Oktober 9, 2025

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Oktober 9, 2025

Bozen: Flughafenbetreiber ABD und Skyalps benötigen Finanzspritzen der Eigentümer

Die Betreibergesellschaft des Flughafens Bozen, die ABD Airport AG, und ihre Fluggesellschaft Skyalps sehen sich gezwungen, eine umfassende finanzielle Neupositionierung vorzunehmen. Dies geht aus Erklärungen von Josef Gostner, dem Präsidenten von Skyalps, gegenüber Atlo Adige hervor. Gostner führt die Notwendigkeit, Passiva auszugleichen, auf einen anhaltenden Konflikt mit der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC zurück. Trotz eines Booms an Flügen und Passagierzahlen seien die operativen Ziele durch einen Teilblockaden aufgrund von Sicherheitsprotokollen behindert worden. Zur Abdeckung der Verluste musste die Eigentümerfamilie Gostner tief in die Tasche greifen. Demnach wurden über fünf Millionen Euro aus der familieneigenen Energiegesellschaft Fri-El in die Bilanz der ABD Airport AG eingebracht, die als Betreiber des Flughafens fungiert. Zusätzlich erhielt die Fluglinie SkyAlps eine Unterstützung von etwas mehr als 15 Millionen Euro. Josef Gostner, der bereits 2019 nach dem Ausstieg des Landes Südtirol aus der Betreibergesellschaft alleiniger Administrator wurde, zeigte sich dennoch optimistisch für die Zukunft: Er rechnet für das kommende Jahr mit einem sicheren Aktiv, begründet durch 30 Prozent höhere Einnahmen. Eine weitere Herausforderung für die ABD stellt die jüngste Entscheidung des italienischen Infrastrukturministeriums dar. Das Ministerium lehnte den Antrag der ABD auf eine direkte, zwanzigjährige Konzession für den Flughafenbetrieb ab und ordnete stattdessen eine öffentliche Ausschreibung an. Diese Entscheidung konterkariert eine frühere Kommunikation der ENAC, die der ABD eine entsprechende Konzession in Aussicht gestellt hatte. Gostner betonte, dass die ursprüngliche Zielsetzung ein sofortiger, voller Kontrollgewinn gewesen sei, um Investitionen planen und Stabilität schaffen zu können. Die ABD betreibt den Flughafen derzeit ohne formelle Konzession. Trotz des Rückschlags

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Humor hebt ab: Flughafen Klagenfurt wird zur Comedy-Bühne

Am Dienstag, dem 14. Oktober 2025, verwandelt sich das Terminal des Flughafens Klagenfurt in eine unkonventionelle Veranstaltungslocation. Unter dem Titel „Airport Comedy – Die Terminal Show“ wird der Hangar zur Bühne für vier bekannte Komiker aus der deutschsprachigen Szene. Die Veranstaltung, die unter dem Motto „Comedy hebt ab!“ steht, beginnt um 20.00 Uhr, der Einlass startet bereits um 19.00 Uhr. Das Programm verspricht einen Nonstop-Lachflug mit einem Mix aus Stand-up und Kabarett. Auf der ungewöhnlichen Bühne zwischen Gepäckbändern und Gate-Atmosphäre treten die Comedians Gilbert Blechschmid, Miss Kol, Alex Streicher und Niko Nagl auf. Das Quartett ist in der österreichischen Kleinkunst- und Comedy-Szene fest etabliert und bekannt für unterschiedliche Humorspektren und Programme. Die Show in Klagenfurt setzt auf die Faszination einer unüblichen Kulisse, um den Auftritten der Komiker einen besonderen Rahmen zu verleihen. Die teilnehmenden Künstler bringen eine beachtliche Erfahrung mit. Beispielsweise ist der Klagenfurter Stand-up-Comedian Gilbert Blechschmid Gründer und Moderator des Humorkollektivs „LachAmol“ und sorgt regelmäßig für lokale Comedy-Events in Kärnten. Miss Kol – bürgerlich Eva A. Kol – ist eine gebürtige Bulgarin und Künstlerin, die mit ihrem Soloprogramm „Little Miss Overthinkerbell“ in Österreich Bekanntheit erlangte. Ebenfalls mit dabei ist Alex Streicher, bekannt als Moderator bei Antenne Kärnten und für seinen Podcast „Haha lustig“, in dem er Kabarett-Stars interviewt. Der Wiener Stand-up-Comedian Niko Nagl komplettiert das Line-up. Nagl gilt als eines der aufstrebendsten Talente im deutschsprachigen Kabarett. Er gewann unter anderem 2022 den Klagenfurter Kabarettpreis „Herkules“ und erhielt 2024 den Silbernen Stuttgarter Besen für sein Soloprogramm „Goldbube“. Sein Stil zeichnet

