Oktober 8, 2025

Weitere Artikel aus der Rubrik

Oktober 8, 2025

Russlands Sberbank muss sich US-Klage nach MH17-Abschuss stellen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Berufung der russischen Sberbank zurückgewiesen. Die staatlich kontrollierte Bank wollte damit eine Zivilklage im Zusammenhang mit dem Abschuss des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 über der Ostukraine im Jahr 2014 abwenden. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Fortsetzung des Verfahrens, das von der Familie eines US-amerikanischen Opfers angestrengt wurde. Die Klage stützt sich auf das US-Antiterrorgesetz. Die Familie von Quinn Schansman, einem 18-jährigen US-Bürger, der bei der Tragödie ums Leben kam, wirft der Sberbank vor, durch die Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen prorussische Separatisten der selbsternannten Volksrepublik Donezk (DNR) unterstützt zu haben. Diese Separatistengruppe kontrollierte das Gebiet, von dem aus nach den Erkenntnissen internationaler Ermittler die Boden-Luft-Rakete vom Typ Buk abgefeuert wurde, die das Passagierflugzeug am 17. Juli 2014 traf. Alle 298 Menschen an Bord kamen ums Leben. Das Berufungsgericht des zweiten Bezirks in New York hatte bereits im Februar entschieden, dass die Sberbank in diesem Fall keinen Anspruch auf Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA) habe. Die Richter argumentierten, dass die Klage auf der kommerziellen Aktivität der Bank basiert, nämlich der Nutzung des US-Bankensystems zur Erleichterung von Überweisungen an die DNR. Diese finanzielle Unterstützung – auch wenn es sich um vergleichsweise kleine Spendenbeträge handelte – habe die DNR wissentlich oder mit bewusster Gleichgültigkeit in die Lage versetzt, terroristische Handlungen zu begehen. Die Abweisung der Berufung durch den Obersten Gerichtshof ist ein signifikanter Schritt für die Kläger, da sie nun die Möglichkeit haben, im Rahmen des Anti-Terrorism Act (ATA) auf Schadensersatz zu klagen. Dieses Gesetz

weiterlesen »

Führungswechsel in der Luftfahrt: Airbus A320 überholt Boeing 737 als meistverkauftes Passagierflugzeug

In einem historischen Wendepunkt auf dem Markt für kommerzielle Schmalrumpfflugzeuge hat die Airbus A320-Familie ihren langjährigen Rivalen, die Boeing 737-Baureihe, übertroffen und ist zum meistverkauften Passagierflugzeug der Welt aufgestiegen. Berichten zufolge hat der europäische Hersteller über 12.250 Flugzeuge seiner A320-Familie ausgeliefert. Dieser Meilenstein, den Airbus in etwa 37 Jahren seit der Einführung des Modells in den 1980er Jahren erreichte, markiert das erste Mal, dass die A320 die 737 überholt hat, deren Erstflug bereits in den 1960er Jahren stattfand. Der Wettbewerb zwischen den beiden Schmalrumpf-Giganten der kommerziellen Luftfahrt war in den letzten Jahren extrem eng, doch die aktuellen Produktionsschwierigkeiten bei Boeing haben Airbus einen entscheidenden Vorsprung verschafft. Die Europäer konnten ihre Auslieferungszahlen auch im September 2025 mit 73 ausgelieferten Jets – deutlich über den Erwartungen – stark halten. Demgegenüber steht eine gedrosselte Produktion der Boeing 737 max, was die Verschiebung der Marktführerschaft nun endgültig manifestiert. Die Entwicklung unterstreicht die veränderte Dynamik im Duopol der Großflugzeugbauer und die wachsende Dominanz von Airbus auf dem wichtigsten Absatzmarkt. Der historische Wendepunkt bei den Auslieferungen Die Boeing 737, die ihren Erstflug im Jahr 1967 absolvierte und 1968 in Dienst gestellt wurde, hielt den Titel des meistverkauften Verkehrsflugzeugs für mehrere Jahrzehnte. Die A320-Familie, deren erstes Modell 1988 bei Air France in Dienst gestellt wurde, benötigte im Vergleich lediglich etwas mehr als die Hälfte der Zeit, um diesen historischen Vorsprung aufzuholen. Laut Berichten von Le Monde hat die A320-Familie bis Ende September 2025 mehr als 12.250 Auslieferungen erreicht. Im August 2025 standen die Auslieferungen von Airbus bei

weiterlesen »

