Umbuchungen

Weitere Artikel aus der Rubrik

Umbuchungen

Easyjet erweitert Flex-Tarife

Easyjet hat im Rahmen seiner Flex-Garantie seine Richtlinien noch einmal überarbeitet. Alle Kunden können in diesem Sommer ihre Flüge ohne Umbuchungsgebühr jederzeit bis zu zwei Stunden vor Abflug umbuchen. Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf Datum oder Zielort: Alle Flüge, die bis Ende September 2022 im Angebot sind, können umgebucht werden. „Das bedeutet, dass unsere Fluggäste bei Reisebeschränkungen in ihrem Zielland, wie beispielsweise Quarantäne bei der Ankunft oder bei der Rückreise, ihre Reise problemlos auf ein anderes Land im Streckennetz von Easyjet umbuchen können“, teilt das Unternehmen am Mittwochmorgen mit. Sogar eine Rückerstattung aufgrund von lokalen Lockdowns und Reiseverboten sei inkludiert. Und zwar auch bei planmäßig durchgeführten Flügen. „Wir wissen, dass viele Menschen verreisen wollen, um Freunde und Familie zu sehen oder in einen lang ersehnten Urlaub zu fliegen. Flexibilität ist dabei für unsere Kunden nach wie vor entscheidend. Daher haben wir unsere Flexibilitätsgarantie noch weiter angepasst, um unsere Kunden bei ihrer diesjährigen Sommer-Reiseplanung und etwaigen Beschränkungen zu unterstützen“, so Thomas Haagensen, Geschäftsführer von Easyjet Europe. Die Fluggesellschaft glaubt, dass sicheres Reisen zwischen den meisten europäischen Ländern in diesem Sommer möglich sein wird.

weiterlesen »

United schafft kostenlose Max-Umbuchungen ab

Bislang ermöglichte United Airlines Passagieren, die vom Maschinentyp Boeing 737 Max überrascht wurden, kostenfreie Umbuchungen. Diese Praxis wurde am Donnerstag abgeschafft. Das hat zur Folge, dass der Einsatz des krisengeschüttelten Jets nicht mehr zum kostenlosen Rücktritt oder spesenfreien Änderung der Buchung berechtigt. Das Portal Simpleflying.com berichtet in diesem Zusammenhang, dass nur Buchungen, die ab dem 8. April 2021 getätigt werden von dieser Umstellung betroffen sind. Tickets, die vor diesem Stichtag verkauft wurden, können im Falle des Einsatzes von Boeing 737 Max storniert bzw. umgebucht werden. Seitens United Airlines sieht man keine Notwendigkeit die bisherige Kulanz fortzuführen. Einige wenige Fluggesellschaften bieten weiterhin kostenfreie Änderungen im Falle des Einsatzes der Boeing 737 Max an. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese Kulanz bald branchenweit abgeschafft wird. Man führte diese ursprünglich ein, da befürchtet wurde, dass Passagiere gegen dieses Muster rebellieren könnten. Dies soll jedoch laut verschiedenen Fluggesellschaften bis dato nur in sehr geringem Umfang eingetreten sein.

weiterlesen »

Ryanair verlängert Umbuchungen – Kleingedrucktes lesen!

