2025

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2025

Deutscher Reisesicherungsfonds entschädigt Kunden von insolventem Aby Reisen

Nach der Insolvenz des auf Abi- und Abschlussfahrten spezialisierten Reiseveranstalters Aby Reisen am 15. April 2025 greift nun der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) ein. Der DRSF bestätigte seine Einstandspflicht und wird Reisende entschädigen, die Pauschalreisen bei Aby Reisen gebucht hatten. Die bereits geleisteten Zahlungen für diese Reisen sollen erstattet werden. Der DRSF kündigte an, sich aktiv mit den betroffenen Kunden in Verbindung zu setzen, sobald die Aby GmbH die notwendigen Kontakt- und Zahlungsinformationen übermittelt und der Fonds diese ausgewertet hat. Die Erstattungen sollen dann innerhalb weniger Wochen beginnen. Alle noch nicht angetretenen Reisen des Veranstalters wurden am 16. Mai abgesagt, und die betroffenen Reisenden wurden darüber informiert. Da es sich um saisonale Reisen handelte, befanden sich zum Zeitpunkt der Insolvenz keine Kunden von Aby Reisen im Urlaub, so daß keine Rückholaktionen notwendig waren. Für Kunden, die Fragen zur Insolvenz von Aby Reisen haben, hat der DRSF eine spezielle Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0 30 / 2 58 98 72 53 erreichbar ist. Der DRSF sichert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Pauschalreisen ab und gewährleistet somit die Rückerstattung geleisteter Zahlungen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

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Airlines halten USA-Angebot konstant

Die Fluggesellschaften halten trotz eines beobachteten Rückgangs der Buchungen für das Fernreiseziel USA vorerst an ihrem Angebot fest. Aktuelle Daten des Luftverkehrsverbandes BDL zeigen, daß das von den Fluggesellschaften angebotene Sitzplatzangebot auf Direktflügen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten in den kommenden sechs Monaten weiterhin über dem Vorjahresniveau liegt. Konkret werden laut den BDL-Statistiken auf allen Flügen von Mai bis Ende Oktober insgesamt rund 55,4 Millionen Sitzplätze offeriert. Dies entspricht einem Zuwachs von vier Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2024. Bei den Verbindungen zwischen Deutschland und den USA beträgt das Plus zwei Prozent, während Flüge von Frankreich in Richtung USA ein Angebotswachstum von drei Prozent aufweisen. Lediglich auf der Strecke zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist ein leichter Rückgang des Angebots um ein Prozent zu verzeichnen. Dem Verband zufolge bieten 22 europäische Länder Direktflüge in die USA an, wobei in 17 dieser Länder das Angebot über dem Vorjahreswert liegt. Diese Zahlen deuten darauf hin, daß die Fluggesellschaften weiterhin auf eine Erholung der Nachfrage nach USA-Reisen im Laufe des Sommers und Herbstes setzen, trotz gegenläufiger Signale bei den Buchungszahlen.

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Vereinigung Cockpit stoppt vorerst Pläne zur Absenkung globaler Pilotenausbildungsstandards

Die Vereinigung Cockpit (VC) hat gemeinsam mit internationalen Partnern einen bedeutenden Erfolg im Bereich der Flugsicherheit erzielt. Im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) konnte ein Vorstoß zur Absenkung der weltweiten Ausbildungsstandards für Berufspilotinnen und -piloten vorläufig gestoppt werden. In den vergangenen Monaten hatte sich innerhalb der ICAO-Arbeitsgruppe „Pilot Training and Licensing Panel“ (PTLP) eine Initiative formiert, die darauf abzielte, die bestehenden Ausbildungsanforderungen zu lockern. Ein zentraler Punkt dieser Bestrebungen war die verstärkte Anrechnung von Simulatorstunden auf die geforderte Anzahl realer Flugstunden im Flugzeug. Befürworter aus der Industrie argumentierten, daß moderne, datengestützte Trainingskonzepte, bekannt als Competency-Based Training and Assessment (CBTA), ein ausreichendes Maß an Sicherheit gewährleisten würden, auch bei einer Reduzierung der realen Flugzeit. Die Vereinigung Cockpit und ihr internationaler Dachverband IFALPA (International Federation of Air Line Pilots’ Associations) lehnten diese Pläne jedoch entschieden ab. Die VC argumentierte in mehreren Sitzungen der ICAO-Gremien, daß die tatsächliche Flugerfahrung durch keine Technologie vollständig ersetzt werden könne, insbesondere in komplexen oder unvorhersehbaren Situationen. Die Pilotenvereinigung warnte eindrücklich vor einer möglichen Fragmentierung der globalen Ausbildungsqualität und den damit verbundenen langfristigen Risiken für die Sicherheit des Luftverkehrs. Etappensieg für die Pilotenausbildung Anja Granvogl, Vorständin für Flight Safety bei der VC, bezeichnete den erreichten Erfolg als „Meilenstein für die Integrität der Pilotenausbildung weltweit“. Sie betonte, daß die Wirksamkeit fundierter Argumente, internationaler Zusammenarbeit und fachlicher Präsenz in den Gremien demonstriert worden sei, auch gegenüber wirtschaftlich starken Interessen. Für die VC stehe fest, daß Sicherheit nicht verhandelbar sei. Die VC investiert seit Jahren erhebliche Ressourcen in die Weiterentwicklung und

