Jan Gruber

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Jan Gruber

Lufthansa überweist Notkredit an Swiss

Die Fluggesellschaft Swiss erhält von ihrer Konzernmutter einen weiteren Notkredit in der Höhe von 200 Millionen Schweizer Franken. Bereits zuvor wurde ein Darlehen in selbiger Höhe gewährt. Auch wurden Dividendenzahlungen in der Höhe von 300 Millionen Schweizer Franken erlassen. Hintergrund ist, so der „Tages-Anzeiger“, dass die deutsche Bundesregierung die Freigabe für das Swiss-Rettungspaket, das mit der schweizerischen Regierung ausverhandelt wurde, noch nicht erteilt habe. Das Medium vermutet, dass bei Swiss die Finanzmittel knapp werden, da enorm viele Flugscheine an Reisebüros und Privatpersonen erstattet werden müssen.  Die Lufthansa-Tochter führt derzeit nur rund ein Drittel des regulären Flugangebots durch. Die Auslastung wird im Bericht des „Tages-Anzeigers“ als „mäßig“ beschrieben. Daher sollen sich die Einnahmen auch in eng gesteckten Grenzen halten.  In der Schweiz wurde Swiss ein Kredit in der Höhe von 1,5 Millionen Schweizer Franken bewilligt, jedoch kann die Auszahlung erst erfolgen, wenn die deutsche Bundesregierung ihre Zustimmung erteilt hat. Im Hilfspaket für Lufthansa (neun Milliarden Euro) finden sich entsprechende Klauseln, dass die Unterstützungen der Schweiz, Belgiens und Österreich für Swiss, Brussels Airlines und Austrian Airlines der Zustimmung Berlins bedürfen. Wann diese erteilt wird ist derzeit völlig unklar.

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Dortmund feiert Wizzair-Basis

Am Freitag eröffnete die ungarische Billigfluggesellschaft Wizzair die erste Basis auf deutschem Boden. Der Carrier stationiert nun drei Maschinen des Typs Airbus A321 auf dem Flughafen Dortmund. Gleichzeitig werden schrittweise 18 neue Destinationen aufgenommen. Der Airport schätzt das potentielle Passagiervolumen auf bis zu eine Million Fluggäste pro Jahr. Im Corona-Jahr 2020 dürfte sich dies nach Angaben des Dortmunder Flughafens mit rund 250.000 zusätzlichen Reisenden bemerkbar machen. Insgesamt werden 48 Destinationen angeboten. „Durch die Eröffnung der Base werden wir uns deutlich schneller von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholen, als die Branche insgesamt. Wir rechnen damit, dass wir im August bereits bei 80 Prozent des Passagiervolumens im Vergleich zu 2019 sein werden. Mit der Eröffnung der Wizz Air-Base endet im gesamten Unternehmen die Kurzarbeit“, so Flughafenchef Udo Mager. Nachstehende Ziele nimmt Wizzair ab Dortmund neu auf: Italien: Alghero, Bari, Catania, Neapel Griechenland: Athen, Korfu, Heraklion, Thessaloniki, Santorini, Rhodos Spanien: Fuerteventura Island: Reykjavík Portugal: Lissabon (Portugal) Ukraine: Saporischschja Marrokko: Marrakesch Rumänien: Suceava Kroatien: Split Montenegro: Podgorica

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München-Graz wird im Oktober 2020 aufgenommen

Lufthansa kündigt ab dem Hub München die Wiederaufnahme von fünf weiteren Europazielen an. Ab dem 7. September 2020 sollen Sibiu/Hermannstadt, Kiew, Göteborg und Marseille wieder bedient werden. Am 5. Oktober 2020 wird Graz folgen. Bis zum Ende der Sommerflugplanperiode wird der Carrier 86 Ziele in Europa und Deutschland und 13 Langstrecken-Destinationen ab München anbieten. Bereits wiederaufgenommen wurden unter anderem Birmingham, Izmir, Tiflis, Cluj und Timişoara. Am 1. September 2020 wird Luxemburg folgen.

