Gastautor

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Streuner im Urlaub – was tun?

Kaum im Urlaubsdomizil angekommen, laufen einem vielerorts auf dem Weg zum Strand, Pool oder Restaurant streunende Hunde und Katzen über den Weg. Vermeintlich hilfsbedürftig möchte man sich den Tieren nähern und ihnen helfen, doch dieser erste Impuls ist – so gut gemeint wie er sein mag – häufig nicht der richtige. Tierschutz Austria (TSA, der neue Auftritt des Wiener Tierschutzvereins) erhält immer wieder Anfragen, wie man in diesen Situationen handeln soll. Daher im Folgenden die wichtigsten Tipps. Tiere nicht fütternDie Verringerung des Raumes zwischen Mensch und Tier kann zu Konflikten führen und den Streunern langfristig mehr schaden als helfen. Wird der Kontakt zwischen Mensch und Tier gefördert, indem beispielsweise ein tierlieber Urlauber einen Hund regelmäßig mit Streicheleinheiten oder Essen versorgt, kann das im besagten Moment zwar die Bedürfnisse des Tieres befriedigen. Doch nicht jeder Mensch ist ein Tierfreund und ein „aufdringlicher“ Hund, der durch regelmäßiges Füttern an einen Ort gebunden wurde, kann andere Urlauber, Hotel- oder Restaurantbesitzer verärgern. Auf Dauer ist den Tieren damit also nicht geholfen. Gegen das Füttern streunender Hunde und Katzen spricht zudem noch ein weiterer tierschutzrelevanter Grund: In der Regel kennen die Streunertiere Futter- und Wasserquellen auf der Straße. Bei zusätzlicher Fütterung sorgt die vermehrte Energiezufuhr unter Umständen zu einer verstärkten Vermehrung der Tiere und damit zu einer Vergrößerung der Streunertierpopulation und somit zu noch mehr Leid führen. Nur wenn ein Tier eindeutig krank oder verletzt ist, ist es sinnvoll, aktiv zu werdenAktiv werden heißt dabei nicht, das Tier selbst zu pflegen oder an einen anderen

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Auch Bahn-Fahrgäste haben Passagierrechte

Aufgrund des Lokführerstreiks in Deutschland können sich auch internationale Bahnverbindungen erheblich verspäten oder aber ausfallen. Ähnlich wie in der Luftfahrt gibt es auch im Schienenverkehr Passagierrechte. Über diese informiert die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Grundsätzlich haben Fahrgäste gemäß den nationalen und EU-Fahrgastrechten im Bahnverkehr jedenfalls folgende Rechte bzw. Pflichten:  Informationspflichten bei Störungen für Unternehmen und Fahrgast Unternehmen: Fahrgäste sind vom Unternehmen über allfällige Störungen schnellst- und bestmöglich (je nach Kenntnisstand des Bahnunternehmens) zu informieren. Die Information muss über sämtliche vorhandenen Kommunikationskanäle (z. B. Personenschalter, Fahrkartenautomat, Aushänge, Monitore) ergehen. Eine erhöhte Informationsverpflichtung trifft die Unternehmen dann, wenn ihnen Daten der Reisenden vorliegen (etwa bei personenbezogenen Buchungen über das Internet). Fahrgast: Auch der Fahrgast hat sich angemessen und rechtzeitig über allfällige Störungen zu informieren – etwa über Verspätungen und Zugausfälle.   Zugausfall/Fahrpreiserstattung Wenn es zu einem Zugausfall durch Streik kommt und die Fahrt nicht anderweitig in Anspruch genommen werden kann (z.B. mittels einer vergleichbaren Verbindung), so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der vollen Ticketkosten in Bar.  Entschädigung Einzelfahrkarte Reisende mit einer Einzelfahrkarte haben bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, auch wenn ein Streik dafür verantwortlich ist, Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent.  „Wenn Fahrgäste sich nicht sicher sind ob ihnen eine Verspätungsentschädigung zusteht, geben die Expert*innen der apf gerne auch telefonisch Auskunft. Außerdem können hilfreiche Informationen über unsere Website abgerufen werden“, so Maria-Theresia Röhsler.  Keine Entschädigung! Achtung, wenn der Fahrgast bereits vor Kauf der Fahrkarte über

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Bankkarten im Urlaub: AK warnt vor hohen Spesen

