Jan Gruber

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Jan Gruber

ÖAMTC: „Drohnen-Regeln im Ausland einhalten“

Der Autofahrerclub ÖAMTC weist in einer Aussendung ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen für Drohnenflüge in den einzelnen europäischen Ländern sehr unterschiedlich sind und gegebenenfalls auch empfindliche Strafen drohen können. „Illegale Drohnenflüge sind kein Kavaliersdelikt. Wir wissen von hohen Geldstrafen im Ausland für Drohnenpiloten, die sich nicht an die dort geltenden Gesetze gehalten haben. Und die sind oft sehr unterschiedlich“, macht ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer aufmerksam. Wer die nationalen und regionalen Bestimmungen nicht kennt, sollte dieses Jahr den Urlaub besser noch aus der gewohnten Perspektive genießen. Das ursprünglich für diesen Sommer geplante EU-weite Drohnenregulativ mit einheitlichen Regeln soll Anfang 2021 kommen. Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland gehören: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Empfehlenswert ist laut ÖAMTC-Experte auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot. Drohnen-Regeln in beliebten europäischen Urlaubsländern In Kroatien sind Drohnen nach Gewicht und maximaler Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Bereits vor der Reise sollte eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde erfolgen. Vorgeschrieben ist auch eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit. Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist in Kroatien für Touristen kaum möglich – dafür braucht man eine Genehmigung der State Geodetic Administration, die für Touristen im Regelfall nicht erteilt wird. In Italien müssen alle freizeitmäßig verwendeten Drohnen ab 250 Gramm auf einem Online-Portal registriert werden. Für das Fliegen dieser Drohnen ist ein Kompetenz-Nachweis erforderlich, der

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Emirates kehrt nach Genf zurück

Golfcarrier Emirates Airline wird am 15. Juli 2020 auch auf den Flughafen Genf zurückkehren. Vorerst sollen an den Verkehrstagen Mittwoch, Freitag und Samstag Flüge nach Dubai angeboten werden. Zum Einsatz kommen Langstreckenflüge des Typs Boeing 777-300ER. „Wir freuen uns sehr, zusätzlich zu unseren bereits bestehenden Verbindungen ab Zürich jetzt auch Genf wieder in unseren Flugplan aufzunehmen. Bereits seit dem 7. Juli ist unsere Heimat in den Vereinigten Arabischen Emiraten wieder für Geschäfts- und Urlaubsreisende geöffnet und ab Mitte Juli profitieren auch unsere Fluggäste in der Westschweiz wieder von unseren komfortablen und sicheren Flügen nach Dubai und darüber hinaus”, so Emirates-Country-Manager Juerg Mueller. Zudem hat die Fluggesellschaft die Wiederaufnahme ihrer Flugverbindungen zu fünf weiteren Destinationen angekündigt: Los Angeles (ab 22. Juli), Dar Es Salaam (ab 1. August), Prag und Sao Paolo (jeweils ab 2. August) und Boston (ab 15. August). Das Streckennetz von Emirates wächst damit im August auf 58 Destinationen – darunter alleine 20 in Europa und 24 im Asiatisch-Pazifischen Raum. Adnan Kazim, Emirates Chief Commercial Officer: „Seit der Ankündigung der Wiedereröffnung Dubais und durch die gesteigerten Flugmöglichkeiten, die wir im Zuge der schrittweisen Wiederaufnahme unseres Streckennetzes bieten, haben das Interesse und die Nachfrage unserer Kunden zugenommen. Wir arbeiten weiterhin eng mit allen Beteiligten zusammen, um den Flugbetrieb sukzessive wieder aufzunehmen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter ergriffen werden.“

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Innsbruck: „Sommerprogramm, das sich durchaus sehen lassen kann“