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Drohnen-Registrierung wird deutlich billiger

Die Anzahl der von der Austro Control (ACG) bewilligten Drohnen versechsfachte sich seit dem Jahr 2015. Damals wurden 410 Geräte bewilligt, mit Stand 20. Juli 2020 sind heuer bereits 1.289 Anträge eingegangen. Durch eine neue EU-Richtlinie, die coronabedingt verschoben wurde, soll nun alles einfacher und insbesondere billiger werden. Luftfahrt-Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) und ACG-Geschäftsführerin Valerie Hackl erläuterten am Montag in den Räumlichkeiten des Verkehrsministeriums die Umsetzung der EU-VO 2019/947, die am 31. Dezember 2020 in Kraft treten wird. Kernstück dieser ist auch ein „Führerschein“, der absolviert werden muss. Der „Drohnenführschein“ ist die Grundvoraussetzung dafür, dass derartiges unbenanntes Fluggerät über 250 Gramm Gewicht geflogen werden darf. Zunächst muss ein Online-Kurs im Selbststudium absolviert werden. Im Anschluss ist eine Multiple-Choice-Prüfung (30 Fragen) ebenfalls im Internet abzulegen. Falls dieser positiv ausfällt wird der „Führerschein“ ausgehändigt. Dabei handelt es sich um ein PDF-Dokument, das laut Valerie Hackl alle relevanten Daten enthält und EU-weit gültig ist. Diese „Lizenz“ muss beim Bedienen der Drohne stets mitgeführt werden. Der Online-Kurs und die Prüfung zur Erlangung des „Führerscheins“ sind laut ACG-Chefin Hackl kostenlos. Wiederholtes Antreten zur Online-Prüfung ist möglich, es gibt kein Limit wie oft man „durchfallen“ darf. Bislang müssen Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, in Österreich bewilligt werden. Darunter gilt das unbemannte Fluggerät als Spielzeug, vormals auch als „ferngesteuerter Hubschrauber“ bekannt. Ab 31. Dezember 2020 entfällt die Genehmigungspflicht. Neu ist, dass die Drohnen registriert werden müssen und der Operator eine eindeutige Betreibernummer erhält, die auf dem Fluggerät angebracht werden muss. Die Registrierungspflicht gilt übrigens auch

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Am grünen Tisch: Athen nimmt Wizzair-Verbot zurück

Der ungarischen Billigfluggesellschaft Wizzair ist es gelungen das seitens der griechischen Regierung ausgesprochene 14-tägige Landeverbot in Athen wegverhandeln zu können. Der Carrier erhielt seitens des Mittelmeerstaats die Bewilligung den Hauptstadtflughafen weiterhin anzufliegen. Die griechische Regierung warf Wizzair vor, dass die zur Einreise notwendigen QR-Codes beim Check-In und/oder Boarding mangelhaft kontrolliert wurden. Ohne diese ist es nicht möglich in Griechenland einzureisen und sowohl der Airline als auch dem Passagier blüht eine saftige Geldstrafe. Beim ungarischen Billigflieger sollen sich nach Angaben des griechischen Verkehrsministeriums besonders häufig Reisende ohne den besagten Einreise-QR-Code an Bord befunden haben. Deshalb habe man zur drastischen Sanktion des 14-tägigen Landeverbots auf dem Flughafen Athen gegriffen. Da jedoch Wizzair kein Einzelfall ist und immer wieder Passagiere ohne den Strichcode „durchwitschen“ wollte man offensichtlich seitens Griechenlands ein Exempel statuieren. In Österreich verweigerten diverse Fluggesellschaften wiederholt die Beförderung, weil eben der zwingend notwendige QR-Code nicht vorhanden war. Griechenland schreibt eben vor, dass Fluggäste, die keinen solchen Einreise-Code haben, nicht befördert werden dürfen. Wizzair erklärt in einer Medienaussendung, dass man mit den griechischen Behörden in den Dialog getreten ist und für Aufklärung sorgen konnte. Am sprichwörtlichen „grünen Tisch“ wurde das 14-tägige Landeverbot für Athen wieder zurückgenommen, so dass der ungarische Carrier sein Flugangebot weiter laut Flugplan durchführen kann. „Wizz Air schätzt die Zusammenarbeit der griechischen Behörden in dieser Angelegenheit“, so ein Sprecher.

