Jan Gruber

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Jan Gruber

Ab 15. Oktober: Deutschland schickt mit negativem Test in Quarantäne

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss in Deutschland ab 15. Oktober 2020 fünf Tage in Quarantäne und das unabhängig davon, ob man einen negativen PCR-Test vorweisen kann oder nicht. Die Luftverkehrsbranche läuft gegen die geplante Regelung Sturm, denn ein nochmals signifikanter Nachfrageeinbruch wird befürchtet. Dazu passt auch, dass das deutsche Robert-Koch-Institut Städte, Bundesländer, Regionen und ganze Staaten nach nicht nachvollziehbaren Kriterien zum Risikogebiet erklärt und das sehr gerne auch über Nacht, so dass Passagiere kalt erwischt werden und keinerlei Möglichkeit zur Vorbereitung haben. Ungeachtet dessen, dass viele Städte in Deutschland die RKI-Risikomarke von 50 positiv getesteten auf 100.000 Einwohner massiv überschreiten, gilt für das Ausland diese starre Marke. Dabei werden andere Kriterien überhaupt nicht berücksichtigt. Beispielsweise hinterfragt man nicht wie viele Testungen eigentlich durchgeführt wurden. Zwar behauptet das deutsche Außenministerium, dass die Reisewarnungen behutsam ausgesprochen werden, jedoch zeigt die Praxis, dass man die Diktate des Robert-Koch-Instituts eins zu eins übernimmt. Das hat zur Folge, dass Airlines, die Deutschland anfliegen oder dort ihre Homebase haben, befürchten, dass es sehr bald überhaupt keine Strecken gibt, die Reisende ohne Schikanen bei der Rückkehr nutzen können. Der momentane Plan sieht vor, dass Passagiere, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen fünf Tage in Quarantäne müssen und das auch dann, wenn ein negativer PCR-Befund vorliegt. Innerhalb dieser fünf Tage besteht obendrein noch eine Testpflicht, wobei die Kosten dem Vernehmen nach künftig selbst getragen werden müssen. Es sei denn man hat Symptome und bekommt eine behördliche Testung angeordnet. Ebenfalls ab 15. Oktober 2020 – sofern

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Deutschland hebt Iran-Bann auf

Die Bundesrepublik Deutschland gestattet es Fluggesellschaften wieder in den Iran zu fliegen. Der aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochene Bann wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums aufgehoben. Mit einem großen „Andrang“ seitens der Airlines ist allerdings nicht zu rechnen. Da der Iran ein so genannter Drittstaat ist, gelten besonders strenge Einreise- und Quarantänebestimmungen. Diese können von vielen Reisenden nur schwer bis gar nicht erfüllt werden. Daher ist nicht damit zu rechnen, dass die pausierenden Flugverbindungen zwischen dem Iran und der Bundesrepublik in großem Stil wieder aufgenommen werden. Allenfalls eine einstellige Anzahl von Umläufen pro Woche erscheint realistisch.

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Österreich spricht neue Reisewarnungen aus

Österreich hebt die seit längerer Zeit geltenden Reisewarnungen für Schweden und große Teile Portugals auf. Das hat zur Folge, dass Rückkehrer ab Montag keinen negativen PCR-Test mehr vorlegen müssen und der Antritt einer Quarantäne ebenfalls entfällt. Während die Aufhebung in Schweden für das gesamte Staatsgebiet gilt, sind in Portugal die Regionen Norte und Lissabon ausgenommen. Für die zuletzt genannten bleiben die Reisewarnung und somit auch die Einreisebestimmungen aufrecht. Neu auf der Liste der Risikoregionen, die mit der Reisewarnstufe der höchsten Stufe versehen wurden, finden sich die tschechische Hauptstadt Prag sowie die französischen Regionen Île de France und Provence-Alpes-Côte d’Azur. Für diese gilt ab Montag eine Reisewarnung inklusive Quarantäne bzw. Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests. Eher symbolischen Charakter haben aufgrund der ohnehin bereits zuvor beiderseits harten Einreisebestimmungen die nun für Israel, Argentinien, Bahrain, Kuwait, Costa Rica und Malediven ausgesprochenen Reisewarnungen der höchsten Stufe. Laut Außenministerium gilt diese derzeit für 37 Staaten.

