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AUA leistete Ticketerstattung erst nach AK-Klage

Fast ein Jahr lang mussten zwei Passagiere der Austrian Airlines um ihre Rückerstattungen kämpfen. Eine Intervention der Arbeiterkammer Wien brachte ebenfalls kein Einlenken der AUA, so dass die Angelegenheit vor Gericht landete. Erst dann zahlte die Lufthansa-Tochter das Geld zurück. Hintergrund: Noch vor der Corona-Pandemie, also im Feber 2020, buchte die Klägerin für sich und ihre Tochter einen Flug von Wien nach New York und zurück. Geflogen werden sollte im Sommer 2020. Doch im März 2020 wurde ein Einreiseverbot für EU-Bürger verhängt, das noch immer andauert. Aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage trat die Dame vom Vertrag zurück und forderte die AUA zur Erstattung des Ticketpreises auf. Die Fluggesellschaft sah die Angelegenheit anders und argumentierte unter anderem, dass die Flüge durchgeführt wurden. Frau K. teilte dem Unternehmen Anfang Juli per E-Mail und eingeschriebenem Brief und ein weiteres Mail Mitte Juli per E-Mail mit, dass sie vom Vertrag aufgrund der weggefallenen Geschäftsgrundlage zurücktritt. Gleichzeitig ersuchte sie um Rückerstattung des bezahlten Betrages von 2.068,66 Euro. Ende August informierte die Fluglinie Frau K., dass eine volle Erstattung der Ticketkosten nicht möglich sei, da der Flug durchgeführt wurde. Zudem wurde ihr mitgeteilt, dass in diesem Fall lediglich die Steuern und Gebühren in der Höhe von 69,33 Euro pro Person rückerstattet werden können, was auch passierte. Frau K. suchte Hilfe in der AK. Auch eine außergerichtliche Intervention der AK blieb erfolglos. Erst nachdem die AK eine Klage einbrachte, hat das Unternehmen die Ticketkosten von 1.961,09 Euro zurückgezahlt.

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Mit strengen Auflagen: Wien öffnet die Besucherterrasse

Ab 21. Mai 2021 ist die Besucherterrasse am Flughafen Wien-Schwechat wieder täglich von 13 Uhr 00 bis 19 Uhr 00 geöffnet. Aufgrund der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen gelten auf der Besucherterrasse eine FFP2-Maskenpflicht, ein Mindestabstand von zwei Metern und eine maximale Anzahl von 80 Personen. Für den Zutritt auf die Besucherterrasse muss ein negativer Test, das Impfzertifikat oder ein Immunstatus-Nachweis vorgelegt werden. Im Health Center Vienna Airport können Besucher einen Antigen-Schnelltests mit einem Ergebnis innerhalb kurzer Zeit machen, die Kosten für den Test sind im Besucherwelt-Ticket enthalten. Informationen zu den Öffnungszeiten und dem Angebot im Health Center Vienna Airport unter www.healthcenterairport.com. Zur Eröffnung gibt es ein besonderes Highlight: Alle Besucher können am 21. Mai 2021 mit dem Terrassenticket vergünstigt mit dem Birdly abheben und virtuell New York oder andere Städte wie ein Vogel aus der Luft erkunden. VIScope-Erlebnisfernrohre neues Highlight auf der Terrasse Um das Flughafen-Geschehen im beeindruckenden 270-Grad-Panorama noch besser betrachten zu können, gibt es ab sofort zwei VIScope-Erlebnisfernrohre, die außerdem auch interessante Zusatzinfos rund um den Airport vermitteln. Das gesamte Angebot der Besucherwelt am Flughafen Wien wird voraussichtlich im Juni wieder zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zur Besucherwelt Flughafen Wien unter www.viennaairport.com/besucherwelt.

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EuGH: Harte Landungen sind keine Unfälle