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Austrian Airlines bildet Flugbegleiter zu Weinexperten aus

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines hat in Kooperation mit der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM) über 100 Flugbegleiter und Kabinenchefs zu zertifizierten „Austrian Wine Experts“ ausbilden lassen. Diese sollen künftig in der Business Class den Passagieren eine professionelle Beratung zu österreichischen Weinen bieten. Bis zum Jahr 2026 ist geplant, daß auf jedem Langstreckenflug von Austrian Airlines mindestens ein solcher Weinexperte an Bord sein wird. In einem mehrtägigen Lehrgang der ÖWM wurden die Flugbegleiter in den Bereichen Weinwissen, Sensorik und Verkostung sowie Service und Kommunikation geschult. Ziel ist es, den Fluggästen die Vielfalt und Qualität österreichischer Weine näherzubringen. ÖWM-Geschäftsführer Chris Yorke zeigte sich erfreut über die Intensivierung der langjährigen Zusammenarbeit und betonte die Einzigartigkeit der österreichischen Weinkultur. Austrian Airlines CEO Annette Mann hob hervor, daß diese neue Servicequalität internationales Publikum für die kulinarischen Schätze Österreichs begeistern und Österreichern ein Stück Heimatgefühl vermitteln solle. Die „Austrian Wine Experts“ sind an einem speziellen Pin erkennbar und erhalten ein Zertifikat. Ihre Weiterbildung wird durch Einladungen zu Veranstaltungen in österreichischen Weinbaugebieten und die Möglichkeit zur Förderung von Weinverkostungen unterstützt, um stets auf dem neuesten Stand der Weinbranche zu bleiben. Der Einsatz der Weinexperten erfolgt sowohl auf Kurz- als auch auf Langstreckenflügen der Austrian Airlines.

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GOL sichert Finanzierungspaket in Höhe von 1,9 Milliarden US-Dollar

Die brasilianische Fluggesellschaft GOL Linhas Aéreas Inteligentes hat das zur Beendigung ihres Chapter-11-Restrukturierungsverfahrens notwendige Finanzierungspaket in Höhe von 1,9 Milliarden US-Dollar finalisiert. Dabei stellten neue Investoren mehr Mittel bereit als ursprünglich erwartet. Dies gab das Unternehmen am 16. Mai 2025 in einer Börsenmitteilung bekannt. Die Genehmigung des Restrukturierungsplans durch das Gericht wurde für den 20. Mai 2025 erwartet, und GOL plant, das Verfahren Anfang Juni 2025 abzuschließen. Höheres Interesse neuer Investoren ermöglicht Anpassung des Finanzierungsplans Ursprünglich hatte GOL geplant, 495,5 Millionen US-Dollar von neuen Investoren zu erhalten. Aufgrund des hohen Interesses und vorläufiger Zusagen in Höhe von 796,5 Millionen US-Dollar entschied sich die Fluggesellschaft jedoch, die Struktur der Finanzierung anzupassen. In diesem Zuge wurden Verhandlungen mit einer Gruppe von Inhabern der 8,00-prozentigen vorrangig besicherten Anleihen von Gol Finance aus Luxemburg geführt, um deren Zusage von ursprünglich 125 Millionen US-Dollar auf 50 Millionen US-Dollar zu reduzieren. Die dadurch freigewordenen 75 Millionen US-Dollar wurden neuen Investoren zugewiesen. Die hohe Nachfrage ermöglichte es GOL zudem, den Zinssatz für die Finanzierung von 14,625 Prozent auf 14,375 Prozent zu senken. Das Gesamtpaket umfasst des Weiteren 1,25 Milliarden US-Dollar, die von Castlelake und Elliott Investment Management bereitgestellt werden, sowie 30 Millionen US-Dollar an neuem Kapital aus dem Bezugsrechtsangebot 2026. Nächste Schritte im Restrukturierungsprozess Nach der nun erfolgten Finalisierung des Finanzierungspakets stand die gerichtliche Genehmigung des Chapter-11-Restrukturierungsplans am 20. Mai 2025 auf der Tagesordnung. GOL zeigte sich zuversichtlich, das Restrukturierungsverfahren Anfang Juni 2025 erfolgreich abschließen zu können. Das Unternehmen erwartet, gestärkt aus diesem Prozess hervorzugehen und seine