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Neuer Ruefa Flagship-Store am Linzer Hauptplatz: Reisebüro eröffnet

Am Linzer Hauptplatz hat die Reisebürogruppe Ruefa am 7. Oktober 2025 ihren modernisierten Flagship-Store nach einem dreimonatigen Komplettumbau neu eröffnet. Der traditionsreiche Standort, der seit 1955 eine feste Adresse für Reiselustige ist, wurde grundlegend erneuert und auf eine Fläche von 260 Quadratmetern erweitert. Die Neugestaltung zielt darauf ab, die persönliche Beratung durch eine innovative, technisch aufgerüstete Umgebung zu unterstützen. Mit der Eröffnung am Hauptplatz übersiedelte und integrierte Ruefa zugleich die Angebote und Mitarbeiter der bisherigen Filiale in der Landstraße, womit das nunmehr zehnköpfige Team alle Reisegeschäfte am neuen Standort bündelt. Das neue Store-Konzept, das bereits Ende 2024 mit einer ersten Filiale in Eisenstadt eingeführt wurde, spiegelt einen allgemeinen Trend in der Reisebranche wider, die persönliche Expertise mit digitalen Elementen zu verknüpfen. Das architektonische Design in Linz setzt auf hochwertige Naturmaterialien, von denen viele aus heimischer Produktion stammen. Im Inneren finden Kunden thematisch gestaltete Beratungsinseln, die eine angenehme Atmosphäre schaffen sollen. Ergänzt wird die persönliche Betreuung durch moderne Technologien wie eine Video-Wall, Videoberatungsplätze und digitale Inspirationstools, die eine interaktive Reiseplanung ermöglichen. Auch ein Bereich für Kinder wurde in die großzügigen Räumlichkeiten integriert. Diese strategische Investition in den stationären Handel erfolgt zu einer Zeit, in der die Nachfrage nach persönlicher Beratung im Reisebüro in Österreich weiterhin hoch ist. Viele Reisende suchen angesichts des großen Online-Angebots verstärkt die Unterstützung von Experten, um ihre individuellen und oft komplexen Urlaubswünsche zu planen. Gleichzeitig planen Österreicher laut dem Ruefa Reisekompass 2025 großzügigere Auszeiten und legen Wert auf mehr Individualität beim Reisen, was die Bedeutung der fundierten

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Internationaler Tourismus in Österreich: Bargeldlose Zahlungen treiben die Konsumausgaben

Der österreichische Tourismus verzeichnet im Sommer 2025 einen signifikanten Anstieg bei den Ausgaben internationaler Gäste durch bargeldlose Zahlungen. Laut einer Analyse der Transaktionsdaten des Zahlungsdienstleisters Global Payments gaben ausländische Besucher in diesem Zeitraum rund 644 Millionen Euro mittels Karte aus. Dies entspricht einem Zuwachs von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wobei die Anzahl der Transaktionen um fast 20 Prozent auf 13,8 Millionen stieg. Die Zahlen belegen eindrücklich die wachsende Bedeutung einfacher und digitaler Zahlungsmöglichkeiten für die gesamte Tourismusbranche, einschließlich Hotellerie, Gastronomie und Handel. Branchenkenner führen diesen Anstieg auf das veränderte Konsumverhalten internationaler Reisender und die gleichzeitig verbesserte Zahlungsinfrastruktur im Land zurück. Besonders die städtischen Tourismuszentren profitierten von dieser Entwicklung. Die Städte Wien (+21,7 Prozent), Salzburg (+24,1 Prozent) und Graz (+16,8 Prozent) verzeichneten die stärksten Zuwächse bei den kartengestützten Ausgaben an den Terminals. Bei der Herkunft der Gäste dominierten Reisende aus Deutschland mit Ausgaben von 87,6 Millionen Euro das Feld, gefolgt von den Niederlanden (12,2 Mio. Euro) und Irland (10,7 Mio. Euro). Bemerkenswert ist der hohe Durchschnittsbetrag pro Kartenzahlung bei bestimmten Nationalitäten: Iren gaben mit durchschnittlich 236 Euro pro Zahlung mehr als dreimal so viel aus wie deutsche Gäste (72 Euro), was auf ein stark unterschiedliches Ausgabeverhalten hindeutet. Im Vergleich dazu verzeichnete der österreichische Tourismus insgesamt in der ersten Hälfte der Sommersaison 2025 (Mai bis Juli) mit 40,55 Millionen Nächtigungen einen neuen Höchstwert, wobei 70,4 Prozent der Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland zurückgingen, was die zentrale Rolle des internationalen Tourismus für Österreich unterstreicht. Die wachsende Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmethoden ist eng