Harte Landungen können sowohl für das Fluggerät als auch für die Insassen durchaus unangenehm sein. Eine Reisende, die im Jahr 2014 eine solche miterlebt hat, zog mit dem Argument, dass sie dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitten hat, vor Gericht. Der Fall zog sich durch alle Instanzen und ist nun vor dem Obersten Gerichtshof anhängig. Die Dame fordert eine Summe in der Höhe von etwa 70.000 Euro und unterlag bislang in allen Instanzen der Airline. Diese haben unter anderem auf Grundlage des Abkommens von Montreal entschieden, dass kein Unfall vorlag. Daher kann kein Schadenersatzanspruch gegenüber der Fluggesellschaft abgeleitet werden. Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof Fragestellungen vor. Dabei handelt es sich um so genannte Vorab-Entscheidungen, die Gerichte in besonders kniffligen Fragen gelegentlich beim europäischen Höchstgericht anfordern. Der EuGH entschied, dass es sich eben nicht um einen Unfall handelte, da kein Pilotenfehler vorgelegen habe. Das Begehren der Dame wäre eine unverhältnismäßige Erweiterung der Unfalldefinition im Sinne des Abkommens von Montreal. Laut Europäischem Gerichtshof kommt es darauf an, ob es sich bei einer „harten Landung“ um einen Unfall handelt oder nicht. Kann man keinen Pilotenfehler und auch keine technischen Mängel feststellen, scheide die Annahme, dass es sich um einen Unfall handeln würde, aus. Der EuGH ist der Ansicht, dass im konkreten Fall alles im Rahmen einer üblichen Landung, die durchaus mal härter ausfallen kann, geblieben ist. Der Oberste Gerichtshof hat nun das letzte Wort und muss über das Rechtsmittel der Klägerin entscheiden.

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Wien: Zoll vereitelte „Bargeld-Export“ eines Steuerschuldners

Ein Reisender, der am 7. Mai 2021 von Wien-Schwechat nach Kairo fliegen wollte, wurde vom österreichischen Zoll um 97.510 Euro erleichtert. Pikant an der Sache: Laut Aussendung der Behörde soll der Mann in Österreich Steuerschulden in der Höhe von rund 100.000 Euro gehabt haben. Das Finanzministerium erklärt, dass der Passagier vor dem Abflug am Gate im Rahmen einer Stichprobenkontrolle von Zöllnern kontrolliert wurde. Dabei wurde er insbesondere nach Bargeld befragt und gab an, dass er 3.000 Euro cash dabei habe. Die Beamten waren offensichtlich misstrauisch und kontrollierten den Reisenden genauer. Im Zuge der Amtshandlung gab der Mann dann plötzlich an, dass er 70.000 Euro dabei habe. Letztlich fanden die Zöllner stolze 97.510 Euro in bar. Diese sollen in Sparkassen-Umschlägen verpackt gewesen sein. Aufgeteilt war das Bargeld in einer Bauchtasche sowie im Handgepäcksstück des Reisenden. 100.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt, 97.510 vom Zoll gestellt Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer bekannt gab. Er wolle damit Waren für eben diese Firmen ankaufen. Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass das Steuerkonto der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies. Auch den Kollegen des betrieblichen Veranlagungsteams der zuständigen Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamts Österreich war der Mann bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen. In Zusammenarbeit der beteiligten Finanz- und Zollstellen erging kurzfristig der Vollstreckungsauftrag der Steuerschuld des Finanzamtes an die Zollstelle. 90.900 Euro des mitgeführten

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Ab Mittwoch gibt es wieder Bewirtung in der AUA-Lounge

Ab 19. Mai 2021 dürfen in Österreich Gastronomiebetriebe wieder Gäste in Innenräumen bewirten. Das betrifft auch die Fluggesellschaft Austrian Airlines, die ab Mittwoch wieder die Bewirtung in der Lounge am Flughafen Wien-Schwechat anbieten wird. Es bleibt aber dabei, dass nur die Business Lounge im Schengenbereich des Terminal 3 geöffnet sein wird. Aufgrund der behördlichen Auflagen durfte man rund ein halbes Jahr lang nicht bewirten, sondern lediglich ein Snackpaket mitgeben. Essen und Trinken war in diesem Wartebereich, der rechtlich unter Gastronomie fällt, nicht erlaubt. Ein Firmensprecher bestätigte gegenüber Aviation Direct die Wiedereröffnung der Bewirtung und erklärte: „Wir werden ab 19. Mai wieder normales Catering anbieten. Der Menüplan ist derzeit in Ausarbeitung. Wir werden weiterhin die Business Lounge Schengen (F Gates) als One Class Lounge geöffnet haben. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Wir werden die Kontaktdaten aller Gäste über ein Formular, das man freiwillig ausfüllen kann, beim Zutritt erfassen. Die Anmeldung am Empfang und der Scan der Boardkarte bleibt unverändert. Derzeit ist nicht geplant, Impf- oder Testzertifikate zu kontrollieren. In der Lounge gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die FFP2 Maskenpflicht. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur an den Tischen gestattet“.

