Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Flughafen Wien AG steigert Umsatz auf 931,5 Millionen Euro

Die Flughafen Wien AG konnte im Geschäftsjahr 2023 den Umsatz auf 931,5 Millionen Euro steigern. Damit konnte man gegenüber der Vorperiode um 34,5 Prozent zulegen, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass deutlich mehr Passagiere den Airport genutzt haben. Das Ebitda wird mit 393,6 Millionen Euro ausgewiesen, das Ebit mit 261,8 Millionen Euro und das Periodenergebnis vor Minderheiten stieg auf 188,6 Millionen Euro. Der Cashflow wird mit 384,8 Millionen Euro beziffert. Der Vorstand wird der Hauptversammlung für 2023 eine Dividende von € 1,32 je Aktie vorschlagen. Über die Mitarbeiterstiftung, die 10% der Aktien hält, profitieren auch alle Beschäftigten der Flughafen Wien AG davon. Die Dividendenrendite 2023 liegt bei rund 3%, die Ausschüttungsquote inklusive Bonus bei rund 66%. Die völlige Entschuldung der Flughafen Wien AG hat finanziellen Spielraum für Dividenden und eine Investitionsoffensive geschaffen. Die Umsätze des Segments Airport stiegen hauptsächlich in Folge des deutlichen Passagieranstiegs in 2023 im Vergleich zum Vorjahr auf € 440,1 Mio., das Segment-EBIT verbesserte sich auf € 100,4 Mio. Der Umsatz des Segment Handling & Sicherheitsdienstleistungen war von der Bewegungszunahme getrieben und verzeichnete einen Anstieg auf € 165,7 Mio., das Segment-EBIT stieg auf € 6,1 Mio. Im Segment Retail & Properties erhöhte sich der Umsatz in 2023 vor allem aufgrund mit den Passagierzahlen korrespondierender Shopping-, Gastronomie- und Parkerlöse auf € 182,5 Mio. und das Segment-EBIT verbesserte sich auf € 81,1 Mio. In 2023 wurden in Summe € 107,0 Mio. (2022: € 53,6 Mio.) in immaterielles Vermögen, Sachanlagen sowie in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien investiert. Die größten Investitionsprojekte

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Marathon-Unfall: Ermittler machen Piloten schwere Vorwürfe

Der vorläufige Bericht der Flugunfallermittler, der über den Vorfall, der sich am 22. Feber 2024 mit einem von Marathon Airlines betriebenen Embraer 195 auf dem Flughafen Belgrad ereignet hat, macht den Piloten schwere Vorwürfe. Der Regionaljet mit der Registrierung OY-GDC sollte im Auftrag von Air Serbia unter der Flugnummer JU324 von der serbischen Hauptstadt nach Düsseldorf fliegen. Das Flugzeug befand sich auf der Piste 30L auf dem Rollweg D5, der eine verfügbare Startbahn von 1.273 Metern hat. Das Flugzeug setzte um 17:38 Uhr zum Start an und überflog das Ende der Startbahn, bevor es in der Luft war. Es wurden sowohl die Anflugbefeuerung als auch die ILS-Antenne der Piste 12R touchiert, da sich der Embraer 195 erst etwa 500 Meter nach dem Ende der Runway tatsächlich in die Luft erhoben hat. Das Flugzeug stieg etwa 2.050 m hinter dem Ende der Landebahn auf eine Höhe von 15 Meter und beendete seinen Steigflug bei 1.219 Meter. Die Auswertung des Sprechfunkverkehrs zwischen den Piloten und der Flugsicherung hat ergeben, dass die OY-GDC die Runway 30L an der Einfahrt D6 befahren sollte. Tatsächlich fuhr man aber bei D5 ein. Auf diesen Fehler wurden die Flugzeugführer ausdrücklich hingewiesen und dazu aufgefordert zurückzukehren und am Punkt D6 erneut einzufahren. Daraufhin antworteten die Piloten der griechischen Fluggesellschaft, dass man sehr wohl in der Lage ist ab D5 zu starten. Die Freigabe wurde erteilt. Die Lotsen gaben gegenüber den Ermittlern an, dass sie den Start beobachtet haben und dabei wahrgenommen haben, dass viel Staub aufgestiegen sein soll

