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Emirates Flight Training fliegt jetzt auch mit DA42

Sie sind da und fliegen hoch hinaus – die drei neuen Flugzeuge des österreichischen Flugzeugherstellers Diamond Aircraft sind direkt in das Ausbildungszentrum der Emirates Flight Training Academy (EFTA) geflogen, wo sie begeistert in Empfang genommen wurden. Die Emirates Flight Training Academy (EFTA), die eines der fortschrittlichsten Pilotenausbildungsprogramme der Welt bietet, hat kürzlich das dritte Diamond DA42-VI Leichtkolbenflugzeug mit zwei Motoren in ihre Flotte aufgenommen. Mit den drei Diamond-Maschinen wird die Ausbildung auf mehrmotorigen Flugzeugen (MEP) an der Akademie eingeführt. Sie dienen als Brücke zwischen der Ausbildung auf einmotorigen Flugzeugen und leichten Jets und runden die EFTA-Ausbildungsflotte auf 30 Flugzeuge (drei Diamond DA42-VI und 27 Cirrus und Phenom Jets) ab. Die EFTA-Kadetten absolvieren somit künftig eine Ausbildung auf drei Flugzeugtypen, bevor sie die Akademie abschließen. Dies ist eine Seltenheit in der Welt der Kadettenflugausbildung. „Wir investieren kontinuierlich in unser Ausbildungssystem und statten es mit den fortschrittlichsten Werkzeugen, Technologien und Infrastrukturen aus. So stellen wir sicher, dass unsere Kadettinnen und Kadetten für die Praxis gerüstet sind und ihren Abschluss mit einem Höchstmaß an Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenz machen,“ so Kapitän Abdulla Al Hammadi, Vizepräsident der Emirates Flight Training Academy. „Die Diamonds passen perfekt zwischen unsere einmotorigen Flugzeuge und die sehr leichten Jets unserer Trainingsflotte. Sie sind zuverlässig, hochmodern und umweltfreundlich und ermöglichen unseren Auszubildenden nun auch Erfahrungen auf mehrmotorigen Kolbenflugzeugen zu sammeln. Die Erweiterung der Flotte bedeutet mehr Flugzeugtypen und eine vielfältigere Lernerfahrung.“ Liqun (Frank) Zhang, CEO Diamond Aircraft Austria, dazu: „Wir sind sehr stolz darauf, Teil der Geschichte von Emirates zu

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Kreditkarten-Reiseversicherungen oftmals an Bedingungen geknüpft

Kreditkarten haben einen Reiseversicherungsschutz mit vielen unterschiedlichen Bausteinen. Wann der Versicherungsschutz wirksam wird, ist je nach Kartenanbieter und Karte verschieden. Manchmal reicht es etwa eine Karte zu besitzen, manchmal muss man sie regelmäßig verwenden. Auch mit welchem Verkehrsmittel gereist wird, ist manchmal nicht unerheblich. Beim Stornoschutz genau schauen, wann er gilt und wann nicht. Das zeigt eine aktuelle AK Analyse von drei Kreditkarten-Reiseversicherungen. Die AK hat die Versicherungsbedingungen bei Kreditkarten von drei Kreditkartenanbietern analysiert. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Versicherungsunternehmen zusammen: American Express, card complete, PayLife. Auch Kreditkarten inkludieren Reiseversicherungen mit zahlreichen Bausteinen: Storno, Reiseabbruch, Flugverspätung, Kranken- und Unfallversicherung, Reisehaftpflicht. Die Jahresgebühren der Kreditkarten inklusive Versicherungsschutz betragen von 66 (card complete – Visa/Mastercard classic) bis 250 Euro (PayLife Platinum). „Es gibt je nach Kartenanbieter und Karte unterschiedliche Bedingungen für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes“, weiß AK Konsumenten schützer Christian Prantner. So etwa reicht es von Besitz einer Kreditkarte über regelmäßige Verwendung für Zahlungen bis hin zur Zahlung des Reisepreises mit der Kreditkarte. Unterschiede gibt es zudem bei den Deckungslimits in den einzelnen Bausteinen.“ Vom Versicherungsschutz umfasst ist nicht nur der/die Karteninhaber:in selbst, sondern auch im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner und die unterhaltsberechtigten Kinder). Details sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen, wobei beispielsweise bei card complete nur mitreisende Angehörige mitversichert sind; in der Reisunfall- und Behandlungskostenversicherung allerdings ausschließlich der Karteninhaber.  „Es gibt weitere Voraussetzungen, damit der Versicherungsschutz wirksam wird“, so Prantner. „Es wird auch unterschieden, mit welchem Verkehrsmittel die Reise stattfindet.“ So sind bei Diners Club Reisen, die nicht mit