Am Tiroler Flughafen kehrt nach und nach wieder Leben ein. Idealtours und Tui legen einige Ferienflüge auf. Auch Easyjet UK kündigt das Comeback an. Die Reiseveranstalter Idealtours und Tui Österreich bieten im Sommer 2020 ab Innsbruck einige Urlaubsziele an. Unter anderem handelt es sich dabei um Thessaloniki (Freitags), Lamezia Terme (Sonntags), Kalamata (Sonntags), Kefalonia (Samstags), Kos (Mittwochs), Heraklion (Freitags), Epiros (Samstags) und Palma de Mallorca (Samstags). Easyjet UK wird ab 1. August 2020 zwei wöchentliche Linienflüge nach London-Gatwick anbieten. Dies setzt allerdings voraus, dass das Landeverbot, das Österreich derzeit für in UK gestartete Passagierflüge ausgesprochen hat, bis dahin aufgehoben wird. Die von Austrian Airlines bediente Destination wird bereits seit 22. Juni 2020 angeboten. Transavia nahm vergangene Woche eine Verbindung nach Amsterdam auf und Luxair fliegt neu nach Luxemburg. „Wir sind sehr froh, unseren Passagieren rechtzeitig zum Beginn der Sommersaison ein Flugprogramm mit Urlaubs- und Linienflügen, das sich durchaus sehen lassen kann, bieten zu können“, so der Stv. Flughafendirektor Patrick Dierich.

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Deutschland: Verdi unterfertigt Lauda-Eckpunktepapier nicht

Am Donnerstag-Abend ist die Deadline zur Zustimmung zum neuen Tarifvertrag abgelaufen. Verdi erklärte nun, dass man diesen aufgrund mehrheitlicher Ablehnung durch die deutsche Lauda-Belegschaft nicht unterschreiben wird. Im Ringen um die Zukunft der Lauda-Bases Düsseldorf und Stuttgart bahnt sich an, dass die Gewerkschaft Verdi das Eckpunktepapier für den Tarifvertrag nicht unterschreiben wird. Hintergrund ist, dass eine von den Arbeitnehmervertretern durchgeführte Befragung eine sehr deutliche Ablehnung ergeben hat. Das Unternehmen führte selbst eine Abstimmung durch und in dieser wurde das Eckpunktepapier mehrheitlich angenommen. Diese Diskrepanz gibt auch Verdi ein Rätsel auf. Fast täglich wenden sich die Geschäftsführer David O’Brien und Andreas Gruber an die Beschäftigten in Deutschland und ersuchen diese um Zustimmung zum neuen Tarifvertrag. Dies wäre die einzige Möglichkeit um die beiden Bases offen zu halten. In den jüngsten Rundschreiben ist allerdings auch eine sehr unterschiedliche Akzeptanz in Düsseldorf und Stuttgart festzustellen. Laut vorliegenden Anschreiben der Lauda-Geschäftsleitung sollen in NRW rund 60 Prozent der Kapitäne, 66 Prozent der Co-Piloten und 70 Prozent des Kabinenpersonals ihre Zustimmung erteilt haben. Das Unternehmen will allerdings 80 Prozent in allen drei Gruppen erreichen. In Stuttgart ist die Lage anders: Dort sollen 50 Prozent der Co-Piloten, 70 Prozent der Flugbegleiter, jedoch nur 3 Kapitäne zugestimmt haben. Laut dem Schreiben werden in Baden-Württemberg insgesamt 15 Kapitäne beschäftigt. Die Gewerkschaft Verdi präsentiert gänzlich andere Zahlen. Aus einer Mitgliederinformation geht hervor, dass 86 Prozent des Lauda-Personals, das sich an der von den Arbeitnehmervertretern organisierten Befragung beteiligte, das Eckpunktepapier abgelehnt haben soll. Dieser Wert führt nun auch dazu, dass

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München meldet historischen Tiefpunkt

