
Überraschende Wende im Fall Onur Air: Türkisches Berufungsgericht hebt Insolvenzurteil gegen Traditionsairline auf
In der langjährigen juristischen Auseinandersetzung um das Schicksal der einst führenden türkischen Privatfluggesellschaft Onur Air ist eine unerwartete Entscheidung gefallen, die das gesamte Verfahren neu aufrollt. Das Oberlandesgericht der Türkei hat ein erstinstanzliches Insolvenzurteil vom November 2025 aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das zuständige Amtsgericht in Bakırköy zurückverwiesen. Damit wird der bereits eingeleitete Liquidationsprozess, der das endgültige Ende des 1992 gegründeten Unternehmens besiegeln sollte, vorerst gestoppt. Die Entscheidung der 17. Zivilkammer sorgt in der türkischen Luftfahrtbranche für erhebliches Aufsehen, da sie eine Phase der erneuten Rechtsunsicherheit für Gläubiger, ehemalige Mitarbeiter und das Management einläutet. Während die Aufhebung des Urteils formal eine Atempause für die Gesellschaft bedeutet, bleibt die wirtschaftliche Realität der Airline, die seit Jahren keine operativen Flüge mehr durchführt, weiterhin prekär. Der Fall gilt als beispiellos in der jüngeren türkischen Rechtsgeschichte, da er die komplexen Verflechtungen zwischen privatrechtlichen Lohnforderungen und der staatlichen Aufsicht über den Luftverkehr verdeutlicht. Juristischer Rückschlag für das Liquidationsverfahren Der aktuelle Beschluss des Berufungsgerichts markiert einen Wendepunkt in einem Verfahren, das seinen Ursprung bereits im Jahr 2022 nahm. Damals war das Unternehmen erstmals durch die Klage eines ehemaligen Piloten unter Druck geraten, der ausstehende Gehaltszahlungen gerichtlich geltend gemacht hatte. Was als individueller Arbeitsrechtsstreit begann, weitete sich schnell zu einem umfassenden Insolvenzantrag aus. Das 2. Zivil- und Handelsgericht Bakırköy hatte im November 2025 die offizielle Insolvenz festgestellt und die Liquidation der verbliebenen Vermögenswerte angeordnet. Diese Entscheidung wurde nun von der nächsthöheren Instanz kassiert, da formale oder inhaltliche Mängel in der Bewertung der Zahlungsfähigkeit festgestellt