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Sommer 2024: Nouvelair stockt Angebot auf Deutschland auf

Im Sommerflugplan 2024 baut Nouvelair die Verbindungen ab Deutschland in Richtung Tunesien um etwa 25 Prozent aus. Betroffen sind auch die Routen nach Monastir und Djerba. Von April an gibt es zahlreiche zusätzliche Linienflüge nach Tunis. So wird Hamburg erstmalig (jeweils montags und donnerstags) bedient. Die Abflughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München erhalten jeweils einen zusätzlichen Flug pro Woche. „Mit bis zu vier Abflügen pro Woche und Abflughafen reagieren wir auf die hohe Nachfrage und bieten sowohl Touristen als Geschäftsreisenden zusätzliche Flexibilität bei der Reiseplanung“, sagt Carsten Kröger, Geschäftsführer von International Carrier Carrier Consult (ICC), der Nouvelair als General Sales Agent im deutschsprachigen Raum vertritt. Nouvelair baut auch sein touristisches Angebot nach Monastir und Djerba weiter aus. Von Düsseldorf aus wird im Sommer 2024 sogar täglich nach Monastir geflogen. Leipzig erhält jeweils dienstagseine zweite wöchentliche Frequenz. Von Juli an wird jeweils mittwochs erstmalig Salzburg angeflogen. Weitere Abflughäfen nach Monastir sind Berlin, Frankfurt, Hannover, Stuttgart, München und Wien. Nach Djerba gibt es in diesem Sommer zusätzliche Verbindungen ab Düsseldorf und Frankfurt (jeweils dienstags). Bedient werden auch Basel, Berlin, Hannover, Leipzig, Stuttgart und Wien. Hinzu kommen Vollcharter, die International Carrier Consult im Auftrag von renommierten Reiseveranstaltern durchführt.

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Lagos-Gatwick: Norse Atlantic UK fliegt für Air Peace

Die Fluggesellschaft Air Peace wird ab April 2024 eine Nonstopverbindung zwischen Lagos und London-Gatwick anbieten. Zumindest in der Anfangszeit erfolgt die operative Durchführung der Flüge mit Maschinen von Norse Atlantic UK. Die beiden Unternehmen haben bekanntgegeben, dass ein Wetlease-Vertrag mit vorerst zweimonatiger Laufzeit abgeschlossen wurde. Das bedeutet konkret, dass die Flugverbindung unter der kommerziellen Verantwortung von Air Peace angeboten wird, jedoch im Auftrag des nigerianischen Carriers Boeing 787-9 samt Besatzungen von Norse Atlantic UK zum Einsatz kommen werden. Laut Mitteilung wird man während der Anfangsphase evaluieren inwiefern der Markt die neue Flugverbindung annimmt. Dann soll auch entschieden werden, ob die ACMI-Kooperation langfristig verlängert wird. Die beiden Airlines haben vereinbart, dass bei erfolgreicher Einführung für einen längeren Zeitraum Norse Atlantic UK im Auftrag von Air Peace auf dieser Route fliegen wird. Hinsichtlich der Start und Landerechte heißt es seitens Norse, dass sich das nigerianische Luftfahrtunternehmen die in Gatwick benötigten Slots selbst über den Regulator habe organisieren können. Zuvor stand im Raum, dass auch diese von Norse Atlantic UK angemietet werden könnten. „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit Air Peace bei der Einführung dieses ACMI-Charterdienstes zwischen London Gatwick und Lagos. Diese Zusammenarbeit bietet uns die Möglichkeit, unser Know-how im Chartergeschäft zu nutzen, um Air Peace und ihren Kunden einen zuverlässigen und hochwertigen Service zu bieten“, sagte Bjørn Tore Larsen, CEO und Gründer von Norse Atlantic Airways. „Air Peace freut sich über die Unterzeichnung dieses Partnerschaftsabkommens mit Norse Atlantic Airways für die Aufnahme unseres London-Dienstes. Wir sind zuversichtlich, dass diese strategische

