August 13, 2026

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August 13, 2026

Ausbau der Kooperation: Etihad Airways und Starlux Airlines verknüpfen Kundenbindungsprogramme

Die Fluggesellschaften Etihad Airways aus Abu Dhabi und die taiwanische Starlux Airlines vertiefen ihre bilaterale Zusammenarbeit im Passagiergeschäft. Seit dem 11. August 2026 können Mitglieder des Vielfliegerprogramms Etihad Guest gesammelte Prämienmeilen für Prämienflüge mit Starlux in der Economy Class sowie in der Business Class einlösen. Den Passagieren stehen dadurch Strecken im Netz der taiwanischen Fluggesellschaft über Asien bis hin zu Verbindungen nach Nordamerika und Europa offen. Eine Ausweitung der Allianz ist für den Oktober vorgesehen: Ab diesem Zeitpunkt soll das Sammeln von Meilen auf Starlux-Flügen für Etihad-Mitglieder möglich sein, während Angehörige des Starlux-Programms Cosmile reziprok Meilen auf Flügen von Etihad sammeln und einlösen können. Die operative Annäherung der beiden Unternehmen begann bereits im Juni 2025 mit der Unterzeichnung eines umfassenden Codeshare-Abkommens. Durch die schrittweise Verknüpfung der Treueprogramme versuchen beide Anbieter, Umsteigeverbindungen zwischen dem Nahen Osten, Ostasien und Transpazifikrouten attraktiv zu gestalten. Für Starlux Airlines stellt die Kooperation eine Option dar, ihr internationales Netzwerk über Abu Dhabi an die Märkte im Nahen Osten und Europa anzubinden, ohne der weltweiten Allianzen wie Star Alliance, SkyTeam oder Oneworld beizutreten. Branchenexperten betrachten die Verknüpfung von Vielfliegerprogrammen als übliches Mittel zur Erhöhung der Kundenbindung, verweisen jedoch auch auf operative Grenzen. Die gegenseitige Akzeptanz von Meilen ist oft an strikte Kontingente gebunden, was die Verfügbarkeit von Prämiensitzen auf stark nachgefragten Routen einschränken kann. Zudem bleibt abzuwarten, wie flexibel die Systeme beider Gesellschaften bei Flugplanabweichungen oder kurzfristigen Stornierungen harmonieren. Für die Fluggesellschaften bedeuten solche Partnerschaften eine vergleichend kostengünstige Möglichkeit zur Netzerweiterung, ohne eigene Flugzeuge auf parallelen Strecken

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Flughafen Leipzig/Halle: Ermittlungsbehörden sichern Spuren und prüfen Hintergründe des Drohnenangriffs

Nach dem versuchten Anschlag mit einer mit Sprengstoff präparierten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle schreiten die Untersuchungen der Ermittlungsbehörden voran. Am Abend des 4. August 2026 war ein unbemanntes Luftfahrzeug in unmittelbarer Nähe eines Frachtflugzeugs vom Typ Antonow An-124 der Antonow Airlines entdeckt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden beförderte die Drohne einen Sprengsatz mit etwa 600 Gramm des Plastiksprengstoffs Semtex. Der Vorfall führte zu einem Großeinsatz von Polizei und Spezialkräften. Die Ermittler konnten inzwischen DNA-Spuren am Tatort sowie am Fluggerät und der Sprengvorrichtung sichern. Zudem stießen die Einsatzkräfte in der Umgebung des Flughafengeländes auf eine präparierte Antennenkonstruktion, die mutmaßlich zur Steuerung des Fluggeräts diente. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in die Transport- und Logistikinfrastruktur übernommen. Ein direkter Zusammenhang mit früheren Sabotageakten an Logistikstandorten ließ sich bisher nicht bestätigen. Technische Details der Flugdrohne und Funde im Flughafenumfeld Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung zufolge weisen die Auswertungen des Bundeskriminalamts darauf hin, dass es sich bei dem eingesetzten Fluggerät um ein technisch modifiziertes Modell handelt. Die Drohne war mit einem 5G-Router, zwei SIM-Karten sowie einem zusätzlichen Akkumulator ausgestattet. Diese Ausrüstung ermöglichte es den Tätern nach Einschätzung der Kriminaltechniker, das Fluggerät über das öffentliche Mobilfunknetz aus großer Entfernung zu steuern, anstatt sich auf die herkömmliche Funkfernsteuerung auf Sichtdistanz zu verlassen. In einem Waldstück nahe dem Flughafengelände entdeckten die Ermittlungsteams eine in einem Baum installierte Antenne. Die Behörden gehen davon aus, dass diese Konstruktion als Signalverstärker diente, um den Mobilfunkempfang für die Steuerung der Drohne im Nahbereich des Rollfeldes

