Umbuchungen

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Umbuchungen

Iberia: Schnäppchentickets mit großem Haken

Das IAG-Konzernmitglied Iberia bietet noch bis zum 20. September 2020 besonders billige Flugtickets an. Der Reisezeitraum erstreckt sich bis zum 30. Juni 2020. Sowohl die Destination als auch das Datum können ohne Umbuchungsgebühr geändert werden. Allerdings kann eine etwaige Tarifdifferenz nachverrechnet werden. Die von Iberia derzeit angebotenen Preise erinnern stark an Lowcoster, denn innerhalb von Spanien wird ab 22 Euro oneway verkauft. Nach Portugal geht es ab 25 Euro, Spanien und Italien sind ab 35 Euro pro Richtung zu haben, die  USA ab 99 Euro pro Strecke und Mexiko und Puerto Rico ab 250 Euro oneway. Inselbewohner, die über eine entsprechende Residence-Card verfügen, erhalten den üblichen Rabatt zusätzlich. Die spanische Fluggesellschaft erklärt, dass bei Buchung bis zum 20. September 2020 Umbuchungen ohne Gebühr möglich sind. Es fällt allerdings gegebenenfalls die Tarifdifferenz an. Das Angebot hat allerdings einen großen Haken, der in der momentanen Situation für Reisende nicht gerade kundenfreundlich ist: Auf die Erhebung der Umbuchungsspesen wird nur dann verzichtet, wenn die Änderung mindestens 15 Tage vor dem geplanten Abflug vorgenommen wird. Wer also wenige Tage vor Abflug von neuen Einreisebeschränkungen überrascht wird, schaut mit diesem Spezialangebot von Iberia regelrecht durch die Röhre. Die günstigen Preise scheinen eher kurzfristigen Einnahmen zu diesen.

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Umbuchungen: Die Tarifdifferenz wird immer fällig

Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa und ihre Töchter Swiss, Brussels Airlines und Austrian Airlines erheben bis Ende Dezember 2020 in allen Tarifklassen keine Umbuchungsgebühr. Das betrifft auch Economy Light. Allerdings kann – je nach gebuchtem Tarif – dennoch eine Aufzahlung anfallen, wenn der neue Flug teurer ist. Die Airlines der Lufthansa Group und viele Mitbewerber könnten sich bei vielen potentiellen Kunden das Vertrauen durch die laut Bundesverband Verbraucherzentrale absichtliche Missachtung der gesetzlichen Frist für die Rückerstattung von Tickets, die aufgrund der Coronakrise nicht genutzt werden konnten, verspielt haben. Noch immer warten tausende Kunden auf die Rückzahlung ihrer Ticketgelder. Die Tarife, die nun als „flexibel“ beworben werden, bedeuten lediglich, dass bei einer Umbuchung die pauschale Gebühr, die sonst für diesen Vorgang erhoben wird, nicht anfällt. Eine eventuelle Tarifdifferenz ist weiterhin aufzuzahlen und wenn der neue Flug günstiger ist gibt es kein Geld zurück. Davon ausgenommen sind erstattbare Flexi-Tarife, die in den Bestimmungen explizit vorsehen, dass keine Aufzahlung anfällt. Insofern ist die „neue Flexibilität“, die von der Lufthansa Group nun erneut beworben wird, nur sehr beschränkt zutreffend. Lediglich die Pauschalgebühr, sie sonst zusätzlich zur Tarifdifferenz verrechnet wird, ist zumindest bis Ende Dezember 2020 nicht zu entrichten. 

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Ryanair verzichtet auf Umbuchungsgebühr

Am Mittwoch können Buchungen für Juli und August 2020 einmalig ohne Extragebühr umgebucht werden. Der irische Billigflieger Ryanair verzichtet ab Mittwoch für alle Buchungen, die für Abflugtermine im Juli und August 2020 getätigt werden, auf die Erhebung der sonst üblichen Umbuchungsgebühr. Damit schließt sich das Unternehmen einem Branchentrend an. Die Medienmitteilung des Lowcosters gibt allerdings keine Auskunft darüber, ob eine etwaige Tarifdifferenz aufbezahlt werden muss oder nicht. Ryanair plant ab 1. Juli 2020 täglich etwa 1.000 Flüge durchzuführen. Flugscheine, die am 10. Juni 2020 gekauft werden, können ohne Gebühr auf ein anderes Datum – maximal bis 31. Dezember 2020 – umgebucht werden. Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Reisezeitraum im Juli oder August 2020 ist. „Da beliebte Urlaubsländer wie Italien, Portugal und Spanien wieder für internationale Touristen öffnen, sind wir bereit, ab dem 1. Juli, wenn Ryanair über 1.000 tägliche Flüge in unserem gesamten Streckennetz durchführen wird, Passagiere an Bord zu begrüßen. Wir wollen unseren Kunden so viel Vertrauen und Flexibilität wie möglich bieten, ohne Umbuchungsgebühr, wenn sich ihre Reisepläne ändern“, so Dara Brady, Director of Marketing & Digital bei Ryanair.

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Rechtsanwalt übt Kritik an Austrian Airlines

Ein für ein Klageportal tätiger Rechtsanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Austrian Airlines, doch diese kontert und versichert, dass alle Anfragen bearbeiten werden. Eine auf die Einbringung von Sammelklagen spezialisiertes Onlineportal erhob am Dienstag in einer Medienaussendung schwere Vorwürfe gegen Austrian Airlines. Besonders heftig kritisiert wurde, dass der Carrier Flüge anbieten und sich bezahlen lasse, obwohl – so die Darstellung von Cobin Claims – dem Anbieter bekannt wäre, dass diese nicht durchgeführt werden. Bei Austrian Airlines will man diese Kritik so nicht stehen lassen. „Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass die Covid-Pandemie die Luftfahrtbranche in eine Krise gestürzt hat – diese darf aber nicht auf jene zahlenden Kunden abgewälzt werden, die jetzt den Airlines wieder erste Umsätze bringen!“, sagen der Obmann der gemeinnützigen Plattform für Sammelklagen Cobin Claims, Oliver Jaindl, und der auf Fluggast-Rechte spezialisierte Anwalt und Cobin-Claims-Beirat Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger. Kritisiert wird seitens des Vereins, dass Buchungen für manche Destinationen zwar akzeptiert wurden, sich jedoch nicht auf der Liste der Routen, die ab 15. Juni 2020 bedient werden. Vorgeworfen wird, dass der Carrier betroffene Passagiere auf eine regelrechte Spießroute schicken würde und die Erreichbarkeit schlecht sein soll. So wird genannt, dass es lange Wartezeiten bei der Hotline gibt und die Service-Schalter am Airport und am Bahnhof Wien-Landstraße geschlossen sein sollen. Die Hotline soll laut der Aussendung keine akzeptablen Lösungen anbieten können. Rechtsanwalt Haslinger sagt, dass ihm regelrechte „Zwangsgutscheine“ aufgedrängt wurden. Nach dem Einreichen des Erstattungsantrags über die Homepage soll bis dato kein Geld ausbezahlt worden sein, sondern er habe wiederholt

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