Reisepass

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Klage abgewiesen: Reisepass ist eine „Selbstverständlichkeit“

Pauschalreisen bieten Passagieren durchaus viele Vorteile, jedoch sind diese keine „Vollkasko-Versicherung“ gegen Nichtinformieren. Das Amtsgericht München entschied in erster Instanz, dass Tour Operators nicht dazu verpflichtet sind darüber zu informieren, dass der Reisepass mitgeführt werden muss.  Während in Österreich der Besitz des Reisepasses der Regelfall ist und nur wenige Menschen über einen Personalausweis verfügen, ist es in Deutschland anders. Viele Einwohner haben lediglich das zuletzt genannte Dokument, weil sie glauben keinen Reisepass zu benötigen. Dies kann jedoch dazu führen, dass man in viele Länder nicht reisen darf.  So geschehen im November 2022: Der nunmehr unterlegene Kläger wollte mit einer Begleitperson nach Dubai fliegen und konnte keinen gültigen Reisepass vorweisen. Somit endete die Fernreise bereits am Airport. Er klagte anschließend auf Rückzahlung des Reisepreises und argumentierte, dass seitens des Tour Operators nicht darüber informiert worden wäre, dass für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate eben dieses Dokument notwendig ist.  Weiters wurde vor Gericht vorgebracht, dass der Veranstalter beziehungsweise das Reisebüro, das als Erfüllungsgehilfe fungiert hätte, nicht über die Einreisebestimmungen der VAE aufgeklärt habe. Insbesondere habe man nicht über die Notwendigkeit des Besitzes eines Reisepasses sowie etwaige Fristen für die Erteilung eines Visums gesprochen. Daher wurde auf Rückzahlung des Reisepreises in der Höhe von 2.200 Euro geklagt.  Das Amtsgericht München entschied in erster Instanz unter der Geschäftszahl 171 C 3319/23 zu Gunsten des Reiseveranstalters. Der Richter sieht keine Verletzung der Informationspflicht, denn Veranstalter und Reisebüros müssen lediglich über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse informieren und ungefähre, aber nicht verbindliche, Fristen nennen. Im

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München: 70-Jährige wollte Polizei mit 100 Dollar bestechen – 1.000 Dollar Strafe kassiert

Eine 70-jährige U.S.-Amerikanerin versuchte am Samstag, den 15. Juli 2023 am Flughafen München die Bundesrepublik Deutschland ohne Reisepass zu verlassen. Dabei kam sie auf die glorreiche Idee dem Beamten der Bundespolizei 100 U.S.-Dollar in bar als Bestechung anzubieten. Laut Mitteilung der Exekutive war die Frau auf Lufthansa-Flug LH414 gebucht. Sie gab an, dass sie ihren Pass im Zubringerflug von Athen nach München vergessen habe. Da sie in München von Schengen auf Non-Schengen wechseln musste, war die Passkontrolle der Bundespolizei zu passieren. Dort machte sie dem Beamten zunächst ein mündliches Bestechungsangebot, das dieser abgelehnt haben soll. Anschließend legte sie einen 100-U.S.-Dollar-Schein auf den Kontrollpult. Gebracht hat es nichts, denn der Beamte erstattete eine Anzeige wegen einem Bestechungsversuch. Da die Frau keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wurde eine Kaution in der Höhe von 1.000 Euro – in bar gegen offizielle Quittung – eingehoben. Den Flug in die USA konnte sie nicht antreten, denn sie musste den Weg zum Konsulat der USA antreten, um einen Notpass zu beantragen.

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Dublin: Mann gelangte ohne Bordkarte und Reisepass in Aer-Lingus-Flugzeug

