanien aufhalten. Die Regierung des Vereinigten Königreichs führte mit sofortiger Wirkung eine 14-tägige Quarantäne ein. Dies hat auch Folgen für die Luftfahrt. Ryanair rechnet mit einem Einbruch der Nachfrage zwischen den beiden Staaten. Die Tui Group stricht bereits alle Verbindungen vom Vereinigten Königreich aufs spanische Festland. Lediglich die Balearen und Hannover werden weiterhin angeflogen. Nach Angaben des Unternehmens soll es allerdings nicht dazu kommen, dass britische Urlauber standen, denn bis etwa 9. August 2020 will man sieben bis acht Rückflüge pro Woche durchführen. Anschließend hofft man, dass auch wieder Urlauber nach Spanien gebracht werden können. Die Regierung des Vereinigten Königreichs führte am Wochenende überraschend eine 14-tägige Quarantäne für Reisende, die sich zuletzt in Spanien aufgehalten haben, ein. Da es keinerlei „Schutzfrist“ gab, sind nun alle betroffen. Österreich hingegen stufte Großbritannien hinsichtlich der Reisewarnung von sechs auf vier herab.

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Bei Rückkunft: Kostenlose PCR-Tests in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland will künftig sämtlichen Reisenden, die beispielsweise von einem Auslandsurlaub nach Hause zurückkehren, kostenlose Testungen auf das Corona-Virus ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn man sich gar nicht in einem von den Behörden als Risikogebiet eingestuften Region aufgehalten hat. Die Umsetzung soll wie folgt erfolgen: Auf allen deutschen Flughäfen und Seehäfen sollen Teststationen eingerichtet werden, wo ein PCR-Abstrich genommen wird. Personen, die aus Risikogebieten einreisen wollen, sollen an Ort und Stelle getestet werden. Die Ergebnisse sollen innerhalb von 72 Stunden vorliegen. Allerdings müssen die Betroffenen, die aus Risikozonen einreisen, zumindest bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne.  Erfolgt der Grenzübertritt aus einem als Nicht-Risiko-Gebiet eingestuften Region, beispielsweise Malta, Österreich oder Italien, so kann ebenfalls ein kostenloser Corona-Test absolviert werden, jedoch nicht direkt am Flughafen. Hierzu sollen die Reisenden eine Arztpraxis oder ein Labor aufsuchen. So dies innerhalb von drei Tagen nach der Rückkunft in Deutschland erfolgt, übernimmt der Staat die Kosten für die Testung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es allerdings zumindest vorläufig nicht. Das Regierungspapier gibt aber bereits Anhaltspunkte dafür, dass in Zukunft sämtliche Reisenden bei ihrer Ankunft in Deutschland einen PCR-Test absolvieren muss. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür will man prüfen. Das soll dann nicht nur für die Luft- und Seefahrt, sondern auch für Bahn, Auto und Fernbus gelten, sofern die Einreise aus Risikoländern erfolgt oder aber die entsprechende rechtliche Grundlage zur Testung aller Reisenden geschaffen wird. Klagenfurt interpretiert Einreisebestimmungen äußerst eigenwillig In Österreich fordert die Oppositionspartei Neos bereits seit einiger Zeit verpflichtende und kostenfreie Testungen für

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Quarantänepflicht in Finnland und Tunesien

Als erster europäischer Staat reagiert Finnland auf die in Österreich steigenden Corona-Fallzahlen. Ab Montag befindet sich die Alpenrepublik auf der roten Liste, was zur Folge hat, dass sich Einreisende in Finnland 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Laut Mitteilung des finnischen Außenministeriums wurden kurz darauf auch die Schweiz und Slowenien auf die rote Liste gesetzt. Keine Veränderungen gibt es für Deutschland, Italien, Ungarn und Griechenland. Die genannten Staaten werden weiterhin als sicher eingestuft. Kurz darauf teilte auch das finnische Außenministerium mit, dass aus Österreich kommende Reisende vierzehn Tage in Quarantäne müssen. Auch das afrikanische Land strich Österreich von der grünen Liste. Ob weitere Staaten ähnliche Schritte setzen werden, ist derzeit noch unklar.