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OGH-Urteil: Arbeiterkammer obsiegt gegen DocLX

Die AK hat zwei unterschiedliche Fassungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2019 und 2021 des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH geklagt. Der OGH gab der AK nach einem schon erfolgreichen Urteil im Herbst erneut Recht: Nun sind auch zahlreiche Klauseln aus 2019 für Maturareisen im Jahr 2021 großteils ungültig. So ist etwa die 30- bis 85-prozentige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen (Waldbrände) unzulässig. Mit den AK Musterbriefen können Konsumenten das unrechtmäßig verlangte Geld zurückholen.  Die AK hatte bereits im Vorjahr vom OGH Recht bekommen. Sie hatte mehrere Klauseln in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Februar 2021 für Reisen im Jahr 2022 geklagt. Unzulässig sind etwa der „Green-Beitrag“ in der Höhe von zehn Euro für alle Buchungen, eine Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende sowie eine Stornopauschalklausel ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen. Jetzt hat die AK einen weiteren Erfolg erzielt: Alle geklagten Klauseln für Reisen im Jahr 2021, denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2019 zu Grunde liegen, sind rechtswidrig. Der X-Jam-Maturareiseanbieter darf elf Klauseln nicht mehr verwenden. Die wichtigsten unzulässigen Klauseln: Intransparente Stornopauschalklausel: DocLX hat Stornopauschalen von 30 bis 85 Prozent ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen – etwa Waldbränden –  verwendet. Es schien, als würde ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich sein. Reisende können aber sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten und die Reise dadurch nicht stattfinden kann oder erheblich beeinträchtigt wird. Unzulässige Bearbeitungsgebühr: 27 Euro Bearbeitungsgebühr für Namens-, Wochen-

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Nach Turbulenzen: Passagier verklagt Lufthansa in Texas

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde Lufthansa aufgrund eines Vorfalls, der sich am 1. März 2023 auf Flug LH469 ereignet haben soll, von einem Passagier verklagt. Dieser behauptet, dass es während der Reise Turbulenzen gegeben haben soll und er dadurch einen Lendenwirbelbruch und einen Bandscheibenvorfall erlitten hätte. An Bord des Airbus A330 sollen am 1. März 2023 schwere Turbulenzen aufgetreten sein. Der Kläger behauptet in seinem Schriftsatz, der bei einem Bezirksgericht im U.S.-amerikanischen Bundesstaat Texas eingebracht wurde, dass er gegen das Overhead-Bin und anschließend auf seinen Sitz zurück geschleudert worden wäre. Dadurch habe ihr die eingangs erwähnten Verletzungen erlitten. Das Magazin „Business Insider“ berichtet unter Berufung auf die Gerichtsdokumente, dass die Anschnallzeichen zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht eingeschaltet waren und die Besatzung nicht vor bevorstehender Gefahr gewarnt haben soll. Diesbezüglich ist anzumerken, dass das Kabinenpersonal der Lufthansa stets durchsagt, dass ausdrücklich empfohlen wird auch dann, wenn die Fasten-Seatbelt-Symbole abgeschaltet sind, die Gurte angelegt zu lassen, da Turbulenzen jederzeit und unerwartet auftreten können. In der Praxis hört man kurz nach der Deaktivierung des Signals häufig das Klicken der Schnallen, denn viele Passagiere meinen sich trotz dieser Empfehlung dann sofort abhängen zu müssen. Jedenfalls soll sich der Vorfall nach Angaben des Klägers rund eine Stunde nach dem Start ereignet haben. Ein Sprecher der Lufthansa bestätigte gegenüber Business Insider, dass es auf diesem Flug, der mit einem Airbus A330 durchgeführt wurde, tatsächlich „kurze, schwere Turbulenzen“ gegeben habe. Er verweist auch darauf, dass derartige Ereignisse jederzeit und „ohne sichtbare Wetterphänomene oder Vorwarnung auftreten

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Regiojet Hotels verzeichnen deutliche Zuwächse