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Royal Brunei Airlines und Turkish Airlines bauen Codeshare-Abkommen aus

Die staatliche Fluggesellschaft Royal Brunei Airlines und die türkische Linienfluggesellschaft Turkish Airlines haben ihre bestehende Codeshare-Kooperation vertieft. Seit dem 7. August 2026 bieten die beiden Luftfahrtunternehmen gemeinsame Verbindungen auf der Strecke von Bandar Seri Begawan über das Drehkreuz Kuala Lumpur nach Istanbul an. Die Route ergänzt die bereits bestehende Codeshare-Verbindung, die Passagiere bisher vorwiegend über das Drehkreuz Dubai von Brunei in die Türkei führte. Im Rahmen der operativen Arbeitsteilung führt Royal Brunei Airlines die Teilstrecke zwischen dem Heimatflughafen in Brunei und dem Drehkreuz in der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur durch. Den anschließenden Langstreckenflug nach Istanbul übernimmt Turkish Airlines. Das erweiterte Abkommen ermöglicht Fahrgästen durchgehend gebuchte Tickets sowie das Durchchecken des Gepäcks bis zum Zielort, was die Abwicklung von Umsteigeverbindungen zwischen Südostasien und Südeuropa vereinfacht. Die Ausweitung der Kooperation spiegelt das Bestreben kleinerer Fluggesellschaften wider, über Partnerschaften mit global aufgestellten Drehkreuz-Airlines ihre internationale Reichweite ohne den Einsatz eigener Langstreckenflugzeuge zu vergrößern. Gleichzeitig stärkt Turkish Airlines ihre Präsenz in der südostasiatischen Region. Branchenbeobachter verweisen jedoch darauf, dass solche Allianzen auf stark frequentierten Umsteigerouten zu einer hohen Abhängigkeit der kleineren Partner von den Flugplänen und Kapazitäten der großen Partnerunternehmen führen können. Für Reisende ergibt sich durch die zusätzliche Route über Kuala Lumpur eine weitere Reiseoption mit geänderten Flugzeiten, allerdings bleibt das Angebot im Vergleich zu direkten Punkt-zu-Punkt-Verbindungen von der Stabilität der Umsteigezeiten an den Drehkreuzen abhängig. Finanzielle Details zu den Ausgleichsmechanismen der Ticket-Erlöse gaben beide Unternehmen nicht bekannt.

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Der Flughafen der Kärntner, von dem viele immer noch nichts wissen