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Liquidation: Lauda-Leiharbeitsfirma wird aufgelöst

Die noch unter Niki Lauda gegründete Leiharbeitsfirma Laudamotion Operations GmbH befindet sich in freiwilliger Selbstauflösung. Das Unternehmen zeigte dem Landesgericht Korneuburg die Liquidation an, wie aus einer Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung hervorgeht. Im Zuge der Übernahme von Assets der insolventen Air-Berlin-Tochter Niki Luftfahrt GmbH durch die Laudamotion GmbH wurde Ende Jänner 2018 die Laudamotion Operations GmbH gegründet. Diese sollte als Leiharbeitsfirma für das fliegende Personal fungieren. Nicht zuletzt aufgrund von öffentlichem Druck durch Medienberichterstattung konnten die ehemaligen Niki-Mitarbeiter dann zwischen einer Direktanstellung und Leiharbeit wählen. Nur wenige Mitarbeiter entschieden sich für die Beschäftigung über die Laudamotion Operations GmbH. Mit dem Abschluss des Kollektivvertrags im weiten Verlauf des Jahres 2018 wurden fast alle Betroffenen in Direktanstellungen überführt. Nur wenige Monate nach dem Tod des Niki Lauda folgte das Comeback der Leiharbeit, jedoch spielt die Laudamotion Operations GmbH seither keine Rolle mehr. Als Dienstleister fungieren Zweigniederlassungen der irischen Crewlink Ltd. Die Laudamotion Operations GmbH befindet sich nun in Liquidation. Als Abwickler fungiert der bisherige Geschäftsführer, Andreas Gruber. Ein genauer Zeitpunkt für die endgültige Schließung und Streichung aus dem Firmenbuch ist noch nicht absehbar. Dieser Vorgang hat keinen Einfluss auf die ehemalige Fluggesellschaft Laudamotion GmbH sowie den Nachfolger Lauda Europe Ltd.

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Trotz Kurzarbeit: AAS baut 106 Jobs ab

Trotz Kurzarbeit beabsichtigt der in Wien tätige Bodenabfertiger Airline Assistance Switzerland AG insgesamt 106 Mitarbeiter abzubauen. Laut Mitteilung des Unternehmens wurde diese bereits beim Arbeitsmarktservice zum Frühwarnsystem angemeldet. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand und müssen daher leider trotz Kurzarbeit unseren Mitarbeiterstand an den tatsächlichen Bedarf am Flughafen Wien anpassen. Wir suchen dabei das Gespräch mit dem Betriebsrat, um eine möglichst sozial verträgliche Lösung zu erreichen“, erklärte Nevena Dragosavljevic, Sprecherin der Airline Assistance Switzerland am Mittwoch und verwies darauf, „dass der dramatische, globale Einbruch der Aviation-Branche, die Insolvenz unseres größten Kunden, Level Europe, und Schwierigkeiten mit der Betriebsvorgängerfirma am Flughafen Wien wie eine Hypothek und ein Mühlstein auf der österreichischen Niederlassung der Airline Assistance Switzerland lasten.“ Die Fluggesellschaft Level Europe wäre jedoch auch ganz ohne Corona-Pandemie im Sommer 2020 nur noch auf Sparflamme geflogen. Der Carrier konnte in Wien nie richtig Fuß fassen und litt von Anfang an und einer äußerst schwachen Auslastung. Das bedeutet konkret: Der noch vor der Pandemie veröffentlichte Level-Europe-Flugplan war deutlich reduziert und hätte AAS wesentlich weniger Einnahmen beschert. Unstimmigkeiten mit Vorgänger Celebi Am Flughafen Wien dürfen Bodenabfertigungsdienste neben dem Leitungsorgan des Flughafens nur von einem weiteren Unternehmen erbracht werden. Nach öffentlicher Ausschreibung wurde der Airline Assistance Switzerland AG vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Wirkung zum 1. Jänner 2020 hierfür die Zulassung erteilt. „Wir waren ab Beginn unserer Tätigkeit am Flughafen Wien bestrebt, möglichst viele Arbeitsplätze am Flughafen zu erhalten und den Betrieb der Vorgängerfirma fortzuführen“, erklärte Dragosavljevic. Trotz intensiver Bemühungen von

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Wien: Architekt der Piers Ost und West verstorben

Die Flughafen Wien AG trauert um den Architekten der Terminalbereiche Pier Ost und West. Franz Fehringer war von 1980 bis 2000 mit dem Ausbau des Airports architektonisch befasst. Die markanten Piers prägen bis heute das Erscheinungsbild des Wiener Flughafens. Derzeit sind die Terminals 1, 1A und 2 aufgrund der Corona-Pandemie temporär geschlossen. Der gesamte Passagierflugverkehr wird über das Terminal 3 abgewickelt. Die Piers Ost und West werden aus diesem Grund momentan nicht genutzt. Die Vorstände der Flughafen Wien AG, Julian Jäger und Günther Ofner, sprechen seiner Familie und Angehörigen ihr tiefstes Mitgefühl und herzliches Beileid aus.

