September 1, 2026

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September 1, 2026

Forderung nach konkreten Fristen und Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinsamen afrikanischen Luftverkehrsmarktes

Die Führung der ruandischen Staatsfluggesellschaft RwandAir dringt auf ein verstärktes Handeln der afrikanischen Staaten bei der Verwirklichung des gemeinsamen Luftverkehrsmarktes auf dem Kontinent. Yvonne Manzi Makolo, Hauptgeschäftsführerin der Fluggesellschaft, forderte im Vorfeld des Africa Mindset Reset Forums in Kigali die Bildung einer Initiativgruppe von Staaten, die sich auf verbindliche Zeitpläne und messbare Ergebnisse verständigen soll. Ziel sei es, die seit Jahren festgeschriebenen Abkommen zur Liberalisierung des afrikanischen Luftraums endlich in die Praxis überzuführen. Trotz der Unterzeichnung entsprechender Rahmenvereinbarungen durch zahlreiche Länder behindern nach wie vor administrative Hürden, hohe Gebühren, blockierte Airline-Einnahmen und eine unzureichende Vernetzung den zivilen Luftverkehr innerhalb Afrikas. Verzögerungen bei der Umsetzung des gemeinsamen Luftverkehrsmarktes Die rechtliche Grundlage für die Öffnung des afrikanischen Luftraums bildet der Single African Air Transport Market, der im Rahmen der Agenda 2063 der Afrikanischen Union ins Leben gerufen wurde. Bislang sind 38 afrikanische Staaten dieser Vereinbarung beigetreten, und in den vergangenen Jahren wurden rechnerisch mehr als 100 innerafrikanische Flugverbindungen neu geschaffen. Dennoch hinkt die praktische Ausgestaltung den politischen Absichtserklärungen hinterher. In einem Fachbeitrag für die East Africa Media Group wies Makolo darauf hin, dass die grundlegenden Hemmnisse der afrikanischen Luftfahrtbranche längst nicht mehr auf der Ebene der Grundsatzpolitik liegen, sondern in der mangelhaften Exekution. Der Fortschritt dürfe nicht an der Zahl unterzeichneter Protokolle gemessen werden, sondern an sinkenden Ticketpreisen, einer verbesserten Streckenführung und der Auszahlung von feststeckenden Einnahmen. Die Luftverkehrsgrenzen seien nicht von Natur aus geschlossen, sondern durch verzögerte bürokratische Prozesse bedingt. Hohe Abgabenstruktur und blockierte Kapitalbestände im afrikanischen Luftfahrtsektor Ein wesentliches Hindernis

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Vinci Airports verzeichnet uneinheitliche Entwicklung an weltweiten Flughafenstandorten

Das Passagieraufkommen an den vom französischen Infrastruktur- und Baukonzern Vinci Airports betriebenen Verkehrsflughäfen stieg im Juli 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht um 0,4 Prozent. Wie die Unternehmensgruppe mitteilte, ergibt sich für den Gesamtzeitraum der ersten sieben Monate des laufenden Geschäftsjahres ein durchschnittliches Plus von lediglich 0,1 Prozent. Das operative Gesamtergebnis des weltweiten Netzwerks wird durch stark divergierende regionale Entwicklungen geprägt, bei denen markante Zuwächse in einzelnen europäischen Märkten den deutlichen Rückgang an anderen internationalen Standorten ausgleichen. Besonders dynamisch entwickelte sich der Flugverkehr am Standort Budapest in Ungarn, wo Vinci den Betrieb im Laufe des Jahres übernommen hatte. Dort stieg das Passagieraufkommen im Juli im Jahresvergleich um 16 Prozent, was auf eine erhöhte Streckendichte von Billigfluggesellschaften sowie auf ein starkes Sommerreiseangebot zurückzuführen ist. Auch die Verkehrsstandorte im Vereinigten Königreich zeigten im Sommer eine solide Nachfrage im europäischen Ferienverkehr und trugen zur Stabilisierung der Gesamtbilanz der Betreibergesellschaft bei. Demgegenüber verzeichneten andere Regionen im Betreiberportfolio spürbare Verluste im Passagieraufkommen. Die Flughäfen in Kambodscha meldeten für den Monat Juli einen Rückgang von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, was Branchenkenner auf veränderte Tourismusströme und eine langsamere Erholung des asiatischen Inbound-Verkehrs zurückführen. Ebenfalls rückläufig entwickelten sich die von Vinci betriebenen Standorte in den USA, die ein Minus von 14 Prozent aufwiesen. Hier schlagenden sich vor allem Anpassungen im inländischen Flugangebot und Kapazitätsreduzierungen der Fluggesellschaften nieder. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass das breite Betreiberportfolio von Vinci Airports Schwankungen in einzelnen Märkten abfedern kann, die Gesamtdynamik der Passagierzahlen im laufenden Jahr jedoch im Branchenvergleich verhalten bleibt. Während das

