Januar 7, 2026

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Januar 7, 2026

Preisrückgang an den Tankstellen: Staat profitiert von hohen Abgabenlasten

Zum Jahreswechsel 2025/2026 hat sich die Situation an den österreichischen Tankstellen für Verbraucher spürbar entspannt. Nach einem deutlichen Preisanstieg im November sanken die Kosten für Kraftstoffe im Dezember 2025 signifikant. Diesel verbilligte sich im Monatsvergleich um sieben Cent auf durchschnittlich 1,507 Euro pro Liter, während Super mit 1,472 Euro pro Liter sogar einen Jahrestiefststand erreichte. Interessanterweise setzte sich dieser Trend rund um den Jahreswechsel fort, wobei Diesel mit 1,472 Euro und Super mit 1,444 Euro pro Liter notierten. Damit festigt sich das bereits länger beobachtete Phänomen, dass Diesel an der Zapfsäule keinen Preisvorteil mehr gegenüber Benzin bietet. Trotz der nominalen Preissenkungen bleibt die steuerliche Belastung für die Autofahrer massiv. Durch die Kombination aus Umsatzsteuer, Mineralölsteuer und der aktuellen Stufe der CO2-Bepreisung fließt mehr als die Hälfte des gezahlten Betrags direkt in das Staatsbudget. Aktuell entfallen etwa 80 Cent pro Liter auf staatliche Abgaben. Branchenexperten und Mobilitätsclubs weisen darauf hin, dass die Kraftstoffpreise ohne Berücksichtigung dieser Steuern seit dem Vorjahr lediglich um elf Prozent gesunken sind, obwohl die Rohölpreise am Weltmarkt im selben Zeitraum um 28 Prozent nachgegeben haben. Aufgrund dieser Diskrepanz hat das Finanzministerium eine genauere Untersuchung der Preisgestaltung angeordnet. Ein kritischer Punkt in der Marktanalyse bleibt die Entkopplung der Tankstellenpreise von den Rohölnotierungen. Die Mineralölindustrie begründet dies häufig mit den internationalen Preisen für Fertigprodukte an den Börsenplätzen wie Rotterdam. Ein Bericht des deutschen Bundeskartellamts vom Februar 2025 warnte jedoch davor, dass solche Notierungen die Gefahr einer stillschweigenden Einigung auf überhöhte Preise begünstigen könnten. Einzelne Marktteilnehmer stünden zudem im Verdacht,

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Winterchaos an deutschen Flughäfen: Rechte der Passagiere bei Schnee und Glatteis

Winterliche Wetterbedingungen haben in der ersten Januarwoche 2026 erneut zu erheblichen Einschränkungen im deutschen Luftverkehr geführt. Besonders betroffen sind die Flughäfen im Norden, allen voran Hamburg und Düsseldorf, wo Glätte und Schneefall zu zahlreichen Flugausfällen und stundenlangen Verspätungen führten. Experten der Branche weisen darauf hin, dass bei solchen witterungsbedingten Störungen klare Regelungen für die betroffenen Fluggäste gelten. Laut der Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp haben Passagiere im Falle eines Ausfalls Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises. Bei Inlandsverbindungen wird häufig auf die Bahn ausgewichen, wobei Umbuchungen grundsätzlich in Absprache mit der Fluggesellschaft erfolgen sollten, um eine Kostenübernahme zu garantieren. Neben der Beförderungspflicht greifen bei längeren Wartezeiten umfassende Betreuungsleistungen. Ab einer Verspätung von zwei Stunden sind die Airlines verpflichtet, Mahlzeiten und Getränke bereitzustellen sowie Kommunikationsmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail zu ermöglichen. Sollte sich der Abflug auf den Folgetag verschieben, muss die Fluggesellschaft zudem für eine Hotelunterkunft sowie den Transfer dorthin aufkommen. Passagieren wird dringend geraten, sämtliche Quittungen für notwendige Ausgaben aufzubewahren, um diese später bei der Airline geltend machen zu können. Ab einer Verzögerung von fünf Stunden steht es den Reisenden zudem frei, ganz vom Flug zurückzutreten und die Rückzahlung des Flugpreises einzufordern. In Bezug auf finanzielle Entschädigungen, die gemäß EU-Fluggastrechteverordnung bis zu 600 Euro betragen können, bleibt die Lage komplex. Da Schnee und Glatteis in der Regel als „außergewöhnliche Umstände“ eingestuft werden, entfällt der Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung meistens, da das Wetter nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Dennoch gibt es juristische Feinheiten: Ein