Ein Gebirgszug, der zwei Länder trennt. Ein Bundesland, wo der Großteil bis heute nicht weiß, welche Flugverbindungen sich hinter dem Berg ergeben. Kärnten, Karawanken und der Flughafen Ljubljana.  Zugegebenermaßen erscheint es fast absurd. Eine europäische Hauptstadt, Luftlinie überhaupt nur 65 km von Klagenfurt entfernt, die viele noch nie im Leben besucht haben. Der Flughafen Ljubljana ist bei besten Straßenverhältnissen in knapp über einer Stunde mit dem Auto erreichbar. Und dennoch wird er kaum genutzt, beworben oder auch nur in Erwägung gezogen. Bis auf Geschäftsreisende namhafter Kärntner Industriebetriebe bleibt die Nutzung durch die breite Öffentlichkeit überschaubar. Der Flughafen Ljubljana hat im Jahr 2026 mittlerweile alles, was ein gut angebundener Flughafen nur haben kann. Er besitzt alle wichtigen europäischen Hubs mit teilweise mehrmals täglichen Verbindungen wie: London Heathrow, Istanbul, Paris Charles de Gaulle, Amsterdam Schiphol, Frankfurt, Madrid, Barcelona, München, Zürich, Brüssel, Warschau sowie im arabischen Raum Dubai. Desweiteren gibt es mehrere Punkt zu Punkt Verbindungen nach Nord- und Südeuropa. Sieht man sich rein die 10 verkehrsreichsten Flughäfen nach PassagierzahleninEuropa an wird man schnell feststellen, das Ljubljana bis auf Rom-Fiumicino (FCO) an alle neun von zehn Hubs angebunden ist. Auch wenn der Flughafen 2014 von der deutschen Fraport vollständig übernommen wurde, verfügt er über ein breit gefächertes Destinationsangebot und ist in keiner Weise rein von der Lufthansa Gruppe abhängig. Der letzte große Coup gelang überhaupt erst vor gut einem Jahr – mit der Anbindung von KLM an Amsterdam Schiphol. An einem gewöhnlichen Freitag sieht die Anzeigetafel über den Tag verteilt wie folgt aus:

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Finanzspritze durch Teilverkauf: Investorengruppe erwirbt Beteiligung an Air Canadas Vielfliegerprogramm Aeroplan

Die kanadische Fluggesellschaft Air Canada veräußert eine Minderheitsbeteiligung an ihrem Kundenbindungsprogramm Aeroplan. Ein Konsortium unter der Führung der US-Beteiligungsgesellschaft Blackstone sowie des kanadischen Pensionsfonds La Caisse de dépôt et placement du Québec übernimmt einen Anteil von 25 Prozent. Der Kaufpreis beträgt 2,5 Milliarden kanadische Dollar (rund 1,56 Milliarden Euro), woraus sich eine Gesamtbewertung für das Programm von zehn Milliarden kanadischen Dollar ableitet. Neben den beiden Hauptinvestoren beteiligen sich auch die Pensionsfonds PSP Investments und die British Columbia Investment Management Corporation an der Transaktion. Air Canada behält die verbleibenden 75 Prozent der Anteile und behält die operative Kontrolle sowie die strategische Führung des Programms. Für die mehr als zehn Millionen registrierten Nutzer von Aeroplan sowie für Geschäftspartner und Beschäftigte sollen sich nach Unternehmensangaben durch den Eigentümerwechsel im Alltag keine Änderungen ergeben. Fluggesellschaften nutzen Vielfliegerprogramme zunehmend als hochrentable Geschäftsbereiche und verlässliche Einnahmequellen, da diese durch Kooperationen mit Kreditkartenanbietern, Hotels und Einzelhändlern stetige Cashflows generieren. Die Auslagerung von Anteilen ermöglicht es der Airline, Kapital freizusetzen, ohne das operative Kerngeschäft aus der Hand zu geben. Die Einnahmen aus dem Teilverkauf setzt Air Canada gezielt zur Konsolidierung ihrer Unternehmensfinanzen ein. Ein Betrag von etwa 1,2 Milliarden kanadischen Dollar ist für die Tilgung einer fällig werdenden Anleihe vorgesehen, um die Zinslast zu senken und die Bilanz zu stärken. Die verbleibenden Mittel sollen vorrangig in ein Aktienrückkaufprogramm fließen, das ein Volumen von bis zu 800 Millionen kanadischen Dollar umfasst. Dies soll den Aktienkurs stützen und den Wert für die verbleibenden Anteilseigner erhöhen. Finanzanalysten bewerten das Geschäft als

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Lufthansa: Vereinigung Cockpit und Konzernführung wenden Sommersaison-Streiks ab

