Oktober 30, 2026

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Oktober 30, 2026

British Airways und der Flughafen Wien feiern den 70er

Die britische Fluggesellschaft British Airways und die Flughafen Wien AG haben das siebzigjährige Jubiläum der direkten Linienflugverbindung zwischen Wien und London gefeiert. Die Flugstrecke gehört zu den etabliertesten internationalen Verbindungen am Flughafen Wien-Schwechat und nimmt eine feste Rolle im europäischen Geschäftsreiseverkehr, im Städte- und Kulturtourismus sowie bei der Bereitstellung von Transferkapazitäten für den österreichischen Markt ein. Derzeit bietet die britische Fluggesellschaft bis zu vier tägliche Frequenzen von der österreichischen Bundeshauptstadt zum Drehkreuz London-Heathrow an. Die Anfänge der zivilen Luftfahrtkooperation zwischen den beiden Standorten reichen bis in die unmittelbare Nachkriegszeit zurück, als Vorgängergesellschaften der heutigen Fluggesellschaft den zivilen Flugbetrieb auf dem Areal im Wiener Becken mitbegründeten. Historische Wurzeln und Entstehung der Streckenverbindung Die zivile Luftfahrthistorie zwischen London und Wien begann noch vor der offiziellen Aufnahme des regulären Linienflugbetriebs im Jahr 1956. Bereits im Jahr 1946 landete eine Maschine der British European Airways (BEA) – einer der historischen Vorgängerorganisationen, die später in British Airways aufgingen – auf dem Flugfeld in Schwechat. Dieser Anflug erfolgte acht Jahre vor der formellen Gründung der Wiener Flughafenbetriebsgesellschaft im Jahr 1954, die den zivilen Ausbau des Standorts einleitete. Im Jahr 1956 wurde die Route schließlich in den regulären Flugplan aufgenommen und seither kontinuierlich bedient. Im Laufe der Jahrzehnte passten die beteiligten Fluggesellschaften Fluggerät, Kapazitäten und Frequenzen an die Entwicklung des europäischen Luftverkehrsmarktes an. Die Verbindung entwickelte sich zu einer der meisteingesetzten Kurzstrecken im Streckennetz des Wiener Flughafens. Aktuelle Frequenzen und Anbindung an das globale Drehkreuz London-Heathrow In der aktuellen Flugplanperiode des Jahres 2026 führt British Airways bis

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Volksoper Wien nimmt Luc Bondys Inszenierung von Richard Strauss’ „Salome“ erneut in den Spielplan auf

Die Volksoper Wien nimmt ab dem 8. November 2026 die Inszenierung der Oper „Salome“ von Richard Strauss in der Regie des verstorbenen Theatermachers Luc Bondy wieder auf. Die szenische Einstudierung der Produktion, die ursprünglich für die Salzburger Festspiele erarbeitet wurde, obliegt Marie-Louise Bischofberger-Bondy. Das Werk weist eine historische Bindung an die Volksoper auf, da dort im Jahr 1910 nach Zensurverboten an der Wiener Hofoper die Wiener Erstaufführung stattfand. Die musikalische Leitung der Wiederaufnahme übernimmt der Dirigent Mikhail Agrest. Im Mittelpunkt der Besetzung steht das Rollendebüt der Sopranistin Hedwig Ritter in der Titelpartie der Salome, nachdem sie an demselben Haus zuvor als Feldmarschallin in Richard Strauss’ „Der Rosenkavalier“ aufgetreten war. Die weiteren Hauptrollen sind mit Josef Wagner als Prophet Jochanaan, Wolfgang Ablinger-Sperrhacke als König Herodes und Ursula Pfitzner als Herodias besetzt. Das Libretto, das auf dem gleichnamigen Schauspiel von Oscar Wilde basiert, thematisiert Machtstrukturen, religiösen Fanatismus und Dekadenz am antik-orientalischen Hof. Die Wiederaufnahme knüpft an die Spielplantradition der Volksoper an, historische Regiearbeiten des 20. Jahrhunderts im laufenden Repertoire zu halten. Das Werk verlangt dem Orchester und den Gesangssolisten durch seine komplexe Tonalität und dichte Instrumentierung hohe technische Präzision ab. Mit der Besetzung der Titelrolle aus dem eigenen Ensemble setzt die Hausleitung auf Kontinuität in der stimmlichen Entwicklung der Mitwirkenden.