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AUA kürzt Deutschland- und Schweiz-Flugplan

Mangels Nachfrage, die durchaus auch den zahlreichen Reisewarnungen geschuldet ist, kürzt Austrian Airlines das Flugangebot nach Deutschland und in die Schweiz. Teilweise nimmt man Frequenzen zurück, setzt auf kleineres Fluggerät oder aber führt Verbindungen mit Zwischenstopp durch. Nach Angaben des Unternehmens soll vorerst das Angebot in die Schweiz und nach Deutschland gekürzt werden. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass Strecken gänzlich eingestellt werden, jedoch werden die Verkehrsflugzeuge der Austrian Airlines diese weniger häufig bedienen. Insbesondere in die Schweiz plant der Carrier mit kleineren Maschinen. Die Ziele Leipzig und Nürnberg werden künftig in der Form Wien-Leipzig-Nürnberg-Wien angeflogen. Die Maßnahmen sollen vorerst bis Ende Oktober 2020 gelten. Ob es auch zu Kürzungen in Richtung der Niederlande und Belgien kommen wird, ist noch offen. Eine Entscheidung ist laut Austrian Airlines noch nicht gefallen, man beobachtet derzeit die Lage.

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Wien: Ryanair streicht noch im September 12 Strecken

Mit Monatsende stellt die Ryanair Group, der auch Lauda angehört, zahlreiche Strecken ab Wien-Schwechat ein. Hintergrund dürfte die aufgrund der Corona-Pandemie äußerst verhaltene Nachfrage sein. Diverse Reisebeschränkungen, die dazu führen können, dass Personen mit Aufenthaltsort Wien bzw. Österreich überhaupt nicht einreisen können, wirken sich offensichtlich zusätzlich negativ auf den Absatz aus. Nun gibt Ziele wie Paris-BVA, Bordeaux und Danzig auf. Insgesamt streicht Ryanair mit Ende September 12 Destinationen ab Wien-Schwechat. Dabei handelt es sich nicht nur um Sommerziele, die vorzeitig eingestellt werden, sondern auch City-Shuttle-Ziele sind betroffen. Ende Oktober 2020 fallen nach aktuellem Informationsstand neun weitere Strecken weg. Gleichzeitig nimmt man jedoch die Kanaren wieder ins Programm. Generell ist der Winterflugplan ab Wien stark abgespeckt und Klassiker wie Marrakesch und Agadir fehlen gänzlich. Bei anderen Destinationen erscheint die Aufnahme aufgrund harter Einreise- und Quarantänebestimmungen und damit verbundener quasi-null Nachfrage äußerst fraglich. Ryanair selbst äußerst sich nicht zu den Veränderungen im Wiener Flugplan, jedoch sind diese nicht nur auf der Homepage des Konzerns ersichtlich, sondern betroffene Passagiere wurden bereits im großen Stil per E-Mail über die Annullierung ihrer Buchungen informiert. Die Lauda-Konzernmutter ist allerdings kein Einzelfall, denn auch die Mitbewerber Wizzair und Austrian Airlines adaptierten in den letzten Tagen und Wochen wiederholt ihre Flugpläne und passten diese auf die aktuelle Nachfrage an. Während die AUA keinen Hehl daraus macht, dass die Lage momentan herausfordernd ist, scheinen Fragen zu Streckeneinstellungen bei Wizzair nicht erwünscht zu sein. Mögliche Auswirkungen der Streichungen auf das Personal der Tochtergesellschaft Laudamotion bzw. des maltesischen Nachfolgers Lauda Europe

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Ryanair mit 1+1-Gratis-Aktion

Die Ryanair Group verscherbelt nun zwei Flugscheine zum Preis von einem. Das Angebot ist auf den Reisezeitraum 25. September bis 14. Dezember 2020 beschränkt und kann am Donnerstag, den 24. September 2020 bis 23 Uhr 59 gebucht werden. Der Carrier schreibt, dass es im Value-Tarif anwendbar ist. „Zum ersten Mal in der Geschichte von Ryanair starten wir ein „Buy One Get One Free“-Angebot. Man wäre verrückt, wenn man sich das entgehen lässt! Buchen Sie noch heute für Reisen vom 25. September bis 14. Dezember 2020 auf 1.600 Strecken und erhalten Sie ein zweites Ticket für denselben Flug kostenlos“, so Dara Brady, Director of Marketing & Digital bei Ryanair.

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Wizzair verscherbelt Tickets erneut

Die Billigfluggesellschaft Wizzair bietet am 24. September 2020 eine Rabattaktion an. In dieser werden die Flugscheine um bis zu 50 Prozent vergünstigt angeboten. Das optionale Flexpaket ist temporär auf einen Euro vergünstigt. Der Carrier versucht mit der neuerlichen Werbeaktion offensichtlich die derzeit äußerst geringe Nachfrage zu stimulieren. In den letzten Wochen beklagten sich zahlreiche Fluggesellschaften über vergleichsweise besonders geringe Vorausbuchungszahlen für Oktober 2020 und die folgenden Monate. Viele Airlines verzichten derzeit auf Umbuchungsgebühren, kassieren jedoch eine etwaige Tarifdifferenz. Bei Wizzair ist das nicht der Fall, es sei denn das kostenpflichtige Flexpaket wurde bei der Buchung dazu gekauft. Die Werbeaktion endet nach Angaben der Billigfluggesellschaft am Donnerstag, den 24. September 2020 um 23 Uhr 59.

