Jan Gruber

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Jan Gruber

Flughafen Linz bietet Schnupperflüge für Flugsportbegeisterte an

Am 21. September 2024 bietet der Flughafen Linz in Zusammenarbeit mit den Flugsportvereinen Fliegerclub Bussard, FlyLinz und Wings of Linz einen Schnupperflugtag an. Unter der gemeinsamen Dachmarke „Linz airSport“ können Interessierte unter Anleitung erfahrener Fluglehrer erstmals ein Sportflugzeug steuern. Der Tag richtet sich an alle, die die Welt der Fliegerei hautnah erleben und einen Einblick in die Privatpilotenausbildung erhalten möchten. Jeder Teilnehmer durchläuft ein umfassendes Programm, das von der Flugvorbereitung (Briefing) über den eigentlichen Flug bis zur Nachbereitung (Debriefing) reicht. Freunde und Familienangehörige der Teilnehmer sind ebenfalls willkommen, den Schnupperflug aus nächster Nähe zu verfolgen und den Tag mit einem gemeinsamen Trolley-Menü abzurunden. Der Schnupperflugtag dauert jeweils zwei Stunden und kostet 180 Euro pro Teilnehmer. Interessierte, die am 21. September verhindert sind, haben die Möglichkeit, Alternativtermine zu vereinbaren oder Gutscheine für zukünftige Schnupperflüge zu erwerben. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind unter www.linz-airsport.at verfügbar.

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Steuerstreit zwischen Indien und internationalen Fluggesellschaften

Im internationalen Luftverkehrssektor brodelt es seit Kurzem gewaltig: Die International Air Transport Association (IATA) hat scharfe Kritik an den jüngsten Steuerforderungen des indischen Directorate General of Goods and Services Tax Intelligence (DGGI) geübt. Die indischen Steuerbehörden werfen zehn internationalen Fluggesellschaften vor, Waren- und Dienstleistungssteuern (GST) auf importierte Dienstleistungen nicht korrekt abgeführt zu haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Zeitraum von Juli 2017 bis März 2024 und beinhalten angebliche Steuerforderungen in Höhe von über 105 Milliarden Rupien (etwa 1,2 Milliarden USD). Dies hat zu einer verstärkten Auseinandersetzung zwischen der indischen Regierung und der globalen Luftfahrtbranche geführt. Die DGGI hat die Fluggesellschaften British Airways, Lufthansa Cargo, Oman Air, Emirates, Singapore Airlines, Etihad Airways, Saudia, Air Arabia, Thai Airways International und Qatar Airways ins Visier genommen. Den Vorwürfen zufolge sollen diese Airlines bei der Abrechnung ihrer Dienstleistungen, die durch ihre indischen Niederlassungen in Anspruch genommen wurden, die GST nicht korrekt abgeführt haben. Diese steuerlichen Differenzen betreffen insbesondere die Kosten, die durch die Hauptniederlassungen der Fluggesellschaften entstehen, während sie Luftverkehrsdienste nach Indien erbringen. Die DGGI leitete im August 2023 eine umfassende Untersuchung ein und führte im Oktober 2023 Durchsuchungen in den Büros der betroffenen Fluggesellschaften durch. Die Höhe der angeblich nicht gezahlten Steuern variiert erheblich, von 75,5 Milliarden Rupien für Emirates bis hin zu 100 Millionen Rupien für Lufthansa Cargo. Diese erheblichen Summen verdeutlichen das Ausmaß der Streitigkeit und werfen Fragen zur steuerlichen Handhabung internationaler Fluggesellschaften auf. Internationale Reaktionen und Auswirkungen Die IATA hat sich entschieden gegen die Vorgehensweise der indischen Steuerbehörden positioniert.

