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Austrian Airlines fliegt wieder nach Marrakesch

Ab 1.10.2022 fliegt Austrian Airlines zwei Mal wöchentlich zwischen Wien und Marrakesch. Mit der wiederaufgenommenen Austrian-Verbindung ist Marrakesch ab Herbst von Österreich aus erneut direkt erreichbar. Angenehm milde und trockene Temperaturen machen die marokkanische Königsstadt am Fuße des Atlas zu einer idealen Destination für einen Wochenendtrip im Herbst. Die Lufthansa-Tochter bediente die Strecke Wien-Marrakesch zum ersten Mal 2006. Aufgrund der Coronapandemie musste die Strecke vorübergehend pausiert werden. „Marrakesch rundet das Angebot an Urlaubsdestinationen auf der Kurz- und Mittelstrecke perfekt ab und bietet unseren Gästen eine verdiente Auszeit in den Wintermonaten. Wir bauen unser Streckennetz somit kontinuierlich aus und stärken damit die Funktion von Austrian als Home Carrier am Flughafen Wien“, so Austrian CCO Michael Trestl.

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Wien: Besucherterrasse öffnet wieder ab 20. März 2022

Der Flughafen Wien-Schwechat wird am 20. März 2022 die Besucherterrasse, die im Terminal 3 angesiedelt ist, wiedereröffnen. Diese wird dann wieder täglich zwischen 11 Uhr 00 und 18 Uhr 00 zugänglich sein. Normalerweise verlangt der Wiener Flughafen für die Nutzung der Aussichtsplattform Geld. Am 20. März 2022 ist der Eintritt anlässlich der Wiedereröffnung für alle frei. Personen, die mit dem Auto anreisen, müssen allerdings mit Parkplatzgebühren rechnen, denn diese sind nicht kostenfrei. Der Verein der Flughafenfreunde Wien wird am kommenden Sonntag ebenfalls präsent sein und freut sich auf persönliches Kennenlernen. Der Klub setzt sich seit vielen Jahren für den größten Flughafens Österreichs ein und gilt als einer der größten Luftfahrt-Interessensvereine im Osten Österreichs.

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Wechsel im Fraport-Vorstand

Julia Kranenberg wird das Vorstandsteam der Fraport AG als neue Personalvorständin und Arbeitsdirektorin verstärken. Dies entschied der Aufsichtsrat des Unternehmens in seiner heutigen Sitzung. Sie folgt damit auf Michael Müller, dessen Vertrag aus Altersgründen am 30. September 2022 ausläuft. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Fraport AG, Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Auswahlprozess: „Am Ende ist uns die Wahl schwer gefallen, weil wir hervorragende Führungspersönlichkeiten während dieses Prozesses kennengelernt haben. Für Julia Kranenberg spricht insbesondere, dass sie vielfältige Erfahrung in einem großen Infrastrukturunternehmen gesammelt und dort Transformationsprozesse begleitet hat. Außerdem hat sie mich mit ihrer klaren fachlichen aber auch menschlichen Art überzeugt.“ Boddenberg würdigte auch die Verdienste des scheidenden Arbeitsdirektors: „Mit Michael Müller verliert die Fraport AG eine herausragende Führungspersönlichkeit, die in ihren fast 40 Jahren Flughafenerfahrung maßgeblich zur positiven Entwicklung der heutigen Fraport AG beigetragen hat. Insbesondere die Wahrung der Beschäftigteninteressen – sowohl in guten Zeiten als auch in den Krisenjahren der Luftfahrt – war ihm stets eine Herzensangelegenheit. Ich danke Herrn Müller für seine erfolgreiche Arbeit, seinen Einsatz und die gute Zusammenarbeit und wünsche ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und Gottes Segen.“

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Flughafenverband ADV: „Dauerwarnstreiks“ von Verdi ufern aus

