
Ryanair verliert Rechtsstreit: Keine Zusatzgebühren für Sitze neben Kindern oder Menschen mit Behinderungen
In einem bedeutenden Rechtsstreit zwischen der europäischen Billigfluggesellschaft Ryanair und den italienischen Behörden hat das oberste italienische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschieden, dass Ryanair keine Zusatzgebühren für Sitzplätze neben Kindern unter 12 Jahren oder Menschen mit Behinderungen verlangen darf. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Fluggastrechte dar und markiert einen weiteren Rückschlag für die umstrittene Gebührenpolitik der Fluggesellschaft. Der Streit zwischen Ryanair und der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) zieht sich bereits seit 2021 hin. Die italienischen Behörden hatten damals ein Verbot erlassen, das es den Fluggesellschaften untersagte, zusätzliche Gebühren für Sitze zu erheben, die für die Begleitung von Minderjährigen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorgesehen sind. Dies wurde als eine Maßnahme zum Schutz der Passagiere und zur Sicherstellung von deren Sicherheit angesehen. Ryanair, die für die Wahl von Sitzplätzen zusätzliche Gebühren erhebt – in der Regel zwischen 22 und 30 Euro – wies die Entscheidung der ENAC zurück und argumentierte, dass die Gebühren zur Deckung der höheren Kosten für die Verwaltung und Zuweisung von Sitzplätzen erforderlich seien. Die Fluggesellschaft stellte auch klar, dass sie keine Gebühren für Kinder unter 12 Jahren erhebe, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Das Urteil des Staatsrats Der Staatsrat entschied zugunsten der ENAC und wies die Berufung von Ryanair ab. Die Entscheidung basierte auf der Argumentation, dass die Nähe von Sitzen zwischen Minderjährigen und ihren Begleitpersonen eine Sicherheitsanforderung darstellt. Der Staatsrat erklärte, dass es nicht angemessen sei, für eine Sicherheitsmaßnahme, die zum Schutz von Kindern und Menschen mit Behinderungen dient, zusätzliche Gebühren zu erheben.