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Verkehrsunfall auf dem Flughafen Newark: Mitarbeiter-Shuttlebus prallt gegen Betonabsperrung

Auf dem internationalen Flughafen Newark Liberty im US-Bundesstaat New Jersey ist es am frühen Morgen des 31. August 2026 zu einem schweren Verkehrsunfall im terminalnahen Straßenbereich gekommen. Ein Shuttlebus für Flughafenbeschäftigte verunglückte auf der Zufahrtsstraße der Abflugebene 3 vor dem Terminal B, kam von der Fahrbahn ab und stieß gegen eine Betonmauer. Nach Angaben der Hafengesellschaft Port Authority of New York and New Jersey wurden bei dem Vorfall 13 Insassen verletzt und in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Drei Personen erlitten schwere, zehn weitere leichtere Verletzungen. Die Rettungs- und Bergungsarbeiten führten zur zeitweisen Sperrung des oberen Straßenabschnitts und zu Umleitungen des Passagierverkehrs. Der Betrieb der Verkehrsflugzeuge wurde durch den Vorfall nur geringfügig beeinträchtigt. Unfallhergang und Beschädigung des Fahrzeugs Der Unfall ereignete sich kurz nach 3:00 Uhr Ortszeit auf dem mehrstöckigen Zufahrtssystem des Flughafens. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeibehörden verfehlte das Fahrzeug die Ausfahrtspur, überfuhr den Bordstein und prallte frontal gegen die betonierten Fahrbahnbegrenzungen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Frontpartie auf der rechten Seite erheblich beschädigt. Die Windschutzscheibe wurde zerstört, und der Einstiegsbereich der Fahrgäste verformte sich stark. Einsatzkräfte der Port Authority Police sowie medizinische Rettungsdienste versorgten die Verunglückten vor Ort, bevor der Transport in umliegende Hospitäler veranlasst wurde. Nach Angaben der Behörden schwebte keiner der Verletzten in Lebensgefahr. Die genauen Ursachen für den Kontrollverlust des Busfahrers sind Gegenstand laufender Ermittlungen der Verkehrsbehörden. Verkehrsleitmaßnahmen und Auswirkungen auf den Flughafenbetrieb Um die Bergungsarbeiten und die Trümmerbeseitigung durchzuführen, sperrten die Behörden die obere Fahrbahnebene 3 vor dem Terminal B vollständig ab. Der Fahrzeugverkehr

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Erneuerung der Flotte: Luxair übernimmt die ersten beiden eigenen Boeing 737 Max 8