ITA Airways streicht alle Tel Aviv-Flüge bis zum Jahresende 2025

Die italienische Fluggesellschaft ITA Airways hat die Aussetzung ihrer Flugverbindungen von und nach Tel Aviv bis zum Ende des laufenden Jahres 2025 verlängert. Die Lufthansa-Tochter begründet diesen Schritt mit der andauernden instabilen Sicherheitslage in der Region. Ursprünglich war die Wiederaufnahme des Flugbetriebs auf der Strecke nach Israel für den 2. November geplant. Die aktuelle Entscheidung umfasst auch zwei Flüge, die bereits für den Neujahrstag 2026 im Flugplan standen. Die anhaltende militärische Auseinandersetzung in der Region, die mit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 begann, wirkt sich seit Längerem massiv auf den internationalen Luftverkehr aus. Die Sicherheitsbedenken führen bei einer Vielzahl internationaler Airlines zu Streichungen und Anpassungen des Flugplans. Im Gegensatz zur Kernmarke Lufthansa, die ihre Flüge nach Tel Aviv nach einer temporären Aussetzung im August wieder aufgenommen hat, setzen andere Gesellschaften der Lufthansa Group, zu der auch ITA Airways gehört, sowie weitere europäische Carrier ihre Verbindungen weiterhin aus oder schränken diese stark ein. Beispielsweise hatten andere Airlines wie Swiss und Eurowings die Flugstopps bis zum Ende des Sommerflugplans (25. Oktober) verlängert. ITA Airways hat mitgeteilt, dass betroffene Passagiere die Möglichkeit haben, ihre Tickets kostenlos auf einen späteren Reisetermin umzubuchen oder eine vollständige Rückerstattung des Flugpreises zu erhalten. Die Verlängerung des Flugstopps unterstreicht die Sensibilität der Lage für den zivilen Luftverkehr und die Notwendigkeit ständiger Neubewertung des Sicherheitsrisikos durch die Fluggesellschaften. Mit dieser Maßnahme folgt ITA Airways der generellen Tendenz, bei anhaltenden regionalen Konflikten die Flugsicherheit über die Wiederaufnahme des regulären Betriebs zu stellen. Die Fluggesellschaft beobachtet die

weiterlesen »

Avelo Airlines führt Abonnementprogramm „Avelo Plus“ ein

Die amerikanische Billigfluggesellschaft Avelo Airlines hat ein neues, abonnementbasiertes Kundenprogramm namens Avelo Plus gestartet. Damit reagiert das Unternehmen auf eine offenbar gestiegene Nachfrage nach einem Loyalitätsprogramm und erweitert sein Geschäftsmodell um ein neues Element der Kundenbindung. Die Mitgliedschaft wird für das erste Jahr zu einem Einführungspreis von 49 US-Dollar angeboten, wonach der reguläre Jahresbeitrag 99 US-Dollar beträgt. Avelo Plus gewährt den Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, die darauf abzielen, das Reisen günstiger und bequemer zu gestalten. Zu den zentralen Vergünstigungen zählen der Zugang zu exklusiven Flugtarifen, die nur für Mitglieder gelten, sowie ein kostenloses Priority-Boarding. Darüber hinaus erhalten Mitglieder Sonderaktionen und Rabatte über das gesamte Jahr. Ein besonderer Anreiz ist ein Treuebonus von 50 US-Dollar in Form von Avelo Cash, der nach der ersten Verlängerung des Jahresabonnements dem Kundenkonto gutgeschrieben wird. Das Programm beinhaltet eine bemerkenswerte Flexibilität, da die Vorteile auf der gleichen Buchung auch für bis zu neun weitere mitreisende Personen gelten, sofern das Avelo Plus-Mitglied selbst auf der Reservierung aufgeführt ist. Damit richtet sich das Angebot nicht nur an Einzelreisende, sondern auch an Familien und kleine Gruppen. Nach Aussage von Avelo-Chef Andrew Levy zielt das Unternehmen darauf ab, seinem ohnehin kostengünstigen Angebot zusätzliche Werte hinzuzufügen und Stammkunden zu belohnen. Die Einführung eines solchen Abonnements ist im hart umkämpften US-Luftverkehrsmarkt, insbesondere im Segment der Ultra-Low-Cost-Carrier, ein Schritt zur differenzierten Kundenansprache. Während die Airline von Anfang an auf sehr niedrige Basispreise und Gebühren für Zusatzleistungen setzte, dient Avelo Plus nun als Instrument, um die Kundenbindung zu erhöhen und eine regelmäßige

weiterlesen »

Bewährungsstrafen nach Rollfeld-Blockade: Kölner Urteil markiert Härtefall in der Gerichtsbarkeit