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AK ortet große Unterschiede bei Reiseversicherungen

Große Unterschiede ortete die AK bei Prämien und Leistungen von Reiseversicherungen. Die Prämien sind aber nur sehr bedingt miteinander vergleichbar, da auch die enthaltenen Leistungen stark differieren. AK Tipp: Vor der Reise genau überlegen, was beim Reiseschutz wichtig ist und anhand einer Prioritätenliste Tarife vergleichen. Das zeigt eine aktuelle AK Analyse bei  acht Reiseversicherern. Die AK hat zwischen März und Mai 2023 die Reiseversicherungsprodukte von acht Reiseversicherern untersucht: Allianz Travel, Europäische Reiseversicherung, HanseMerkur, Uniqa, Grazer Wechselseitige, LTA Lifecard, Wiener Städtische, Axa Assistance. Dabei handelt es sich um „Pakete“ bzw. Komplett-Tarife mit verschiedenen Bausteinen: Reisestorno-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherungen. In manchen Tarifen sind spezielle Zusatzdeckungen enthalten. Die AK hat drei Modelle konstruiert: Ein Komplett-Paket für eine Familie mit zwei Kindern, die einen günstigen 14 Tage Urlaub in Europa bucht – Reisepreis 3.500 Euro. Die Bandbreite der Reiseversicherungen spannt sich von rund 90 Euro (Uniqa) bis 278 Euro (LTA). Die Reiseversicherung für einen Reisenden für einen 10-tägigen Urlaub in Europa (Reisepreis 1.250 Euro) zeigt ebenfalls erhebliche Unterschiede – von knapp 32 (Uniqa) bis 162 Euro (LTA).Und auch die Maturareise für eine Person, eine Woche Türkei (Reisepreis 1.000 Euro), schlägt sich mit rund 30 (Uniqa) bis 152 Euro (LTA zu Buche. Die Tarife und Prämien sind im Vergleich zu 2017 (letzte AK Erhebung) teurer geworden. „Die Prämien haben sich bei gleichen Modellannahmen und vergleichbaren Tarifen um bis zu 23 Prozent erhöht. Die durchschnittliche Erhöhung betrug knapp 14 Prozent. Vergleichen zahlt sich in Zeiten der Teuerung aus!“, rät AK Konsumentenschützer Christian Prantner.

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Fünf romantische Reiseziele in Argentinien

Wer als Paar in Argentinien Urlaub machen möchte, hat die richtige Wahl getroffen: Das Land bietet viele Möglichkeiten für Verliebte. Dies sind einige der unvergleichlichen Erlebnisse: 1. Die beeindruckenden Iguazú-Fälle Es gibt nichts Romantischeres, als dem Rauschen des Wassers von einem der sieben Naturwunder der Welt zu lauschen. Im Iguazú-Nationalpark macht sich das Tosen der Wasserfälle bemerkbar, schimmernde Regenbögen, umherflatternde Schmetterlinge sowie das spritzende Wasser bilden die ideale Kulisse, um diese sinnlichen Eindrücke als Paar zu erleben. Der berühmteste Wasserfall des Parks, der Garganta del Diablo in der Provinz Misiones, ist der Star unter den insgesamt 275 Wasserfällen und schafft die perfekte Umgebung, um den Moment in guter Gesellschaft zu genießen. 2. Spaziergang durch die Straßen von Buenos Aires In der Hauptstadt des Landes gibt es viele Ecken, die zum Küssen einladen. Vielleicht sind es die gepflasterten Straßen, der Tango, den man an jeder Ecke atmen kann, die gastronomischen Genüsse und die guten Getränke. Oder die Stadtviertel, die Geschichten verbergen, wie Palermo, San Telmo und Recoleta. Alles läuft auf das Gleiche hinaus: Orte, an denen die Energie von Buenos Aires spürbar ist und die dazu einladen, die Liebe zu genießen. Das Nachtleben von Buenos Aires zeichnet sich durch seine Unendlichkeit und die wertvollsten Anekdoten aus. Ein Drink in der Stadt ist also eine gute Möglichkeit, sich vom Charme der argentinischen Hauptstadt verführen zu lassen. 3. Weinberg-Glamping in Mendoza, am Fuße der Anden Berge, lange Gänge voller Weinreben und eine Unterkunft, die an einen Dom erinnert. Es ist ganz klar: Der

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Biosphärenpark Norberge mit neuer Ausstellung