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Flugausfall: Linzer Ehepaar erhält nach Androhung einer Klage Kosten erstattet

Ein Ehepaar aus Linz strandete aufgrund eines gestrichenen Fluges von Frankfurt nach Linz nach ihrem Urlaub in der Dominikanischen Republik. Da es sich um eine Pauschalreise handelte, hätte der Reiseveranstalter die Kosten für Verpflegung und Übernachtung übernehmen müssen. Dieser verwies das Paar jedoch an die Fluggesellschaft. Erst nach Einschaltung der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) und der Androhung einer Klage erhielt das Ehepaar die vorgestreckten 376 Euro zurück. Das Ehepaar hatte die Reise im Januar 2024 über ein Reisebüro gebucht. Der Hinflug und der Aufenthalt verliefen planmäßig, doch auf der Rückreise wurde der Anschlussflug annulliert. Das Paar akzeptierte einen Alternativflug am nächsten Tag und musste eine Nacht im Hotel am Flughafen verbringen. Die Konsumentenschützer der AK stellten fest, dass der Reiseveranstalter für die Kosten aufkommen muss. Nach der Klageandrohung erstattete die Fluggesellschaft die Kosten, vermutlich auf Veranlassung des Reiseveranstalters. Zusätzlich forderten die AK-Expertinnen eine Entschädigungszahlung von 1.200 Euro für den annullierten Flug. In diesem Jahr hat die AK Oberösterreich bereits 127 Konsumenten und ihre Begleitpersonen zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 104.220 Euro verholfen. Die AK übernimmt sämtliche Kosten für ihre Mitglieder und setzt sich dafür ein, dass Flugpassagiere ihre Rechte kennen und durchsetzen können.

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Deutschland: Branchenverband beklagt hohe Kosten und Wettbewerbsnachteile

Der deutsche Luftverkehrsmarkt kämpft nach dem Corona-Schock mit einer schleppenden Erholung. Laut dem Branchenverband BDL (Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft) droht das Flugangebot von deutschen Flughäfen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern weiter zurückzufallen. Eine aktuelle Prognose zeigt, dass im Winterflugplan 2024/25 nur 85 Prozent der Sitzplätze angeboten werden, die vor der Corona-Krise im Winter 2018/19 verfügbar waren. Dies steht im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, deren Angebot bereits 109 Prozent des Vorkrisenwertes erreicht hat. Der Hauptgrund für den Rückstand wird von der Branche in den hohen Kosten durch staatlich festgelegte Gebühren und Steuern gesehen. Seit 2020 haben sich diese Belastungen nahezu verdoppelt, was die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen beeinträchtigt. BDL-Präsident Jens Bischof klagt, dass die deutsche Luftverkehrsteuer zuletzt zum 1. Mai um etwa 25 Prozent erhöht wurde. Diese zusätzliche Belastung hat dazu geführt, dass viele europäische Punkt-zu-Punkt-Airlines, die üblicherweise direkte Verbindungen anbieten, deutsche Flughäfen meiden. Im Vergleich zu anderen europäischen Städten sind die staatlich festgelegten Gebühren für einen typischen Mittelstreckenflug in Deutschland erheblich höher. Beispielsweise betragen die Gebühren in Frankfurt, Stuttgart oder Düsseldorf rund doppelt so viel wie in Städten wie Rom, Oslo oder Brüssel. In Madrid liegen die Kosten für denselben Flug bei 660 Euro, während sie in deutschen Flughäfen bis zu 4.400 Euro betragen können. Forderung nach einem Belastungsmoratorium Der BDL fordert daher ein „Belastungsmoratorium“, also eine vorübergehende Aussetzung dieser Kosten. Bischof betont, dass dies ein erster Schritt wäre, um die Konnektivität der deutschen Flughäfen zu sichern und die Anbindung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern. Das Ziel ist

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Swiss verlängert Flugstopp nach Tel Aviv und Beirut bis Mitte August 2024

Swiss hat die Einstellung ihrer Flüge von und nach Tel Aviv sowie Beirut bis zum 13. August verlängert. Aufgrund von Sicherheitsbedenken werden die Lufträume über Iran, Irak und Israel ebenfalls bis zu diesem Datum gemieden. Diese Maßnahme erfolgt nach intensiver Prüfung der aktuellen Lage im Nahen Osten. Die Fluggesellschaft bedauert die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Passagiere, betont jedoch, dass die Sicherheit von Passagieren und Besatzungen oberste Priorität hat. Betroffene Fluggäste werden direkt kontaktiert und können entweder kostenlos auf ein späteres Reisedatum umbuchen oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises erhalten. Swiss beobachtet die Situation weiterhin genau und steht in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden in der Schweiz und vor Ort.