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit und die Führung des Lufthansa-Konzerns haben sich auf die Durchführung eines umfassenden Schlichtungsverfahrens geeinigt, um den schwelenden Tarifkonflikt bei der deutschen Fluggesellschaft beizulegen. Durch diese Übereinkunft sind Arbeitskampfmaßnahmen des Cockpitpersonals in der aktuellen Sommerflugperiode vorerst ausgeschlossen. Wie aus einem internen Rundschreiben der Arbeitnehmervertretung an ihre Mitglieder hervorgeht, soll das Verfahren durch eine Mediation begleitet werden, um Lösungen für die offenen Tariffragen in verschiedenen Konzernsparten zu erarbeiten. Der Geltungsbereich der Verhandlungen erstreckt sich auf die Flugbetriebe der Lufthansa-Kernmarke, der Frachtsparte Lufthansa Cargo, der Regionalgesellschaft Lufthansa Cityline sowie der Tochtergesellschaft Eurowings. Die Konzernführung bestätigte die grundsätzliche Verständigung mit der Gewerkschaft auf ein Schlichtungsverfahren, machte jedoch zu den genauen Modalitäten, Zeitplänen und Personen der Schlichter keine detaillierten Angaben. Hintergründe und Kernthemen des anhaltenden Tarifkonflikts Der Tarifkonflikt zwischen dem Führungspersonal im Cockpit und der Leitung des Luftfahrtkonzerns erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und führte in den vergangenen Monaten wiederholt zu befristeten Streikmaßnahmen, die den Flugbetrieb belasteten. Die formalen Verhandlungsgegenstände betreffen insbesondere die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung, die Übergangsversorgung für das Flugpersonal vor dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand sowie allgemeine Vergütungs- und Arbeitszeitstrukturen. Neben den rein monetären Forderungen stehen strukturelle Entscheidungen des Managements im Zentrum der Auseinandersetzung. Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit kritisiert seit Jahren die unternehmerische Praxis, Fluggeräte und Streckennetze schrittweise auf Tochtergesellschaften mit abweichenden oder niedrigeren Tarifvereinbarungen zu verlagern. Diese als Flucht aus dem Konzerntarifvertrag bezeichnete Entwicklung erzeugt Spannungen zwischen der Belegschaft der Kernmarke und der Führung der Dachgesellschaft. Strukturelle Umbauprozesse im Konzern und die Rolle von City

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Streckenübernahme auf dem Balkan: Air Serbia fliegt ab Oktober von Niš nach Wien

Die serbische Fluggesellschaft Air Serbia kündigt eine neue Direktverbindung zwischen der südserbischen Stadt Niš und der österreichischen Hauptstadt Wien an. Ab dem 25. Oktober 2026 soll die Strecke zweimal wöchentlich, jeweils mittwochs und sonntags, bedient werden. Für die Umläufe setzt die Airline Turboprop-Maschinen des Typs ATR 72-600 ein. Die Ankündigung folgt unmittelbar auf die Entscheidung der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, ihre Flüge auf derselben Route einzustellen. Die Aufnahme der Verbindung erfolgt vor dem Hintergrund regionaler Logistikprobleme am Flughafen Niš Constantine the Great. Der Irische Billigflieger Ryanair hatte den Rückzug von dieser Strecke mit Unsicherheiten bei der Treibstoffversorgung begründet, die durch US-Sanktionen gegen den serbischen Ölkonzern NIS entstanden sind. Air Serbia nutzt als nationale Fluggesellschaft Serbiens bestehende Betankungsverträge und staatliche Rahmenbedingungen am Heimatmarkt, um die entstandene Lücke im Flugplan zu schließen. Der Einsatz der ATR 72-600 verdeutlicht die unterschiedlichen Betriebsstrategien im regionalen Passagierverkehr. Während Billigfluggesellschaften auf größere Strahlflugzeuge setzen, bietet das kleinere Turboprop-Flugzeug von Air Serbia eine geringere Sitzplatzkapazität, was das wirtschaftliche Auslastungsrisiko auf der Kurzstrecke reduziert. Dennoch bedeutet der Fluggerätewechsel für Passagiere längere Flugzeiten im Vergleich zu den bisherigen Düsenflugzeugen. Branchenbeobachter werten die schnelle Streckenübernahme durch Air Serbia als Maßnahme zur Sicherung der Anbindung der südserbischen Region an das mitteleuropäische Drehkreuz Wien. Für den Flughafen Niš bleibt die allgemeine Kerosinversorgung jedoch ein kritischer Faktor im operativen Tagesgeschäft. Ob die Frequenz bei entsprechender Nachfrage von Pendlern und Familienbesuchern in Zukunft erhöht wird, hängt maßgeblich von der Stabilisierung der Treibstofflogistik ab.

