Granit Pireci

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Granit Pireci

Zürich: Investitionen werden verschoben

Das letzte Jahr hat auch beim Züricher Flughafen tiefe Spuren hinterlassen. Deswegen möchte es der Airport in Zukunft langsamer angehen lassen. Auf staatliche Hilfsgelder sei man zwangsläufig nicht angewiesen. Auch ohne Unterstützung würde es der Flughafen durch ein „schwieriges 2021“ schaffen, betont Flughafen-Chef Stephan Widrig. Dennoch: Die Corona-Krise hat einen Krater hinterlassen. Deswegen müsse auch weiterhin auf Sicht geflogen werden: „Projekte, die sich noch in einem frühen Planungsstadium befinden und die auf ein höheres Passagiervolumen ausgerichtet sind, verschieben wir um drei bis fünf Jahre“, so Widrig. Das würde auch für die geplanten Neubauten von Dock A und Terminal 1 vorerst das Aus bedeuten, berichtet das SRF.

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FRA: 2020 Rekordtief erreicht

So schlecht wie seit über 30 Jahren nicht mehr: Die Corona-Krise wirft den Frankfurter Flughafen um Jahrzehnte zurück.  Das Passagieraufkommen habe mit knapp 18,8 Millionen Fluggästen 73,4 Prozent niedriger gelegen als im Rekordjahr 2019, teilte der Flughafenbetreiber Fraport am Montag in Frankfurt mit. Das entspreche dem Niveau aus dem Jahr 1984. Im Dezember zählte Deutschlands größter Verkehrsflughafen rund 892.000 Passagiere und damit 81,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Deutlich besser lief es im Cargo-Geschäft. Im Dezember legte das Aufkommen an Fracht und Luftpost um 8,9 Prozent auf 182.568 Tonnen zu. Betrachtet man jedoch das gesamte Jahr, so steht unter dem Strich immer noch ein Minus von 8,5 Prozent auf gut 1,9 Millionen Tonnen. Für das neue Jahr rechnet Fraport-Chef Stefan Schulte zwar mit einer Erholung des Passagierverkehrs, vor allem in der zweiten Jahreshälfte. Insgesamt dürfte das Fluggastaufkommen nach seiner Schätzung aber nur 35 bis 45 Prozent des Rekordjahres 2019 erreichen.

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Koffer weg: Das steht Ihnen zu und darauf müssen Sie achten!

Der Mensch plant, das Schicksal lacht: Bei Flugreisen läuft nicht immer alles nach Plan. Kein Wunder, denn tagtäglich fliegen abertausende Menschen in alle Himmelsrichtungen. Dabei kann es auch einmal vorkommen, dass Gepäckstücke beschädigt werden oder verloren gehen. Was Sie in solch einer Situation tun können, erfahren Sie hier. Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren. Mit einem kühlen Kopf lässt sich das Problem einfacher und schneller beheben. Und es hat einen guten Grund, nicht gleich in Panik zu verfallen. Denn eine Studie zeigt: In 95 Prozent der Fälle taucht der verschollene Koffer schon nach wenigen Tagen tatsächlich wieder auf. Von alleine kommt das Gepäckstück aber nicht wieder nach Hause. Um das System direkt ins Laufen zu bringen, sollte der Vorfall unverzüglich gemeldet werden. Noch am Flughafen kann das eigens für solche Fälle vorgesehene Formular ausgefüllt und beim Gepäckschalter abgegeben werden. Die anschließende Anzeige bei der betreffenden Fluggesellschaft sollte am besten schriftlich und ebenso rasch erfolgen. Das Flugticket und jegliche Dokumente, die wichtig sein könnten, sollten aufgehoben werden – für den Fall des Falles! Ohne die rechtzeitige Anzeige gibt es auch kein Geld Warum es Sinn macht, sich mit der Meldung des Vorfalls nicht allzu lange Zeit zu lassen, wird spätestens bei den Fristen deutlich. Diese müssen nämlich eingehalten werden, damit etwaige Ansprüche auf Ersatzleistungen weiterhin bestehen bleiben. Ansonsten geht man leer aus. Während verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe gemeldet werden muss, hat man bei einer Beschädigung bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Zeit. Außerdem ist es nicht selten der Fall, dass Airlines Passagieren, dessen Reisegepäck verspätet ankommt, einen sogenannten „Overnight-Kit“ aushändigen oder teilweisen Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge anbieten. Dabei sollte es wirklich nur bei diesen bleiben. Eine Rolex wird nicht erstattet. Die Haftung der Luftfahrtunternehmen regelt das Montrealer Übereinkommen Dieses wurde am