Die irische Ryanair Group verlängert den Verzicht auf die Erhebung von Umbuchungsgebühren vorerst für alle Ticketkäufe, die vor dem 30. Juni 2021 getätigt werden. Zu Bedenken gilt es, dass lediglich die Spesen für die Bearbeitung entfallen, jedoch eine mögliche Tarifdifferenz kassiert werden kann. Ryanair teilt mit, dass die Buchungen bis Ende Oktober 2021 bis zu zweimal ohne die Erhebung der Umbuchungsgebühr geändert werden können. Reisende sollten sich aber intensiv mit dem Kleingedruckten auseinandersetzen, denn die Bestimmungen sind vergleichsweise äußerst restriktiv. Kurzfristige Änderungen sind nämlich nicht von den Spesen befreit. „Durch die Beschleunigung der Impfprogramme werden die Hochrisikogruppen und älteren Menschen bis zum Beginn des Sommers geimpft sein, was unserer Meinung nach zu einer Lockerung der Reisebeschränkungen und einem Anstieg der Nachfrage nach Reisen an die Strände von Griechenland, Spanien, Italien und Portugal führen wird. Viele Ryanair-Kunden werden in diesem Sommer zum ersten Mal seit über einem Jahr wieder in den Urlaub fliegen. Um ihnen weiterhin so viel Flexibilität und Vertrauen wie möglich zu bieten, haben wir die Streichung der Umbuchungsgebühr für alle Buchungen, die vor dem 30. Juni erfolgen, verlängert. Kunden können jetzt Flüge für den wohlverdienten Sommerurlaub buchen mit der Gewissheit, dass sie, falls sie ihre Reisedaten verschieben oder ändern müssen, dies bis Ende Oktober 2021 mit einer Umbuchungsgebühr von null Euro tun können“, so Dara Brady, Marketing Director bei Ryanair.

weiterlesen »

Lufthansa Airlines setzen Umbuchungsgebühren weiter aus

Seit Ende August sind sämtliche Tarife von Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings gebührenfrei umbuchbar. Ursprünglich galt dieses Tarifangebot bis Februar. Nun wird das Angebot aber erneut verlängert: Sämtliche Tarife der Airlines sind nun bei einer Ticketausstellung bis zum 31. Mai 2021 beliebig oft gebührenfrei umbuchbar, wenn die Umbuchung ebenfalls bis dahin erfolgt. Danach ist noch eine weitere gebührenfreie Umbuchung möglich. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Lufthansa Group Airlines ihren Kunden eine gebührenfreie Umbuchung ermöglicht. Der Verzicht auf Umbuchungsgebühren gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch bei Langstrecken für alle Neubuchungen in allen Tarifen. Dies soll allen Kunden der Lufthansa Gruppe eine flexible Reiseplanung ermöglichen. Mehrkosten können bei Umbuchungen allerdings entstehen, wenn beispielsweise bei einem Wechsel auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist. Auch die Umbuchung von Tickets, die bis einschließlich 31. August 2020 ausgestellt wurden, kann nun bis zum 31. Mai 2021 erfolgen.

weiterlesen »

Alltours: Gratis-Umbuchungen für Sommer-Urlauber

Bei dem Reiseveranstalter Alltours können Urlauber jetzt Pauschalreisen im Sommer noch bis 14 Tage vor Abreise ohne Gebühren umbuchen – wenn sie früh genug gebucht haben.  Das Angebot gelte für Buchungen von „Alltours-Klassik“-Reisen seit dem 17. September 2020 und bis zum 15. März 2021, teilt der Reiseveranstalter mit. Weiterhin können Buchungen für den Sommer, die bis zum 15. März getätigt wurden, noch bis zu diesem Stichtag kostenlos storniert werden – so war es auch bisher. Bislang galt bei Alltours aber, dass klassische Pauschalreisen für die Sommersaison von Anfang April bis Ende Oktober lediglich bis Mitte März gebührenfrei umbuchbar waren – und nicht bis zwei Wochen vor Reiseantritt. Mit kulanten Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen wollen die Reiseveranstalter derzeit Kunden zum Buchen bewegen und ihnen mehr Sicherheit und Flexibilität bieten. Reisende sollten im Hinterkopf behalten, dass sie ohnehin kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten dürfen, wenn diese zum Zeitpunkt der Stornierung absehbar erheblich beeinträchtigt sein wird – zum Beispiel durch starke Corona-Einschränkungen am Urlaubsziel.

weiterlesen »