Wer mit seiner Debitkarte (umgangssprachlich Bankomatkarte) in einem Nicht-Euro-Urlaubsland Geld abhebt, muss zuweilen saftige Spesen zahlen. Die AK hat berechnet: Wer in Kroatien umgerechnet 267 Euro abhebt, muss mit Spesen bis zu knapp fünf Euro rechnen, je nach Bank. Vorsicht, es können auch teure Wechselkurse dazu kommen. AK Konsumentenschützer Christian Prantner rät: „Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach den Spesen. Achtung, mit der Kreditkarte wird es noch teurer!“ In Nicht-Euro-Urlaubsländern kostet abheben und einkaufen mit der Debitkarte je nach Bank unterschiedliche Spesen. Herr W. beschwerte sich in der AK KonsumentInnenberatung über hohe Spesen nach einer Bankomatbehebung in Kroatien. Er hob 2.000 Kuna ab – umgerechnet 267 Euro. Ihm fielen am Kontoauszug sofort die noch extra verrechneten Spesen auf. „Wer außerhalb des Euro-Raumes am Bankomat Geld abhebt, muss mit Spesen von bis zu ein Prozent vom behobenen Betrag zuzüglich einer Fixgebühr von bis zu 2,36 Euro rechnen“, erklärt AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Die Spesen und auch die verrechneten Wechselkurse unterscheiden sich von Bank zu Bank. „Nach unseren Berechnungen betragen die Spesen auf einen – in Euro umgerechneten – Abhebungsbetrag von 267 Euro je nach Bank zwischen zwei und 4,90 Euro.“ Prantner rät: „Erkundigen Sie sich vor dem Urlaub bei Ihrer Hausbank, wie viel die Bankomatbehebung im Nicht-Euro-Urlaubsland kostet. Vermeiden Sie, Bargeld mit der Kreditkarte abzuheben! Das kommt noch teurer – in diesem Fall bis zu 13 Euro!“ Neben hohen Spesen können sich auch die Schwankungen des Wechselkurses nachteilig auf den letztlich abgebuchten Betrag auswirken. „Da gibt es eine teure Spesenfalle

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ÖAMTC informiert: Diese Rechte haben Passagiere

Wenn sich ein Flug verspätet oder gar gestrichen wird, ist es wichtig, seine Rechte als Passagier zu kennen. „Die EU-Fluggastrechte-Verordnung liefert für solche Fälle klare Regeln. Diese gelten für Flüge innerhalb der EU, aus der EU in andere Länder oder aus anderen Ländern in die EU, sofern es sich dabei um eine EU-Airline handelt“, weiß ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. „Je nach Dauer der Verspätung besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistung oder Ausgleichszahlung.“ Ist der Flug um fünf Stunden oder mehr verzögert oder wird gar annulliert, haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises, eventuell mit einem Rücktransport zum ersten Abflugort oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel. Fluglinien sind im Falle eines verspäteten Abflugs grundsätzlich verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie Telefonate oder das Versenden von E-Mails zu ermöglichen. Die Betreuungsleistung ist von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz abhängig: Bei Flugstrecken bis 1.500 km hat man ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf die Betreuungsleistung. „Wird das verweigert, so lohnt es sich, die Rechnungen für Snacks & Co. aufzuheben, um die Ausgaben später einfordern zu können“, rät der Jurist des Mobilitätsclubs. „Kommt man mindestens drei Stunden verspätet am Endziel an, haben Flugreisende außerdem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.“ Ansprüche bei Flugannullierung – Zeitpunkt der Information entscheidend Fällt ein gebuchter Flug aus, hat man als Passagier die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung (d. h. andere Beförderung zum Ziel oder frühestmöglicher Rückflug zum ersten Abflugort). „Eine pauschale Entschädigung muss die Fluglinie dann bezahlen, wenn der Passagier nicht mindestens zwei

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Flexjet erhält maltesisches AOC

Flexjet wurde ursprünglich 1995 von Bombardier gegründet. Es hatte bereits eine Verbindung zu den maltesischen Inseln, da die inzwischen aufgelöste Eurojet, die Teil der Tumas Group war, seinen einzigen Learjet Flexjet-Kunden in Europa zur Verfügung stellte. Das Unternehmen hatte im Laufe der Jahre seine Aktivitäten erweitert und mit der Übernahme des britischen FlairJet von Marshall Aerospace im Jahr 2016 auch den europäischen Markt erschlossen. Das Unternehmen befindet sich derzeit im Besitz von Directional Aviation mit Sitz in Richmond Heights, Ohio. Wegen dem Brexit benötigte Flexjet ein EU-AOC. Am Mittwoch, 21. Juli, überreichte Transport Malta – Civil Aviation Directorate das begehrte Luftverkehrsbetreiberzeugnis. Dies sei ein wichtiger Meilenstein, insbesondere angesichts des 40-prozentigen Wachstums seiner europäischen Flotte im Jahr 2021, teilte das Unternehmen mit. Das neue AOC soll die operative Reichweite des Unternehmens erweitern und mehr Flexibilität bieten. Dieser Artikel wurde verfasst von: Chris Cauchi

