Umbuchungen

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Umbuchungen

Ersatzbeförderung: Lufthansa erleidet Schlappe vor dem Bundesgerichtshof

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften im Falle von der Airline gestrichenen Flügen bei Umbuchungen keinen Aufpreis verlangen dürfen. Die Passagiere dürfen frei entscheiden wann sie ihre Ersatzbeförderung antreten wollen. Maßgeblich ist lediglich, dass es auf dem gewünschten Flug freie Plätze gibt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist aufgrund des Umstands, dass Lufthansa zu Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche Flüge storniert hat, jedoch von zwei Reisenden, deren Fälle vor Gericht gelandet sind, für die Umbuchung auf spätere Flüge einen Aufpreis verlangt hat. Die Angelegenheit zog sich durch die Instanzen und landete unter dem Aktenzeichen X ZR 50/22 vor dem Bundesgerichtshof. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden von einigen Regierungen die Grenzen regelrecht panikartig geschlossen und viele Airlines haben ihre Flugbetriebe temporär ausgesetzt bzw. nur ein Minimalangebot durchgeführt. Von den Streichungen waren auch die beiden Passagiere, für die die Verbraucherzentrale vor Gericht gezogen ist, betroffen. Diese wollten einige Monate später ihre Ersatzbeförderung in Anspruch nehmen, also anstatt einer Erstattung die kostenfreie Umbuchung nutzen. Dies wurde von Lufthansa aber teilweise verwehrt, denn der Carrier erklärte den Betroffenen, dass dies nur gegen die Bezahlung einer Tarifdifferenz möglich wäre. Interventionsversuche der Verbraucherzentrale brachten Lufthansa nicht zum Einlenken. Der Fall zog sich dann durch die Instanzen und der BGH entschied zu Gunsten der Reisenden. Lufthansa wurde die bisher praktizierte Praxis somit höchstrichterlich untersagt. Seitens der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird das Urteil wie folgt kommentiert: „Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt“. Dies würde dazu führen, dass nun Klarheit herrsche.

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Pauschalreisen: Alltours bittet für Flex-Paket zur Kasse

Im Zuge der Corona-Pandemie haben zahlreiche Reiseveranstalter zumindest temporär kostenfreie Stornierungen bzw. Umbuchungen ermöglicht. Einige haben gleich kostenpflichtige Zusatzpakete eingeführt. Das inflationäre Aussprechen von Reisewarnungen hat dazu geführt, dass zahlreiche Tour Operators Stornierungen und Umbuchungen ohne Mehrkosten nicht mehr akzeptiert haben. Eine gesetzliche Grundlage dafür, dass man im Falle von behördlichen Reisewarnungen kostenlos zurücktreten kann, gab es ohnehin nie. Es handelte sich um eine gelebte Praxis, die aufgrund durchaus fragwürdiger Entscheidungen der Politik von einigen Reiseveranstaltern klammheimlich abgeschafft wurde. Während der Corona-Pandemie haben jedoch einige Tour Operators ermöglicht, dass unter bestimmten Umständen die Buchung kostenlos umgebucht bzw. storniert werden kann. Dies diente mangels Nachfrage auch als Verkaufsargument. Doch nicht alle Tour Operators wollten auf zusätzliches Körberlgeld verzichten, denn einige haben kostenpflichtige Corona-Flex-Pakete angeboten. Mittlerweile gibt es nur noch wenige Reiseveranstalter, die ohne Aufpreis flexible Pauschalreisen anbieten. Unter den großen Anbietern ist zuletzt nur noch Alltours übriggeblieben. Auch dieser Tour Operator bittet nun für das Flex-Paket zur Kasse. Seit 15. März 2023 kassiert der deutsche Reiseveranstalter für diese Zusatzleistung pro Erwachsenem 27 Euro extra. Kinder, die auf der selben Buchung verzeichnet sind, kosten nichts extra. Alltours argumentiert die Einführung der kostenpflichtigen Flex-Option unter anderem damit, dass man auch nach dem Ende flexible Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten anbieten möchte. Urlauber könnten so langfristig planen und falls sich etwas ändern sollte, könne man umbuchen oder stornieren, sofern die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden. Nur bittet man eben für die Flexibilität seit Mittwoch zusätzlich zur Kasse.