Die luxemburgische Fluggesellschaft Luxair hat die ersten beiden eigenen Passagierflugzeuge vom Typ Boeing 737 Max 8 von Boeing übernommen. Wie das Unternehmen mitteilte, bilden die beiden Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge den Auftakt einer umfassenden Flottenerneuerung. Bislang hatte die Airline vorübergehend geleaste Maschinen dieses Typs eingesetzt, um die gestiegene Passagiernachfrage zu bedienen. Die Neuzugänge sollen schrittweise ältere Einheiten der bisherigen Boeing-737-Flotte ersetzen und auf dem Streckennetz ab dem Flughafen Findel zum Einsatz kommen. Die Lieferungen sind Teil eines Investitionsprogramms mit einem Gesamtvolumen von mehr als einer Milliarde Euro. Die Gesamtbestellung umfasst nach Angaben von Luxair zwölf Maschinen der Boeing-737-Max-Familie, darunter Varianten der Typen Max 8 und Max 7. Zudem hält die Gesellschaft Optionen für weitere Flugzeuge. Die Investition dient der Modernisierung der Jet-Flotte, die neben den Boeing-Modellen im Regionalverkehr aus Turboprop-Maschinen des Typs De Havilland Dash 8-Q400 besteht. Branchenkenner verweisen darauf, dass die Einführung der Boeing 737 Max für Luxair mit betrieblichen Herausforderungen verbunden ist. Die Fluggesellschaft muss ihr fliegendes Personal sowie das technische Wartungspersonal am Drehkreuz Luxemburg kontinuierlich auf die neuen Systeme umstellen. Zudem steht der US-Hersteller Boeing bei den Auslieferungszeitplänen weltweit unter Beobachtung, da Verzögerungen in der Produktion die Erneuerungspläne zahlreicher Fluggesellschaften in den vergangenen Monaten belastet haben. Die Aufstockung der Sitzplatzkapazitäten erfordert von Luxair eine effiziente Auslastung der Flugzeuge auf den europäischen Strecken sowie zu Zielen im Mittelmeerraum. Die Fluggesellschaft steht auf ihren Stammstrecken in starkem Wettbewerb mit europäischen Billigfluganbietern, die den Standort Luxemburg vermehrt anfliegen. Der wirtschaftliche Erfolg der milliardenschweren Flottenerneuerung wird davon abhängen, ob die Airline die

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Ermittlungsverfahren gegen sieben Beamte des südkoreanischen Transportministeriums nach Flugzeugabsturz in Muan

Gegen sieben Beamte des südkoreanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur und Transport sind strafrechtliche Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Betroffenen stehen im Verdacht, nach dem Absturz einer Passagiermaschine der Fluggesellschaft Jeju Air am 29. Dezember 2024 auf dem Flughafen Muan unzutreffende Informationen bezüglich der Konformität einer Navigationsanlage verbreitet zu haben. Die Polizeibehörden werfen vier Sachbearbeitern sowie drei Vorgesetzten vor, amtliche Dokumente mit irreführenden Angaben zur Ausführung der örtlichen Landekursantenne verfasst und veröffentlicht zu haben. Bei dem Flugunfall starben 179 der 181 Insassen, als das Flugzeug nach einer Landung ohne ausgefahrenes Fahrwerk über das Landebahnende hinaussteuerte und gegen das Betonsockelfundament des Funkfeuers prallte. Die juristische Aufarbeitung beleuchtet die behördlichen Kontrollpflichten sowie die Ausgestaltung von Sicherheitszonen an zivilen Verkehrsflughäfen. Vorwürfe der Fälschung amtlicher Dokumente und behördliche Informationspolitik Nach Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen, über die die Nachrichtenagentur Yonhap am 25. August 2026 berichtete, wird den beschuldigten Beamten des Transportministeriums die Erstellung und Verwendung unechter beziehungsweise inhaltlich falscher Dienstdokumente zur Last gelegt. Gegenstand der Untersuchungen sind insbesondere zwei Presseunterlagen, die am 30. Dezember und am 31. Dezember 2024 herausgegeben wurden. In diesen Papieren stellte das Ministerium dar, dass die Lokalisierungsanlage des Flughafens Muan allen nationalen und internationalen Regularien entsprochen habe. Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass der Unfallreaktionsstab des Ministeriums vor der Herausgabe der Dokumente das Dokument 9157 der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO sowie die einschlägigen nationalen Bauvorschriften ausgewertet hatte. Dabei sollen intern Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der massiven Betonkonstruktion geäußert worden sein. Diese Vorbehalte wurden in den an die Öffentlichkeit weitergegebenen Auskünften