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Wiener Gericht spricht Rollstuhlfahrer und Ehefrau Schadenersatz wegen fehlender Barrierefreiheit zu

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat einem Rollstuhlfahrer und seiner Ehefrau Schadenersatz zugesprochen, nachdem dem Mann im Jänner 2023 der Besuch eines Restaurants aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen verwehrt wurde. Der Kläger, Hans-Jürgen Groß, plante ein Abendessen mit seiner Frau, konnte die Toilette des Lokals jedoch nicht nutzen, da der Zugang nur über drei Stufen möglich war. Eine mobile Rampe oder ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Das Gericht sah in der fehlenden Barrierefreiheit eine Diskriminierung des Rollstuhlfahrers, da ihm ein gleichwertiger Restaurantbesuch unmöglich gemacht wurde. Auch seine Ehefrau, Bianca Groß, die den Jahrestag mit ihm verbringen wollte, wurde durch diese Barriere benachteiligt. Hans-Jürgen Groß zeigte sich enttäuscht darüber, daß aus der geplanten Überraschung ein „monatelanges Ringen um ein WC, ohne das niemand auskommt“ wurde. Er betonte, daß eine einfache Lösung wie eine mobile Rampe den Zugang ermöglicht hätte. Das Gericht urteilte, daß nicht nur der Rollstuhlnutzer selbst, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Person diskriminiert wurde, da auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt war. Hans-Jürgen Groß erhielt einen Schadenersatz von 1.000 Euro, seine Ehefrau 700 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde ausgeschlossen. Signalwirkung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, begrüßte das Urteil als wichtiges Signal. Sie betonte, daß Barrierefreiheit ein Menschenrecht und keine Frage der Kulanz sei und daß Restaurants sicherstellen müßten, daß auch ihre WC-Anlagen barrierefrei zugänglich sind. Der Klagsverband unterstützte die Klage ebenso wie der ÖZIV-Burgenland, dessen Präsident Hans-Jürgen

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TAP Air Portugal nimmt Nonstopflüge zwischen Lissabon und Los Angeles auf

Die portugiesische Fluggesellschaft TAP Air Portugal hat eine neue Nonstopverbindung zwischen Lissabon (LIS) und Los Angeles (LAX) eingerichtet und damit Portugal und Südkalifornien erstmals direkt verbunden. Der Erstflug fand am 16. Mai 2025 mit einem Airbus A330-900 statt, der über 298 Sitze in drei Kabinenklassen verfügt. Die neue Route wird zunächst dreimal wöchentlich – dienstags, freitags und sonntags – bedient und ab dem 26. Mai um einen zusätzlichen Flug am Samstag auf vier wöchentliche Verbindungen erweitert. Die Flüge starten in Lissabon um 09:55 Uhr und erreichen Los Angeles um 14:40 Uhr Ortszeit nach einer Flugdauer von 12 Stunden und 45 Minuten. Der Rückflug von LAX startet um 16:40 Uhr und landet am nächsten Tag um 12:00 Uhr in Lissabon, die Flugzeit beträgt 11 Stunden und 20 Minuten. Die Preise für Hin- und Rückflug beginnen bei 679 Euro. Anläßlich der neuen Verbindung hat TAP in Zusammenarbeit mit dem portugiesischen Schauspieler José Condessa einen Wettbewerb unter dem Motto „The Next Portuguese in Hollywood“ ins Leben gerufen. Teilnehmer sind aufgerufen, eine Szene aus ihrem Lieblingsfilm oder ihrer Lieblingsserie nachzustellen und können unter anderem einen Hin- und Rückflug für zwei Personen nach Los Angeles sowie Studio-Tickets gewinnen. Mit der Aufnahme von Los Angeles bedient TAP nun acht Ziele in den Vereinigten Staaten direkt von Lissabon aus: New York (JFK), Newark, Boston, Miami, Washington D.C., San Francisco, Chicago und neu L.A. Zudem bietet die Airline Verbindungen von Porto nach Newark und seit dieser Woche auch nach Boston an. Zur weiteren Stärkung der transatlantischen Verbindungen wird

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Verbraucherschützer fordern Ende der Gebühren für angemessenes Handgepäck