Im ersten Halbjahr des Jahres 2020 verzeichnete der Franz-Josef-Strauß-Flughafen München die niedrigste Fluggastanzahl seit der Inbetriebnahme des Airports. Das Aufkommen ging gegenüber dem Rekordjahr 2019 um zwei Drittel zurück. Die Anzahl der Flugbewegungen sank um 57 Prozent. Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat dem Münchner Flughafen nach Jahren eines anhaltenden Verkehrswachstums erstmals wieder einen Rückgang der Fluggastzahlen beschert: Das Passagieraufkommen ging im ersten Halbjahr 2020 um rund 15 Millionen auf knapp 7,8 Millionen zurück und lag damit um zwei Drittel unter dem Vorjahresniveau. Die Anzahl der Flugbewegungen sank von über 200.000 Starts und Landungen auf rund 87.000 – ein Minus von 57 Prozent. Bei der geflogenen Luftfracht lag das Aufkommen bei 87.000 Tonnen und hat sich damit gegenüber dem Vorjahreswert halbiert. Im zweiten Quartal 2020 kam der Passagierverkehr am Münchner Flughafen aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen fast zum Erliegen. Das Fluggastaufkommen reduzierte sich um 98 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Starts und Landungen ging in diesem Zeitraum um rund 92 Prozent zurück. Damit verbuchte der Airport das niedrigste Quartalsergebnis seit der Flughafeneröffnung im Jahre 1992. Die Rückgänge bei der Luftfracht fielen im zweiten Quartal mit einem Minus von 78 Prozent etwas geringer aus. Hier wirkten sich Sonderverkehre mit Frachtmaschinen aus, die medizinische Hilfsgüter nach München transportierten. Die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie spiegeln sich insbesondere in der Verkehrsstatistik der Monate April und Mai wider. Hier lagen die Fluggastzahlen lediglich bei rund einem Prozent der Vorjahreswerte. Seit Mitte Juni die Reisebeschränkungen innerhalb der EU wieder aufgehoben wurden, zeichnet sich ein langsamer

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AK: Quarantäne muss einkalkuliert werden

Die Arbeiterkammer Wien weist in einer Medienmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass bei der Rückreise aus Urlaubsländern eine Quarantäne möglich ist. Dies betrifft insbesondere auch Gastarbeiter, die nach Hause zu ihren Familien reisen. In den letzten Tagen belegte die Republik Österreich Einreisende aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Rumänen wieder mit Quarantänepflicht und kündigt verstärkte Kontrollen an. Die AK Wien informiert angesichts der Reisewarnung über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern: Wer in ein Land/Gebiet mit den Sicherheitsstufen 5 oder 6 reist, muss entweder nach der Rückkehr nach Österreich 14 Tage in Quarantäne oder muss den Behörden einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Quarantäne muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in den Urlaub einkalkulieren, wenn auf Grund der Rechtslage schon vor Antritt der Reise klar war, dass eine 14-tätige Absonderung vorgeschrieben ist. Der Corona-Test kann entweder im Urlaubsland oder am Flughafen gemacht werden und darf bei Wiedereinreise nicht älter als vier Tage sein. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin. Die AK fordert die Behörden auf, kostengünstige Möglichkeiten der Testung auch an den Grenzübergängen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kann nach einem Aufenthalt in einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 um einen Test ersuchen, um die Dauer der Quarantäne zu verkürzen. Eine Verpflichtung zum Test besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss dem Unternehmen nicht vorab bekannt geben, wo der Urlaub verbracht wird. Die Beschäftigten sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach dem Urlaub mitzuteilen, ob sie einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 waren. Wer in ein Gebiet/Land der Stufe 5 oder 6 fährt, kann

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Runder Tisch: Nationale Charta unterschrieben

Am Donnerstag fand auf Einladung von Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) im Verkehrsministerium ein Runder Tisch zur aktuellen COVID-19-Situation in der Luftfahrt statt. Dabei wurde eine nationale Charta unterschrieben. An diese sollen sich alle heimischen Unternehmen in der Branche halten. „Das Virus wird uns noch lange begleiten – die Krise ist noch nicht vorbei. Vor diesem Hintergrund eint uns das gemeinsame Ziel, Menschen gesund und sicher von A nach B zu bringen. Die Unterzeichnung der nationalen COVID-19 Charta für den Luftverkehr ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Die Handlungsempfehlungen, die europäische Leitlinien und nationale Regelungen vereinen, geben sowohl den Unternehmen selbst, als auch den Passagieren Orientierung auf ihren Reisen“, so Staatssekretär Magnus Brunner nach dem heutigen Runden Tisch zu sicherem Fliegen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und meint weiter: „Bei allen Reisen gilt natürlich immer: Bitte den Hausverstand miteinpacken!“ Die COVID-19-Pandemie hat die Luftfahrt-Industrie weltweit vor unvergleichliche Herausforderungen gestellt. Flugbewegungsrückgänge von weit über 90 Prozent waren zu verzeichnen. Es wird vermutlich noch Jahre dauern, bis sich die Luftfahrt wieder auf das Niveau der Vorkrisenzeit erholen kann.  Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Leitlinien zu Gesundheitsmaßnahmen in der Luftfahrt ausgearbeitet. Diese bildeten die Diskussionsgrundlage für den heutigen Runden Tisch – die Vertreterinnen und Vertreter der Airlines, der Flughäfen und Business Aviation haben sich zu zur nationalen Charta für die Luftfahrtbranche bekannt. Diese sieht die Umsetzung der Empfehlungen der EASA in Abstimmung mit den nationalen Gesundheitsbehörden und unter Berücksichtigung