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Vini baut Flugverbindungen ab dem Flughafen Bern aus

Die auf Nachfrageverkehre spezialisierte Vini erweitert ihr regionales Angebot ab dem Flughafen Bern-Belp. Wie das Unternehmen mitteilte, wird die Direktverbindung zwischen der Schweizer Bundesstadt und der bayerischen Landeshauptstadt München fortan an allen sieben Wochentagen angeboten. Bei anhaltend hoher Buchungslage plant der Anbieter zudem den kurzfristigen Einsatz von Zusatzflügen auf dieser Route, um Nachfragespitzen im Geschäfts- und Städtereiseverkehr abzufangen. Ergänzend führt die Fluggesellschaft ein Buchungs- und Bedarfsmodell unter der Bezeichnung „Make It Fly“ ein. Über dieses digitale System haben Passagiere die Möglichkeit, individuelle Streckenwünsche und Zielorte wie beispielsweise Bern-Saint-Tropez einzureichen. Erreicht eine angefragte Route eine vordefinierte Mindestanzahl von Festbuchungen, wird der Flug operativ in den Flugplan aufgenommen. Das Konzept zielt darauf ab, das wirtschaftliche Risiko von Linienverbindungen im Regionalflugverkehr durch eine vorgelagerte Nachfragebündelung zu minimieren. Luftfahrtexperten verweisen auf die spezifischen Rahmenbedingungen des Flughafens Bern-Belp, der im Vergleich zu den Schweizer Drehkreuzen Zürich und Genf durch begrenzte Pistenlängen und ein kleineres Einzugsgebiet geprägt ist. Nachdem sich klassische Linienfluggesellschaften in den vergangenen Jahren weitgehend vom Standort zurückgezogen haben, gewinnen flexible Nischenanbieter und On-Demand-Konzepte an Bedeutung. Die tägliche Anbindung an München dient dabei vor allem der Anbindung der regionalen Wirtschaft an ein internationales Drehkreuz. Branchenbeobachter beurteilen das flexible Bedarfsmodell jedoch nicht ohne Vorbehalte. Die Umsetzung von Flügen auf Kundenanfrage erfordert eine hohe operative Flexibilität bei der Bereitstellung von Fluggerät und Besatzungen. Zudem bleibt abzuwarten, ob das Instrument der Vorab-Aggregierung von Passagierwünschen außerhalb der Sommersaison eine ausreichend stabile Auslastung erzeugen kann, um dauerhaft kostendeckende Ticketpreise auf den Nebenschauplätzen des europäischen Regionalverkehrs zu gewährleisten.

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Einsatz von Sondercharterflügen für Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit dem Jahr 2025 insgesamt 15 Sondercharterflüge genutzt, um 130 ausreisepflichtige Personen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union überstellen zu lassen. Dies ging aus einer Auskunft des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hervor. Sämtliche dieser Flugeinsätze wurden im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens durchgeführt, bei dem Asylbewerber in den EU-Staat rückgeführt werden, in dem sie erstmals behördlich registriert wurden. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte insbesondere eine der ersten Maßnahmen Anfang 2025, bei der ein Großraumflugzeug des Typs Airbus für eine geringe Zahl von Passagieren gechartert worden war. Die Ausgestaltung der Logistik sowie die verhältnismäßig niedrige Auslastung der Maschinen hängen nach Angaben der Landesregierung primär mit restriktiven Obergrenzen der jeweiligen Empfängerstaaten zusammen. Hintergrund und logistischer Aufwand der Sonderflüge Der Einsatz von eigenständig gecharterten Flugzeugen zur Durchsetzung von Überstellungen stellt im Vergleich zur Nutzung von regulären Linienflügen eine organisatorische Ausnahme dar. Der erste öffentlich bekannt gewordene Charterflug dieser Reihe führte Anfang 2025 von Nordrhein-Westfalen in die bulgarische Hauptstadt Sofia. An Bord der angemieteten Airbus-Maschine befanden sich lediglich sieben ausreisepflichtige Personen – vier syrische sowie drei afghanische Staatsangehörige – zusammen mit dem erforderlichen Sicherheits- und Begleitpersonal sowie der Flugbesatzung. Die folgenden 14 Chartermaßnahmen wurden von den zuständigen Behörden ohne vorherige Ankündigung abgewickelt und verliefen bis zur aktuellen Mitteilung des Ministeriums außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Durchschnittlich befanden sich bei den 15 Flügen knapp neun zu überstellende Personen an Bord. Neben den Passagieren wird auf solchen Flügen stets geschultes Personal der Bundespolizei, medizinisches Fachpersonal sowie