„Dauerwarnstreiks“ von Verdi an deutschen Flughäfen ufern aus – Airport Hamburg muss aus diesem Grund alle geplanten Abflüge streichen. Flughafenverband ADV prangert diese Maßnahmen als rücksichtsloses Verhalten gegenüber den Reisenden an. Die Gewerkschaft Verdi hat dazu aufgerufen, auch am heutigen Dienstag weitere internationale Flughäfen zu bestreiken. Die als Warnstreiks deklarierten Arbeitskampfmaßnahmen sollen erneut den ganzen Tag andauern. Nach dem gestrigen Ausstand an sechs Airports sind für den Dienstag die Reisenden in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und Karlsruhe/Baden-Baden von Flugausfällen betroffen. Die Streiks betreffen die Luftsicherheitskontrollen. Obwohl die Flughäfen nicht Tarifpartner sind, sind sie von den wirtschaftlichen Konsequenzen unmittelbar betroffen. Der Flughafenverband ADV zeigt sich verständnislos zu den Warnstreiks. „Die Tarifpartner gehören an den Verhandlungstisch, und zwar sofort. Die kurzfristig angesetzten Arbeitskampfmaßnahmen bedeuten ein Horrorszenario für die Fluggäste, die keine Möglichkeit haben, sich auf die Flugausfälle einzustellen. Das gute Image des Reiselands Deutschland nimmt zu einem Zeitpunkt schaden, an dem die von coronabedingten Verlusten gebeutelten Airports gerade die Talsohle der Krise durchschreiten“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.   Die vom Streik betroffenen Flughäfen werden sich gemeinsam mit Airlines und den zuständigen Behörden bestmöglich auf den Streik vorbereiten. Dennoch wird allen Reisenden dringend empfohlen, sich bei ihrer jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen, ob der Flug stattfindet und ausreichend Zeit vor Ort einzuplanen. Zudem empfiehlt der Flughafenverband ADV möglichst auf das Handgepäck zu verzichten, um die noch vorhandenen Kontrollstellen zu entlasten.

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Vida solidarisch mit streikenden Sicherheitskräften an deutschen Flughäfen

Die österreichische Arbeitnehmervertretung zeigt sich solidarisch mit den streikenden Sicherheitskräften an deutschen Flughäfen. Eine kräftige Erhöhung des Stundenlohns für sicherheitskritische Berufsfelder wäre laut Vida auch in Österreich notwendig. „Sicherheitskräfte auf Flughäfen leisten einen wesentlichen Beitrag, um einen reibungsfreien und sicheren Luftverkehr zu garantieren. Die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen sind in diesem Berufsfeld aber erschreckend schlecht. Unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen können sich daher unserer Solidarität aus Österreich sicher sein“, sagen Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft Vida, und Ernst Kreissler, Vorsitzender des Vida-Ausschusses Bewachung, zum Streikaufruf der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an die Sicherheitskräfte an mehreren deutschen Flughäfen. Grund für den Arbeitskampf ist, dass in den bisherigen Tarifverhandlungen keine Erhöhung der Entgelte erzielt werden konnte. „Auch am Flughafen Wien ist die Situation nicht besser. Das Einstiegsgehalt laut Flughafen-KV beträgt für Sicherheitskräfte mit einer Spezialausbildung für die Luftfahrt gerade einmal 9,94 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies 1.722 Euro brutto im Monat und liegt ganz klar im Niedriglohnbereich der österreichischen Kollektivverträge. Und das, obwohl diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Luftfahrt die Speerspitze der Sicherheitsdienste sind“, kritisiert Liebhart.   „Die Branche zeichnet sich durch hohe Fluktuation aus. Dies ist nicht verwunderlich, da die hohen Belastungen und die große Verantwortung im Beruf in keiner Relation zum Gehalt stehen und ein hoher Arbeitsdruck auf den Schultern der Beschäftigten lastet. Ein höherer Stundenlohn würde nicht nur gegenüber den Beschäftigten und ihrer Tätigkeit mehr Wertschätzung zum Ausdruck bringen, sondern auch für ausreichend qualifiziertes Personal in der Branche sorgen“, sagt Kreissler. „Dass die

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Verkehrszahlen: Wien hatte im Feber 2022 874.057 Passagiere

