Österreich: Kurzarbeit soll nach 1. Juli 2021 reduziert werden
Der österreichische Nationalrat hat am Mittwochabend beschlossen, dass die Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 verlängert werden soll. Auch soll die Aufstockung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes bis Ende März 2021 fortgeführt werden. Kritik ist durchaus angebracht, denn die österreichische Bundesregierung hat es gegen Jahresende 2020 verabsäumt die ausgelaufene Aufstockung der Notstandshilfe zu verlängern. Die Folge daraus ist, dass die Empfänger mit ihren Leistungsauszahlungen im Feber 2021 keine Aufstockung mehr ausbezahlt bekommen haben. Ob das Arbeitsmarktservice für den kürzesten Kalendermonat des Jahres noch die nun beschlossene Erhöhung pünktlich ausbezahlen kann, ist fraglich. Zwar sollen die arbeitslosen Personen „rückwirkend zum 1. Jänner 2021“ die Aufstockung erhalten, doch bedeutet das wochenlanges Warten auf Nachzahlungen, denn das Arbeitsmarktservice muss wieder alles neu berechnen. Dies wäre absolut vermeidbar gewesen, wenn die Bundesregierung die entsprechenden Beschlüsse zügiger gefasst und durch den Nationalrat gebracht hätte. Lieber eierte man fast ein ganzes Monat mit „Freitesten“ herum. Insofern ist Kritik absolut abgebracht, denn der Umstand, dass viele Menschen, die absolut unverschuldet den Job verloren haben oder aber als Saisonarbeiter gar nicht mehr eingestellt wurden, weniger Geld ausbezahlt bekommen haben als von der Regierung beschlossen, war absolut vermeidbar. Nachzahlungen hin oder her, eine nahtlose Lösung war möglich, jedoch von der Kurz-Regierung nicht gewünscht. Überdies wurden per Abänderungsantrag zwei Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni verlängert. Das betrifft zum einen den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Zum anderen soll auch eine Unterbrechung der Altersteilzeit weiterhin keine