Die Tschechische Republik ist in diesem Jahr mit einem erheblichen Schneemangel konfrontiert, was sich unmittelbar auf den heimischen Wintersport und den Skisport auswirkt. Als Reaktion auf das warme Wetter und die Gewitter, die das Land im Februar heimsuchten, weichen viele Tschechen in die Alpen aus, wo die Bedingungen zum Skifahren und für andere Winteraktivitäten deutlich besser sind. Die österreichischen Hotels Wallackhaus und Tieflehner Hof Pitztalhaus, die zum Netzwerk der RegioJet Hotels gehören, verzeichneten im Februar einen Anstieg der Nachfrage tschechischer Gäste um mehr als 20 % im Vergleich zu 2023. Dieser Trend ist eine direkte Folge der Suche tschechischer Touristen nach zuverlässigen Schneeverhältnissen, die die heimischen Skigebiete derzeit nicht bieten können. Das Hotel Wallackhaus, direkt an der Piste auf 2300 Metern mit Blick auf den Großglockner, den höchsten Berg Österreichs, und das Hotel Tieflehner Hof Pitztalhaus, auf 1600 Metern über dem Meeresspiegel unterhalb des Pitztaler Gletschers im Herzen Tirols gelegen, bieten nicht nur eine hervorragende Lage mit Schneesicherheit für Skifahrer, sondern auch Qualitätsleistungen wie Halbpension und Selbstbedienungsgetränke, was sie zu einer attraktiven Wahl für tschechische Touristen macht.

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Brüder prügeln sich auf Ryanair-Flug nach Teneriffa

Am 19. Feber 2024 ist es auf Ryanair-Flug FR2969 von Edinburgh nach Teneriffa zu einer Schlägerei zwischen zwei Brüdern und einer Dame gekommen. Die Störenfriede wurden unmittelbar nach der Landung auf dem spanischen Airport verhaftet. Die Boeing 737-800 mit der Registrierung EI-EVV befand sich auf dem Weg von der schottischen Hauptstadt auf die Kanaren-Insel. Zunächst war es ein unauffälliger Flug ehe zwei Brüder heftig aneinandergeraten sind, sich gegenseitig Kopfstöße verpassten und spuckten. Es ging unter anderem darum, dass sich zuvor eine Frau daneben benommen hatte. Laut Behauptungen von anderen Fluggästen soll sich die störende Dame rund zwei Stunden so verhalten haben. Seitens der Crew habe es – trotz wiederholter Aufforderungen – kein Einschreiten gegeben. Letztlich ist die Situation eskaliert. Ein Augenzeuge hat den Vorfall gefilmt und auf YouTube veröffentlicht.

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Defektes Bugrad: Ryanair-B737 blockierte Flughafen Charleroi

Aufgrund eines technischen Defekts des Bugrads der Boeing 737-800 mit der Registrierung EI-DYC ist es am 25. Jänner 2024 auf dem belgischen Flughafen Charleroi zu Verzögerungen gekommen. Die von Ryanair betriebene Maschine ist unter der Flugnummer FR9719 aus Rom-Ciampino gekommen. Das Bugrad wies einen technischen Defekt auf. Dadurch ist die Maschine auf dem Rollfeld „stehengeblieben“ und musste an Ort und Stelle repariert werden. Dies hatte zur Folge, dass der Flugbetrieb bis etwa 2 Uhr 00 stark eingeschränkt war. Die genaue Ursache des Zwischenfalls muss noch ermittelt werden. Jedenfalls konnten alle Passagiere und Besatzungsmitglieder den Mittelstreckenjet sicher verlassen.

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Sarajevo: Flyadeal kündigt Dschidda-Flüge an

Die Billigfluggesellschaft Flyadeal beabsichtigt im Sommerflugplan 2024 eine neue Nonstopverbindung zwischen Dschidda und Sarajevo anzubieten. Dies zusätzlich zur saisonalen Strecke ab Riad. Im Zeitraum zwischen 4. Juni und 24. August 2024 soll an den Verkehrstagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag mit Airbus A320 zwischen Dschidda und Sarajevo geflogen werden. Die im Vorjahr erstmals bediente Riad-Route soll in dieser Sommersaison täglich bedient werden. Der Konkurrent Flynas beabsichtigt ebenfalls Kurs auf Sarajevo zu nehmen.

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