Der Flughafen Wien-Schwechat zählte im Feber 2022 insgesamt 874.057 Passagiere. Damit liegt man deutlich über der Verkehrsleistung des Vorjahresmonats, jedoch unter dem Wert, den man vor der Corona-Pandemie hatte. Die Passagierzahlen sind im Februar 2022 mit 1.086.887 Reisenden in der Gruppe (Flughafen Wien, Malta Airport und Flughafen Kosice) und mit 874.057 Reisenden am Standort Wien nahezu sechsmal so hoch wie im Februar des Vorjahres (2021). Im Vergleich zum Vorkrisenniveau beträgt das Passagieraufkommen in der Gruppe immerhin 48,3 Prozent und am Standort Wien 46,9 Prozent vom Februar 2019. Gegenüber dem aufgrund der Pandemie von einem niedrigen Verkehrsniveau geprägten Februar 2021 legten die Verkehrszahlen am Flughafen Wien im Februar 2022 deutlich zu: Am Standort Wien stieg die Zahl der Lokalpassagiere auf 725.221 Passagiere (+493,9 Prozent) und die der Transferpassagiere auf 145.508 Passagiere (+314,7 Prozent). Die Flugbewegungen stiegen auf 8.735 Starts und Landungen (+211,3 Prozent), was aber immer noch lediglich 50,6 Prozent des Vorkrisenniveaus (Februar 2019) ausmacht. Das Frachtaufkommen schwächte sich gegenüber dem Februar 2021 um 1,5 Prozent auf 18.259 Tonnen ab. Das Passagieraufkommen am Flughafen Wien im Februar 2022 stieg nach Westeuropa auf 305.061 Passagiere (+513,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2021). Nach Osteuropa reisten im Februar 2022 insgesamt 70.407 Passagiere (+394,3 Prozent). Nach Nordamerika verzeichnete der Airport 5.616 Passagiere (+365,3 Prozent) und nach Afrika 13.006 (+253,7 Prozent). In den Nahen und Mittleren Osten verzeichnete der Flughafen Wien im Februar 2022 insgesamt 31.183 Passagiere (+427,6 Prozent) und in den Fernen Osten 7.226 Passagiere (+186,0 Prozent). Von niedrigem Niveau legen auch die Flughafen-Wien-Beteiligungen

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ZRH: Periodische Messflüge finden im März statt

Im Zeitraum zwischen 14. und 25. März 2022 finden am Flughafen Zürich die periodischen Messflüge für die Überprüfung der Navigationsanlagen statt. Die Flüge erfolgen sowohl am Nachmittag als auch in der Nacht bis spätestens um zwei Uhr morgens. In diesem Zeitraum werden die Instrumentenlandesysteme (ILS und GBAS) der verschiedenen Pisten und das Drehfunkfeuer Kloten (VOR KLO) mit einem Messflugzeug getestet. Die Messflüge finden teilweise am Nachmittag und in der Nacht, nach Beendigung des ordentlichen Flugbetriebes, bis spätestens um zwei Uhr morgens statt, informiert der Zürcher Airport. Für die Messflüge wird ein zweimotoriges Propellerflugzeug vom Typ Beechcraft King Air 350 eingesetzt. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Flüge ist die Flugsicherung Skyguide. 

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VKI: OGH-Urteil zu Schadenersatz bei Flugüberbuchung

Der Oberste Gerichtshof spricht Schadenersatz zu, rechnet aber geleistete Ausgleichzahlung darauf an. Zwei Konsumenten wurde bei einem geplanten Wochenendtrip von Easyjet wegen Überbuchung der Flug verweigert. Die Airline refundierte in Folge zwar die Ticketkosten und zahlte eine Ausgleichszahlung von je 250 Euro, verweigerte aber jeglichen weiteren Schadenersatz. Einem der Konsumenten waren aber durch die Nicht-Beförderung zusätzliche Hotel- und Mietwagenkosten in Höhe von 845 Euro entstanden. Der VKI klagte diesen Betrag für den betroffenen Konsumenten ein. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun das Recht des Konsumenten auf die Schadensersatzsumme, rechnete aber die bereits geleistete Ausgleichszahlung auf den zu erstattenden Betrag an. Der Konsument erhält somit zusätzlich zur Ausgleichszahlung von 250 Euro weitere 595 Euro. Eine Individualreise kann sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen, wie etwa Flug, Hotel und Mietwagen. Scheitert die Reise kurzfristig am Hinflug, ist es oft zu spät für eine Stornierung der weiteren Leistungen. So auch im Fall von den zwei Konsumenten: Geplant war ein Wochenendaufenthalt in Neapel; ein Konsument buchte für sich und eine weitere Person Flüge mit Easyjet sowie einen Mietwagen für 60 Euro und einen Hotelaufenthalt für rund 785 Euro. Obwohl die beiden Reisenden pünktlich am Flughafen waren, wurde ihnen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, weil der Flug überbucht war. Der Carrier erstattete daraufhin zwar gemäß der Fluggastrechte-Verordnung die Kosten für die Flugtickets und leistete eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person, verweigerte jedoch eine Schadenersatzzahlung für die Mietwagen- und Hotelkosten. „Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich bei einer Verweigerung des Flugs aufgrund von Überbuchung nicht