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Unerwartete Notfallturbine löst Forderung nach umfassender Boeing 787-Inspektion in Indien aus

Ein Zwischenfall an Bord eines Air-India-Flugs nach Birmingham am 4. Oktober 2025 hat die Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Boeing 787 Dreamliner in Indien neu entfacht. Die Ram Air Turbine (RAT), eine Notfallturbine, klappte während des Endanflugs auf den Flughafen Birmingham (BHX) unerwartet aus. Die RAT, die im Falle eines kompletten Ausfalls der Hauptenergiequellen zur Erzeugung von Notstrom und Hydraulikdruck dient, wurde bei dem Flug AI117 aus Amritsar auf einer Höhe von etwa 400 bis 500 Fuß (ca. 120–150 Meter) automatisch ausgelöst. Die Boeing 787-8 mit der Kennung VT-ANO landete dennoch sicher, und laut Air India waren die elektrischen und hydraulischen Systeme des Flugzeugs normal in Betrieb. Die unbefohlene Auslösung der Notfallturbine veranlasste die indische Zivilluftfahrtbehörde DGCA umgehend zur Einleitung einer Untersuchung. Die Maschine wurde vorsorglich am Boden gehalten, und der Rückflug nach Delhi musste gestrichen werden. Obwohl die von Boeing empfohlenen Wartungsmaßnahmen für die unbefohlene RAT-Auslösung durchgeführt wurden und keine Diskrepanzen festgestellt werden konnten, forderte die Federation of Indian Pilots (FIP), der größte indische Pilotenverband, eine umfassende Inspektion der elektrischen Systeme aller in Indien betriebenen Boeing 787-Flugzeuge. Der Verband vermutet ein generelles Elektronikproblem beim Dreamliner, da seit der Einführung des Typs in Indien bereits mehrere Vorfälle mit den elektrischen Systemen gemeldet worden seien. Der Vorfall erhält zusätzliche Brisanz durch eine mögliche Verbindung zum tragischen Absturz des Air-India-Flugs 171 am 12. Juni 2025 in Ahmedabad. Bei diesem Unglück, dem ersten Totalverlust einer Boeing 787, starben 241 der 242 Insassen und 19 Personen am Boden, als das Flugzeug kurz nach dem Start in

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Lettland verlängert Luftraumsperrung an Ostgrenze auf unbestimmte Zeit

Das baltische NATO- und EU-Land Lettland hat die nächtliche Sperrung seines Luftraums entlang der Grenze zu Russland und Belarus auf unbestimmte Zeit verlängert. Das teilte das Verteidigungsministerium in Riga mit. Die Maßnahme, die ursprünglich nach Drohnenvorfällen im Nachbarland Polen im September zunächst für eine Woche eingeführt und dann verlängert wurde, tritt damit in eine dauerhafte Phase ein. Die Sperrzone erstreckt sich über eine 50 Kilometer breite Zone entlang der Ostgrenze des Landes und gilt in einer Höhe von bis zu 6.000 Metern. Die Einschränkung des Flugverkehrs dient laut lettischen Behörden der Erhöhung der Sicherheit und der effektiveren Erkennung unautorisierter Flugobjekte. Die nächtliche Sperrung ist täglich von 20.00 bis 7.00 Uhr in Kraft. Die militärische Entscheidung fällt in eine Zeit, in der Luftabwehreinheiten an der Ostflanke der NATO verstärkt in Bereitschaft sind und die Luftwaffe neue Einsatzprotokolle trainiert. Der Hintergrund der Entscheidung ist die anhaltend angespannte Sicherheitslage in der Region. Die Grenzregion zu Russland (rund 283 Kilometer) und Belarus (rund 172 Kilometer) stellt einen Teil der EU-Außengrenze dar. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) wiederholt in den lettischen Luftraum eingedrungen. Verteidigungsminister Andris Sprūds hatte die Vorfälle mit russischen Drohnen über polnischem NATO-Gebiet als „Weckruf“ bezeichnet. Die Sperrung schafft auch Kapazitäten für Abfangjäger der NATO-Mission und für eigene Luftabwehrsysteme. Lettland folgt mit der unbefristeten Verlängerung dem Beispiel des Nachbarlandes Litauen, welches ebenfalls seine Luftraumsperre entlang der Ostgrenze zu Belarus bereits bis zum 1. Dezember verlängert hat. Litauen begründete diesen Schritt mit andauernden Sicherheitsbedenken und dem Risiko von