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Air New Zealand leitet große Kundenrückholaktion ein

Nicht nur der Airport war von den Auswirkungen eines Unwetters betroffen, sondern auch zahlreiche Flugpassagiere. Air New Zealand hat eine der größten Kundenrückholaktionen in ihrer Geschichte eingeleitet, nachdem 9000 Kunden, die durch das extreme Wetter in Auckland und die Schließung des Flughafens betroffen waren, umgebucht werden mussten. Leanne Geraghty, Chief Customer and Sales Officer von Air New Zealand, bestätigte, dass das Callcenter-Team neu ausgerichtet wurde, um eine schnellere Bearbeitung der Umbuchungen zu ermöglichen. Enorm starke Regenfälle haben dazu geführt, dass der neuseeländische Flughafen Auckland ab Freitag temporär gesperrt werden musste. Der Flughafen Auckland ist mittlerweile wieder geöffnet.

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Flugbegleiter-Streik: Tap ermöglicht Umbuchungen

Die Fluggesellschaft Tap Air Portugal ermöglicht Passagieren aufgrund von Streiks, die für den 8. und 9. Dezember 2022 angekündigt sind, kostenfreie Umbuchungen. Der Zeitraum ist zwischen 28. November und 19. Dezember 2022 eingeschränkt. „In Anbetracht des angekündigten Streiks des Kabinenpersonals am 8. und 9. Dezember teilt TAP mit, dass Kunden, die ihre Flüge in diesem Zeitraum ändern möchten, dies zwischen dem 28. November und dem 19. Dezember kostenlos tun können“, so die Fluggesellschaft, die gleichzeitig betont, dass man hofft, dass die Arbeitsniederlegungen in Verhandlungen abgewendet werden können.

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Lufthansa Gruppe führt Umbuchungsgebühren auch in höheren Klassen ein

Die Airlines der Lufthansa Gruppe passen zum 11. Oktober 2022 die weltweiten Tarifstrukturen in allen Reiseklassen an. Im Zuge dessen werden bei den meisten Tarifen Umbuchungsgebühren eingeführt. So ist auf Europa-Flügen der Economy-Classic-Tarif nur noch gegen eine Gebühr von 35 Euro umbuchbar, wie der LH-Konzern in einer Vertriebsmitteilung ankündigt. Dabei können unverändert das Reisedatum, Start- und Zielort sowie das Routing geändert werden. Bislang sind Änderungen bei den Classic-Tarifen kostenlos. Hohe Aufpreise auf vielen Fernstrecken Richtig teuer wird es künftig bei Umbuchungen auf Fernstrecken, bei denen Änderungen bis auf den Economy-Light-Tarif bisher kostenlos sind. Für Flüge in die USA, nach Kanada und Zentralamerika müssen Kunden ab 150 Euro für Umbuchungen im Saver/Best-Buy-Tarif bezahlen, beim Base/Restricted-Tarif beträgt der Aufpreis ab 120 Euro. In der günstigsten Light-Kategorie ohne Freigepäck sind Änderungen gar nicht mehr möglich. Bei Strecken von und nach Afrika, Asien, Nahost und Südamerika ist der Light-Tarif hingegen noch umbuchbar, aber das kostet dann satte 200 Euro oder mehr. Hat man Saver/Best Buy gebucht, wird eine Gebühr ab 150 Euro fällig, bei Base/Restricted verlangen die Lufthansa-Airlines einen Zuschlag ab 120 Euro. Ausgenommen von der Neuregelung sind Flüge von und nach Australien, China, Japan, Malaysia und Singapur. Haben Fluggäste die Flex-Option gewählt, ändert sich hingegen nichts: Bei ihnen können Umbuchungen in allen Kabinenklassen nach wie vor kostenlos vorgenommen werden. Firmentarife zunächst noch unverändert Wie Lufthansa weiter mitteilt, betreffen die Änderungen alle Vertriebskanäle sowie sämtliche veröffentlichten Tarife (Published Fares). Die Konditionen der Corporate Fares für Firmenkunden bleiben zunächst unverändert, es sei denn, der Fare

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Trotz Chaos: Austrian Airlines will keine Wetlease-Flugzeuge