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777 Partners: Chapter-11-Antrag in Texas nach Gläubigerforderungen und rechtlichen Ermittlungen

Die US-amerikanische Leasing- und Investmentgesellschaft 777 Partners hat beim zuständigen US-Insolvenzgericht für den nördlichen Distrikt von Texas Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt. Der freiwillige Antrag wurde am 9. August 2026 von der Tochtergesellschaft Signal National LLC eingereicht, gefolgt von einer gerichtlichen Anordnung am 10. August 2026 zur gemeinsamen Verwaltung von insgesamt 23 verbundenen Verfahren unter dem Aktenzeichen 26-90190. Zu den betroffenen Einheiten gehören unter anderem die 777 Asset Management LLC sowie die 777 Partners LLC. Die Holding aus Miami war in den vergangenen Jahren als Finanzier und Miteigentümer internationaler Luftfahrtunternehmen in Erscheinung getreten, darunter die inzwischen eingestellte australische Fluggesellschaft Bonza sowie der kanadische Niedrigpreisanbieter Flair Airlines. Die Eröffnung des Chapter-11-Verfahrens erfolgt knapp zwei Wochen, nachdem Gläubiger gerichtlich versuchten, die verbliebenen Vermögenswerte des Unternehmens im Rahmen einer Liquidation zu verwerten. Das Verfahren wurde vom Gericht als komplex eingestuft, wobei erste Anhörungen für den 8. September und den 13. Oktober 2026 terminiert wurden. Juristische Vorgeschichte und Versuche der Abwicklung Der Antrag auf Gläubigerschutz markiert den vorläufigen Höhepunkt einer Serie von rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzungen, die das Unternehmen seit dem Jahr 2024 belasten. Bereits am 18. August 2025 war 777 Partners unter eine eingeschränkte gerichtliche Verwaltung gestellt worden, nachdem Finanzpartner und Kreditgeber erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Besicherung von Darlehen geltend gemacht hatten. In der Folge begann die Gesellschaft mit dem schrittweisen Verkauf und der Abwicklung von Vermögenswerten. Die rechtliche Dynamik verschärfte sich im Sommer 2026. Am 16. Juli 2026 reichten drei Investmentfonds einen Antrag auf ein unfreiwilliges Insolvenzverfahren nach Chapter 7 beim US-Insolvenzgericht

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Umstellung im Verpflegungskonzept: KLM führt kostenpflichtigen Bordservice auf Europaflügen ein