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COVID-19: Emirates übernimmt Behandlungskosten

Golfcarrier Emirates Airline kündigt an, dass im Falle einer COVID-19-Erkrankung, die während der Reise auftritt, die Behandlungskosten bis zu 150.000 Euro übernommen werden. Auch will man für eine eventuelle Quarantäne 100 Euro pro Tag für maximal 14 Tage bezahlen. Voraussetzung ist, dass mit Emirates Airline geflogen wird und die Diagnose unerwartet während der Reise gestellt werden. Weiters dürfen sich die Reisenden zum Zeitpunkt der Erkrankung nicht zu Hause befinden.  „Unter der Direktive Seiner Hoheit Scheich Mohammed, Vizepräsident der Vereinigten Arabischen Emirate und Premierminister und Herrscher von Dubai, ist Emirates stolz darauf, eine Vorreiterrolle bei der Stärkung des Vertrauens in internationale Reisen zu spielen. Wir wissen, dass sich die Menschen danach sehnen, wieder zu fliegen, jetzt da sich die Grenzen auf der ganzen Welt allmählich wieder öffnen. Sie suchen aber auch nach Flexibilität und Sicherheit für den Fall, dass während ihrer Reise etwas Unvorhergesehenes passiert“, so Scheich Ahmed bin Saeed Al Maktoum, Group Chairman von Emirates. „Emirates hat hart daran gearbeitet, an jedem Punkt der Reise entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko zu mindern – zudem haben wir unsere Buchungsrichtlinien überarbeitet, um Flexibilität zu gewährleisten. Wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter und bieten unseren Kunden als erste Fluggesellschaft eine kostenlose, globale Deckung für medizinische und Quarantäne-Kosten aufgrund von COVID-19, falls diese Kosten während der Reise anfallen. Es ist eine Investition unsererseits, aber wir stellen unsere Kunden an die erste Stelle und glauben, dass sie diese Initiative begrüßen werden“. Die Deckung für COVID-19-bezogene Kosten bietet Emirates seinen Kunden unabhängig von

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Österreich: Quarantäne für alle Balkan-Rückkehrer

Die Republik Österreich verschärft ab Freitag die Einreisebestimmungen für Personen, die aus der Balkan-Region (ausgenommen Slowenien und Kroatien) kommen drastisch. Künftig kann die Quarantäne nicht mehr mit einem negativen Corona-Test umgangen werden. In den letzten Wochen hätten Balkan-Rückkehrer zu einem erheblichen Anstieg der Infizierten in Österreich geführt und das obwohl zumeist eine negative Testung vorgelegt wurde. Bundeskanzler Sebastian Kurz unterstellte zwar nicht direkt Fälschungen, umschrieb es jedoch damit, dass die Qualität der Testungen in dieser Region nicht mit jener in Österreich vergleichbar wäre. Ab Freitag muss ein negativer Corona-Test (PCR), der von bestimmten Einrichtungen, die von der Republik Österreich anerkannt sind, ausgestellt sein muss, vorgelegt werden. Zusätzlich müssen Einreisende aus der Balkan-Region 14 Tage in Quarantäne. Hierzu kündigte die Regierung an, dass die Einhaltung dieser streng kontrolliert werde. Betroffen sind sämtliche Verkehrswege. Aus diesem Grund will man sowohl auf dem Landweg als auch an den Flughäfen verstärkt Balkan-Rückkehrer kontrollieren. Beim Nicht-Vorliegen einer negativen Testung wird die Einreise nach Österreich verweigert. Das Vorlegen der negativen Testung entbindet nicht mehr von der 14-tägigen Quarantäne. Ein wenig lockerer wird es für Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder aber die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, gehandhabt. Diese können alternativ nach der Rückkehr aus der Balkan-Region innerhalb kurzer Zeit auf eigene Kosten die PCR-Testung in Österreich nachholen und damit die Quarantäne beenden. Die Republik Österreich will mit dieser Maßnahme Urlaube und Heimatbesuche in den meisten Balkanstaaten möglichst bürokratisch und teuer machen, um die Personen vom Reisen in diese Gebiete abhalten zu können. Mit Ausnahme von

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AK: Quarantäne muss einkalkuliert werden

