Reisepass

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Japan führt elektronisches Einreisesystem JESTA bis 2028 ein

Die japanische Regierung hat die Einführung eines neuen digitalen Kontrollsystems für internationale Besucher angekündigt. Das System mit dem Namen JESTA (Japan Electronic System for Travel Authorization) soll spätestens bis April 2028 vollständig operabel sein. Es richtet sich primär an Staatsbürger aus Ländern, die bisher von der Visumpflicht befreit sind, darunter auch Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit dieser Maßnahme reagiert Japan auf die massiv gestiegenen Touristenzahlen der letzten Jahre, die die lokalen Behörden vor wachsende Herausforderungen bei der Grenzkontrolle und der inneren Sicherheit stellen. Das Verfahren orientiert sich technisch am US-amerikanischen ESTA-Modell. Reisende müssen vor dem Abflug online ein Formular ausfüllen, das persönliche Daten, Informationen zum Reisepass sowie Details zum geplanten Aufenthalt und der Unterkunft abfragt. Erst nach erfolgreicher Prüfung und gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr wird die elektronische Genehmigung erteilt. Die Fluggesellschaften werden in die Pflicht genommen, den Status bereits beim Check-in am Abflughafen zu kontrollieren. Ohne gültiges JESTA wird die Beförderung verweigert, selbst wenn der geplante Aufenthalt die üblichen 90 Tage nicht überschreitet. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Bestreben der Einwanderungsbehörden, potenzielle illegale Aufenthalte sowie Sicherheitsrisiken bereits im Vorfeld zu minimieren. Statistiken der japanischen Einwanderungsbehörde zeigen, dass ein erheblicher Teil der Personen, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten, aus visumfreien Staaten stammt. Durch die Vorabprüfung können Personen mit Vorstrafen oder unklarem Reisezweck bereits vor dem Betreten eines Flugzeugs herausgefiltert werden. Zudem soll das System die Wartezeiten an den Einreiseschaltern der großen Drehkreuze wie Tokio-Narita oder Osaka-Kansai verkürzen, da die Daten der Ankömmlinge den Beamten bereits digital vorliegen. Japan

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Ryanair stellt auf rein digitale Bordkarten um

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair wird ab dem 12. November 2025 vollständig auf digitale Bordkarten umstellen. Ab diesem Datum wird es den Passagieren nicht mehr möglich sein, die Karten auszudrucken. Stattdessen müssen sie die Bordkarte über die mobile App der Fluggesellschaft, myRyanair, generieren und vorzeigen. Die Umstellung wurde um eine Woche verschoben, um das reiseintensive Allerheiligen-Wochenende zu vermeiden. Das Unternehmen betont, daß bereits rund 80 Prozent der jährlich 206 Millionen Kunden digitale Bordkarten nutzten. Der Schritt ist Teil eines branchenweiten Trends zur Digitalisierung der Reiseerfahrung, bei dem Fluggesellschaften auf papierlose Systeme setzen. Dieser Wandel hat zum Ziel, die Effizienz an den Flughäfen zu steigern und die Wartezeiten zu verkürzen. Die digitale Bordkarte bietet eine schnellere Abfertigung am Sicherheitsschalter und beim Boarding, da sie über einen scannbaren Code verfügt. Sie bietet den Passagieren zudem die Möglichkeit, Echtzeitinformationen zum Flugstatus, zu Gate-Änderungen oder eventuellen Verspätungen direkt auf dem Smartphone zu erhalten. Ryanair hebt die Vorteile der Umstellung hervor, darunter eine schnellere Abfertigung und die Integration von App-Funktionen wie der Live-Bestellung von Speisen und Getränken an Bord. Obwohl der Wechsel zu einem rein digitalen System für die meisten Reisenden keine große Umstellung darstellt, da sie bereits mit der App vertraut sind, gibt es Ausnahmen. Für Flüge ab Marokko oder der Türkei (mit Ausnahme des Flughafens Dalaman) sowie auf der Strecke zwischen Tirana und London müssen Passagiere weiterhin eine ausgedruckte Bordkarte vorlegen, da diese Flughäfen die digitalen Pässe noch nicht akzeptieren. In der Vergangenheit hatte Ryanair bereits Gebühren für das Ausdrucken von Bordkarten am Flughafen

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Erhöhte Gebühren für Reisedokumente in Österreich ab Juli 2025