Das Amtsgericht Köln hat in einem vielbeachteten Urteil zwei Aktivisten der sogenannten Letzten Generation zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung betrifft eine Blockadeaktion auf dem Flughafen Köln/Bonn im August 2024, bei der die Angeklagten das gesicherte Flughafengelände betraten, sich auf einem Zubringer zur Start- und Landebahn festklebten und dadurch den Flugbetrieb massiv störten. Die 45-jährige Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, der 27-jährige, bereits vorbestrafte Mann elf Monate. Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen ordnete das Gericht die Zahlung von jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation sowie das Ableisten von 300 Stunden unentgeltlicher Arbeit an. Dieses Urteil unterstreicht die zunehmende Härte der deutschen Justiz gegenüber Störaktionen im Luftverkehr und reiht sich in eine Serie von Gerichtsurteilen ein, die ein deutliches Signal gegen die Form des zivilen Ungehorsams setzen. Die Blockade führte zur Annullierung von 20 Flügen, betraf direkt rund 3.000 Passagiere und verursachte dem Flughafen Einnahmeausfälle von mindestens 50.000 Euro. Chronologie des Eingriffs: Bolzenschneider und Klebeaktion Die Aktion fand in den frühen Morgenstunden des 15. August 2024 statt. Die beiden Angeklagten verschafften sich, laut Gerichtsfeststellungen, unter Verwendung eines Bolzenschneiders unbefugt Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafengeländes. Das Durchtrennen des Außenzauns und das Eindringen in das hochsensible Areal des Rollfeldes wurden vom Gericht als besonders schwerwiegend eingestuft. Unmittelbar darauf klebten sich die Aktivisten mit jeweils einer Hand auf dem Asphalt eines Zubringers zu einer Start- und Landebahn fest. Die Konsequenzen waren unmittelbar und weitreichend: Der Flughafen musste den Flugbetrieb zeitweise komplett einstellen. Neben den 20 annullierten Flügen musste ein Flug

weiterlesen »

Streik französischer Fluglotsen kurzfristig abgesagt – Entspannung im europäischen Flugverkehr

Die größte französische Fluglotsengewerkschaft SNCTA hat ihren für den 7. bis 9. Oktober angesetzten dreitägigen Streik kurzfristig ausgesetzt. Die SNCTA bestätigte, dass die geplante Arbeitsniederlegung nach einer Einigung mit den Verhandlungspartnern und infolge der Entscheidung des französischen Premierministers, die Debatte über das Finanzgesetz zu verschieben, gestoppt wurde. Dieser Schritt bewahrt Reisende in ganz Europa vor massiven Störungen und Flugausfällen. Der geplante Streik war bereits einmal im September verschoben worden, nachdem die französische Regierung zerbrochen war. Die Gewerkschaft hatte mit dem erneuten Aufruf zur Arbeitsniederlegung bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder durchsetzen wollen. Hätte der Streik stattgefunden, wären nicht nur Flüge von und nach Frankreich, sondern auch Überflüge durch den französischen Luftraum massiv beeinträchtigt gewesen. Dies hätte erhebliche Verspätungen und Annullierungen auf zahlreichen innereuropäischen Routen zur Folge gehabt. Insbesondere Fluggesellschaften, die den französischen Luftraum intensiv nutzen, hatten bereits vor großen Problemen gewarnt. So hatte Ryanair, Europas größter Carrier, geschätzt, dass der Ausstand zur Streichung von rund 600 Flügen täglich hätte führen können, wovon bis zu 100.000 Passagiere betroffen gewesen wären. Der Ryanair-Chef Michael O’Leary hatte in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Europäische Union wiederholt, Maßnahmen zum Schutz von Überflügen während französischer Lotsenstreiks zu ergreifen. Die kurzfristige Absage sorgt nun für Erleichterung bei Airlines, Flughäfen und Tausenden von Reisenden, deren Reisepläne andernfalls massiv gestört worden wären. Das französische Verkehrsministerium begrüßte die Entscheidung und betonte, sie liege im Interesse aller Beteiligten. Trotz der Entspannung bleibt die allgemeine Situation im europäischen Luftraum durch angekündigte Streiks in anderen Bereichen oder Ländern weiterhin angespannt.

weiterlesen »

Strategische Neuausrichtung: Lufthansa forciert Langstrecke und plant Kostensenkungsprogramm