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Air France ist zurück in Luqa

Air France fliegt wieder von Paris CDG nach Malta, der Erstflug landet am Sonntag, den 5. Juli 2021. Die französische nationale Fluggesellschaft bietet jeden Montag, Freitag und Sonntag einen 3-mal wöchentlichen Flug an. Interessanterweise gehörte Frankreich mit einem Marktanteil von 6,2 Prozent zu den fünf Top-Destinationen des Flughafens. Der Flug wurde von Airbus A320-214 F-GKXH durchgeführt. Das Flugzeug wurde im Februar 2003 ausgeliefert. 2017 wurde diese Zelle in den Farben des unglücklichen AF-Experiments namens Joon lackiert. Letztere sollte eine Fluggesellschaft für die Millennials sein, aber niemand verstand ihre Marketingstrategie wirklich und die Fluggesellschaft war in weniger als 24 Monaten Geschichte, da die Fluggesellschaft ab Juni 2019 wieder in Air France aufgenommen wurde Dieser Artikel wurde verfasst von: Chris Cauchi / MAviO News

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Malta: Ryanair startet Chania und Cagliari

Der Malta International Airport begrüßte am vergangenen Wochenende die ersten Ryanair-Flüge von zwei Inselzielen. Chania und Cagliari sind jetzt nur einen Flug von den maltesischen Inseln entfernt und bieten den Einheimischen eine größere Auswahl an Freizeitzielen, da die Nachfrage nach Freizeitreisen weiterhin die Erholung der Branche steuert. Flüge nach Chania starten während der Sommersaison vom Malta International Airport dienstags und samstags wodurch die hoch bewerteten idyllischen Strände, das klare Wasser und die nahe gelegenen Inseln für Reisende, die ein erholsames Urlaubsziel suchen, besser zugänglich sind. Ursprünglich von den Phöniziern gegründet ist auch Cagliari eine Stadt, deren Kultur, Sehenswürdigkeiten und Architektur das Produkt einer beeindruckenden Vergangenheit sind, die von verschiedenen Herrschern geprägt wurde. Die sardische Hauptstadt bietet eine gute Mischung aus Kulturstätten und unberührten Stränden, umgeben von rauen Landschaften und Vorgebirgen, zusammen mit einer großzügigen Portion kulinarischer Köstlichkeiten. Cagliari ist jetzt mit zweiwöchentlichen Flügen, die jeden Mittwoch und Sonntag starten, ein idealer Urlaubsort für Reisende, die alle Welten kennenlernen möchten. Dieser Artikel wurde verfasst von: Chris Cauchi / MAviO News

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Erstmals seit sieben Jahren: Air Malta in Libyen gelandet

Der Airbus A320-214 9H-AEQ von Air Malta hat sich am 1. Juli 2021 seinen Namen in die Geschichte geschrieben, indem er als erstes KM-Flugzeug seit 2014 auf libyschem Boden landete. Das Flugzeug stand unter dem Kommando von Kapitän Antoine Fava, einem erfahrenen Flieger der maltesischen Staatsangehörigen Fluggesellschaft, die durch die Ränge aufstieg und heute ein TRI/TRE in der Airbus-Narrowbody-Familie ist. An dem Flug zum Flughafen Mitiga nahm eine hochrangige Delegation teil, zu der unter anderem der Finanz- und Arbeitsminister Clyde Caruana sowie der geschäftsführende Vorsitzende von Air Malta, David G. Curmi, gehörten. Eines der Hauptthemen, die zwischen den beiden Kollegen bei dem eintägigen flüchtigen Besuch diskutiert wurden, war die Wiederherstellung der Flugverbindungen zwischen den beiden Ländern. MaviO News ist zuverlässig informiert, dass das Flugzeug aus Sicherheitsgründen nach dem 40-minütigen Hop nach dem gut geplanten Flug nach Malta zurückkehrte und die Delegation später am Nachmittag vom selben 9H-AEQ abgeholt wurde. Der geschäftsführende Vorsitzende von Air Malta, David G. Curmi, betonte die Bedeutung der Öffnung von Flugverbindungen zwischen den beiden Ländern und betonte, dass der libysche Markt für die maltesische nationale Fluggesellschaft immer sehr wichtig war. Bis 2014 führte Air Malta sowohl Flüge zum internationalen Flughafen Tripolis als auch nach Bengasi durch. Diese fanden ein abruptes Ende, als nach dem Zusammenbruch des Ghaddafi-Regimes innere Unruhen im Maghreb-Land ausbrachen. Dieser Artikel wurde verfasst von: Chris Cauchi