In Österreich treten mit dem 1. Juli 2025 deutliche Gebührenerhöhungen für amtliche Dokumente wie Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine in Kraft. Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) rät daher allen Bürgern, die für ihre bevorstehenden Urlaubsreisen noch neue Reisedokumente benötigen, ihre Anträge möglichst noch im Juni zu stellen, um Kosten zu sparen. Yvette Polasek, Reiseexpertin des ÖAMTC, weist darauf hin, daß die Gebührenerhöhungen zum Teil erheblich sind. So steigt die Gebühr für einen neuen Reisepaß von 75,90 Euro auf 112 Euro. Ein Personalausweis wird künftig 91 Euro statt bisher 61,50 Euro kosten, und für einen Führerschein fallen zukünftig 90 Euro anstelle von 60,50 Euro an. Der Mobilitätsclub empfiehlt daher dringend, rechtzeitig zu prüfen, ob eine Erneuerung notwendig ist. Ausschlaggebend für die alten Gebühren ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Ausstellungszeitpunkt. Dadurch können pro Dokument bis zu 36 Euro gespart werden. Ein weiterer Hinweis der ÖAMTC-Expertin ist, daß Anträge für Reisepässe und Führerscheine, sofern noch Termine verfügbar sind, im gesamten Bundesgebiet gestellt werden können. Dies bedeutet, daß man nicht zwingend die wohnsitznächste Behörde aufsuchen muß, was insbesondere in Ballungsräumen mit langen Wartezeiten eine Erleichterung darstellen kann. Es wird geraten, sich frühzeitig über freie Termine zu informieren.

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Großbritannien führt elektronische Einreisegenehmigung ETA ein: Neue Vorschriften ab April 2025

Ab dem 5. März 2025 können Reisende, die ohne Visum nach Großbritannien einreisen wollen, eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Diese Genehmigung, die ab dem 2. April 2025 für alle Reisenden verpflichtend wird, soll sicherstellen, dass die Sicherheitskontrollen für Einreisende verschärft und das britische Einwanderungssystem besser geschützt werden. Die Einführung der ETA ist eine der jüngsten Maßnahmen der britischen Regierung, die eine gründlichere Überprüfung von Reisenden anstrebt, um Missbrauch und unrechtmäßige Einreisen zu verhindern. Die Genehmigung kostet derzeit etwa 12 Euro und wird es den Reisenden ermöglichen, mehrmals nach Großbritannien zu reisen, wobei jeder Aufenthalt bis zu sechs Monate dauern kann. Sicherheitsüberprüfung für Reisende Die ETA stellt eine digitale Sicherheitsüberprüfung dar, die für alle Reisenden erforderlich ist, die ohne Visum nach Großbritannien einreisen möchten. Dies betrifft vor allem Touristen, Geschäftsreisende und andere kurzzeitige Besucher, die bislang lediglich ihren Reisepass vorzeigen mussten, um die Grenze zu passieren. Der neue Prozess beinhaltet eine umfassendere Kontrolle der Reisenden und soll dazu beitragen, die Sicherheit im Land zu erhöhen. Bei der Beantragung müssen die Reisenden nicht nur ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse angeben, sondern auch Fragen zu möglichen Vorstrafen beantworten. Diese Sicherheitsabfragen sollen sicherstellen, dass keine Personen einreisen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen könnten oder die in der Vergangenheit mit illegalen Aktivitäten in Verbindung standen. Laut der britischen Regierung wird mit dieser Maßnahme ein besserer Schutz des Einwanderungssystems erreicht, da potenziell unerwünschte Personen im Vorfeld herausgefiltert werden können. Der britische Innenminister betonte, dass die neue Maßnahme den Behörden helfen

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Olympische Spiele: Frankreich führt temporäre Passkontrollen ein

In diesem Jahr werden in Frankreich die Olympischen und Paralympischen Spiele über die Bühne gehen. Aus diesem Grund führt die Regierung per 1. Mai 2024 bis vorläufig 31. Oktober 2024 temporäre Grenzkontrollen im Schengen-Raum ein. Betroffen sind sämtliche Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, Italien, Schweiz und Spanien. Generell soll an allen See- und Luftgrenzübertrittsstellen stichprobenartig kontrolliert werden. Das bedeutet für Flugpassagiere konkret, dass diese damit rechnen müssen, dass diese zwischen 1. Mai 2024 und 31. Oktober 2024 nach der Landung auf einem französischen Airport von der Polizei zum Vorweisen ihres Personalausweises oder Reisepasses aufgefordert werden können. Es ist damit zu rechnen, dass es mitunter zu Wartezeiten kommen könnte.

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Flug wegen Passkontrolle verpasst: Polizei bezahlt neues Ticket

Auf dem Flughafen Stockholm-Arlanda hatte die Grenzpolizei mit technischen Problemen zu kämpfen. Dies hatte zur Folge, dass eine Frau über eine Stunde warten musste und daher ihren Flug verpasste. Die Polizei hat die Kosten für ihr Ersatzticket übernommen. Es soll sich um umgerechnet 165 Euro handeln, die die Frau zusätzlich zu bezahlen hatte. Dieses Geld wäre ihr von der Exekutive erstattet worden. Die Vorgehensweise ist äußerst selten, da es rein rechtlich keinen Anspruch auf Schadenersatz gibt, wenn man den Flug aufgrund von Verzögerungen bei behördlichen Passkontrollen verpasst.