ÖAMTC: 2020 nahezu 200.000 Anfragen

2020 erhielten die ÖAMTC-Rechtsberatungen nahezu 200.000 Anfragen –miteingerechnet sind hier auch Info- und Beratungsanrufe, die von den vier Nothilfezentralen und der Touristik des Mobilitätsclubs abgewickelt wurden.  Corona-bedingt ist die Zahl der Anfragen rund ums Reisen etwa auf das Dreifache gestiegen. Die Themenpalette reichte von Umbuchungen, Reiserücktritten und Stornos über Fristen bei Pickerl und Führerschein bis hin zu Mobilitätsbeschränkungen und Grenzschließungen. Geändert hat sich durch die Pandemie auch auf die Art des Kundenkontakts: Die Zahl der persönlichen Beratungen ging um fast 50 Prozent zurück, in etwa unverändert blieb die Zahl der telefonischen Beratungen. Stark gestiegen ist die Zahl der schriftlichen Beratungen, vor allem in digitaler Form, also per E-Mail. Bei den reiserechtlichen Anfragen ging es sehr oft um den kostenlosen Rücktritt von Pauschalreisen sowie um Rückzahlungen nach Hotel- und Flugstornierungen. So wie bei Herrn und Frau L, die in einem Reisebüro eine Flugreise bezahlten, welche Pandemie-bedingt aber nie stattfand. Das um Unterstützung gebetene Reisebüro zeichnete düstere Aussichten für eine Rückzahlung, weswegen das Paar die Rechtsberatung des ÖAMTC aufsuchte. Die dort tätige Juristin sah die Verantwortung zur Rückzahlung des Reisepreises bei der Airline. Nach mehrmaliger Intervention seitens des Mobilitätsclubs erhielt das Paar seinen Reisepreis zurück. 

weiterlesen »

Flugstreichungen: Ryanair wird noch kundenunfreundlicher

Die Ryanair Group verschärft die kundenunfreundlichen Maßnahmen, wenn das Unternehmen selbst Flugverbindungen streicht. Nun bucht das Unternehmen eigenmächtig auf andere Reisetermine um und lässt die Kunden nicht mehr streckennetzweit eigenständig umbuchen. Gestrichene Buchungen konnten betroffene Passagiere ursprünglich bis zu drei Monate nach hinten verschieben und konnten diese auf jede beliebige Strecke, die von der Ryanair Group bedient wird, ändern. Vor einigen Wochen wurde der mögliche Umbuchungszeitraum auf 14 Tage geändert. Nun verschärft Ryanair das kundenfeindliche Verhalten abermals: Der Carrier schreibt nun neue Reisetermine vor. Ist man damit nicht einverstanden führt nun kein Weg mehr am Kundenservice vorbei, denn die Buttons für Erstattung und eigenständige Umbuchungen durch den Kunden wurden deaktiviert. Das Servicecenter ist nur über einen Web-Chat und eine kostenpflichtige Hotline erreichbar. Letzteres ist eigentlich unzulässig, da eine EU-Verordnung vorschreibt, dass solche Telefonate nicht mehr kosten dürfen als ein reguläres Festnetztelefonat. Ryanair ist hier kein Einzelfall, denn eine Vielzahl von Fluggesellschaften pfeift auf die Vorschrift und setzt der Kundschaft kostenpflichtige Hotlines vor die Nase. Beim „Ryanair Service“ erleben von Streichungen betroffene Passagiere nun „Frühlingserwachen“, denn Umbuchungen auf andere Strecken oder deutlich spätere Termine sind nur gegen eine horrende Zusatzgebühr und die Aufzahlung der Tarifdifferenz möglich. Die einzige Alternative wäre die Erstattung des Flugpreises. Genau das konnte jedoch bis vor wenigen Tagen noch eigenständig online eingeleitet werden, doch nun ist eine Kontaktaufnahme mit dem schwer erreichbaren Kundenservice, der eher als Abwimmelungsanstalt fungiert, nötig. Von Streichungen betroffene Passagiere, die wirklich reisen wollen oder müssen, sollten sich vom „Kundenservice“ des Billigfliegers nicht abwimmeln

weiterlesen »

Flugstreichungen: Ryanair schränkt kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten stark ein