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Erster Kollektivvertrag für Angestellte der DHL Air Austria tritt in Kraft

Die Sozialpartner in der österreichischen Luftfahrtbranche haben einen bedeutenden Verhandlungserfolg erzielt: Für die Angestellten der Frachtfluggesellschaft DHL Air Austria gilt rückwirkend zum 1. April 2025 erstmals ein eigener Kollektivvertrag. Diese Einigung markiert das Ende intensiver Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft GPA und den Unternehmensvertretern. Mit dem neuen Regelwerk werden erstmals verbindliche Mindestentgelte, klare Arbeitszeitregelungen und einheitliche arbeitsrechtliche Standards für das Bodenpersonal und die administrativen Angestellten des Unternehmens am Standort Österreich festgeschrieben. Bisher gab es für diese spezifische Beschäftigtengruppe innerhalb der DHL Air Austria keine vergleichbare tarifliche Absicherung. Ein zentraler Bestandteil des Abschlusses ist die signifikante Anpassung der Arbeitszeiten. Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird durch den neuen Kollektivvertrag von bisher 40 auf 38,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich reduziert. Laut Sven Scherb, dem Betriebsratsvorsitzenden der DHL Air Austria, schafft dieser Schritt nicht nur mehr Gerechtigkeit innerhalb der Branche, sondern erhöht auch die Planbarkeit und Sicherheit für die Arbeitnehmer nachhaltig. Die Gewerkschaft GPA sieht in dem Abschluss ein wichtiges Signal für die gesamte Logistik- und Luftfahrtbranche, da er belegt, dass auch in einem hochgradig internationalen und dynamischen Marktumfeld stabile soziale Rahmenbedingungen durchgesetzt werden können. Zusätzliche Branchenrecherchen verdeutlichen die Bedeutung dieses Schrittes für den Luftfahrtstandort Österreich. DHL Air Austria wurde erst im Jahr 2021 gegründet und betreibt seither vom Flughafen Wien-Schwechat aus ein wachsendes Netzwerk an Frachtflügen innerhalb Europas. Das Unternehmen fungiert als wichtiger Teil des globalen Express-Netzwerks von DHL und beschäftigt eine dreistellige Anzahl an Mitarbeitern in der Alpenrepublik. Branchenexperten werten den neuen Kollektivvertrag als notwendige Professionalisierung der Personalstruktur, um im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte

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Führungswechsel beim Flughafenverband ADV: Kaweh Mansoori übernimmt Vorsitz

Zum 1. Januar 2026 hat der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Kaweh Mansoori, turnusgemäß den Vorsitz im Verwaltungsrat des Flughafenverbandes ADV übernommen. Er tritt die Nachfolge des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann an, dessen mehrjährige Amtszeit am 31. Dezember 2025 endete. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Hans Reichhart, Landrat des Landkreises Günzburg und ehemaliger bayerischer Verkehrsminister, in das Gremium gewählt. Der Verwaltungsrat gilt neben dem Präsidium als das höchste Entscheidungsorgan des Verbandes und setzt sich aus Vertretern von Bundesländern, Kommunen, Industrie- und Handelskammern sowie dem Deutschen Städtetag zusammen. In seiner neuen Funktion betont Mansoori die strategische Bedeutung des Luftverkehrs für die exportorientierte deutsche Volkswirtschaft. Ein Schwerpunkt seiner dreijährigen Amtszeit, die bis Ende 2028 läuft, soll die engere Verzahnung von Industrie- und Verkehrspolitik sein. Dabei stehen die Sicherung von Arbeitsplätzen an den Standorten sowie die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten im Vordergrund. Der Hessische Wirtschaftsminister unterstreicht, dass Flughäfen eine zentrale Rolle in der öffentlichen Infrastruktur einnehmen, da sie Regionen international anbinden und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland gewährleisten. Sein Stellvertreter Dr. Hans Reichhart fokussiert sich in der Verbandsarbeit insbesondere auf die Belange des ländlichen Raums. Er sieht in einem stabilen Flughafennetzwerk die Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Ziel sei es, verkehrliche und wirtschaftliche Benachteiligungen ländlich geprägter Regionen zu verhindern. Der ADV-Verwaltungsrat dient hierbei als Plattform, um die Interessen der betroffenen Regionen gegenüber der Bundespolitik und den Aufsichtsbehörden gebündelt zu vertreten, insbesondere bei Gesetzgebungsverfahren, welche die deutsche Flughafenpolitik direkt beeinflussen. Zusätzliche Marktanalysen und Branchenberichte deuten darauf

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Alltours: Umfassende Neuausrichtung des Hotelangebots an der kretischen Nordküste