Europäische Verbraucherschutzorganisationen, darunter der europäische Dachverband Beuc und der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wollen eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Sie kritisieren die Praxis zahlreicher Fluggesellschaften, für Handgepäck ab einer bestimmten Größe zusätzliche Gebühren zu erheben. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Ausbeutung der Kunden. Verweis auf EuGH-Urteil von 2014 Die Beschwerde richtet sich konkret gegen sieben Fluggesellschaften, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme lediglich eines kleinen Handgepäckstücks, das üblicherweise unter den Sitz passen muß. Für größeres Handgepäck werden hingegen separate Gebühren fällig. Der Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014, wonach für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden dürfe, solange es „angemessene Vorgaben“ bezüglich Größe und Gewicht erfülle. Bislang gibt es jedoch keine detaillierten EU-weiten Regelungen, die definieren, wo genau diese Grenze liegt. Verbraucherschützer sehen Grenzen als unangemessen an Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die von den genannten Fluggesellschaften festgelegten Größenbeschränkungen für kostenloses Handgepäck nicht angemessen und somit rechtswidrig. Sie fordern die Europäische Union auf, präzisere Vorschriften einzuführen. Konkret soll festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen obligatorisch im Ticketpreis enthalten sein müssen. Der Generaldirektor des Beuc, Agustín Reyna, bezeichnete die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, als die „perfekte Gelegenheit“ für solche Klarstellungen. Im Rahmen dieser Reform könnten die Rechte der Fluggäste in Bezug auf Gepäck klarer definiert und somit die beanstandete Gebührenpraxis unterbunden werden. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission auf die Beschwerde der Verbraucherschutzorganisationen

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Tui baut Flugangebot nach Karpathos aus und bietet neue Erlebnisse

Der Reiseveranstalter Tui erweitert im Sommer 2025 sein Flugprogramm zur griechischen Insel Karpathos deutlich. Bis zu sechsmal wöchentlich können Tui-Gäste die Insel erreichen, darunter dreimal wöchentlich ab Wien sowie jeweils einmal ab Salzburg, Innsbruck und Graz. Die ersten Direktflüge ab Graz und Innsbruck in dieser Saison sind bereits gestartet. Auf Karpathos stehen Reisenden über 50 Hotels aus dem Tui-Portfolio sowie zahlreiche Aktivitäten zur Auswahl. Aufgrund der hohen Nachfrage hat Tui das Flugangebot ab Wien ab dem 28. Juni um eine dritte wöchentliche Verbindung am Samstag erweitert, wie Gottfried Math, Geschäftsführer Tui Österreich, mitteilte. Auch ab Salzburg, Graz und Innsbruck sind für die Sommermonate noch freie Kapazitäten verfügbar. Neu im Hotelangebot sind die Apartmentanlagen Agean View Studios und Sea Melody Apartments nahe der Küstensiedlung Lefkos. Aktuell bietet Tui Gästen Preisnachlässe von bis zu 40 Prozent auf Sommerurlaubsbuchungen. Neben den erweiterten Flugverbindungen bietet Tui Musement auf Karpathos besondere Erlebnisse an. Dazu gehören ein botanischer Ton-Workshop in Pini Volada, eine Bootsfahrt entlang der Ostküste mit Besuch des Dorfes Olympos sowie eine Inseltour durch traditionelle Dörfer mit einem Abendessen in einer Taverne bei Sonnenuntergang. Karpathos, zwischen Kreta und Rhodos gelegen, ist bekannt für seine traditionellen Bergdörfer, authentischen Tavernen und vielfältigen Strände.

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Starlux führt Wartungssystem Amos von Swiss-AS ein

Die taiwanesische Fluggesellschaft Starlux hat einen Vertrag mit Swiss Aviation Software (Swiss-AS) zur Implementierung ihres Wartungssystems Amos unterzeichnet. Wie Swiss-AS mitteilte, plant Starlux die Einführung des Systems bereits für Ende dieses Sommers und strebt an, die Integration innerhalb von sechs Monaten abzuschließen. Ziel der Fluggesellschaft ist es, ihre Wartungsstrategie durch die Nutzung von Amos zu digitalisieren. Amos ist ein umfassendes Softwarepaket für das Management von Wartung, Reparatur und Überholung (MRO) in der Luftfahrtindustrie. Es wird von zahlreichen Fluggesellschaften und Wartungsbetrieben weltweit eingesetzt, um Wartungsprozesse effizienter zu gestalten und die Kommunikation zu verbessern. Starlux erhofft sich durch die Digitalisierung ihrer Wartungsabläufe mit Amos eine präzisere Planung und Durchführung von Wartungsarbeiten. Die Einführung von Amos soll Starlux dabei unterstützen, die wachsende Flotte des Unternehmens effektiv zu warten und höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Das System ermöglicht eine strukturierte Verwaltung von Wartungsplänen, technischen Dokumenten und Logistikprozessen. Mit diesem Schritt setzt Starlux auf eine moderne und integrierte Lösung für ihr technisches Management.

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