Die Arbeiterkammer Wien weist in einer Medienmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass bei der Rückreise aus Urlaubsländern eine Quarantäne möglich ist. Dies betrifft insbesondere auch Gastarbeiter, die nach Hause zu ihren Familien reisen. In den letzten Tagen belegte die Republik Österreich Einreisende aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Rumänen wieder mit Quarantänepflicht und kündigt verstärkte Kontrollen an. Die AK Wien informiert angesichts der Reisewarnung über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern: Wer in ein Land/Gebiet mit den Sicherheitsstufen 5 oder 6 reist, muss entweder nach der Rückkehr nach Österreich 14 Tage in Quarantäne oder muss den Behörden einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Quarantäne muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in den Urlaub einkalkulieren, wenn auf Grund der Rechtslage schon vor Antritt der Reise klar war, dass eine 14-tätige Absonderung vorgeschrieben ist. Der Corona-Test kann entweder im Urlaubsland oder am Flughafen gemacht werden und darf bei Wiedereinreise nicht älter als vier Tage sein. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin. Die AK fordert die Behörden auf, kostengünstige Möglichkeiten der Testung auch an den Grenzübergängen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kann nach einem Aufenthalt in einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 um einen Test ersuchen, um die Dauer der Quarantäne zu verkürzen. Eine Verpflichtung zum Test besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss dem Unternehmen nicht vorab bekannt geben, wo der Urlaub verbracht wird. Die Beschäftigten sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach dem Urlaub mitzuteilen, ob sie einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 waren. Wer in ein Gebiet/Land der Stufe 5 oder 6 fährt, kann

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Griechenland führt Corona-Tests bei der Einreise durch

Griechenland teilt Reisende in zwei Gruppen auf und führt stichprobenartige Corona-Tests durch. Wer ausgewählt wurde, muss in Quarantäne. Das Ergebnis soll spätestens nach 24 Stunden vorliegen. Ab 15. Juni 2020 lockert Griechenland die Einreisebestimmungen erheblich. Passagiere, die das Land betreten dürfen, sind künftig in zwei Gruppen eingeteilt. Bei der ersten können sichtprobenartig Corona-Tests vorgenommen werden. Die Gruppe B wird vollständig getestet. Reisende aus nachstehenden Ländern können bei der Einreise auf einem griechischen Flughafen stichprobenartig einer Corona-Testung unterzogen werden: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweiz. Passagiere aus Albanien, Belgien, Frankreich, Italien, Nordmakedonien, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und anderen Nicht-EU-Länder müssen sich bei der Einreisekontrolle einer verpflichtenden Corona-Testung unterziehen und das unabhängig davon, ob diese nonstop aus den genannten Staaten kommen oder aber in einem Land der Gruppe A (siehe vorheriger Absatz) umgestiegen sind. Doch ganz einheitlich ist diese Bestimmung nicht, denn diese wird zunächst in dieser Form nur in Athen so praktiziert. In Thessaloniki werden sämtliche Passagiere stichprobenartig auf das Corona-Virus getestet. Für die Inselflughäfen gibt es abermals abweichende Vorgehensweisen. Einheitlich ist jedoch, dass jeder Reisende ein so genanntes „Passenger Locator Formular“ ausfüllen und bei der Einreise an die Behörden übergeben muss. Jene Passagiere, die getestet wurden, müssen eine Adresse hinterlassen, an der sie erreichbar sind und sich unverzüglich in Selbstisolation begeben. Das Ergebnis soll innerhalb von 24 Stunden vorliegen und die Quarantäne wird bei einer negativen Testung umgehend aufgehoben. Sollte

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BA, Easyjet und Ryanair klagen gegen UK-Quarantäne

Seit Montag gilt im Vereinigten Königreich eine zweiwöchige Quarantäne als Einreisebedingung. Dagegen gehen nun drei Fluggesellschaften juristisch vor. British Airways, Easyjet und Ryanair haben rechtliche Schritte gegen die verpflichtende 14-tägige Quarantäne der britischen Regierung eingeleitet. Den Fluggesellschaften zufolge würden sich die erlassenen Regelungen verheerend auf den britischen Tourismus und die gesamtwirtschaftliche Situation des Landes auswirken. Außerdem könne man dadurch Tausende Arbeitsplätze verlieren. Zugleich führen die Antragsteller an, dass die Notwendigkeit und Wirksamkeit der jetzigen Maßnahmen weder bewiesen noch nachweisbar sei. Das Vorgehen sei schlicht und ergreifend zu hart, wie man mitteilt. Stattdessen fordert man von den Verantwortlichen, die alten Regelungen wieder einzuführen, bei der die Selbstisolation nur Menschen aus Ländern mit erhöhtem Risiko vorbehalten war.

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