Der europäische Tourismussektor verzeichnet eine signifikante Verschiebung der Marktanteile zugunsten der griechischen Inselwelt, wobei Kreta als größte Insel des Archipels eine zentrale Rolle in den Wachstumsstrategien großer Reiseveranstalter einnimmt. Im Zuge dieser Entwicklung wurde die Übernahme und umfassende Modernisierung einer großzügigen Ferienanlage in Amoudara bekannt gegeben. Das zukünftige Hotel Dolphin Bay markiert einen weiteren Meilenstein in der Erschließung strategisch günstiger Küstenabschnitte und soll pünktlich zur Reisesaison im April 2026 seinen Betrieb aufnehmen. Durch die Kombination aus direkter Strandlage und der unmittelbaren Nähe zur Inselhauptstadt Heraklion positioniert sich das Haus als multifunktionaler Standort für unterschiedliche Zielgruppen. Die Investitionen fließen primär in die Modernisierung der Gebäudesubstanz sowie in die Erweiterung spezialisierter Infrastrukturen für Sport und Wellness, um den gestiegenen Ansprüchen an die Aufenthaltsqualität im vier Sterne Segment gerecht zu werden. Architektonische Konzepte und räumliche Neugestaltung Die Struktur der Ferienanlage folgt einem bewährten architektonischen Muster, das auf der Insel Kreta eine lange Tradition hat: Die Aufteilung in ein zentrales Haupthaus und mehrere dezentrale, zweigeschossige Bungalowgebäude. Diese Bauweise ermöglicht eine harmonische Integration der insgesamt 259 Wohneinheiten in die weitläufige Gartenlandschaft. Ein wesentlicher Fokus der laufenden Renovierungsarbeiten liegt auf der Schaffung großzügiger Raumangebote für Mehrpersonenhaushalte. Mit einer Fläche von 50 Quadratmetern pro Einheit und der Integration von zwei separaten Schlafräumen zielt das Konzept darauf ab, eine Marktlücke im regionalen Beherbergungswesen zu schließen. Während viele Bestandsbauten in der Region Amoudara auf klassische Doppelzimmer setzen, erfordert die moderne touristische Nachfrage zunehmend Rückzugsmöglichkeiten innerhalb der Wohneinheiten, ohne dabei auf die Vorteile einer Resort-Infrastruktur verzichten zu müssen. Die Modernisierungsmaßnahmen

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El Al weitet internationales Flugangebot im Sommerflugplan 2026 massiv aus

Die israelische Fluggesellschaft El Al hat für den kommenden Sommer eine umfassende Expansion ihres Streckennetzes angekündigt. Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei auf dem nordamerikanischen Markt, wo das Unternehmen mit 55 wöchentlichen Verbindungen einen historischen Höchstwert erreicht. Insbesondere die Frequenzen von den New Yorker Flughäfen JFK und Newark werden auf bis zu sieben tägliche Flüge aufgestockt. Auch die Verbindung nach Miami wird um einen wöchentlichen Flug erweitert. Diese Kapazitätserhöhung zielt darauf ab, die starke Nachfrage im Transatlantikverkehr zu bedienen und die Position der Fluggesellschaft als wichtigster Anbieter für Reisen zwischen Israel und den USA zu festigen. In Fernost verzeichnet El Al ebenfalls ein signifikantes Wachstum. Der Flugplan sieht insgesamt 16 wöchentliche Verbindungen nach Thailand vor, wobei die Strecke nach Bangkok zwei zusätzliche Frequenzen erhält. Die Route nach Tokio, die aufgrund ihrer Beliebtheit bereits seit Anfang 2024 ganzjährig bedient wird, erfährt in der Hochsaison eine Steigerung auf bis zu fünf Flüge pro Woche. Um die erhöhte Passagierzahl effizient zu transportieren, setzt die Gesellschaft auf dieser Strecke vorrangig Großraumflugzeuge vom Typ Boeing 787-10 ein, das größte Modell ihrer Dreamliner-Flotte, welches maximale Sitzplatzkapazitäten bietet. Innerhalb Europas fokussiert sich El Al verstärkt auf den italienischen Markt. Rom und Mailand werden mit jeweils 17 Flügen pro Woche so häufig wie nie zuvor angeflogen, ergänzt durch Verbindungen nach Venedig und Neapel. Auch der Standort Deutschland profitiert von der strategischen Neuausrichtung: Die Frequenz ab München wird auf bis zu elf wöchentliche Flüge erhöht. Weitere Ausbaumaßnahmen betreffen Amsterdam, Budapest und die portugiesischen Städte Lissabon und Porto. Auf der Strecke