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Österreichs Reisebüros begrüßen Einreise-Lockerungen

Ab Donnerstag sind Einreisen nach Österreich aus den Vereinigten Staaten und Saudi-Arabien kommend unter Einhaltung der 3G-Regelung ohne Quarantäne möglich. Die Standesvertretung der Reisebüros und Hotellerie begrüßt dies und hofft auf weitere Lockerungen ab Juli 2021. „Die kundgemachte Novelle der Einreiseverordnung erweitert die Liste jener Länder, aus denen eine Einreise nach Österreich unter Einhaltung der 3G-Regel, aber ohne Quarantäne möglich ist, um die USA, Saudi-Arabien und einige weitere Staaten. Das ist eine positive Nachricht rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison“, begrüßen Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie, die Liberalisierung der österreichischen Einreiseregelungen. Insbesondere die USA – mit 2,05 Mio. Nächtigungen im „vor-Corona“ Jahr 2019 Österreichs wichtigster Fernmarkt – sind sowohl für den österreichischen Incomingmarkt, als auch für die Stadthotellerie von enormer Bedeutung. Mehr als die Hälfte dieser Nächtigungen entfallen alleine auf die Bundeshauptstadt Wien und haben den städtischen Beherbergungsbetrieben enorm gefehlt. Reisebüros und Hotellerie hoffen nun auf weitere Lockerungen ab Juli: „Einige EU-Staaten, beispielsweise Deutschland, werden die Einreiseregeln für geimpfte Drittstaatsangehörige demnächst erleichtern. Wir hoffen, dass Österreich nun rasch nachzieht und ebenfalls mit Juli Touristen aus Drittstaaten mit entsprechendem 3G-Nachweis, aber ohne Quarantäne einreisen lässt. Unsere Incomingreisebüros und die Stadthotellerie brauchen internationale Gäste, damit ein rasches Comeback unserer Branchen gelingt“, so Kraus-Winkler und Kadanka abschließend.

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Die Drohnenrevolution auf Malta

Mitte Juni startete ein Triumvirat aus Handson Systems, QuAero und dem deutschen Unternehmen Phoenix-Wings GmbH eine Reihe von Versuchen, eine Frachtdrohne zwischen Malta und der fast unbewohnten Insel Comino, auf der derzeit nur zwei ältere Bewohner leben zu fliegen. MaviO News sprach mit dem CEO von HandsOn Systems Geoffrey Farrugia, der erklärte, dass diese Versuche das enorme Potenzial von Drohnen auf Malta voll zum Ausdruck gebracht haben. Der Frachtlieferdienst soll noch in diesem Jahr starten. Zunächst werden medizinische Hilfsgüter zwischen Malta und Gozo transportiert, aber das Unternehmen wurde von anderen potenziellen Kunden angesprochen, darunter auch solche, die Ersatzteile für kritische Geräte liefern. Die in den Tests eingesetzte Drohne hat eine Nutzlast von 10 kg. Transport Malta – Civil Aviation Directorate hat die Flughöhe der Drohne auf 400 Fuß AMSL begrenzt. Die Versuche, die über einen Zeitraum von fünf Tagen durchgeführt wurden, wurden unter den wachsamen Augen der lokalen Behörden durchgeführt. Der erste offizielle Flug der SkyMax-Drohne wurde auch vom Minister für Verkehr, Infrastruktur und Investitionsprojekte, Dr. Ian Borg, beobachtet, der die drei an diesem futuristischen Projekt beteiligten Partner lobte und bekräftigte, wie begeistert er war, einen solchen technologischen Durchbruch in der maltesischen Logistik mitzuerleben Netzwerk. Geoffrey Farrugia gab bekannt, dass die 25 kg schwere Drohne 20 Minuten braucht, um von Maltas Hauptstadt Valletta zur Schwesterinsel Gozo zu fliegen. Die drei Unternehmen haben ehrgeizige Expansionspläne und alle drei sind sich einig, dass Passagierdrohnen, die zwischen den Inseln fliegen, innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre Realität werden. Das Kommando- und Kontrollzentrum

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