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Kapazitätsoffensive am Flughafen Düsseldorf: Geänderter Antrag zur Planfeststellung liegt öffentlich aus

Der Flughafen Düsseldorf legt ab dem 2. September 2026 den modifizierten Antrag im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens öffentlich aus. Anwohner sowie betroffene Kommunen haben im Anschluss zwei Monate Zeit, Stellungnahmen und Einwände gegen die vorgesehenen Kapazitätsanpassungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Nach Angaben der Betreibergesellschaft bleibt die Gesamtobergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres zwar nominell bestehen. Allerdings sieht der geänderte Antrag eine deutliche Umschichtung der Kontingente zugunsten des kommerziellen Flugbetriebs vor. Im Detail soll der Kontingentanteil für den Linien- und Charterverkehr von bisher 122.176 auf bis zu 128.000 Flugbewegungen in der Verkehrsperiode aufgestockt werden. Für die allgemeine Luftfahrt und sonstigen Flugverkehr bleiben mindestens 3.000 Bewegungen reserviert. Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Erhöhung der stündlichen Abwicklungskapazität: In den bereits genehmigten 56 Wochenstunden mit Zweibahnbetrieb beantragt der Airport eine Anhebung der koordinierbaren Flugbewegungen von 47 auf bis zu 60 Starts und Landungen pro Stunde. Flughafenchef Lars Redeligx betont, es handle sich um eine flexible Nutzung bestehender Kapazitäten und nicht um eine Ausweitung des Gesamtrahmens. Unverändert bleiben nach Betreiberangaben die Eckpunkte der Nachtflugregelung. In der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr verbleibt der Deckel bei maximal 33 Landungen, während Abflüge in dieser Stunde untersagt sind. Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr gilt weiterhin das grundsätzliche Nachtflugverbot für den regulären Linien- und Charterdienst. Dennoch stoßen die Pläne auf Widerstand von Anwohnerinitiativen und umliegenden Städten. Kritiker befürchten durch die Verdichtung der Stundentakte von 47 auf 60 Flugbewegungen eine signifikante Zunahme der Lärmbelastung in den Spitzenzeiten sowie eine erhöhte Verspätungsanfälligkeit

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Verlagerung des Abwicklungsprozesses der US-Investmentgesellschaft 777 Partners nach Texas