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Rechtsstreit um Alaska Airlines Flug 1282: Kapitän verklagt Boeing wegen Rufschädigung und Fahrlässigkeit

Ein folgenschwerer Zwischenfall in der US-Luftfahrtgeschichte hat nun eine neue juristische Eskalationsstufe erreicht. Knapp zwei Jahre nach dem dramatischen Druckverlust an Bord einer Boeing 737 Max 9 der Alaska Airlines hat der verantwortliche Flugkapitän Brandon Fisher eine umfassende Klage gegen den Flugzeughersteller Boeing eingereicht. Am 30. Dezember 2025 reichte Fisher die Klageschrift beim Circuit Court des Staates Oregon für das Multnomah County ein und fordert Schadensersatz in Höhe von zehn Millionen US-Dollar. Im Kern des Verfahrens steht der Vorwurf, Boeing habe nicht nur durch Produktionsfehler das Leben der Insassen gefährdet, sondern im Nachgang versucht, die Verantwortung für den Beinahe-Absturz durch gezielte Falschaussagen auf die Cockpitbesatzung abzuwälzen. Der Vorfall, bei dem am 5. Januar 2024 ein sogenannter Türstopfen (Door Plug) während des Steigflugs aus dem Rumpf gerissen wurde, hatte weltweit Schlagzeilen gemacht und die Boeing-Sicherheitskultur erneut unter scharfe Kritik gestellt. Kapitän Fisher und seine Co-Pilotin Emily Wiprud galten in der öffentlichen Wahrnehmung zunächst als Helden, da sie das schwer beschädigte Flugzeug sicher zurück zum Flughafen Portland führten. Doch laut der aktuellen Klageschrift habe Boeing hinter den Kulissen ein anderes Narrativ verfolgt. Der Hersteller soll versucht haben, Fehler der Piloten zu konstruieren, um von den eigenen systemischen Mängeln in der Fertigung abzulenken. Fisher gibt an, dass Boeing-Vertreter fälschlicherweise behaupteten, Handlungen der Crew hätten zum Versagen des Bauteils beigetragen oder die Situation verschlimmert. Diese Darstellungen seien von zahlreichen Medien aufgegriffen worden und hätten seinen Ruf in der Branche nachhaltig beschädigt sowie massive psychische Belastungen ausgelöst. Anstatt die fliegerische Leistung zu würdigen, die eine

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Wizz Air erweitert Balkan-Netzwerk ab Dortmund um neue Verbindung nach Niš

Der Flughafen Dortmund baut seine Position als wichtiger Knotenpunkt für Osteuropa-Verbindungen weiter aus. Am 5. Januar 2026 nahm die Fluggesellschaft Wizz Air offiziell den Linienbetrieb zwischen dem Ruhrgebiet und der serbischen Stadt Niš auf. Die drittgrößte Stadt Serbiens wird fortan zweimal wöchentlich, jeweils montags und freitags, bedient. Mit einer Flugzeit von rund zwei Stunden und 20 Minuten bietet die neue Route eine direkte Anbindung an den Süden Serbiens, eine Region, die bisher primär über das rund 250 Kilometer entfernte Belgrad erreichbar war. Guido Miletic, Leiter Airport Services am Dortmund Airport, hieß die Besatzung des Erstfluges auf dem Vorfeld willkommen und betonte die Bedeutung der Streckenerweiterung für die Vernetzung der Region. Durch die neue Verbindung festigt Wizz Air seine Stellung als wichtigster Partner des Dortmunder Flughafens. Mit Niš umfasst das Portfolio der Fluggesellschaft am Standort nun insgesamt 28 Destinationen. Die strategische Entscheidung für Niš folgt dem Trend einer steigenden Nachfrage nach osteuropäischen Zielen, die sowohl für den Städtetourismus als auch für den Besuchsverkehr von in Deutschland lebenden Serben von hoher Relevanz sind. Niš gilt als eines der kulturellen Zentren des Balkans und verfügt mit seiner Festung sowie der Nähe zu Sofia über eine wichtige geografische Brückenfunktion. Die wirtschaftliche Bedeutung zeigt sich auch in der steigenden Frequenz von Geschäftsreisen in die aufstrebende Industrieregion Südserbiens. Zusätzliche Marktanalysen verdeutlichen, dass der Flughafen Konstantin der Große in Niš in den letzten Jahren massiv in seine Infrastruktur investiert hat, um für Low-Cost-Carrier attraktiv zu bleiben. Ein neues Terminalgebäude wurde kürzlich in Betrieb genommen, um das steigende