Die Lufthansa Group hat auf ihrem Kapitalmarkttag in München ambitionierte Pläne zur Steigerung ihrer Profitabilität präsentiert. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 eine bereinigte Umsatzrendite (EBIT-Marge) von acht bis zehn Prozent zu erreichen, was eine Verdopplung des Werts von 4,4 Prozent im vergangenen Jahr bedeuten würde. Konzernchef Carsten Spohr räumte offen ein, dass der größte Luftfahrtkonzern Europas mit rund 105.000 Beschäftigten finanziell hinter wichtigen Wettbewerbern wie der British-Airways-Mutter IAG oder Air France-KLM zurückliegt. Um diesen Rückstand aufzuholen und die historischen Konzernergebnisse zu übertreffen, setzt das Management auf eine radikale Umstrukturierung der Kernmarke Lufthansa Classic und einen massiven Stellenabbau in der Verwaltung. Das Herzstück der Herausforderung ist die Kernmarke selbst. Der sogenannte „Kern des Kerns“, Lufthansa Classic, schrieb im ersten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres tiefrote Zahlen und verursachte mit 274 Millionen Euro Verlust den Großteil des Fehlbetrags von Lufthansa Airlines. Um diesen Zustand zu beenden und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, wird Lufthansa Classic bis 2030 deutlich stärker auf das Langstreckengeschäft ausgerichtet. Gleichzeitig sollen die Kurzstreckenaktivitäten schrittweise an neu gegründete Konzerntöchter mit niedrigeren operativen Kosten abgegeben werden. Verlagerung im Flugbetrieb: Die Kurzstrecke wird neu verteilt Die zentrale strategische Verlagerung betrifft das Europageschäft. Lufthansa-Netzwerkmanager Stefan Kreuzpainter formulierte die Zielsetzung deutlich: Bis 2030 sollen 50 Prozent der Kurzstreckenflotte von Lufthansa Airlines auf die effizienteren Flugbetriebe Discover Airlines und die neue City Airlines übertragen werden. Ende 2024 lag dieser Anteil der Kurzstreckenflotte noch zu 80 Prozent bei Lufthansa Classic. Der Hauptgrund für diese Verlagerung liegt in der Kostenstruktur der verschiedenen Betriebseinheiten. Die Crewkosten bei

weiterlesen »

Emirates und Flydubai fördern bargeldlosen Zahlungsverkehr in Dubai

Die Fluggesellschaften Emirates und Flydubai haben Absichtserklärungen mit dem Finanzministerium Dubais (DOF) unterzeichnet, um die Digitalisierung von Zahlungen voranzutreiben. Die Kooperation ist ein strategischer Schritt zur Beschleunigung der sogenannten «Dubai Cashless Strategy», welche vorsieht, dass bis 2026 mehr als 90 Prozent aller Transaktionen im Emirat digital abgewickelt werden. Die Initiative konzentriert sich dabei primär auf internationale Touristen, die über die Fluglinien in die Stadt reisen. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, die gesamte Reisekette der internationalen Besucher in Dubai stärker in den digitalen Zahlungsverkehr einzubinden. Dies beginnt bei der Flugbuchung und erstreckt sich auf diverse Services vor Ort. Dubai verfolgt mit der Cashless Strategy, die Teil der Wirtschaftsagenda D33 ist, das Ziel, sich als globales Zentrum der digitalen Wirtschaft zu positionieren und die Nutzung von FinTech-Innovationen zu fördern. Durch die Einbindung der beiden größten Fluggesellschaften, die über ein gemeinsames Netzwerk von mehr als 240 Zielen verfügen, soll die Akzeptanz digitaler Lösungen bei den Millionen von internationalen Ankünften pro Jahr erhöht werden. Die Maßnahme der Fluggesellschaften zur Unterstützung der Regierungsstrategie unterstreicht das Engagement des privaten Sektors in Dubai für die digitale Transformation. Bereits zuvor hatte das Transportministerium Dubais (RTA) bekannt gegeben, dass ein Großteil seiner Dienstleistungen, wie etwa bei öffentlichen Verkehrsmitteln, bereits digital abgewickelt wird. Emirates selbst hat zudem angekündigt, das Angebot an digitalen Zahlungsmethoden wie Kryptowährungen bis 2026 auszuweiten. Die nun geschlossenen Absichtserklärungen sollen sicherstellen, dass die Besucher von Dubai schon bei der Ankunft und während ihres gesamten Aufenthalts ein reibungsloses und sicheres digitales Zahlungserlebnis vorfinden. Die verstärkte Konzentration auf digitale

weiterlesen »

Finanzielle Notlandung: Tunisair versucht Rettung durch milliardenschwere Anleiheemission