Ein US-amerikanisches Insolvenzgericht in Miami hat im Fall der finanziell angeschlagenen US-Investmentgesellschaft 777 Partners eine Richtungsentscheidung getroffen. Die Richterin am Bundesgericht im Südbezirk von Florida entschied, ein von Gläubigern eingeleitetes erzwungenes Liquidationsverfahren nach Chapter 7 an das zuständige Gericht in Texas zu übertragen. Zur Begründung wurde angeführt, dass Texas die veraltungstechnisch zweckmäßigere und effizientere Instanz für die Führung der Abwicklung darstellt. Damit folgte das Gericht der Argumentation des Managements und lehnte den Antrag von Gläubigern ab, die Restrukturierungsmaßnahmen in Texas auszusetzen. Für die Investmentgruppe bedeutet der Beschluss die vorläufige Fortführung eines geordneten Wind-down-Prozesses unter Aufsicht eines Restrukturierungsteams. Struktur des Verfahrens und juristischer Hintergrund Die Entscheidungsfindung des Gerichts verdeutlicht die juristischen Abwägungen bei grenzüberschreitenden und mehrgliedrigen Unternehmensinsolvenzen. Obwohl 777 Partners historisch im Bundesstaat Florida verankert ist und dort den Hauptsitz unterhielt, werden die operativen Prozesse zur Abwicklung des Konzerns seit längerer Zeit zentral aus Dallas in Texas gesteuert. Nach Auffassung des Gerichts wiegt die administrative Kontinuität der laufenden Verfahren schwerer als die historische Bindung an den Standort Miami. Im Kern betrifft die Entscheidung 23 verbundene Verfahren nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts, die im Nordbezirk von Texas gebündelt sind. Gläubiger hatten im Juli 2026 in Florida versucht, die Muttergesellschaft über ein unaufgefordertes Verfahren nach Chapter 7 direkt in eine Zwangsliquidierung zu überführen. Durch die Übertragung des Antrags nach Texas wird dieser Vorstoß vorerst in die bestehenden Chapter-11-Strukturen integriert. Das Restrukturierungsteam sichert sich dadurch den Zugriff auf Finanzierungsmittel für den Weiterbetrieb in Höhe von etwa 8,6 Millionen US-Dollar, die als Debtor-in-Possession-Kredite bereitstehen. Verflechtungen

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Wisag übernimmt Vorfelddienste für Austrian Airlines am Flughafen Berlin Brandenburg

Der Universaldienstleister Wisag übernimmt mit Wirkung zum 1. September 2026 die Vorfeldabfertigung für die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines am Flughafen Berlin Brandenburg. Wie das Unternehmen über soziale Medien mitteilte, beruht der Übergang der operativen Aufgaben auf einer umfassenderen Vereinbarung mit der Konzernmutter Lufthansa Group. Im Zuge dieser Kooperation sichert sich die Wisag die Zusage für die Passagier- und Rampenabfertigung von insgesamt fünf Fluggesellschaften des Lufthansa-Konzerns an dem ostdeutschen Luftfahrtknotenpunkt. Der Wechsel betrifft wesentliche Abläufe der Bodenabfertigung direkt am Flugzeug. Dazu zählen das Einwinken und Sichern der Maschinen, das Ent- und Beladen von Fracht und Gepäck sowie das Bereitstellen technischer Bodengeräte und Treppen. Für Austrian Airlines, die Berlin mehrmals täglich mit ihren Drehkreuzen Wien und Innsbruck verbindet, bedeutet die Auslagerung an den externen Partner eine Neuausrichtung der logistischen Schnittstellen vor Ort, um kurze Bodenzeiten und die Einhaltung des Flugplans sicherzustellen. Branchenkenner und Vertreter von Bodendienstleistern verweisen darauf, dass Vergabeentscheidungen im Segment der Ground-Handling-Dienste unter hohem Kostendruck stehen. Für die Lufthansa Group ermöglicht die Bündelung der Vorfelddienste mehrerer Konzernmarken bei einem Anbieter Skaleneffekte bei Personal- und Geräteeinsatz. Gleichzeitig fordert der Betrieb am Flughafen Berlin Brandenburg eine hohe Zuverlässigkeit des Personals, da Engpässe bei Bodenabfertigern in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Verzögerungen im Abflugbetrieb und bei der Gepäckausgabe führten. Der Markt für Bodenabfertigungsdienste in Deutschland ist von starkem Wettbewerb und regulatorischen Vorgaben geprägt. Die Wisag, die am Standort BER neben Mitbewerbern wie Swissport agiert, steht vor der Aufgabe, die Abfertigungsprozesse für die Maschinen der Lufthansa-Töchter rasch zu stabilisieren. Der dauerhafte Erfolg des Dienstleistungsvertrags

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