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Pauschalreisen: So können Sie kostenlos stornieren!

Das junge Pauschalreisegesetz (PRG) war im Jahr 2020 so omnipräsent wie schon lange nicht mehr. Doch was ist eine Pauschalreise und was muss eintreten, dass man vom Pauschalreisevertrag – bestenfalls kostenlos – zurücktreten kann? Pauschalreisen erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn Reiseveranstalter bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ an, wo man selber keinen Finger mehr rühren muss – einfach nur ab in den Urlaub. Das wichtigste vorab: Die österreichische Rechtsgrundlage kann unter diesem Link eingesehen werden und jene, die in Deutschland gilt, unter diesem Link. Die EU-Richtlinie findet sich hier. Der Reisende bucht also verschiedene, miteinander zusammenhängende Leistungen, wie beispielsweise die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung zum Zielort, zu einem Gesamtpreis bei nur einem Reiseveranstalter. Damit hat er auch nur einen Vertragspartner – und den Vorteil, dass Rechtsstreitigkeiten einfacher zu lösen sind, da sich das Gericht nicht mit mehreren Parteien auseinandersetzen muss. Wann und unter welchen Umständen kann man kostenfrei stornieren? Was aber, wenn der Reiseantritt nachweislich Gefahren mit sich bringt oder die Reise gar nicht durchführbar ist? Die Lösung findet man im Gesetz: Das Pauschalreisegesetz (PRG) sieht ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Reisenden vor, „wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“ (§ 10 Abs. 2). Es müssen also Gegebenheiten auftreten, die man weder kontrollieren noch verhindern hat können. Diese müssen sich auch unmittelbar auf die Pauschalreise auswirken und die gebuchten Leistungen erheblich beeinträchtigen. Regelmäßig trifft dies also bei Grenzschließungen, Flughafensperren oder – in letzter Zeit oft in

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Individualreise vs. Pauschalreise: Das sind die Unterschiede, die Sie wissen müssen!

Immer wieder tauchen in Medien zwei Begriffe auf: Pauschalreise und Individualreise. Was bedeuteten die beiden Begriffe eigentlich? Worin liegen die Unterschiede und worauf muss man achten? Genau diese Fragen beantwortet Aviation.Direct auf dieser Seite und gibt wertvolle Tipps, die Sie bei der Buchung Ihrer Reise beachten sollten. Vorab der wichtigste Tipp: Vergleichen Sie die Preise! Das Internet ist nicht immer der Ort der besten Preise. Manchmal bekommen Sie beim Reisebüro ums Eck ein Schnäppchen oder bei Direktbuchung im Hotel (zum Beispiel telefonisch) hat man ein tolles Angebot für Sie. Reisen Sie ganz individuell Individualreisen sind wie der Name schon vermuten lässt Reisen, die Sie sich selbst zusammenstellen und eigenständig buchen. Sie buchen Ihren Flug bei einer Airline, falls gewünscht Ihren Mietwagen bei einem der vielen Anbieter, Ihr Hotel direkt in der Unterkunft oder über eine Buchungsplattform und gegebenenfalls Transfers oder Eintrittskarten direkt beim Leistungsträger oder über einen Vermittler. Der Vorteil von Individualreisen ist natürlich, dass Sie selbst jedes Detail selbst aussuchen und buchen können. Sie können sich die billigsten Flugtickets ergattern und sind absolut frei in der Zusammenstellung der Bausteine Ihrer Reise. Gegenüber einer Pauschalreise können Sie viel Geld sparen, aber manchmal auch kräftig draufzahlen, denn die Veranstalter haben häufig mit Airlines und Hotels sehr gute Verträge. Es kommt auf den Einzelfall an, so dass Sie durchaus die Preise vergleichen sollten. Individualreisen haben aber auch einen entscheidenden Nachteil: Sie haben keine Insolvenzabsicherung. Gehen die gebuchte Fluggesellschaft oder das Hotel pleite, so kann es passieren, dass Ihr Geld futsch ist. Buchen Sie innerhalb von

