
Russlands Sberbank muss sich US-Klage nach MH17-Abschuss stellen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Berufung der russischen Sberbank zurückgewiesen. Die staatlich kontrollierte Bank wollte damit eine Zivilklage im Zusammenhang mit dem Abschuss des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 über der Ostukraine im Jahr 2014 abwenden. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Fortsetzung des Verfahrens, das von der Familie eines US-amerikanischen Opfers angestrengt wurde. Die Klage stützt sich auf das US-Antiterrorgesetz. Die Familie von Quinn Schansman, einem 18-jährigen US-Bürger, der bei der Tragödie ums Leben kam, wirft der Sberbank vor, durch die Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen prorussische Separatisten der selbsternannten Volksrepublik Donezk (DNR) unterstützt zu haben. Diese Separatistengruppe kontrollierte das Gebiet, von dem aus nach den Erkenntnissen internationaler Ermittler die Boden-Luft-Rakete vom Typ Buk abgefeuert wurde, die das Passagierflugzeug am 17. Juli 2014 traf. Alle 298 Menschen an Bord kamen ums Leben. Das Berufungsgericht des zweiten Bezirks in New York hatte bereits im Februar entschieden, dass die Sberbank in diesem Fall keinen Anspruch auf Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA) habe. Die Richter argumentierten, dass die Klage auf der kommerziellen Aktivität der Bank basiert, nämlich der Nutzung des US-Bankensystems zur Erleichterung von Überweisungen an die DNR. Diese finanzielle Unterstützung – auch wenn es sich um vergleichsweise kleine Spendenbeträge handelte – habe die DNR wissentlich oder mit bewusster Gleichgültigkeit in die Lage versetzt, terroristische Handlungen zu begehen. Die Abweisung der Berufung durch den Obersten Gerichtshof ist ein signifikanter Schritt für die Kläger, da sie nun die Möglichkeit haben, im Rahmen des Anti-Terrorism Act (ATA) auf Schadensersatz zu klagen. Dieses Gesetz