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AUA kündigt Linate-Flüge an – Rückzug aus Malpensa

Ab 1. Juni 2021 wird Austrian Airlines bis zu zweimal täglich zwischen Wien und Mailand-Linate fliegen. Gleichzeitig wird man die bisherige Verbindung nach Malpensa einstellen. Der Carrier konnte sich vor einigen Wochen Slots am innerstädtischen Airport der Metropole sichern. Die AUA bekam auch Start- und Landerechte für eine Verbindung zwischen Salzburg und Linate zugeteilt, jedoch erklärte ein Sprecher gegenüber Aviation Direct, dass man diese – im Gegensatz zu Wien – nicht nutzen wird. Slots in Linate gelten als äußerst begehrt, denn der Airport befindet sich innerhalb des Stadtgebiets von Mailand. „Linate ist für unsere Passagiere deutlich komfortabler, vor allem für Geschäftsreisende aus Mailand und Umgebung“, sagt Vertriebsvorstand Michael Trestl. Auf der Strecke wird ein Mix aus Embraer 195 sowie Flugzeugen der A320 Familie zum Einsatz kommen. Der Linate-Flugplan auf einen Blick: Strecke Flugnummer Flugtage Abflug – Ankunft (Lokalzeiten) Wien – Mailand Linate OS 491OS 497 täglichtäglich 08:05 – 09:3017:45 – 19:10 Mailand Linate – Wien OS 492OS 498 täglichtäglich 10:15 – 11:4519:55 – 21:25

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Fliegendes Personal: Lauda Europe startet Impfaktion

Die zweitgrößte am Flughafen Wien-Schwechat tätige Fluggesellschaft Lauda Europe, startet ebenfalls eine Impfaktion für das fliegende Personal. Diese wird laut vorliegendem Anschreiben, das an die Bediensteten gegangen ist, in Kooperation mit dem Land Niederösterreich und der Flughafen Wien AG durchgeführt. Im Handling Center West wurde zwischenzeitlich eine Impfstraße eingerichtet, die unter Aufsicht des Landes Niederösterreich betrieben wird. Diese ist nicht exklusiv für Lauda Europe und/oder Austrian Airlines, sondern für alle am Airport tätigen Betriebe vorgesehen. Es gilt weiterhin die Reihenfolge, die sich aus dem nationalen Impfplan Phase III ergibt. Diese seiht bei Verkehrsbetrieben bzw. Verkehrsträgern zunächst vor, dass Personen mit direktem Kundenkontakt und/oder erhöhter Auslandsreisetätigkeit, die sich aus beruflichen Gründen nicht vermeiden wird, zuerst an der Reihe sind. Alle anderen Mitarbeiter kommen im Rahmen der betrieblichen Impfungen, die unter Aufsicht des jeweiligen Bundeslands erfolgen, zu einem späteren Zeitpunkt an die Reihe. Das fliegende Lauda-Europe-Personal kann sich bis zum 12. Mai 2021 über die Personalabteilung zur Impfaktion anmelden. Dabei müssen die üblichen Informationen übermittelt werden. Anschließend erfolgt die Zuteilung der Termine für die Impfungen. Welches Vakzin zum Einsatz kommt, geht aus dem vorliegenden Anschreiben nicht hervor. Der Impfstoff wird ohnehin vom Land Niederösterreich zugeteilt, so dass Flughafen Wien und/oder Lauda Europe darauf keinen Einfluss haben. Auch bei der Konzernschwester Buzz, die in Wien drei Boeing 737-800 stationiert hat, sowie beim Mitbewerber Wizz Air werden momentan vergleichbare Aktionen durchgeführt. Was alle Fluggesellschaften gemeinsam haben: Es wird die Infrastruktur, die im Rahmen der betrieblichen Impfungen im Handling Center West aufgebaut wurde, genutzt. Die

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