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Flughafenverband ADV kritisiert Verdi-Streik

Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der privaten Dienstleister an den Luftsicherheitskontrollen zum Streik aufgerufen. Der sogenannte Warnstreik soll gleich einen ganzen Tag andauern. Der Flughafenverband ADV kritisiert den Streikaufruf als „unverhältnismäßig und überzogen“. Betroffen sind die Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Köln/Bonn, Bremen, Hannover und Leipzig/Halle. Tatsächlich mussten die Fluggesellschaften eine hohe dreistellige Zahl an Flugverbindungen streichen.  Zehntausende Passagiere sind betroffen und können ihren geplanten Flug nicht antreten. Der Flughafenverband ADV kritisiert den Streikaufruf. „Wir appellieren an die Tarifpartner, zu den strittigen Punkten eine Übereinkunft am Verhandlungstisch zu suchen“, sagt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel am Morgen. „Dauer und Umfang der Streiks sind unverhältnismäßig und rücksichtslos. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass Verdi die Streiks auf dem Rücken der Reisenden, der Fluggesellschaften und der Flughäfen austrägt. Einmal mehr werden die Flughäfen als Schauplatz in einem Arbeitskampf missbraucht, bei dem sie noch nicht einmal Tarifpartei sind. Der ganztägige Warnstreik fällt zudem in eine Zeit, in der die Flughäfen nach wie vor von hohen corona-bedingten Verlusten gezeichnet sind“, so Ralph Beisel zu den Warnstreiks. Allen Reisenden wird dringend empfohlen, sich bei ihrer jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen, ob der Flug stattfindet und ausreichend Zeit vor Ort einzuplanen.

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OGH kippt fünf Klauseln von Austrian Airlines

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines kassierte vor dem Obersten Gerichtshof hinsichtlich ihrer Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Schlappe. Die Arbeiterkammer hatte gegen fünf Klauseln geklagt und vor dem Höchstgericht recht bekommen. Der OGH betrachtete unter anderem die Praxis des Carriers, dass man für die Rückerstattung von Steuern und Gebühren eine saftige Gebühr in der Höhe von 35 Euro verlangte, für illegal. Die Arbeiterkammer stellt nun einen Musterbrief bereit, mit dem Betroffene das zu Unrecht einbehaltene Geld zurückfordern können. Die laut AK für Passagiere wesentlichsten Punkte des OGH-Urteils: Extra-Bearbeitungsgebühr bei storniertem Flug – nicht von Konsumenten holen: Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen – und manchmal auch, wenn er die Reise gar nicht antritt. Wer seinen Flug storniert, hat das Recht, die Taxen und Gebühren zurückzubekommen. Die Austrian Airlines zog von diesem Betrag noch eine Bearbeitungsgebühr („Refundgebühr“) in der Höhe von 35 Euro pro Ticket ab. Die Airline berief sich auf eine Klausel, die bei Stornierung einen Abzug von „anwendbaren Bearbeitungs- und Stornogebühren“ vorsieht, ohne jedoch die Höhe zu benennen. Der OGH befand die Klausel als rechtswidrig, weil die Konsumenten über die Höhe nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Die Klausel selbst gibt weder über die Höhe Auskunft noch enthält sie einen Hinweis, wo man sich über die Höhe informieren kann. Mit dem AK Musterbrief können sich Konsumenten die ungerechtfertigte Bearbeitungsgebühr zurückholen: www.arbeiterkammer.at/aua-bearbeitungsgebuehrklausel. Gepäck fliegt „soweit möglich“ mit – darf nicht von der „Laune“ der Airline abhängen: Als gröblich benachteiligend und intransparent beurteilte der OGH eine Klausel, wonach das aufgegebene Gepäckstück „soweit

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