Der Einsatz von Wetlease-Flugzeugen zur Abfederung von Ausfällen ist für Austrian Airlines momentan kein Thema, stellte ein Unternehmenssprecher gegenüber Aviation.Direct klar. Ungeachtet der vielen Flugausfälle der letzten Tage ist man davon überzeugt, dass man besonders während der Sommerferien 2022 stabil in der Luft sein wird. „Austrian Airlines hat sich zusammen mit ihren Partnern bestmöglich für den Hochsommer und die Feriensaison vorbereitet. Alle Flugzeuge sind wieder in der Luft, für eine vorausschauende Planung wurden über 200 Flugbegleiter eingestellt, die nach Abschluss ihrer Basisausbildung nun ab Sommer eingesetzt werden. Für einen reibungslosen Flugbetrieb ist aber auch das Zusammenspiel aller Partner im In- und Ausland notwendig (u.a. Flughäfen, Flugsicherung). Auch Streiks, wie beispielsweise der rezente Streik der Flugsicherung in Marseille, oder Unwetter sind Faktoren, die den Flugbetrieb beeinflussen bzw. Anpassungen erforderlich machen. Hinzu kommt, dass der rasante Anstieg an Corona-Erkrankten in Österreich sich auch in der Belegschaft von Austrian Airlines widerspiegelt“, erklärt ein Firmensprecher die Sichtweise der AUA. Weiters: „Um derzeitige Engpässe bei Flughäfen, Sicherheitskontrollen und anderen Systempartnern zu überbrücken bzw. generell das System zu entlasten und vor allem aber aufgrund von kurzfristigen Corona-Krankenständen des fliegenden Personals, musste Austrian Airlines am vergangenen Wochenende Anpassungen im Flugplan vornehmen. Heute ist wieder eine Stabilisierung des Flugbetriebs zu sehen. Wetlease – Flüge anderer Fluggesellschaften für Austrian Airlines sind daher aus aktueller Sicht nicht geplant. Austrian Airlines unternimmt alles, um eine größtmögliche Stabilität des Flugplans sicherzustellen und insbesondere Streichungen von klassischen Ferienflügen zu verhindern. Bei den betroffenen Flügen handelt es sich vorwiegend um Städteflüge bzw. Destinationen in

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Alltours verlängert Aktion „Flexibel buchen“

Der Reiseveranstalter setzt seine Aktion „Flexibel buchen“ für die aktuelle Wintersaison 2021/22 und die Sommersaison 2022 fort. Kunden des Reiseveranstalters können somit weiterhin ihren Urlaub flexibel und ohne finanzielles Risiko buchen, so das Unternehmen. Für diejenigen, die bis zum 31. Januar 2022 eine Klassik-Reise (inklusive Individualreisen) buchen, gelten also folgende Regelungen: Für Abreisen bis zum 30.04.2022 gibt es eine kostenlose Stornierungs und Umbuchungsmöglichkeit bis sieben Tage vor planmäßiger Abreise. Darüber hinaus gibt es diese Möglichkeiten auch für Abreisen vom 1. Mai bis 31. Oktober 2022, hier gelten jedoch jeweils andere Fristen. Während eine kostenfreie Stornierung bis 21 Tage vor der Abreise erfolgen kann, ist eine Umbuchung nur bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich.

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Austrian Airlines erhebt wieder Umbuchungsgebühren

Seit 2. August 2021 erhebt Austrian Airlines in den Tarifklassen Economy Light und Business Saver wieder Umbuchungsgebühren. Diese kommen aber nur dann zur Anwendung, wenn das Ticket ab einem gewissen Stichtag gekauft wurde. Davon unabhängig kann immer eine mögliche Tarifdifferenz nachverrechnet werden. Flugscheine, die von Austrian Airlines bis inklusive 1. August 2021 ausgestellt wurden, können weiterhin – unabhängig von der Buchungsklasse – ohne Spesen umgebucht werden. Lediglich eine mögliche Tarifdifferenz muss nachgezahlt werden. Der Kundeninformation der AUA ist zu entnehmen, dass beliebig oft umgebucht werden kann. Für Tickets, die ab dem 2. August 2021 in den Klassen Economy Light und Business Saver ausgestellt wurden, verlangt Austrian Airlines nun eine “reduzierte Umbuchungsgebühr” und eine etwaige Tarifdifferenz. Die Höhe der Spesen ist streckenabhängig, so dass diese nicht pauschal angegeben werden kann. Tendenziell sind die Gebühren auf Kurzstreckenflügen günstiger als auf der Langstrecke. Auf der AUA-Homepage ist unter anderem zu lesen: “Sie haben Ihr Ticket am oder vor dem 1. August 2021 gebucht: Ist Ihr ursprüngliches Reisedatum am oder vor dem 31. August 2021 können Sie Ihren Flug für neue Reisedaten bis zum 31. Juli 2022 umbuchen. Kontaktieren Sie uns hierfür bis spätestens 31. Oktober 2021. Ist Ihr ursprüngliches Reisedatum am oder nach dem 1. September 2021 können Sie neue Reisedaten wählen, solange Sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Kaufdatum Ihres Originaltickets reisen. Sie haben Ihr Ticket am oder nach dem 2. August 2021 gebucht: Sie können Ihren Flug für neue Reisedaten umbuchen, solange Sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Kaufdatum