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Polizei beendet „Drogen-Kontrollen“ bei Lauda

Ein durchaus ungewöhnliches Vorgehen der Ryanair-Tochter Lauda beschäftigte am Flughafen Stuttgart die Polizei. Der Carrier bat Besatzungen zum Alkohol- und Drogentest. Diese wurden jedoch nicht vom Luftfahrt-Bundesamt angeordnet, sondern der Carrier selbst baufragte ein irisches Labor, das Haarproben nehmen wollte. Aus Polizeikreisen wird berichtet, dass der Vorfall am Flughafen Stuttgart durchaus ungewöhnlich ist, denn zwar müssen sich Piloten seit dem Germanwings-Absturz durchaus auf Testungen einstellen, jedoch werden diese normalerweise stets behördlich angeordnet und durchgeführt. Dazu kommt, dass es für Flugbegleiter momentan keine gesetzliche Grundlage für die Durchführung derartiger Tests gibt. Zwar ist dies in Brüssel momentan in Diskussion, jedoch beschlossen wurde noch nichts. Sicherheit ist in der Luftfahrt stets das höchste Gut, weshalb manche Fluggesellschaften auf Basis einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung die Grundlage für die Durchführung von Alkohol- und Drogentests geschaffen haben. In vielen jüngeren Ryanair- und Malta-Air-Arbeitsverträgen – auch über Leiharbeitsfirmen – ist dies beispielsweise in einer Klausel geregelt. Somit liegt dann die Zustimmung des Mitarbeiters vor. Ganz anders jedoch bei Lauda-Altverträgen, denn in diesen existiert ein solcher Passus nicht. Auch gibt es keine Betriebsvereinbarung, denn in Deutschland hat die Ryanair-Tochter keinen Betriebsrat, mit dem eine solche abgeschlossen werden könnte. Der Ablauf solcher Testungen, unabhängig davon, ob eine behördliche Kontrolle oder auf Basis einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung durchgeführt wird, ist in Deutschland im Luftsicherheitsgesetz geregelt. Darin ist auch zu lesen, dass zwingend ein Arzt anwesend sein muss.  Aus Polizeikreisen ist zu hören, dass die Art und Weise wie die Testungen durchgeführt wurden, zum Einschreiten der Exekutive geführt haben soll.

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Klagenfurt-Öffnungszeiten verärgern Business-Aviation

Derzeit sind die Öffnungszeiten am Klagenfurter Flughafen stark eingeschränkt. Das Linienflugangebot ist äußerst überschaubar, jedoch betrifft diese Reduktion der Betriebszeiten auch die allgemeine Luftfahrt sowie die Business Aviation. Im nicht-linienmäßigen Verkehr ist man erbost über die geringe Verfügbarkeit des Kärntner Flughafens. Aufgrund des Lockdowns reduzierten die meisten Airports und Flugplätze in Österreich ihre Betriebszeiten drastisch. Mittlerweile wurde dies weitgehend zurückgenommen, nicht jedoch in Klagenfurt, wo man noch immer an stark reduzierten Betriebszeiten festhält. Auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr wurde temporär auf Stufe I zurückgefahren. Der für Luftfahrt zuständige Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) erklärt zu den Gründen der eingeschränkten Öffnungszeiten des Klagenfurter Flughafens: „Die Betriebszeiten eines öffentlichen Zivilflugplatzes sind durch die Vorgaben der Zivilflugplatz-Betriebsordnung geregelt und in den Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen des jeweiligen Flughafens verlautbart. Innerhalb dieser Betriebszeiten hat der öffentliche Zivilflugplatz Betriebspflicht. Auf Grund der aktuellen Situation war es erforderlich, diese Betriebszeiten auf Antrag des Zivilflugplatzhalters für eine gewisse Zeit einzuschränken. Für den Flughafen Klagenfurt wurde auf Antrag des Zivilflugplatzhalters eine Betriebszeit von täglich 10:30 bis 15:45 genehmigt. Darüber hinaus ist es möglich, diese täglichen Betriebszeiten im Sinne der Zivilflugplatz-Betriebsordnung im Einzelfall bzw. anlassbezogen zu erweitern. Im Rahmen der Situation bedingt durch die Covid-19-Pandemie wurde unter anderem die wirtschaftliche Situation der öffentlichen Zivilflughäfen in die Abwägungen einbezogen.“ Ein bekannter Businessjet-Operator erklärt, dass durch die eingeschränkten Betriebszeiten insbesondere die Entwicklung der momentan boomenden Bedarfsluftfahrt gehemmt ist. Der einfache Grund hierfür ist laut dem Manager, dass Flüge im doppelten Tagesrand nur schwer möglich sind. Außerhalb der Betriebszeiten ist eine Voranmeldung erforderlich, die jedoch der

