
Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa: Diese Rechte haben Passagiere
Die Konflikte bei der Lufthansa setzen sich fort: Erst vergangenen Samstagmorgen endete der Verdi-Streik beim Lufthansa-Bodenpersonal, nun ruft die Gewerkschaft Ufo das Kabinenpersonal zu einer Arbeitsniederlegung auf. Von 4.00 bis 23.00 Uhr werden am Dienstag jeweils alle Abflüge von Frankfurt und am Mittwoch alle Abflüge von München bestreikt. Die Ufo fordert für die 18.000 Kabinenbeschäftigten und für die etwa 1.000 Arbeitskräfte der Cityline 15 Prozent mehr Gehalt bei einer Vertragslaufzeit von 18 Monaten. Nina Staub, Fluggastrechteexpertin bei AirHelp, erläutert, welche Maßnahmen Passagiere ergreifen können, wenn der Flug streikbedingt nicht wie geplant stattfinden kann: „Die Tarifverhandlungen bei der Lufthansa verlaufen äußerst konfliktreich. Nach 15 Runden konnte man sich beim Tarifangebot immer noch nicht einigen. Flugreisende in Deutschland werden gerade zu von einer Streikwelle überrollt und müssen auch in Zukunft mit massiven Problemen im Flugverkehr rechnen. Wenn ein Flug annulliert wird oder der Flieger mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Fluggäste sind bei angekündigten wie unangekündigten Streiks des Airline-Personals entschädigungsberechtigt. Bei den bevorstehenden Streiks am Dienstag und Mittwoch legt das Kabinenpersonal die Arbeit nieder – der Streik liegt demnach im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Bei außergewöhnlicher Umständen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Streiks bei den Airlines selbst zählen zu gewöhnlichen wirtschaftlichen Maßnahmen und gehören damit nicht zu solchen Umständen. Fluggäste sollten sich bereits bei Ankündigung des Streiks bei den Airlines darüber informieren, ob ihr Flug wie geplant stattfinden kann oder nicht. In der Regel werden betroffene Passagiere aber per Mail, App