Mit rund 230.000 Besucherinnen und Besuchern pro Saison zählt die Nockalmstraße zu den Top-Drei-Ausflugszielen Kärntens – und damit zu den 15 am meisten besuchten Sehenswürdigkeiten in ganz Österreich! Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison wurde heute, am 7. Juni 2023, die neu gestaltete Ausstellung „Das Fenster zum Biosphärenpark“ in der Glockenhütte an der Nockalmstraße eröffnet. Ein absolutes Muss für alle, die die einzigartige Landschaft der Nockberge ins Herz geschlossen haben. Mit ihren 34 Kilometern, die sich in sanften Schwüngen durch die malerischen Nockberge, die „Nock’n“, schlängeln, gilt die Kärntner Nockalmstraße als eine der abwechslungsreichsten und schönsten alpinen Panoramastraßen. Neue Ausstellung „Fenster zum Biosphärenpark“ auf der GlockenhütteNachdem im vergangenen Jahr eifrig an der Neugestaltung der Räumlichkeiten in der Glockenhütte an der Nockalmstraße, die für die sagenumwobene Wunschglocke hinter der Hütte an der Schiestlscharte bekannt ist, gearbeitet wurde, konnte heute im Beisein zahlreicher Festgäste ein neues Highlight eröffnet werden: Die Ausstellung „Das Fenster zum Biosphärenpark“ erzählt die wechselvolle Geschichte der Region bis hin zum heutigen Biosphärenpark, in dem Natur und Mensch im Einklang leben. Vom Wintersportzentrum zum BiosphärenparkAm Beginn der Ausstellung wird die wechselvolle Geschichte von der einst wirtschaftlich schwachen Region, von den Plänen, die Region als Wintersportzentrum zu erschließen, bis hin zum heutigen Biosphärenpark erzählt. Im 1. Stock erwartet die Besucherinnen und Besucher das zentrale Element der Ausstellung: Ein aufwändig gestalteter Film über die Almwirtschaft – also über jene Form der Landnutzung, die das Bild der Nockberge seit jeher prägt, den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Einkommen sichert und die Gäste erfreut.

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Nato-Übung: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Die Nato startet in drei Lufträumen über Deutschland vom 12. Juni bis 24. Juni eine Großübung: 24 Nationen proben mit 220 Flugzeugen für den Ernstfall. Ob der militärische Trubel am Himmel über Deutschland für massive Einschränkungen des zivilen Luftverkehrs sorgen wird oder nicht, ist derzeit umstritten. In jedem Fall sollten sich Passagiere mit ihren Fluggastrechten vertraut machen, falls sie vom Manöver betroffen sind. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, klärt über die Rechte potenziell betroffener Passagiere auf: „Durch die Air Defender 2023 Übung wird es zeitweise zu Sperrungen des Luftraums im Norden, Westen oder Osten Deutschlands kommen. Zwar gehen die Meinungen auseinander, wie stark der zivile Luftverkehr betroffen sein wird, dennoch ist es wichtig, sich seinen Fluggastrechten bewusst zu sein: Da die Übung außerhalb des Einflussbereiches der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Manövers steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.” Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung

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Tipp: Vor dem Urlaub den Versicherungsschutz prüfen

Für Österreicher beginnt die erholsamste Zeit des Jahres. Doch manchmal endet der Urlaub im Krankenhaus. Rückholtransporte sind meist die einzige Möglichkeit, nach Hause zu kommen. 8,1 Millionen Sommerurlaubsreisen hat es laut Statistik Austria 2022 gegeben. „Was bei der Reiseplanung häufig vernachlässigt wird, ist die Absicherung der Reisekosten, des Autos und auch der eigenen Person. Dabei deckt eine Komplett-Reiseversicherung oder auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor allem das medizinische Risiko inklusive Rückholung mit dem Ambulanzjet ab“, sagt Wiener-Städtische-Vorstandsdirektorin Doris Wendler. Pro Jahr organisiert die Wiener Städtische Versicherung für rund 140 Kunden einen Rückholtransport aus dem Urlaub – auf dem Land- ebenso wie auf dem Luftweg. Dabei gilt: Je weiter der Weg nach Hause, desto teurer ist der Transport. Erfahrungswerte zeigen, dass Rückholungen mit dem Ambulanzjet meist derartig hohe Kosten verursachen, dass es für den Durchschnittsösterreicher schwer leistbar wäre, diese aus eigener Tasche zu bezahlen. „Der teuerste Leistungsfall, den wir in den letzten Jahren verzeichnet haben, kostete mehr als zwei Millionen Euro“, zeigt Wendler anhand der analysierten Daten der Wiener Städtischen aus den Jahren 2009 bis Mai 2023 auf und betont weiter: „Die Kosten für einen Reiseunfall mit anschließender Rückholung können sich in der Preisklasse eines Eigenheims bewegen.“ Daher ist es empfehlenswert, im Zuge der Urlaubsplanung auch an weniger erfreuliche Eventualitäten wie Krankheit oder Unfall zu denken und eine dementsprechende Vorsorge auf die To-do-Liste vor Reiseantritt zu setzen. Von Äthiopien bis USA Österreicher verreisen gerne und auch in weit entfernte Länder, das spiegelt sich auch im Ranking der teuersten Reiseunfälle inklusive Rückholtransporten wider. Der