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Baltikum: Quarantäne-Comeback für Österreicher

Die drei baltischen Staaten, Estland, Lettland und Litauen, verlangen von Passagieren, die aus Österreich kommend einreisen wollen, wieder eine 14-tägige Quarantäne. In Lettland ist die Vorschrift bereits seit 25. Juli 2020 in Kraft, am Montag ziehen Estland und Litauen nach.  Die Alpenrepublik wurde seitens der drei EU-Mitglieder wieder auf die Liste jener Länder, die ein hohes Infektionsrisiko aufweisen, gesetzt. Weiters trifft es nun auch Frankreich und Malta, die im Baltikum ebenfalls als unsicher eingestuft werden. Im Inselstaat sind die Infektionszahlen bedingt dadurch, dass ein Flüchtlingsboot mit vielen Infizierten aufgegriffen wurde, statistisch gesehen gestiegen. Sowohl Malta als auch Italien warnen eindringlich vor großen Problemen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, die auf dem Seeweg beispielsweise in Malta oder Lampedusa einreisen wollen. So stellten die Maltesen mittels Testungen fest, dass sich in einem Boot nach jüngster lokaler Berichterstattung 65 Infizierte befanden. Insgesamt waren 95 Menschen an Bord, die allesamt unter Quarantäne gestellt wurden.

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Schwerin-Parchim weiterhin geschlossen

Das Areal des insolventen Flughafens Schwerin-Parchim fungiert derzeit als Parkplatz für noch nicht verkaufte Kraftfahrzeuge. Rund 1.500 Fahrzeuge sind auf dem Gelände „gelagert“ und warten auf ihren Weitertransport zu Händlern. In Sachen Flugbetrieb ist es allerdings äußerst ruhig, abgesehen von Vögeln. Der Parchim-Airport befindet sich noch immer in einem Insolvenzverfahren. Die Kontrollzone wurde bereits im April 2019 deaktiviert, so dass der Flughafen seither stillgelegt ist. Starts und Landungen sind daher behördlich untersagt. Daran wird sich laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks so schnell auch nichts ändern, denn das zuständige Ministerium verlängerte die Deaktivierung um weitere 90 Tage. Auch verweist man darauf, dass am 8. Oktober 2020 die Wiederaufnahme des Flugbetriebs nicht in Sicht ist, sondern die Deaktivierung stets alle 90 Tage verlängert wird. Vor etwa einem Jahr schlitterte die Betreibergesellschaft, die sich im Besitz chinesischer Geschäftsleute befindet, in die Insolvenz. Seither fand sich kein Interessent, der dem Regionalflughafen Schwerin-Parchim neues Leben einhauchen möchte. Zuvor war dieser bei Airlines ein durchaus beliebter Abstellort für temporär nicht benötigte Flugzeuge. Nun hat die Automobilindustrie diesen „Parkplatz“ entdeckt.

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Wien senkt die Kosten für PCR-Tests

Die Kosten, die am Flughafen Wien für die Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests zu entrichten sind, wurden in der Vergangenheit oftmals kritisiert. Nun reagieren der Airport und das durchführende Labor und senken den Preis von 190 Euro auf 120 Euro. Die Veränderung tritt laut einer Medienerklärung der Flughafen Wien AG am Samstag, den 8. August 2020 in Kraft. Dieser deutlich günstigere Preis ist aufgrund von Effizienzsteigerungen sowie Kapazitätsausweitungen möglich und soll damit der steigenden Nachfrage infolge des neuen Einreiseregimes Rechnung tragen, welches vermehrte Testpflichten vorsieht und die Möglichkeit bietet, durch einen PCR-Test die Quarantänepflicht abzukürzen. „Mit diesem in Österreich in Bezug auf Qualität, Schnelligkeit und Preis einmaligen Testungsangebot will der Flughafen Wien einen weiteren Schritt setzen, um Reisen sicherer zu machen und damit die Anstrengungen der Behörden zur Eindämmung der Pandemie unterstützen“, so Günther Ofner, Vorstand der Flughafen Wien AG, dazu fest.

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