Am Flughafen Dublin ist es am 27. März 2023 zu einer schweren Sicherheitspanne gekommen, denn einem 48-jährigen Mann ist es gelungen ohne Bordkarte und Reisepass in den Sicherheitsbereich zu gelangen. Obendrein konnte er sogar einen Aer-Lingus-Flug nach Birmingham betreten. An Bord der Maschine war allerdings Schluss, denn es kam zu Unstimmigkeiten mit einem Passagier bezüglich dem Sitzplatz. Das Kabinenpersonal führte einen so genannten Headcount durch und stellte fest, dass eine Person zu viel an Bord ist. Die Exekutive wurde alarmiert und rasch stellte sich heraus, dass der 48-Jährige unrechtmäßig an Bord war. Bereits am 28. März 2023 wurde er vom zuständigen Untersuchungsrichter angehört. Vorgeworfen wird Abul A., dass er sich unbefugt in den Sicherheitsbereich begeben habe und zwar in der Absicht eine Straftat zu begehen. Dabei geht es nicht um terroristische Dinge, sondern darum, dass er ohne Ticket fliegen wollte. Weiters muss er sich dafür verantworten, dass er als Drittstaatenangehöriger ohne Reisepass oder ID-Card versucht hat Irland zu verlassen. Der Untersuchungsrichter verhängte aufgrund der Vermögensverhältnisse Geldstrafen in der Höhe von 350 Euro pro strafbarem Vergehen. Weiters droht dem Mann die Abschiebung, denn sein offizieller Wohnsitz befindet sich in Newcastle (Vereinigtes Königreich). Die Fluggesellschaft Aer Lingus bestätigte auf Anfrage den Vorfall und verweist auf die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Mit diesen würde man umfassend kooperieren und habe diesen alle vorliegenden Informationen zur Verfügung gestellt. Der Flughafen Dublin, in dessen Terminal 2 sich die Sache ereignet hatte, erklärte wie folgt: „Aus offensichtlichen Gründen äußern wir uns nicht zu Sicherheitsfragen. Wir nehmen zur Kenntnis,

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Schengen-Beitritt von Kroatien: Passkontrollen im Luftverkehr entfallen Ende März 2023

Per 1. Jänner 2023 ist Kroatien sowohl der Euro- als auch der Schengenzone beigetreten. Dies hat zur Folge, dass es künftig, wenn man von anderen Schengenländern aus einreist, keine Passkontrollen mehr geben wird. Im Flugverkehr muss man sich aber noch rund drei Monate gedulden. Während auf dem Landweg, beispielsweise an der gemeinsamen Grenze mit dem Schengen-Mitglied Slowenien, die Personenkontrollen bereits entfallen sind, wird es auf dem Luftweg erst am 26. März 2023 soweit sein. Hintergrund ist, dass die Prozesse erst mit dem Wechsel auf die Sommerflugplanperiode 2023 geändert werden. Anschließend sollen alle Flüge von/nach Kroatien, die innerhalb der Schengen-Region durchgeführt werden, ohne reguläre Passkontrollen durchgeführt werden. Die Abläufe sind dann so als ob man beispielsweise zwischen Österreich und Deutschland oder zwischen Frankreich und Italien fliegen würde. Kroatien ist Staat Nummer 27, der dem Abkommen von Schengen beigetreten ist.

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Mexiko: Unruly-Pax rastet aus und schlägt auf Emirates-Check-in-Agent ein

Am Flughafen Mexico-City ist am 1. November 2022 eine Passagierin ausgerastet und attackierte eine für Emirates tätige Check-in-Mitarbeiterin. Auslöser des Streits sollen zwei Umstände gewesen sein: Einerseits war der Reisepass der Reisenden abgelaufen und andererseits ist er bereits nach der Meldezeit am Schalter erschienen. Die Folge draus: Der Check-in-Agent musste der Frau den Mitflug verweigern. Das war wohl eine richtige Entscheidung, denn dieser entpuppte sich als gefährlicher „unruly-PAX“. Der ausgeschlossene Passagier wollte die Entscheidung nicht zur Kenntnis nehmen und rastete aus. Sie bewarf die Flughafenmitarbeiterin mit ihrem Laptop, seinem geöffneten Koffer und anderen Gegenständen. Gleichzeitig beschimpfte sie lautstark und begann gar auf die Bodenbeschäftigte einzuschlagen. Andere Mitarbeiter versuchten – ohne nennenswerten Erfolg – einzugreifen und die Situation zu beruhigen. Damit waren zumindest die körperlichen Attacken beendet, jedoch stellte sich die Frau dann auf den Counter, zeigte den Check-in-Agents deutlich ihren Hintern und brüllte in Richtung anderer Passagiere wüste Beschimpfungen. Der Sicherheitsdienst und die Polizei mussten zur Hilfe geholt werden und griffen dann doch. Emirates erklärte zu dem Vorfall: „Wir können bestätigen, dass sich am 1. November am Check-in-Schalter des internationalen Flughafens von Mexiko-Stadt ein Vorfall ereignet hat, bei dem ein Fluggast, der zu spät zum Check-in-Schalter kam, mit einem abgelaufenen Reisepass unterwegs war. Dem Passagier wurde die Weiterreise verweigert, sie wurde unruhig und beleidigte das Bodenpersonal körperlich, so dass die Sicherheitskräfte des Flughafens und die Polizei einschreiten mussten. Die Sicherheit unserer Fluggäste und unseres Personals ist von entscheidender Bedeutung und wird nicht aufs Spiel gesetzt“.