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Stellenabbau: Airbus und IG Metall verhandeln

Am heutigen Donnerstag starten die Tarifverhandlungen zwischen dem europäischen Flugzeugbauer Airbus und der Gewerkschaft IG Metall. Der Konzern beabsichtigt angesichts der aufgrund der Corona-Pandemie stark gesunkenen Nachfrage rund 3.000 Stellen in Deutschland zu streichen. Allein im Werk Hamburg-Fuhlsbüttel sind etwa 2.325 Jobs betroffen. IG Metall hält den Stellenabbau für nicht notwendig und plädiert dafür, dass Airbus auf Kurzarbeit setzen solle. Daher werden vor dem Hotel, in dem die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft stattfinden auch Protestaktionen durchgeführt. In den letzten Wochen organisierten IG Metall und Betriebsrat wiederholt ähnliche Veranstaltungen. Das Ziel der Arbeitnehmervertreter ist die Verhinderung der bevorstehenden Kündigungen.

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Toulouse: Letzter A380 in Endmontage

Das Produktionsende des Airbus A380, umgangssprachlich auch Superjumbo genannt, rückt unaufhaltsam näher. Das Exemplar mit der Seriennummer 272 befindet sich in der Endmonatage auf Station 40. Der Vierstrahler ist zur Auslieferung an Emirates vorgesehen. Ob dieser A380 jemals in den aktiven Liniendienst gestellt wird, ist noch völlig offen. Weltweit sind derzeit viele Einheiten dieses Typs abgestellt. Zahlreiche Fluggesellschaften verkündeten bereits das endgültige Aus für ihre Superjumbo-Flotten. Ein kommerzieller Erfolg war das Prestigeprojekt Airbus A380 nicht, denn im Vorjahr verkündete der europäische Flugzeugbauer die Einstellung der Produktion. Hintergrund ist, dass leider keine Neubestellungen mehr vorliegen. Mit der Abarbeitung der letzten Orders endet die Herstellung nach 251 Exemplaren. Einige bereits fertiggestellte Airbus A380 befinden sich in Toulouse und auf einem anderen französischen Flughafen in „Zwischenlagerung“. Diese neun Superjumbos sind zur Auslieferung an Emirates bzw. ANA vorgesehen, wobei eine Übergabe aufgrund der Corona-Pandemie bislang nicht erfolgt ist. Lokale Spotter teilten auf Twitter ein Foto des letzten Airbus A380: The last one ! 😭Initial assembly of msn 272, the last #Airbus #A380 is completed, it was transferred from station 40 to station 35 this morning. 🇦🇪 #AvGeek #Toulouse pic.twitter.com/wvKDqKyLil — Aviation Toulouse (@Frenchpainter) September 23, 2020

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AUA: Masken-Ärger für FPÖ-Abgeordneten

Am Dienstag ist es auf einem Austrian-Airlines-Flug von Innsbruck nach Wien zu einem absurden Zwischenfall gekommen. An Bord befand sich der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Peter Wurm, der nach der Landung in Wien von der Exekutive „begrüßt“ wurde. Der Politiker behauptet, dass dies erfolgt wäre, weil die Crew die Art und Weise wie er seinen Mund-Nasen-Schutz aufgesetzt habe, nicht gepasst habe. Was sich nun tatsächlich an Bord abgespielt hat, ist völlig unklar. Die Darstellungen gehen sehr weit auseinander. Der Nationalratsabgeordnete sagt, dass er seine MNS-Maske zum Trinken abgenommen habe. Dies wäre auch zulässig, denn das Kabinenpersonal weist in Durchsagen ausdrücklich darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden darf. Darauf pocht auch der Politiker und postet in Sozialen Medien ein „Beweisfoto“, auf dem er mit korrekt sitzender Maske und einer 0,5-Liter-PET-Wasserflasche zu sehen ist. Angesichts des Umstands, dass zahlreiche FPÖ-Politiker öffentlich gegen den Mund-Nasen-Schutz poltern, ist es nicht auszuschließen, dass der Vorfall eine bewusste Inszenierung war. Immer wieder berichten Medien, dass hochrangige Politiker dieser Partei angeblich vielerorts das Tragen der Masken verweigern sollen. Insofern würde eine bewusste Provokation samt Polizeieinsatz und nachgereichter Videoberichte in FPÖ-TV durchaus in dieses Schema passen. Austrian Airlines will auf den konkreten Vorfall gar nicht eingehen und verweist allgemein darauf, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Beförderungsbedingungen verankert ist. Das hat zur Folge, dass man sich mit dem Kauf zur Einhaltung und damit auch zum korrekten Tagen einer MNS-Maske verpflichtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Beispielsweise sind kleine Kinder befreit. Personen, denen aus gesundheitlichen

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