Der Billigfluggesellschaft Ryanair geht es offensichtlich massiv “auf den Zeiger”, dass besonders im Vereinigten Königreich gehäuft betrunkene Passagiere einsteigen oder aber diese mit mitgebrachtem Alkohol regelrechte Saufgelage veranstalten. Dagegen geht man nun bei Flugzielen Richtung Spanien an.
Auf den ersten Blick wirkt die Maßnahme durchaus als eine durchdachte Sicherheitsmaßnahme, jedoch ist nur Alkohol, der außerhalb der Ryanair-Maschinen erworben wurde, betroffen. An Bord können die Passagiere weiterhin Bier, Schnaps, Wein und Co kaufen. An etwaigen Saufgelagen verdient dann also Ryanair und natürlich wesentlich mehr, wenn die “Schmuggelware” nicht an Bord ist, sondern der Trolley der Crew die einzige Bezugsquelle ist.
Grundsätzlich gestattet Ryanair das Konsumieren von alkoholischen Getränken, der nicht bei der Besatzung erworben wurde, nicht. Allerdings nehmen es mit dieser Vorschrift einige Passagiere nicht sonderlich genau und besonders auf Strecken zwischen dem Vereinigten Königreich und Spanien scheint dies immer wieder zu problematischen Situationen an Bord geführt zu haben. Pöbelnde Reisende oder Personen, die sich übergeben müssen oder gar in die Kabine urinieren sind das tägliche Leid von Airlines, die auf derartigen Ferienstrecken unterwegs sind. Es gelingt häufig nicht, dass alle Betrunkenden beim Boarding “aussortiert” werden können. Darunter ist zu verstehen, dass diese nicht mitfliegen dürfen.
Ryanair ist der Ansicht, dass man es besser unter Kontrolle hat, wenn auf diesen Routen kein Alkohol, der beispielsweise im Duty-Free-Shop gekauft wurde, in die Flugzeugkabinen darf. Daher verlangt man von den Fluggästen, dass derartige “Einkäufe” in ein entsprechendes Handgepäckstück gepackt wird, das am Gate abzugeben ist. Es wird dann kostenfrei im Frachtraum transportiert. Doch man geht noch einen Schritt weiter: Man kündigt an, dass man sich vorbehält im Zuge des Einsteigens stichprobenartige Kontrollen auf entgegen den Beförderungsbestimmungen mitgeführten Alkohol vorzunehmen. Wird das Personal fündig und man hat kein entsprechendes Handgepäckstück, das verladen werden könnte, zur Verfügung, dann steht man vor der Wahl: Entweder Alkohol entsorgen oder aber der Mitflug wird verweigert.
Grundsätzlich klingt die Maßnahme von Ryanair auf den ersten Blick als eine durchaus sinnvolle, wenn auch harte Entscheidung im Sinne der Flugsicherheit. Der Haken an der Sache ist aber, dass an Bord weiterhin alkoholische Getränke gegen Bezahlung erhältlich sind. Da die Besatzungen unter Verkaufsdruck stehen und es in der Vergangenheit zumindest zeitweise sogar interne Anweisungen gab, dass auf bestimmten Routen verstärkt alkoholische Getränke angeboten werden sollen, bleibt durchaus ein “Gschmäckle”, dass möglicherweise auch monetäre Interessen dahinterstecken könnten. Den Crews könnte das durchaus recht sein, denn an jedem verkauften Getränk verdient nicht nur Ryanair, sondern der Flugbegleiter bekommt eine Provision. Dabei handelt es sich um einen nicht zu unterschätzenden Bestandteil deren monatlicher Einkommen.