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Fliegen in der Zukunft: Meinungen gehen auseinander

Momentan arbeiten die Airlines daran, das Verreisen wieder möglichst sicher zu machen. Die Ansätze gehen dabei auseinander. Während viele Fluggesellschaften auf Schnelltests setzen, überlegen andere, ob nicht die Einführung einer Impfpflicht gar die bessere Alternative darstellt.  Der Chef der australischen Fluggesellschaft Qantas, Alan Joyce, sprach in den heimischen Medien schon vor Monaten davon, nur noch geimpfte Fluggäste an Bord zu lassen. Dieser Schritt sei angesichts der drastischen Lage eine „Notwendigkeit“. Dass solche Äußerungen aus dieser Richtung kommen, überrascht nicht. Denn zwischenzeitlich wurde in Australien über eine generelle Impfpflicht debattiert – zumindest für bestimmte Personengruppen soll dies in Zukunft gelten. In Deutschland betont Gesundheitsminister Jens Spahn immer wieder: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“  So wie in den meisten europäischen Ländern nicht. Auch die AUA-Muttergesellschaft Lufthansa würde nicht daran denken, eine Impfung vorzuschreiben, wie ein Sprecher gegenüber den Spiegel bestätigt. Stattdessen testet die Kranich-Airline sogenannte „Corona-freie“ Flüge. Freiwilligen wird dabei kurz vor Abflug ein Antigen-Testabstrich entnommen. Nur negativ Getestete dürfen in die Maschine. Das Pilotprojekt kam bis heute schon auf der Strecke München-Hamburg zum Einsatz. Auch Lufthansa-Tochter Austrian probte dies zwischen Wien und Berlin, Alitalia ähnlich zwischen Rom und Mailand. Solche Projekte sollen – neben dem Üben der Abläufe – Passagieren wie Regierungen aufzeigen, dass Fliegen theoretisch wieder sicher sein kann und dass Quarantäneregeln überdacht werden sollten. 

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Australien öffnet auch 2021 seine Grenzen nicht

Australien bleibt wohl noch länger eine No-go-Zone. Zumindest für Touristen. Denn auch im neuen Jahr will der Kontinent seine Grenzen für den internationalen Reiseverkehr nicht öffnen.  „Ich denke, das ist die große Frage. Aber ich glaube, die Antwort ist Nein“, so der Chefmediziner der australischen Regierung, Brendan Murphy, am Montag. Selbst wenn ein großer Teil der Bevölkerung gegen das Coronavirus geimpft sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Geimpften es weiterhin an andere übertragen könnten. „Ich denke, dass es den größten Teil dieses Jahres immer noch erhebliche Grenzbeschränkungen geben wird“, so Murphy. Die ersten Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. So werde Emirates seine Flugaktivitäten in das Land auf noch unbestimmte Zeit einstellen, berichtet Aero. Weitere Nachzügler sind in Anbetracht des praktischen Einreiseverbots zu erwarten. Australien zieht seine strikte Linie konsequent durch. Dies ist unter anderem auch der Grund, weshalb das Land bislang vergleichsweise glimpflich durch die Krise gekommen ist. Nur knapp 29.000 Infektionen registrierten die Gesundheitsbehörden bisher.