Die niederländische Fluggesellschaft KLM stellt das Verpflegungskonzept in der Economy Class auf ihren europäischen Kurz- und Mittelstreckenflügen um. Ab Oktober führt die Airline unter der Bezeichnung „Grand Café KLM“ ein System ein, bei dem Passagiere Speisen vorab kostenpflichtig reservieren oder während des Fluges aus einer Bordkarte kostenpflichtig erwerben können. Zur Vorbestellung stehen unter anderem kalte Gerichte wie Pokè-Bowls oder Caesar-Salats auf der Speisekarte. Standardgetränke wie Kaffee, Tee, Wasser und Orangensaft sowie die traditionelle Stroopwafel bleiben im Ticketpreis enthalten. Der Umstellung gingen mehrstufige Testphasen auf ausgewählten europäischen Flugstrecken voraus. Während dieser Erprobungen prüfte die Fluggesellschaft sowohl die Akzeptanz bei den Passagieren als auch die logistischen Abläufe für das Kabinenpersonal. Die Entscheidung reiht sich in einen branchenweiten Trend im europäischen Luftverkehr ein, bei dem traditionelle Netzwerkanbieter den bisher inkludierten Service in der Kabine schrittweise reduzieren und durch kostenpflichtige Speisenangebote ersetzen, um Zusatzerlöse im Wettbewerb mit Billigfluggesellschaften zu generieren. Das neue Bordservice-Modell stößt bei Verbraucherschutzorganisationen und Fahrgastverbänden jedoch auch auf Kritik. Zwar betont die Fluggesellschaft eine größere Auswahl für die Fluggäste, jedoch bedeutet der Schritt faktisch eine Entwertung des regulären Economy-Tarifs, da vollwertige Mahlzeiten fortan extra bezahlt werden müssen. Zudem stellt die Umstellung im Bordservice veränderte Anforderungen an das Kabinenpersonal dar, das nun verstärkt Verkaufsprozesse und Abrechnungen im Flugbetrieb abwickeln muss. Für die Fluggesellschaft stehen neben den direkten Einnahmen aus dem Speisenverkauf auch logistische Einsparungen bei der Cateringsplanung im Vordergrund. Durch Vorbestellungen lassen sich die mitzuführenden Mengen gezielter kalkulieren, was die Lagerung im Flugzeug vereinfacht. Ob das Konzept bei den Passagieren auf Dauer

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Boeing veräußert drei Tochtergesellschaften an Archer Aviation

Der US-amerikanische Luft- und Raumfahrtkonzern Boeing strukturiert seine Aktivitäten im Bereich der elektrischen Senkrechtstarter und der digitalen Luftfahrtinfrastruktur um. Wie aus aktuellen Pflichtmitteilungen an die US-Börsenaufsicht hervorgeht, veräußert das Unternehmen seine drei auf autonome Flugsysteme und Luftraumsteuerung spezialisierten Tochtergesellschaften Wisk Aero, SkyGrid und Insitu an den Entwickler Archer Aviation. Im Gegenzug erhält Boeing eine strategische Minderheitsbeteiligung an Archer Aviation in Höhe von 19,75 Prozent der Class-A-Stammaktien. Die Vereinbarung beinhaltet zudem Optionen zum Erwerb weiterer Aktienanteile innerhalb der kommenden vier Jahre. Ziel der Transaktion ist der Aufbau einer gemeinsamen technologischen Plattform für künstliche Intelligenz und autonome Steuerungssysteme in den Bereichen Luftfahrt und Verteidigung. Der Schritt markiert eine Konsolidierung im Markt für urbane Luftmobilität, in dem etablierte Luftfahrtkonzerne zunehmend Kooperationen mit spezialisierten Entwicklerfirmen eingehen. Details der Transaktionsstruktur und Beteiligungsverhältnisse Die Vereinbarung zwischen Boeing und Archer Aviation sieht die vollständige Übertragung der Geschäftsanteile von drei bisherigen Boeing-Töchtern vor. Dazu gehört Wisk Aero, ein Entwickler von autonomen, elektrisch angetriebenen Flugtaxis, den Boeing zuvor vollständig übernommen hatte. Ebenfalls übertragen wird SkyGrid, ein Gemeinschaftsunternehmen zur Entwicklung von Softwarelösungen für das unbemannte Luftraummanagement und die Integration autonomer Fluggeräte in den kontrollierten Luftraum. Als dritter Baustein geht Insitu an Archer über, ein etablierter Hersteller von unbemannten Aufklärungssystemen und Drohnen für militärische sowie kommerzielle Anwendungen. Durch die Begebung neuer Aktien überlässt Archer Aviation dem Luftfahrtkonzern einen Anteil von knapp einem Fünftel an seinem Stammkapital. Die vertraglich verankerten Aktienoptionen räumen Boeing das Recht ein, diesen Anteil über einen Zeitraum von vier Jahren aufzustocken, falls definierte Entwicklungsmeilensteine erreicht werden oder zusätzlicher

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