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Twin City Liner begehrt „Pride Monat“

Der Highspeed-Katamaran verbindet seit 2006 Wien mit seiner EU-Nachbarstadt Bratislava und damit die Menschen einer gesamten Region. Als besonderes Zeichen wird der Twin City Liner der Central Danube Region Marketing & Development GmbH, ein gemeinsames Unternehmen der Wien Holding und der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, im Juni 2023 unter der Flagge der Regenbogenfarben fahren. Die Vienna Pride, die die größte LGBTIQ-Veranstaltung Österreichs, findet heuer von 1. bis 18. Juni unter dem Motto „Together we Rise“ statt. Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm sorgt die Vienna Pride für die Sichtbarkeit der LGBTIQ-Community und ihrer Anliegen. Wien ist die lebenswerteste Stadt der Welt und zusammen sind wir bunter. Die herausragende Lebensqualität ist spürbar, Wienerinnen und Wiener sowie Touristinnen und Touristen schätzen dieses einzigartige Lebensgefühl gleichermaßen, und der Twin City Liner steht für Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz!

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Schladming-Dachstein mit großen Plänen

Der Tourismusverband Schladming-Dachstein lud in der vergangenen Woche im Congress Schladming zur Vollversammlung. Im Zentrum stand dabei die Präsentation der zukünftigen Projekte und die damit verbundene Erhöhung der Interessentenbeiträge. Die zusätzlichen Finanzmittel stärken den drittgrößten Verband Österreichs und sind ein starkes Zeichen für eine positive Tourismusentwicklung in den nächsten Jahren. „Wir wollen mit zusätzlichen Budgetmitteln vor allem in der Produktentwicklung im Bereich Wandern, Mountainbiken, Klettersteige und Familienangebote nachhaltige Akzente setzen, sowie wichtige Projekte gegen den Arbeitskräftemangel, den Ausbau der Regionalität sowie Nachhaltigkeitsinitiativen und die Stärkung der Qualität im Event- und Veranstaltungsbereich umsetzen.“ erklären Obmann Andreas Keinprecht und Geschäftsführer Mathias Schattleitner. In Planung sind bereits konkrete Maßnahmen wie die Neuinszenierung der Schwefelquelle in der Wörschachklamm, das Projekt Gesundheitstourismus in der Kleinregion Irdning-Enns-Grimmingland, der Motorikpark in Gröbming, Mountainbike-Trails in der Region sowie die Wiedereinführung von Großevents, wie beispielsweise das Skiopening oder größere und regionsübergreifende Kulturevents.

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Eisenbahn: Das sind die neue Fahrgastrechte

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte informiert über die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (VO 2021/782). Diese tritt am 7. Juni in Kraft und bringt als eine wesentliche Änderung „außergewöhnliche Umstände“, bei denen das Bahnunternehmen keine Verspätungsentschädigung mehr ausbezahlen muss. „Die Neufassung der Verordnung bringt neben einigen Verbesserungen auch Neuerungen im Bereich der Entschädigung für Verspätungen, die aus Fahrgastsicht Verschlechterungen darstellen. Die Regelungen zu Durchgangsfahrkarten bleiben weiterhin komplex“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF. Verbesserungen: Entschädigungen bei Verspätungen – Das ändert sich: Was gleich bleibt: Erreicht ein Zug einen Bahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung, steht dem Fahrgast bei einem Einzelfahrschein eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich diese Entschädigung auf 50 Prozent der Ticketkosten. Auf den Grund für die Verspätung kam es bisher nicht an. Dies ändert sich mit 7. Juni 2023. Was sich ändert: In der neuen EU-Verordnung werden zahlreiche Ausnahmegründe aufgezählt, bei denen die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt. Das Eisenbahnunternehmen muss jedoch nachweisen, dass die jeweils erlittene Verspätung, der Zugausfall und der verpasste Anschluss eine direkte Folge eines der folgenden Szenarien war und das Bahnunternehmen die Folgen trotz gebotener Vorsicht nicht vermeiden konnte: Da die EU-Verordnung keine genaueren Definitionen vornimmt, könnten unterschiedliche Auslegungen künftig noch zu Diskussionen führen. „Die APF verfügt aus dem Flugbereich über langjährige Erfahrung mit außergewöhnlichen Umständen. Wir befürchten, dass die Bahnunternehmen die neuen Szenarien eher eng auslegen werden und somit zukünftig in vielen Fällen die Entschädigung

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