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Wien: Längere Wartezeiten bei den Ausreisekontrollen

Am Freitagabend ist es am Flughafen Wien-Schwechat zu längeren Wartezeiten bei der Ausreise-Passkontrolle im Terminalkomplex 1/2 vor den D-Gates gekommen. Passagiere berichten von langen Warteschlangen und etwa eine Stunde Wartezeit bis zum Vorzeigen von Reisepass oder Personalausweis bei der Polizei. Immer wieder verwechseln gerade Wenigflieger das bloße Vorzeigen von Pass oder Ausweis beim Check-in-Schalter bzw. beim Boarding mit einer behördlichen Kontrolle. Airlines lassen sich gelegentlich die „Papiere“ der Reisenden zu zeigen, um lediglich abzugleichen, ob der Name im Ticketsystem bzw. der Boardkarte mit jenem im Ausweis übereinstimmt. Damit will man verhindern, dass Flugscheine unter falschem Namen genutzt werden. In erster Linie geht es um unzulässigen Weiterverkauf ohne kostenpflichtige Namensänderung. Eine echte Personenkontrolle kann weder von Airline- noch von Flughafenpersonal durchgeführt werden. Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe, die in Österreich von der Polizei wahrgenommen wird. Am Flughafen Wien-Schwechat ist die Landespolizeidirektion Niederösterreich zuständig. Passagiere, die aus Non-Schengen-Staaten, beispielsweise USA, ankommen, müssen sich gegenüber der Polizei ausweisen. Selbiges gilt auch dann, wenn man den Schengen-Raum verlässt und zum Beispiel nach Kroatien fliegt. Wartezeiten bei der Grenzkontrolle sind prinzipiell an jedem Airport der Welt möglich und beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika, im Vereinigten Königreich und Israel gelegentlich mit längeren Wartezeiten verbunden. Das bedeutet nicht, dass man jedes Mal stundenlang anstehen muss, jedoch kann man Pech haben und eine regelrechte „Rush Hour“ erwischen. Am Flughafen Wien-Schwechat sind zumindest bei der Einreise nach Österreich längere Wartezeiten eher die Ausnahme, denn am Airport gibt es an verschiedenen Punkten Kontrollstellen der Polizei, so

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Flugbegleiter arbeitete 20 Jahre lang bei United unter Identität eines 1979 verstorbenen Kindes

Fast 20 Jahre lang arbeitete ein Brasilianer bei United Airlines unter falschem Namen als Flugbegleiter. Aufgefallen ist es niemandem, jedoch landete der Mann nun vor Gericht, denn er soll einfach die Identität eines vierjährigen Buben, der schon 1979 bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist, angenommen haben. Der Sinn und Zweck dieser Aktion war, dass der 49-Jährige die U.S.-amerikanische Staatsbürgerschaft benötigt hat, um in den Vereinigten Staaten von Amerika als Flugbegleiter arbeiten zu können. Laut einem Bericht der Dailymail soll er an den Pass unter Vorlage gefälschter Dokumente und falscher Angaben bei einer Provinzbehörde erhalten haben und diesen in weiterer Folge anstandslos verlängern haben können. Er gab sich fast 20 Jahre lang als jene Person, die schon 1979 bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist, aus und aufgefallen ist das zunächst niemandem. Die Ermittler konnten keine nähere Bekanntschaft zwischen dem schon lange Verstorbenen und dem Hochstapler feststellen. Die Staatsanwaltschaft stellt vor ein Rätsel wie er in den 1990er Jahren an eine Sozialversicherungsnummer des bereits Ende der 1970er verstorbenen Jungens kommen konnte und diese obendrein auch noch überall akzeptiert wurde. Dem aber nicht genug: Der Brasilianer nahm gar Kredite auf, legte sich einen BMW auf Pump zu und schaffte es gar unter falscher Identität zu heiraten. Sogar einen Haus samt Hypothekarkredit konnte er erlangen. Selbstredend: Bei United Airlines ist es 20 Jahre niemandem aufgefallen, dass ein Flugbegleiter unter falscher Identität beschäftigt wird. Zwischen 1998 und 2020 gelang es dem Mann “seinen” U.S.-Reisepass stolze sechs Mal neu ausstellen zu lassen. Allerdings waren

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UK: Reisepass nicht vergessen

Ab 1. Oktober 2021 ist der Personalausweis für die Einreise in das Vereinigte Königreich nicht mehr ausreichend. Der Insel-Staat besteht auf die Vorlage des Reisepasses. Das gilt ausdrücklich auch für EU-Bürger. Die Entscheidung wurde unter anderem damit begründet, dass ID-Cards angeblich fälschungsanfällig sein sollen und die Sicherheitsbestimmungen nicht mehr erfüllen sollen. Gleichzeitig besteht ein direkter Zusammenhang mit dem Austritt aus der Europäischen Union. Die Einreisebestimmungen werden mit Wirksamkeit zum 4. Oktober 2021 zumindest für vollständig Geimpfte Personen gelockert. In diesem Artikel werden die Regeln für den Landesteil England erklärt. Jene für Schottland, Nordirland und Wales können abweichen.