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Rail&Fly: Amtsgericht München weist Schadensersatzklage wegen verpasstem Flug nach Zugverspätung ab

Das Amtsgericht München hat die Klage eines Urlauberpaares abgewiesen, das nach einer erheblichen Verspätung der Deutschen Bahn seinen Passagierflug verpasst hatte und die entstandenen Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurückforderte. Wie das Gericht unter dem Aktenzeichen 112 C 11815/26 entschied, trifft den Reiseveranstalter in diesem Fall keine Haftung für einen Reisemangel. Nach Auffassung der Richter obliegt die zeitliche Einteilung der Anreise den Passagieren selbst, sofern diese das im Pauschalreisepaket enthaltene Kombiticket eigenständig nutzen. Reisende seien dazu verpflichtet, die Verbindungen zum Flughafen so zu wählen, dass nicht nur die vorgegebene Mindest-Check-in-Zeit von zwei Stunden vor dem Start eingehalten wird, sondern auch typischerweise auftretende Betriebsstörungen und Verspätungen im öffentlichen Schienenverkehr zeitlich aufgefangen werden können. Das Urteil reiht sich in eine Serie ähnlicher gerichtlicher Entscheide ein und verdeutlicht die rechtlichen Risiken bei der Nutzung verknüpfter Beförderungsleistungen im Urlaubstransit. Chronologie des Falles und rechtliche Bewertung der Anreiseplanung Dem verhandelten Rechtsstreit lag eine Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten zugrunde. Der Hinflug sollte um 13:30 Uhr vom Flughafen München-Schwechat abgehen. In den Buchungsunterlagen wies der Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fluggäste spätestens 120 Minuten vor der geplante Abflugzeit am Abfertigungsschalter einzufinden haben, um die Gepäckaufgabe und die Sicherheitskontrollen ordnungsgemäß zu durchlaufen. Das geklagte Ehepaar wählte für die Anfahrt eine Zug- und S-Bahn-Verbindung, die bei vollständiger Pünktlichkeit eine Ankunft am Flughafen-Terminal um 11:28 Uhr vorgesehen hatte. Aufgrund unvorhergesehener Betriebsstörungen im Schienennetz traf das Paar jedoch erst am Flughafen ein, als der Abfertigungsschalter für den gebuchten Flug bereits geschlossen war. Da der Reiseveranstalter weder für den Reisetag noch

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Emirates Skywards startet zeitlich begrenzte Bonusmeilen-Aktion für Hotel- und Mietwagenbuchungen

Das Vielfliegerprogramm Emirates Skywards, das gemeinsam von den Fluggesellschaften Emirates und Flydubai betrieben wird, hat Ende Oktober 2026 eine weltweite Promotionsaktion für Zusatzleistungen angekündigt. Im Zeitraum vom 29. Oktober bis zum 30. November 2026 können Programmteilnehmer zusätzliche Prämienmeilen bei der Buchung von Hotelaufenthalten, Mietwagen und Pauschalreisen sammeln. Die absolvierten Übernachtungen und Fahrzeuganmietungen müssen dabei im Zeitraum bis zum 31. Januar 2027 liegen. Das Aktionsprogramm umfasst eine Verdopplung der regulären Meilengutschriften bei Partnern wie Booking.com, IHG Hotels & Resorts sowie bei den Autovermietern Sixt, Europcar, Avis, Budget und Hertz. Für Direktbuchungen über die konzerneigenen Buchungsportale Emirates Skywards Hotels sowie für Pauschalreisen des Reiseveranstalters Emirates Holidays wird ein Aufschlag von 50 Prozent auf die reguläre Meilenanzahl gewährt. Ergänzend beinhaltet die Vereinbarung mit der Hotelgruppe Accor eine Erhöhung der Gutschrift um 25 Prozent beim Transfer von Prämienpunkten aus dem Programm ALL Accor in das Meilenkonto von Skywards. Die Ausweitung von Meilenanreizen außerhalb des reinen Flugbetriebs ist Teil der Konzernaktivitäten zur Kundenbindung im Vorfeld der Wintersaison. Durch Kooperationen mit externen Dienstleistern sichern sich Fluggesellschaften direkte Provisionseinnahmen im Zusatzgeschäft (Ancillary Revenues). Über das Erfassen von Buchungsdaten der Passagiere bei Partnerunternehmen festigen die Carrier zudem den Kundenkontakt über die reine Flugstrecke hinaus.

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