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Luftverkehrspolitik im Spannungsfeld: Der Streit um zusätzliche Landerechte für Emirates

Die deutsche Luftverkehrslandschaft steht zu Beginn des Jahres 2026 vor einer wegweisenden Richtungsentscheidung. Im Zentrum einer hitzigen Debatte zwischen Bundesregierung, Landespolitikern und Branchenriesen steht die Forderung der arabischen Fluggesellschaft Emirates nach einer Ausweitung ihrer Landerechte in Deutschland. Während die Staatslinie aus Dubai seit Jahren darauf drängt, neben den bisherigen Standorten Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg auch Berlin oder Stuttgart in ihr Streckennetz aufzunehmen, formiert sich unter der Führung der Lufthansa massiver Widerstand. Die Auseinandersetzung hat längst die Ebene des reinen Wettbewerbs verlassen und ist zu einer hochpolitischen Standortdebatte geworden, bei der wirtschaftliche Wachstumsziele der Flughäfen gegen die Schutzinteressen des nationalen Flag-Carriers und seiner Drehkreuze abgewogen werden müssen. Hintergrund des Konflikts ist das geltende bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Dieses Abkommen regelt präzise, dass Fluggesellschaften aus den Emiraten maximal vier Ziele im Bundesgebiet ansteuern dürfen. Da Emirates bereits die vier größten deutschen Wirtschaftszentren bedient, ist das Kontingent nach derzeitigem Rechtsstand voll ausgeschöpft. Eine Aufgabe der lukrativen Standorte Frankfurt oder München zugunsten von Berlin stand für Emirates-Chef Tim Clark nie zur Debatte. Die Airline fordert stattdessen eine Erweiterung des Abkommens auf mindestens fünf Ziele, um die steigende Nachfrage nach Langstreckenverbindungen über das Drehkreuz Dubai zu bedienen. Interessenkonflikt zwischen Flughafenstandorten und Nationalcarrier Die Fronten in diesem Streit verlaufen quer durch die deutsche Infrastrukturlandschaft. Auf der einen Seite steht der Flughafenverband ADV, der derzeit unter dem Vorsitz der Berliner Flughafenchefin Aletta von Massenbach agiert. Der Verband vertritt die Interessen der Flughafenbetreiber, die nach der Krise der vergangenen

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Strategischer Führungswechsel am Flughafen Münster/Osnabrück

Der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) startet mit einer runderneuerten Führungsspitze in das Jahr 2026. Wie turnusgemäß vorgesehen, hat Münsters Oberbürgermeister Tilman Fuchs zum 1. Januar den Vorsitz im Aufsichtsrat übernommen. Er folgt damit auf Dr. Martin Sommer, den Landrat des Kreises Steinfurt, der das Gremium in den vergangenen fünf Jahren leitete. Die personelle Kontinuität im Aufsichtsrat bleibt gewahrt, da Dr. Sommer als zweiter stellvertretender Vorsitzender im Amt verbleibt. Gemeinsam mit Katharina Pötter, der Oberbürgermeisterin der Stadt Osnabrück als erster Stellvertreterin, bildet das Trio die politische Aufsichtsebene des für Westfalen und das westliche Niedersachsen zentralen Verkehrsknotenpunkts. Parallel zum Wechsel im Aufsichtsrat wurde ein bedeutender Generationswechsel in der operativen Leitung vollzogen. Andrés Heinemann hat offiziell die Position des Geschäftsführers übernommen und tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Rainer Schwarz an, der nach neun Jahren an der Spitze des Airports in den Ruhestand verabschiedet wurde. Mit Heinemann setzt die Gesellschafterversammlung auf eine interne Lösung: Der 53-jährige Diplom-Kaufmann ist bereits seit 1996 in verschiedenen Positionen am FMO tätig. Zuletzt verantwortete er als Leiter für Marketing und Kommunikation die strategische Neuausrichtung und die Entwicklung des Flugangebots, was ihm im Auswahlverfahren den entscheidenden Vorteil gegenüber externen Bewerbern verschaffte. Die neue Führung übernimmt den Flughafen in einer Phase der Erholung. Nach einem erfolgreichen Start in das Vorjahr, in dem bereits im ersten Quartal 2025 ein Passagierplus von 12 Prozent verzeichnet wurde, gilt es nun, die internationale Anbindung des Standorts weiter zu festigen. Heinemann wird in seiner neuen Rolle eng mit dem langjährigen Prokuristen Thorsten Brockmeyer zusammenarbeiten, um

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