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Luxaviation Germany legt sich erste Do 328-300 zu

Luxaviation Germany rüstet auf: Der Carrier begrüßt die erste Dornier Do 328-300 in den eigenen Reihen.  Das Flugzeug hat 20 Jahre auf dem Buckel und wurde bis 2018 von Sino Jet betrieben, berichtet CH-Aviation. Das letzte in Deutschland entwickelte und gebaute Verkehrsflugzeug erhält die Registrierung D-BSEA und wurde schon am 11. Dezember ausgeliefert. Auch den Erstflug in den neuen Airline-Farben hat die Maschine bereits hinter sich. Der Twinjet flog dabei von Memmingen nach Zweibrücken. Die Dornier Do 328 mit zwei Propellerturbinen entstand von 1991 an am bayerischen Flughafen Oberpfaffenhofen bei München. Viel Aufmerksamkeit erregte sie jedoch nicht: Der Hersteller Fairchild-Dornier sowie ein Nachfolgeunternehmen verkauften bis 2005 lediglich knapp 220 Exemplare. Nun soll es wohl eine Neuauflage des Flugzeugs in der Version mit Propellerturbinen geben, dem Vernehmen nach soll es am Flughafen Leipzig-Halle entstehen. 

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Aegean führt neue Voucher-Option ein

Reisende können jetzt für Flüge bis zum 28.03.2021 einen Gutschein in der Höhe des Wertes des ursprünglich gekauften Tickets anfordern. Dieser kann für jeden zukünftigen Flug innerhalb der nächsten 18 Monate eingelöst werden. Das Angebot können alle Kunden annehmen, deren Flug zwar nicht storniert wurde, aufgrund der geltenden Reisebeschränkungen jedoch freiwillig von ihrer Reise zurücktreten möchten. Zusätzlich können Fluggäste bis zum selbigen Datum bestehende Buchungen ohne Umbuchungsgebühren und Tarifdifferenz auf jeden verfügbaren Flug zum gleichen Zielort ändern (spätestes Reisedatum 31.10.2021). „Im Falle einer Stornierung durch die Airline aufgrund der oben genannten Reisebeschränkungen haben Passagiere jederzeit die Möglichkeit, eine Gutschrift in Höhe des Wertes des gekauften Tickets (zuzüglich 10 Prozent) oder eine Rückerstattung des vollen Betrages zu beantragen“, räumt die Fluggesellschaft ein.

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Delta Air Lines: 12 Milliarden Verlust im Corona-Jahr

Die Corona-Krise färbte die Geschäftszahlen US-Airline Delta im abgelaufenen Jahr dunkelrot. Unter dem Strich steht ein Milliardenverlust in der Höhe von fast 10,2 Milliarden Euro.  Ein Jahr zuvor sah die Welt noch ganz anders aus. Damals florierte das Geschäft und die Fluggesellschaft fuhr einen Gewinn von knapp 3,9 Milliarden Euro ein, wie Aero berichtet. Doch die Corona-Krise traf heuer die Luftfahrtbranche mit voller Wucht. Delta-Chef Ed Bastian hofft nun, die Airline mit weiteren milliardenschweren Staatshilfen durch die Krise zu bringen: „Ich bin optimistisch, dass es ein Jahr der Erholung und ein Wendepunkt wird.“ Im vergangenen Jahr brach Deltas Umsatz um fast zwei Drittel auf 17,1 Milliarden Dollar ein. Der Flugverkehr war infolge der Corona-Pandemie zeitweise weitgehend zum Erliegen gekommen. Auch danach blieb die Nachfrage nach Flugtickets auf niedrigem Niveau. Inzwischen schöpft die Konzernspitze wieder Hoffnung. Sie erwartet, dass sich die Nachfrage nach Flugreisen zu Beginn des Jahres zunächst nur ungleichmäßig erholt und die Buchungen eher schwach bleiben. Sobald größere Teile der Bevölkerung geimpft sind, die Büros wieder öffnen und die Zuversicht der Verbraucher wächst, rechnet das Management allerdings mit einem anhaltenden Anziehen der Nachfrage. Bis dahin muss Delta wie andere Fluglinien noch durchhalten. Ende Dezember verfügte Delta den Angaben zufolge noch über 16,7 Milliarden US-Dollar an flüssigen Mitteln. Jeden Tag verliert es 10 bis 15 Millionen Dollar. 

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