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Hohe Kosten für militärische Freistellung: Southwest Airlines zahlt 18,5 Millionen US-Dollar

Southwest Airlines hat sich im Rahmen einer Sammelklage mit ehemaligen und aktuellen Mitarbeitenden auf die Zahlung von 18,5 Millionen US-Dollar geeinigt. Die Kläger, darunter auch nicht-fliegendes Personal, warfen dem US-amerikanischen Carrier vor, gegen den Uniformed Services Employment and Reemployment Rights Act (USERRA) verstossen zu haben. Das Gesetz schützt die Arbeitsrechte von Militärreservisten und Veteranen. Der Vergleich, der in dieser Form die zweite hohe Zahlung innerhalb weniger Jahre darstellt, umfasst die Entschädigung von fast 2.800 Mitarbeitenden und verpflichtet die Airline, die Regelungen für die bezahlte kurze militärische Freistellung in den kommenden Jahren zu verbessern. Der Rechtsstreit unterstreicht die zunehmende Bedeutung der korrekten Umsetzung von Soldatenarbeitsrechten in der US-Wirtschaft. Die nun beigelegte Sammelklage wurde vom Southwest Airlines-Piloten und ehemaligen US Air Force Reserve-Offizier Jayson Huntsman als Hauptkläger im Jahr 2019 vor dem California Northern District Court in San Francisco eingereicht. Die Klage war eine Erweiterung einer ähnlichen, bereits 2017 von Huntsman initiierten Klage, die sich ausschliesslich auf die Piloten der Fluggesellschaft bezog. Jener erste Rechtsstreit, der die Rechte von 1.999 Piloten betraf, endete bereits 2018/2019 mit einem Vergleich über 18,8 Millionen US-Dollar zugunsten der Kläger. Kern des Konflikts: Verweigerte Gleichbehandlung Im Zentrum beider Klagen stand der Vorwurf, Southwest Airlines habe die USERRA-Bestimmungen verletzt. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass Reservisten und Angehörige der Nationalgarde, wenn sie zum aktiven Dienst einberufen werden, in Bezug auf ihre Lohn- und Zusatzleistungen sowie ihre Karrieremöglichkeiten nicht schlechter gestellt werden dürfen als ihre Kollegen, die während dieser Zeit kontinuierlich im Dienst der Fluggesellschaft stehen. Jayson Huntsman und die

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Bundeskabinett beschließt umfassende Erweiterung der Bundespolizeibefugnisse

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht, der eine deutliche Ausweitung der Befugnisse für die Bundespolizei vorsieht. Die Reform, die auch als Reaktion auf jüngste Drohnenvorfälle an Flughäfen gilt, umfasst neben neuen Kompetenzen zur Drohnenabwehr auch erweiterte Rechte zur Datenerhebung bei Flugreisen und zur Durchführung von Personenkontrollen. Ein zentraler Pfeiler der Gesetzesänderung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Abwehr von unbemannten Fahrzeugsystemen – Drohnen kommen im über 30 Jahre alten Gesetz bislang nicht vor. Ein neuer Paragraph ermächtigt die Bundespolizei, geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einzusetzen. Dies ist dann zulässig, wenn andere Abwehrmaßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären. Explizit genannt werden in der Gesetzesbegründung kritische Infrastrukturen wie Flughäfen, Bahnanlagen und Schiffe, die besonders geschützt werden sollen. Gleichzeitig soll die Bundespolizei selbst sogenannte „mobile Sensorträger“ (Drohnen) für die Bild- und Tonaufzeichnung, etwa zur Erstellung eines Lagebildes bei Demonstrationen, einsetzen dürfen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Vorfeld angekündigt, zur Bewältigung der wachsenden „Drohnenbedrohung“ eine eigene, technologisch hochgerüstete Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei aufzustellen. Des Weiteren ist der Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums geplant, das die Koordination und Lagebewertung zwischen Bund und Ländern verbessern soll. Überdies soll das Luftsicherheitsgesetz geändert werden, um der Bundeswehr die Amtshilfe bei der Abwehr von Drohnengefahr, insbesondere bei militärischen Fluggeräten in größerer Höhe, formal zu ermöglichen. Die Justizministerin hatte in diesem Zusammenhang vor einem zu weitreichenden Einsatz der Bundeswehr im Innern gewarnt. Über die Drohnenabwehr hinaus sieht die Reform weitere umfassende Befugnisse vor. Dazu zählt die Möglichkeit

