Der Billigfluggesellschaft Ryanair geht es offensichtlich massiv „auf den Zeiger“, dass besonders im Vereinigten Königreich gehäuft betrunkene Passagiere einsteigen oder aber diese mit mitgebrachtem Alkohol regelrechte Saufgelage veranstalten. Dagegen geht man nun bei Flugzielen Richtung Spanien an. Auf den ersten Blick wirkt die Maßnahme durchaus als eine durchdachte Sicherheitsmaßnahme, jedoch ist nur Alkohol, der außerhalb der Ryanair-Maschinen erworben wurde, betroffen. An Bord können die Passagiere weiterhin Bier, Schnaps, Wein und Co kaufen. An etwaigen Saufgelagen verdient dann also Ryanair und natürlich wesentlich mehr, wenn die „Schmuggelware“ nicht an Bord ist, sondern der Trolley der Crew die einzige Bezugsquelle ist. Grundsätzlich gestattet Ryanair das Konsumieren von alkoholischen Getränken, der nicht bei der Besatzung erworben wurde, nicht. Allerdings nehmen es mit dieser Vorschrift einige Passagiere nicht sonderlich genau und besonders auf Strecken zwischen dem Vereinigten Königreich und Spanien scheint dies immer wieder zu problematischen Situationen an Bord geführt zu haben. Pöbelnde Reisende oder Personen, die sich übergeben müssen oder gar in die Kabine urinieren sind das tägliche Leid von Airlines, die auf derartigen Ferienstrecken unterwegs sind. Es gelingt häufig nicht, dass alle Betrunkenden beim Boarding „aussortiert“ werden können. Darunter ist zu verstehen, dass diese nicht mitfliegen dürfen. Ryanair ist der Ansicht, dass man es besser unter Kontrolle hat, wenn auf diesen Routen kein Alkohol, der beispielsweise im Duty-Free-Shop gekauft wurde, in die Flugzeugkabinen darf. Daher verlangt man von den Fluggästen, dass derartige „Einkäufe“ in ein entsprechendes Handgepäckstück gepackt wird, das am Gate abzugeben ist. Es wird dann kostenfrei im Frachtraum transportiert. Doch