
Der zerfetzte Koffer: Ein Einzelfall enthüllt Systemmängel in der Gepäckabfertigung
Die Luftfahrtindustrie rühmt sich oft ihrer Effizienz und der technologischen Fortschritte, die Passagieren ein schnelles und komfortables Reisen ermöglichen sollen. Dennoch bleiben Pannen in der Gepäcklogistik eine leidige Realität des modernen Flugverkehrs. Ein aktueller Vorfall bei Alaska Airlines, bei dem das aufgegebene Gepäck eines Reisenden massiv beschädigt wurde, hat nun eine Diskussion über die Haftungsgrenzen der Fluggesellschaften und die anfänglichen Kompensationsprozesse ausgelöst. Der Reisende, Carlos Acosta, musste bei seiner Ankunft am internationalen Flughafen von San Francisco feststellen, dass sein Koffer derart lädiert war, dass er ihn als „zerfetzt“ beschrieb. Er war im Juli mit Alaska Airlines von Florida nach Hause geflogen. Solche gravierenden Beschädigungen sind, wie Berichte zeigen, zwar statistisch selten – laut US-Verkehrsministerium (DOT) erreichen weniger als zwei Prozent der Gepäckstücke verspätet, beschädigt oder gar nicht ihr Ziel – aber sie führen zu erheblichem Ärger bei den Betroffenen. Die Hürden der Entschädigung: Vom Gutschein zum Ersatz Carlos Acosta meldete den Schaden umgehend bei der Gepäckstelle von Alaska Airlines am Flughafen. Nach standardisiertem Verfahren wurden Fotos gemacht und ein Schadensprotokoll erstellt. Die Reaktion der Fluggesellschaft auf seinen Bericht in den folgenden Wochen irritierte den Passagier jedoch zutiefst: Ihm wurde zunächst ein Gutschein über $50 für zukünftige Flüge als eine „Geste des Kundendienstes“ angeboten. Die Fluggesellschaft stufte die massiven Beschädigungen dabei als bloße Folge „gewöhnlicher Abfertigung“ ein. Die Einstufung als „gewöhnliche Abfertigung“ und die Höhe der ersten Kompensation riefen bei Acosta Unmut hervor. Er machte seine Verärgerung öffentlich und erklärte, er wolle keinen Flugkredit von einer Fluggesellschaft, die sein Gepäck derart