Die tunesische Staatsairline Tunisair steuert inmitten tiefgreifender finanzieller Turbulenzen auf eine Kapitalerhöhung zu. Die Aktionärsversammlung genehmigte am 10. September 2025 die Ausgabe einer Anleihe im Wert von 150 Millionen tunesischen Dinar (umgerechnet rund 51,5 Millionen US-Dollar). Diese Maßnahme, die in einer oder mehreren Tranchen über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfolgen soll, ist ein verzweifelter Versuch, die Liquidität des angeschlagenen Unternehmens zu sichern und den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Die tunesische Regierung hat der nationalen Fluggesellschaft Anfang 2025 ultimative Fristen für die Vorlage eines umfassenden Sanierungsplans gesetzt, was den enormen Druck auf das Management verdeutlicht. Das Unternehmen kämpft seit Jahren mit chronischen Verlusten und einem massiven Eigenkapitaldefizit, dessen Wurzeln bis zum „Arabischen Frühling“ von 2011 zurückreichen. Die Chronik des finanziellen Niedergangs Die finanzielle Schieflage von Tunisair ist ein seit Langem bekanntes Problem, das weit über normale wirtschaftliche Schwankungen hinausgeht. Die offengelegten Zahlen zeichnen ein düsteres Bild: Der kumulierte Eigenkapitalfehlbetrag der Airline überschritt zuletzt die Marke von 1,8 Milliarden tunesischen Dinar (etwa 620 Millionen US-Dollar). Bereits zum Stichtag des 31. Dezember 2021 lag das Eigenkapital der Fluggesellschaft unter der Hälfte des Grundkapitals. Allein für das Geschäftsjahr 2021 verbuchte Tunisair einen Nettoverlust von 266 Millionen Dinar (91,5 Millionen US-Dollar). Diese prekäre Lage, die die bilanzielle Überschuldung der staatlichen Fluggesellschaft manifestiert, zwingt das Management zu drastischen Schritten. Die nun genehmigte Anleiheemission soll die finanziellen Ressourcen stärken, um dringende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Ermächtigung zur Festlegung der genauen Konditionen wurde dem Verwaltungsrat übertragen. Im Zuge der Bemühungen zur Wiederherstellung der Transparenz hat Tunisair die Bestellung

weiterlesen »

US-Berufungsgericht setzt umstrittene Gebühren-Transparenzregel der Airlines auf die Tagesordnung

Das Fünfte US-Berufungsgericht in New Orleans hat beschlossen, eine kontroverse Regel zur Offenlegung von Zusatzgebühren durch Fluggesellschaften in einer sogenannten „En banc“-Anhörung neu zu bewerten. Dies bedeutet, dass die gesamte Besetzung des Gerichts, also alle 17 aktiven Richter, den Fall prüfen wird. Die Entscheidung folgt einem Antrag von Fluggesellschaften und Branchenverbänden, die die von der US-Regierung erlassene Vorschrift anfechten. Bei der umstrittenen Regel handelt es sich um eine im April 2024 vom US-Transportministerium (DOT) verabschiedete Vorschrift. Diese verpflichtet Fluggesellschaften und Ticketverkäufer, bestimmte Zusatzgebühren – darunter Kosten für das erste und zweite Gepäckstück sowie Gebühren für Stornierung oder Umbuchung – bereits während der Flugsuche und vor dem Ticketkauf transparent anzuzeigen. Das DOT beabsichtigte mit der Maßnahme, Verbraucher vor Überraschungskosten zu schützen und einen Jahresgewinn von schätzungsweise über 500 Millionen US-Dollar für die Reisenden zu erzielen, indem unlautere oder irreführende Praktiken der Airlines eingedämmt werden. Bereits im Juli 2024 hatte das Berufungsgericht die Umsetzung der Regel zunächst ausgesetzt. Eine dreiköpfige Richterkammer des Gerichts bestätigte im Januar zwar grundsätzlich die Befugnis des Transportministeriums, Regeln gegen unfaire oder irreführende Praktiken zu erlassen, rügte jedoch Verfahrensfehler. Die Richter monierten, die Behörde habe den Klägern keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer wirtschaftlichen Studie gegeben, die zur Rechtfertigung der Regel herangezogen wurde. Anstatt die Vorschrift komplett aufzuheben, wurde die Angelegenheit zur Korrektur des Verfahrensfehlers an das DOT zurückverwiesen. Die Kläger, zu denen Großunternehmen wie Alaska Airlines, American Airlines, Delta Air Lines, JetBlue und United Airlines sowie der Verband Airlines for America (A4A) zählen, hatten die erneute Prüfung

weiterlesen »