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Reisepässe: Wien empfiehlt rechtzeitige Terminbuchungen

Die Stadt Wien rechnet damit, dass es kurz vor den Sommerferien zu einem Ansturm auf die 19 Pass-Stellen, die in den Magistratischen Bezirksämtern angesiedelt sind, kommen wird. Nun richtet man einen Appell an die Einwohner und will damit erreichen, dass nur dann ein neuer Reisepass beantragt werden soll, wenn dieser für eine Auslandsreise benötigt wird. Rund 200.000 Pässe laufen in Wien 2021 ab, das stellt die Passservicestellen der Bezirksämter vor eine erhebliche Herausforderung. Um relativ rasch zu seinem Pass zu kommen, sollte man sich somit nicht erst in letzter Minute um einen Termin bemühen. Der Pass sollte auch nur dann vor der Urlaubszeit erneuert werden, wenn dies wegen einer Auslandsreise unbedingt notwendig ist. Für den erwarteten Ansturm wurden jetzt von den Bezirksämtern zahlreiche zusätzliche Termine für die Antragstellung zur Verfügung gestellt. Allein im Juni werden insgesamt knapp 25.000 Termine angeboten. Bis auf Weiteres bieten die Wiener Bezirksämter ein erweitertes Terminangebot an, u.a. mit verlängerten Öffnungszeiten an Dienstagen – hier wurde der Parteienverkehr bis auf Weiteres analog zu den langen Donnerstagen ausgeweitet (8-17:30). Zudem öffnen die Bezirksämter auch an zwei Samstagen im Juni ausschließlich für Antragstellungen zu Reisepässen, und zwar am 12.06. und am 19.06.  jeweils von 8-14 Uhr. Jeder dieser zusätzlichen Termine außerhalb der bisherigen Öffnungszeiten wird im Online-Kalender mit 20 Min. veranschlagt, sodass noch mehr Termine zur Verfügung stehen. Unbedingt zu beachten ist, dass für eine Reisepasserneuerung eine vorherige Terminvereinbarung (online, telefonisch, etc.) erforderlich ist.  Ein Termin für eine Passerneuerung kann überdies nicht für mehrere Personen, sondern nur für

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Quarantäne missachtet: James Hogan vor hoher Geldstrafe

Der ehemalige Geschäftsführer von Gulf Air und Etihad Airways, James Hogan, handelte sich im Vereinigten Königreich ordentlich Ärger ein. Der Doppelstaatsbürger soll die Einreise- und Quarantänebestimmungen missachtet haben und nun blüht dem Ex-Airline-Chef eine saftige Geldstrafe von bis zu 10.000 Britischen Pfund. Laut Daily Mail soll Hogan zunächst von Abu Dhabi nach Genf geflogen sein. Bei der Einreise in die Schweiz zeigte er seinen australischen Reisepass vor. Dieser wies auch Passtempel der Vereinigten Arabischen Emirate, die UK hinsichtlich Corona auf der roten Liste führt. Zwei Tage später flog er weiter nach London. Dort wies er sich mit seinem britischen Pass aus. Die Behörden werfen Hogan vor, dass er die Quarantänebestimmungen bewusst missachtet habe. Eigentlich hätte sich James Hogan – so die britischen Behörden – in UK in eine zehntägige Hotelquarantäne begeben müssen. Das erfolgte jedoch nicht. Die britischen Behörden kamen dem Manager dennoch auf die Schliche. Der Vorfall, für den die Unschuldsvermutung gilt, ereignete sich bereits im März 2021, kam jedoch erst jetzt ans Tageslicht. Behörden haben sich nicht täuschen lassen Demnach flog Hogan am 10. März 2021 nach Abu Dhabi und nutze dabei einen Nonstop-Flug. Die Rückreise trat er am 17. März 2021 an und landete zunächst in Genf. Zwei Tage später flog er von der Schweiz aus weiter in die britische Hauptstadt. Die Behörden erheben auch den Vorwurf, dass er gezielt seine beiden Staatsbürgerschaften eingesetzt habe, um den Aufenthalt in einer roten Zone verschleiern zu können. Laut lokaler Berichterstattung soll der ehemalige Etihad-Chef als Australier in die VAE

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