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Breeze: Umbuchen und Stornieren bis 15 Minuten vor Abflug gratis

Das U.S.-amerikanische Airline-Startup Breeze wird ab 27. Mai 2021 abheben. Los geht es zunächst in Charleston, Tampa und Hartford. Bis Ende Juli 2021 soll das Streckennetz auf insgesamt 39 Strecken ausgebaut werden. Der Carrier wird 16 Städte miteinander vernetzten. Breeze ist eine Neugründung, hinter der maßgeblich David Neeleman steht. Der Investor ist Firmengründer der U.S.-amerikanischen Billigfluggesellschaft Jetblue und will erneut den Markt aufmischen. Hinsichtlich der Flotte setzt er auf Regionaljets der Hersteller Embraer und Airbus. Zu Beginn werden 13 Maschinen der Typen E190 und E195 zum Einsatz kommen. Die Zielflotte des Carriers setzt sich wie folgt zusammen: Typ Anzahl Airbus A220-300 80 Embraer 190 16 Embraer 195 30 Gesamt 126 Die Embraer-Jets sind nicht fabrikneu, sondern werden über Leasinggesellschaften wie Nordic Aviation Capital bezogen. Auch least man über die brasilianische Azul, die ebenfalls von Neelemann gegründet wurde, weitere Embraer-Jets in Form von „Sub-Drylease“. Eigentümer der Maschinen ist Elevate Capital Partners. Die Maschinen des Typs Airbus A220-300 werden ab Werk bezogen. Ab Oktober 2021 werden die Zweistrahler ausgeliefert. Die 80 Mittelstreckenmaschinen werden über einen Zeitraum von mehreren Jahren übergeben. Breeze ist einer der größten A220-Kunden, die Airbus an Land ziehen konnte. Das Streckennetz, das initial aufgenommen werden soll, ist in nachstehendem Map dargestellt: Ganz ordentlich aufmischen wird Breeze mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den Tarifen, die bis 15 Minuten vor Abflug storniert bzw. umgebucht werden können. Hierfür erhebt der Carrier laut Webseite keine Gebühren. Im so genannten „Nice-Tarif“ ist nur die Mitnahme eines persönlichen Gegenstands, nicht jedoch beispielsweise ein Handgepäck-Trolley inkludiert. Die

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Lufthansa Group Airlines verlängern Möglichkeit zur gebührenfreien Umbuchung

Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings verlängern geschlossen die gebührenfreie Umbuchungsmöglichkeiten. Somit sind alle bis 31. Juli 2021 ausgestellten Tickets weiterhin beliebig oft gebührenfrei umbuchbar, wenn die Umbuchung ebenfalls bis dahin erfolgt.  Seit Ende August sind sämtliche Tarife der Lufthansa Group Airlines gebührenfrei umbuchbar. Zuletzt galt dieses Tarifangebot für Neu- und Umbuchungen bis Ende Mai. Nun wird das Angebot erneut verlängert: Sämtliche Tarife der Airlines sind bei einer Ticketausstellung bis zum 31. Juli 2021 weiterhin beliebig oft gebührenfrei umbuchbar, wenn die Umbuchung ebenfalls bis dahin erfolgt. Danach können die Fluggäste ihr Ticket noch ein weiteres Mal gebührenfrei umbuchen. Der neu gebuchte Flug kann dabei innerhalb der gesamten Ticketgültigkeit bis zu einem Jahr in der Zukunft liegen. Auch können Reisende ihre Route abhängig von der Verfügbarkeit beliebig ändern und beispielweise anstatt von Frankfurt nach Rio de Janeiro von München nach New York fliegen.  Fluggäste, die ihre ursprüngliche Reise verschieben möchten, sich aber noch nicht für ein neues Datum und Reiseziel entscheiden können, haben die Möglichkeit, ihre Buchung zunächst zu stornieren, ohne sich auf ein neues Reisedatum festzulegen. Ihr Ticket bleibt solange im System als Guthaben erhalten, bis sie sich für eine neue Reservierung entschieden und es damit wieder eingelöst haben. Die neue Buchung muss dann erst bis zum 31. August 2021 erstellt werden. Der Abflug kann in diesem Fall auch erst im nächsten Jahr, bis zum 31. Juli 2022 erfolgen. Trotzdem ist Vorsicht geboten. Denn Mehrkosten können bei Umbuchungen entstehen, wenn beispielsweise bei einem Wechsel auf ein anderes Datum oder zu einem anderen

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