Bei Rückkunft: Kostenlose PCR-Tests in Deutschland

Deutscher Bundestag (Foto: Pixabay).
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Die Bundesrepublik Deutschland will künftig sämtlichen Reisenden, die beispielsweise von einem Auslandsurlaub nach Hause zurückkehren, kostenlose Testungen auf das Corona-Virus ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn man sich gar nicht in einem von den Behörden als Risikogebiet eingestuften Region aufgehalten hat.

Die Umsetzung soll wie folgt erfolgen: Auf allen deutschen Flughäfen und Seehäfen sollen Teststationen eingerichtet werden, wo ein PCR-Abstrich genommen wird. Personen, die aus Risikogebieten einreisen wollen, sollen an Ort und Stelle getestet werden. Die Ergebnisse sollen innerhalb von 72 Stunden vorliegen. Allerdings müssen die Betroffenen, die aus Risikozonen einreisen, zumindest bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne. 

Erfolgt der Grenzübertritt aus einem als Nicht-Risiko-Gebiet eingestuften Region, beispielsweise Malta, Österreich oder Italien, so kann ebenfalls ein kostenloser Corona-Test absolviert werden, jedoch nicht direkt am Flughafen. Hierzu sollen die Reisenden eine Arztpraxis oder ein Labor aufsuchen. So dies innerhalb von drei Tagen nach der Rückkunft in Deutschland erfolgt, übernimmt der Staat die Kosten für die Testung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es allerdings zumindest vorläufig nicht.

Das Regierungspapier gibt aber bereits Anhaltspunkte dafür, dass in Zukunft sämtliche Reisenden bei ihrer Ankunft in Deutschland einen PCR-Test absolvieren muss. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür will man prüfen. Das soll dann nicht nur für die Luft- und Seefahrt, sondern auch für Bahn, Auto und Fernbus gelten, sofern die Einreise aus Risikoländern erfolgt oder aber die entsprechende rechtliche Grundlage zur Testung aller Reisenden geschaffen wird.

Klagenfurt interpretiert Einreisebestimmungen äußerst eigenwillig

In Österreich fordert die Oppositionspartei Neos bereits seit einiger Zeit verpflichtende und kostenfreie Testungen für ankommende Reisende, insbesondere im Luftverkehr. Derzeit ist die Situation äußerst verworren, denn grundsätzlich können Staatsbürger und Einwohner Österreichs jederzeit einreisen, allerdings hinsichtlich der Quarantäne kommt es darauf an in welchem Land man sich aufgehalten hat. Bei den „grün“ gelisteten Staaten, beispielsweise Malta oder Deutschland, gibt es keinerlei Papierkram, sondern eine normale Schengengrenze ist wiederhergestellt. Ganz anders sieht die Situation bei den meisten Balkanstaaten aus.

Flughafen Klagenfurt (Foto: René Steuer).

Die Umsetzung der Einreiseformalitäten wird innerhalb Österreichs äußerst unterschiedlich gehandhabt. Während an allen Airports, ausgenommen Klagenfurt, bei der Einreise aus Deutschland auf dem Luftweg keinerlei Formalitäten notwendig sind, interpretiert die Stadt Klagenfurt am Wörthersee die entsprechende Verordnung des Sozial- und Gesundheitsministeriums komplett anders.

So verlangt die Stadt Klagenfurt von jedem aus Deutschland ankommenden Passagier die Unterfertigung eines Formulars, das von den bundeseinheitlichen Vordrucken abweicht. In diesem ist eine Quarantäne-Klausel enthalten, die es aufgrund der aktuellen Rechtslage eigentlich nicht geben dürfte. Das Sozial- und Gesundheitsministerium zeigte sich über die Vorgehensweise in Kärnten äußerst verwundert und verwies vereinfacht gesagt darauf, dass es für diese Formulare keine Rechtsgrundlage gibt, sofern die Einreise aus Ländern erfolgt, die sich auf der grünen Liste des Ministeriums befinden.

Das Gesundheitsamt der Stadt Klagenfurt wollte damit konfrontiert von der Sichtweise des Ministeriums nichts wissen und antwortete wie folgt: „Bei der Einreise nach Österreich werden von allen Passagieren die Daten erhoben um den ordentlichen Wohnsitz und den Aufenthalt während der letzten 14 Tage zu erfragen, so auch bei den Passagieren, die aus Deutschland einreisen. Die rechtliche Grundlage dafür ist die 263 Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die 14 tägige Heimquarantäne ist nur dann notwendig, wenn Passagiere aus einem Land lt. §2 (1) einreisen und kein ärztliches Zeugnis mit sich führen. Deswegen sind bei jeder Landung Mitarbeiter vom Gesundheitsamt am Flughafen, um anhand der Einreiseblätter diese Verordnung umzusetzen. Passagiere, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die letzten 14 Tage sich auch dort aufgehalten haben, müssen natürlich nicht in Quarantäne. Für Transitreisende vom Flughafen Köln ist die Reiseanamnese ausschlaggebend für die weitere Beratung.“

Nach Vorlage der für die Luftfahrt verbindlichen NOTAMs der Republik Österreich und Zitaten aus der Sichtweise des Ministeriums antwortete das Gesundheitsamt der Stadt Klagenfurt auf die entsprechende Folgeanfrage nicht mehr. Auch konnte nicht beantwortet werden warum man sich abweichend vom NOTAM der Republik Österreich verhält.

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