
Ryanair hebt Beschränkung für nicht-europäische Aktionäre auf
Ryanair Holdings hat die bisherige Beschränkung aufgehoben, die es Nicht-EU-Bürgern untersagte, Anteile am Unternehmen zu erwerben. Diese Entscheidung folgt auf eine interne Prüfung, die ergab, daß mittlerweile mehr als die Hälfte des ausgegebenen Aktienkapitals von EU-Bürgern gehalten wird. Die Maßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, wie das Unternehmen am 7. März 2025 in einer Mitteilung an seine Investoren bekanntgab. Die Aufhebung dieser Restriktion bedeutet, daß nun auch Nicht-EU-Bürger wieder regulär Ryanair-Aktien erwerben können. Dies betrifft sowohl die an der irischen Börse Euronext Dublin notierten Stammaktien als auch die an der Nasdaq gelisteten Hinterlegungsscheine (Depositary Shares). Trotz dieser Lockerung wird die Fluggesellschaft weiterhin Stimmrechtsbeschränkungen anwenden, um die Einhaltung der EU-Vorschriften zur Eigentümerschaft sicherzustellen. Hintergrund: EU-Vorgaben zur Eigentümerschaft von Fluggesellschaften Gemäß der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesellschaften, die innerhalb der Europäischen Union operieren, mehrheitlich von EU-Bürgern kontrolliert und gehalten werden, um eine Betriebslizenz zu erhalten. Dabei darf der Anteil von Nicht-EU-Bürgern maximal 49,9 Prozent betragen. Diese Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, daß die strategische Kontrolle und Entscheidungsgewalt bei Unternehmen mit Sitz in der EU verbleiben. Die Eigentumsverhältnisse an Ryanair änderten sich signifikant mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 1. Januar 2021. Durch den Brexit wurden britische Aktionäre als Nicht-EU-Bürger eingestuft, was zur Folge hatte, daß ihre Anteile als „restricted shares“ behandelt wurden. Diese Aktien waren mit eingeschränkten Rechten versehen: Die Inhaber durften nicht an Hauptversammlungen teilnehmen, keine Redebeiträge leisten und nicht abstimmen. Zur Sicherstellung der EU-konformen Eigentümerstruktur führte Ryanair ein System ein, welches die Beteiligung von Nicht-EU-Bürgern