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Reise-Riese im Umbruch: Dertour-Hotelplan-Fusion führt zu Filialschließungen

Die Übernahme der Hotelplan Group durch die Dertour Group (Reisesparte der Rewe Group) im August 2025 markiert eine tiefgreifende Zäsur im Schweizer Reisemarkt. Obwohl die Fusion von der Wettbewerbskommission (Weko) ohne Auflagen genehmigt wurde, hat sie eine Phase der Ungewissheit für die rund 1500 Mitarbeitenden und die Kundschaft eingeläutet. Entgegen anfänglicher Beteuerungen der Unternehmensführung, das Filialnetz und die Marken zu erhalten, bestätigen aktuelle Berichte, dass der Abbau von Doppelspurigkeiten bereits in vollem Gange ist – was unweigerlich zu Filialschließungen und einem befürchteten Jobabbau führen wird. Die Fusion: Ein neuer Marktführer in der Schweiz Mit der Übernahme der ehemaligen Migros-Tochter Hotelplan, die Marken wie Hotelplan, Migros Ferien, Travelhouse und Toura-Veranstalter umfasst, avanciert die Dertour Group zum mit Abstand grössten Player im Schweizer Reisemarkt. Dertour ist in der Schweiz bereits mit den etablierten Marken Kuoni und Helvetic Tours präsent. Gemeinsam betreiben die beiden Konzerne über 150 Reisebüros in der Schweiz. Nach der Übernahme wird der Abstand zum verbleibenden Hauptkonkurrenten Tui Suisse deutlich ausgebaut. Die Weko hatte den Deal nach einer vertieften Prüfung ohne Auflagen genehmigt. Zwar führe der Zusammenschluss zu einer stärkeren Marktkonzentration, doch gäbe es genügend Alternativen für Reisende, etwa durch Online-Plattformen und Direktbuchungen, so die Begründung der Behörde. Die Migros hatte den Verkauf des grössten Teils der Hotelplan-Gruppe bekanntgegeben, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Die Hotelplan Group erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 1,78 Milliarden Franken. Filialnetz auf dem Prüfstand: Die Synergie-Falle Das sichtbarste Zeichen der Integration und des Abbaus von Doppelspurigkeiten ist die anstehende Reduktion des

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Millionenstrafe gegen Ex-Anwalt von Leasingfirma nach Flugzeug-Betrug

Der frühere Vertreter der litauischen Leasingfirma Let’s Jet, Vladys Bagavičius, ist von einem Gericht in Litauen zur Zahlung von rund 1,6 Millionen Euro an die nigerianische Fluggesellschaft Hak Air verurteilt worden. Das Urteil des Bezirksgerichts Vilnius vom Oktober 2025 ist der jüngste juristische Schritt in einem seit über einem Jahrzehnt andauernden Streit um eine Flugzeug-Vorauszahlung, die Hak Air leistete, ohne jemals das vereinbarte Flugzeug zu erhalten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bagavičius in seiner damaligen Funktion als Vertreter von Let’s Jet gemeinsam mit weiteren Führungspersonen den finanziellen Schaden von Hak Air verursacht hat. Im Zentrum der Vorwürfe stehen rechtswidrige Dividendenausschüttungen, die getätigt wurden, obwohl Let’s Jet bereits zahlungsunfähig war. Durch diese Ausschüttungen soll die Leasingfirma ihre Verpflichtungen gegenüber dem afrikanischen Kunden umgangen haben. Das Urteil reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen gegen die Verantwortlichen der mittlerweile in finanzielle Schieflage geratenen Firma. Der Fall zieht bereits seit längerem weite Kreise. Bereits im Mai 2025 hatte der Oberste Gerichtshof Litauens eine frühere Entscheidung bestätigt, wonach der damalige Geschäftsführer von Let’s Jet, Tadas Goberis, und die damalige Anteilseignerin AviaAM verpflichtet sind, über 4,7 Millionen Euro an Hak Air zurückzuzahlen. Mit dem nun ergangenen Urteil gegen Bagavičius, der mittlerweile aus der litauischen Anwaltskammer ausgeschlossen wurde, hat die nigerianische Fluggesellschaft einen weiteren Erfolg in der Durchsetzung ihrer Forderungen erzielt. Vladys Bagavičius wies die Vorwürfe umgehend zurück und kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Verfahren beleuchtet die langwierigen juristischen Herausforderungen, mit denen sich internationale Luftfahrtunternehmen bei grenzüberschreitenden Leasinggeschäften konfrontiert

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