Die Ryanair Group, der auch der in Wien tätige Ableger Lauda angehört, veränderte ihre Umbuchungsmöglichkeiten, die im Falle einer Flugstreichung angeboten werden, stark zu Ungunsten der Kunden. Bislang gewährte der Konzern im Falle von Annullierungen kostenfreie Umbuchungen und zwar im gesamten Streckennetz und der neue Abflug musste innerhalb einer 90-tägigen Frist ab ursprünglichen Termin stattfinden.  Das ist nun anders und angesichts der Corona-Pandemie und dem Umstand, dass Ryanair erst diese Woche im großen Stil Flüge gestrichen hat und das Winter-Angebot enorm ausgedünnt hat, auch nicht kundenfreundlich. Ryanair gestattet nun nur mehr die Umbuchung innerhalb von 14 Tagen rund um den ursprünglichen Abflugtermin. Gerade für Passagiere, die aufgrund von Reisewarnungen ihre Flüge nicht absagen, sondern nur verschieben wollen, keine praktikable Lösung. Alternativ wird Passagieren eine Erstattung angeboten, jedoch hält man dem Vernehmen nach die gesetzliche Frist von sieben Tagen noch nicht ausnahmslos ein. Fluggäste haben dann, wenn die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Abflug erfolgt, den Anspruch auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung. Erfolgt diese außerhalb dieser Frist, so besteht der Beförderungsanspruch weiterhin. Wer mit den Umbuchungsmöglichkeiten, die Ryanair anbietet, nichts anfangen kann, kann auch auf eine alternative Beförderung – auch mit einer anderen Fluggesellschaft – pochen. Der Kundenservice zeigt sich hier allerdings alles andere als kooperativ und versucht derartige Anfragen mit durchaus haarsträubenden Begründungen abzuwimmeln. Betroffene sollten hartnäckig bleiben und gegebenenfalls auch die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, denn der Konzern kommt in vielen Fällen nur unter großem Druck seinen Verpflichtungen aus der EU-VO 261/2004, insbesondere dann wenn

weiterlesen »

Air Malta senkt Gebühr für Namensänderung auf 5 Euro

Die staatliche Fluggesellschaft Air Malta verzichtet bei allen Buchungen, die bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, auf die Erhebung der sonst üblichen Umbuchungsgebühr. Auch verlangt man bis dahin für die Änderung des Passagiernamens eine vergleichsweise niedrige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von fünf Euro. Der Reisezeitraum kann sich bis 31. Dezember 2021 erstrecken. „Derzeit glauben wir, dass Flexibilität unerlässlich ist, und hoffen, mit diesen Änderungen das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Flugverkehr weiter zu stärken und unseren Kunden den Flugwechsel bei Bedarf zu erleichtern“, so Air-Malta-Finanzchef Paul Sies.

weiterlesen »

Ryanairs Gebührenverzicht hat einen Haken

Die Ryanair Group erhebt auch für Ticketkäufe, die für Oktober und November 2020 getätigt werden, keine Umbuchungsgebühr. Allerdings muss eine etwaige Tarifdifferenz nachgezahlt werden. Lediglich die pauschale Verwaltungsgebühr für die Änderung des Tickets entfällt weiterhin. Ryanair erklärt, dass Kunden, die Flugscheine für Oktober oder November 2020 erwerben, diese ohne Erhebung der sonst üblichen Gebühr bis zum 21. März 2021 umgebucht werden können. Allerdings hat die Angelegenheit zwei Haken: Eine etwaige Tarifdifferenz muss nachgezahlt und auf die Verwaltungsgebühr verzichtet der Carrier nur dann, wenn die Änderung mindestens sieben Tage vor Abflug getätigt wird. Da sich momentan zum Teil über Nacht gravierende Änderungen in Sachen Einreisebestimmungen ergeben, ist dies nicht sonderlich kulant. „Um unseren Kunden in diesem Herbst so viel Flexibilität und Vertrauen wie möglich zu bieten, haben wir den Erlass unserer Umbuchungsgebühr auf Buchungen für Reisen im Oktober und November ausgedehnt. Kunden können jetzt eine wohlverdiente Auszeit planen und wissen, dass sie ihre Flüge ohne zusätzliche Gebühren auf ein anders Datum bis zum 21. März 2021 verschieben können“, so Dara Brady, Director of Marketing & Digital bei Ryanair.

weiterlesen »