Eine leckere Wurst oder einen wohlschmeckenden Käse aus dem Urlaub in einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union mitzunehmen ist überhaupt keine gute Idee. In vielen Fällen “kassiert” der heimische Zoll die Waren ein und führt sie der Vernichtung zu. Wenigstens gibt es oftmals nur eine mündliche Ermahnung, aber keine Strafe. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist simpel: Zur Vermeidung von Krankheiten und Seuchen unterliegt die Einfuhr von Lebensmitteln, besonders tierischen Ursprungs, strengen Vorschriften. Diese sind im gesamten Schengen-Gebiet gleich, wobei es punktuell nationale Verschärfungen gibt. Das heißt konkret, dass man sich unbedingt vorab über die Homepage des jeweiligen Zollamts informieren muss, ob man das gewünschte Lebensmittel überhaupt ins Heimatland einführen darf. Kommt man nach dem Lesen der Zollinformationen im Internet zu keinem klaren Ergebnis, sollte man auf keinen Fall zögern und die Hotlines, die ersichtlich sind anrufen oder aber eine Auskunft beim für den Heimatairport zuständigen Zollamt einholen. Die Beamten sind im Regelfall sehr hilfreich und eine gute Auskunft von der richtigen, offiziellen Stelle kann bei der Rückkunft aus dem Urlaub viel Ärger und möglicherweise sogar Geld sparen. Es wäre doch schade, wenn das gute Lebensmittel vernichtet werden muss und man im Extremfall sogar eine Strafe wegen eines Einfuhrvergehens bezahlen müsste. Zoll kassierte heuer 18,5 Tonnen Lebensmittel ein An den Haaren herbeigezogen ist das nämlich nicht, denn das österreichische Finanzministerium teilte mit, dass allein im ersten Halbjahr 2021 der Zoll rund 18,5 Tonnen Lebensmittel einkassieren musste. Im gesamten Vorjahr waren es “nur” 13,6 Tonnen, die vernichtet werden mussten. Seit Beginn