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Rumänien und Bulgarien: Passkontrollen entfallen nur auf dem Luftweg

Mit Wirksamkeit zum 31. März 2024 gelten Bulgarien und Rumänien als Mitglied des Schengen-Raums, jedoch nur auf dem Luftweg. Reist man mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus, dann finden auch weiterhin behördliche Passkontrollen statt. Für Flug-Passagiere ändert sich per 31. März 2024, dass die Flüge von/nach Bulgarien und Rumänien künftig in den Schengen-Bereichen der Airports abgefertigt werden. Die polizeilichen Passkontrollen entfallen dann. Vorerst gilt diese Erleichterung ausschließlich auf dem Luftweg, denn auf dem Landweg werden weiterhin behördliche Kontrollen durchgeführt. Diese Sonderregelung hat die österreichische Bundesregierung unter Karl Nehammer (ÖVP) regelrecht erzwungen.

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Behördliche Passkontrollen: Was überprüfen die Beamten eigentlich?

Das Überqueren von Staatsgrenzen ist ein alltäglicher Akt für Millionen von Menschen weltweit. Doch hinter den unscheinbaren Schranken an Flughäfen, Landübergängen und Seehäfen verbirgt sich ein komplexes System von Passkontrollen, das von Beamten durchgeführt wird, um die Einreisebestimmungen eines Landes zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die Details der Passkontrollen, die Überprüfungen der Beamten, die Konsequenzen von Einreiseverboten und Visumfehlern sowie die Auswirkungen auf Fluggesellschaften beleuchtet. Zunächst muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass das Vorzeigen des Reisepasses am Check-in-Schalter und/oder am Gate keine behördliche Passkontrolle ist. Gerade Wenigflieger sitzen oftmals dem Irrtum auf, dass es sich um eine echte Grenzkontrolle handeln würde. Das ist aber nicht der Fall, denn der „Check“ hat meistens die Ursache, dass lediglich sichergestellt werden soll, dass nicht unter falschem Namen geflogen wird. Das hat kommerzielle Gründe, denn die meisten Airlines erheben Zusatzgebühren für die Änderung des Passagiernamens. Weiters kann es auch behördliche Gründe haben, denn zahlreiche Staaten verlangen von den Fluggesellschaften, dass diese vorab checken, ob die Voraussetzungen für die Einreise in den Zielstaat erfüllt sind. So genannte Zurückweisungen bei der Passkontrolle nach der Landung sollen vermieden werden und auch das hat kommerzielle Interessen, denn die meisten Staaten verlangen von Airlines, dass diese Personen, denen die Einreise verweigert wurde, unverzüglich außer Landes bringen. Während der Corona-Pandemie haben viele Regierungen angeordnet, dass Verkehrsunternehmen bereits vor dem Einsteigen überprüfen, ob alle Unterlagen, die für die Einreise erforderlich sind, vorhanden sind. Beispielsweise hatte Deutschland eine solche Anordnung, Österreich jedoch zu keinem Zeitpunkt. Das hinderte übereifriges Bodenpersonal aber nicht

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Deutschland hat Kinderreisepässe abgeschafft

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2024 die so genannten Kinderreisepässe abgeschafft. Bestehende Exemplare behalten ihre Gültigkeit, jedoch sind Verlängerungen und/oder Neuausstellungen nicht mehr möglich. Eltern müssen für ihre Kinder nun reguläre Reisepässe, die mit höheren Gebühren verbunden sollen, beantragen, sofern in Länder, für die der Reisepass notwendig ist, gereist werden soll. Sofern akzeptiert kann unter Umständen, besonders innerhalb der EU, auch der Personalausweis des Kindes ausreichen. Wichtig: Unabhängig vom Alter des Nachwuchses benötigt dieser einen eigenen Reisepass und/oder Personalausweis. Nur die Dokumente der Eltern vorzulegen ist nicht ausreichend. Auch gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr die Möglichkeit das Kind in den eigenen Reisepass eintragen zu lassen.

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Österreich hat neue Reisepässe eingeführt

Seit Anfang Dezember 2023 haben die österreichischen Reisepässe ein neues Design. Dieser kann seit 1. Dezember 2023 in Bezirkshauptmannschaften und auf ermächtigten Gemeindeämtern beantragt werden. „Bei der Überarbeitung des Reisepasses stand der Fälschungsschutz und Identitätsschutz an erster Stelle“, berichtete Innenminister Gerhard Karner bei der Präsentation. Der Reisepass wurde gänzlich neugestaltet: er verfügt über eine Datenseite aus Polycarbonat (Kunststoff) und enthält auch den bereits vom Personalausweis bekannten QR-Code. Dieser ermöglicht eine einfache und elektronische Kontrolle mit der kostenlosen „CHECK-AT“-App des Innenministeriums. Mit der Einführung des „Reisepass neu“ entstehen für Bürgerinnen und Bürger keine Mehrkosten. Das Reisedokument kostet weiterhin 75,90 Euro bzw. 30 Euro für Kinder bis 12 Jahre. Bis zum Alter von zwei Jahren ist er gratis. Bereits ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Auch die Antragstellung funktioniert weiterhin wie gehabt.

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