
Wellnessangebote: Untersuchung der Arbeiterkammer deckt erhebliche Spannen im Beherbergungsgewerbe auf
Eine aktuelle Preiserhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt erhebliche Preisunterschiede im oberösterreichischen Wellness- und Beherbergungssektor auf. Als Bewertungsgrundlage für die Marktuntersuchung diente die Kategorisierung des Branchenführers Relax Guide Österreich 2027. Bei der Abfrage der Kosten für ein Wochenende im November 2026 für zwei Personen im Doppelzimmer inklusive Halbpension wurden bei Häusern mit identischer Punktbewertung Preisunterschiede von bis zu 602 Euro festgestellt. Während das preiswerteste Angebot für zwei Übernachtungen in der Kategorie für durchschnittliche Qualitätsstandards bei 498 Euro lag, verlangten Mitbewerber der gleichen Klassifizierungsstufe bis zu 1.100 Euro. Die Erhebung verdeutlicht, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor der Buchung von Kurzurlauben die Leistungspakete, Verpflegungsarten und Nebenkosten genau vergleichen müssen, um unnötige Aufpreise zu vermeiden. Erhebungsmethodik und Rücklaufquote der Hotelbefragung Für die Marktübersicht kontaktierte die Arbeiterkammer Oberösterreich insgesamt 45 Wellnesshotels im Bundesland. Erfragt wurden die Konditionen für einen Wochenendaufenthalt im November 2026 für zwei Personen im preiswertesten verfügbaren Doppelzimmer. Von den angefragten Betrieben befanden sich fünf Häuser im Erhebungszeitraum im Betriebsurlaub, während ein Betrieb die Anfrage unbeantwortet ließ. Die Datenbasis umfasst somit die Rückmeldungen von 39 aktiven Beherbergungsbetrieben. Hinsichtlich der inkludierten Verpflegungsleistungen zeigten sich unterschiedliche Angebotsstrukturen. Bei der Mehrheit der untersuchten Hotels war die Halbpension standardmäßig im Gesamtpreis enthalten. Bei sechs Betrieben beschränkte sich das Inklusivangebot auf das Frühstück, während vier Hotels ausschließlich All-inclusive-Arrangements anboten. Der Zugang zu den hauseigenen Bade- und Saunalandschaften war bei allen Rückmeldungen im Grundpreis inbegriffen. Zusatzkosten für die ganztägige Nutzung am An- und Abreisetag Ein wesentliches Prüfkriterium der Erhebung betraf die Flexibilität bei der Nutzung der Wellnessbereiche außerhalb der