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Klagenfurt mit Sparprogramm wieder am Netz

Seit 3. Juli 2020 ist der Flughafen Klagenfurt wieder in eingeschränkter Form geöffnet. Derzeit werden lediglich zwei Eurowings-Rotationen nach Köln/Bonn pro Woche angeboten. Am Freitag folgt eine von Lauda durchgeführte Ryanair-Strecke nach Palma de Mallorca. Diese soll während der Sommersaison einmal pro Woche angeboten werden. Die Öffnungszeiten des Airports sind derzeit eingeschränkt. An den Flugtagen ist das Terminal in der Zeit von 10 Uhr 00 bis 16 Uhr 00 geöffnet. Die Shops und Verkaufsschalter bleiben nach Angaben des Klagenfurter Flughafens weiterhin geschlossen. Austrian Airlines beabsichtigt die Anbindung an das Drehkreuz Wien im September 2020 aufzunehmen.

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ÖAMTC: „Corona-Regeln im Ausland einhalten“

Der österreichische Autofahrerclub ÖAMTC mahnt in einer Medienmitteilung eindringlich, dass sich Urlauber sowohl mit den Einreisebestimmungen als auch den Corona-Regeln ihres Ziellandes vertraut machen sollen. Dies unbedingt noch vor der Abreise, um zum Teil saftige Strafen vermeiden zu können. „Heuer ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich: Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und den Regeln vor Ort sind sehr wichtig“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Und auch während des Urlaubs gilt es die jeweiligen “Corona-Regeln“ einzuhalten – sonst drohen hohe Strafen, teils mehrere tausend Euro. „Für den Fall, dass während des Urlaubs grippeähnliche Symptome auftreten, sollte man gewappnet sein. Die jeweilige Telefonnummer, an die man sich bei einem Covid19-Verdacht wenden kann, speichert man am besten gleich im Handy ein“, empfiehlt Renner. Die Expertin liefert einen Überblick über die „Corona-Regeln“ der beliebten Reiseländer Italien, Kroatien, Spanien, Griechenland, Slowenien und Deutschland. Für welche Länder Vorab-Registrierungen nötig sind – auch “Wie“ ist wichtig „Für Italien-Urlaube in die Regionen Apulien und Kalabrien sowie auf die Inseln Sardinien und Sizilien muss vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden“, sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Wer zum Beispiel per Flugzeug oder Fähre nach Sardinien möchte, muss das entsprechende Formular 48 Stunden vorab elektronisch ausfüllen und bei der Einreise eine Kopie dessen, zusammen mit Bordkarte und Ausweis, vorlegen. Bei der Ankunft in Sardinien wird außerdem die Körpertemperatur gemessen. Für die Einreise nach Griechenland, egal ob am Land-, See- oder Luftweg, ist eine Online-Registrierung 48 Stunden vorab verpflichtend. Dabei erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird.

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Ryanair kürzt UK-Löhne um zehn Prozent

In Irland und im Vereinigten Königreich einigte sich der Lowcoster mit den Gewerkschaften auf niedrigere Löhne. Der irische Billigflieger Ryanair und die britische Gewerkschaft Unite einigten sich auf eine Kürzung der Gehälter um bis zu zehn Prozent. Im Gegenzug will der Carrier auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Die Gewerkschaft erklärt in einer Aussendung, dass Ryanair einen “konstruktiven und weniger schädlichen Ansatz im Umgang mit den Problemen gewählt hat als viele der Mitbewerber”. In Irland einigten sich Ryanair und die Pilotengewerkschaft Balpa bereits auf eine ähnliche Lösung. Die Vereinbarung im Vereinigten Königreich hat eine Laufzeit von vier Jahren und betrifft sowohl Piloten als auch Flugbegleiter. Konzernweit dreht die Ryanair Group angesichts der Corona-Pandemie an der Lohnschraube, so auch in Deutschland bei Lauda und Malta Air sowie in Österreich bei Lauda und der Ryanair Basis Wien.

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