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Corendon Airlines bleibt FCN treu

Seit vier Jahren ist die gebrandete Boeing 737-800 von Corendon Airlines mit dem Schriftzug „1. FC Nürnberg“ und großem FCN-Logo ein bekanntes Bild auf dem Vorfeld des Nürnberger Flughafens. Das auffällige Design macht das Flugzeug nicht nur für Fußballfans zu einem beliebten Fotomotiv und einem effektiven Markenbotschafter über die Metropolregion hinaus. Die Maschine fliegt von Nürnberg aus zu 15 verschiedenen Zielen in Spanien, Ägypten, Griechenland und der Türkei. Das Flugzeugdesign hat sich so etabliert, dass es sogar als exklusives Modell im Airport Shop erhältlich ist und dort als begehrtes Sammlerobjekt gilt. Corendon Airlines hat eine feste Basis am Flughafen Nürnberg eingerichtet, einschließlich eines stationierten Flugzeugs und einer permanenten Besatzung.

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Go First: Der Kampf ums Überleben endet mit der Entscheidung zur Liquidation

In einer dramatischen Wendung der Ereignisse hat der Gläubigerausschuss (CoC) der indischen Fluggesellschaft Go First (GOW, Mumbai International) beschlossen, die insolvente Airline zu liquidieren. Der Antrag auf Liquidation soll am 5. August beim National Company Law Tribunal (NCLT), einem speziellen Konkursgericht, eingereicht werden. Diese Entscheidung fiel, nachdem die eingegangenen Kaufangebote die Erwartungen nicht erfüllten. Die Entscheidung des CoC markiert das Ende einer turbulenten Phase für Go First, die im Mai 2023 den Flugbetrieb einstellte. Die Fluggesellschaft war zu diesem Zeitpunkt mit erheblichen finanziellen Problemen konfrontiert, die durch technische Schwierigkeiten mit Pratt & Whitney-Triebwerken verschärft wurden. Diese Probleme führten dazu, dass ein großer Teil der Flotte am Boden blieb, was die ohnehin schon prekäre finanzielle Lage weiter verschlimmerte. Vergebliche Verkaufsbemühungen Zu Beginn des Jahres 2024 wurde eine Verkaufsstrategie initiiert, die in zwei formelle Angebote mündete: eines von einem Konsortium bestehend aus Ajay Singh, dem Promoter von SpiceJet (SG, Delhi International), und Nishat Pitti von EaseMyTrip, und ein weiteres von Sky One aus Sharjah. Nachdem der CoC Bedenken bezüglich der Struktur und der Vorleistungen der Angebote geäußert hatte, zog das Konsortium von Singh und Pitti im Mai sein Angebot zurück. Dies geschah nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Delhi, die es Leasinggebern erlaubte, ihre an Go First verleasten Flugzeuge abzumelden und zu exportieren. Somit blieb Sky One als einziger potenzieller Käufer übrig. Die finanzielle Situation von Go First ist desaströs. Der Verwalter der Fluggesellschaft akzeptierte Gläubigerforderungen in Höhe von insgesamt 65,21 Milliarden Rupien (780 Millionen USD). Zu den größten Gläubigern gehören

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Irreführende Werbung: Wizz Air kassiert saftige Geldstrafe

Wizz Air, eine der führenden Billigfluggesellschaften Europas, steht derzeit vor erheblichen Herausforderungen. Die ungarische Wettbewerbsbehörde hat der Airline eine Strafe von 770.000 Euro auferlegt, weil sie irreführende Angaben zu ihrem automatischen Check-in-Service gemacht hat. Diese Kommunikation sollte die Kunden dazu bewegen, teurere Pakete zu kaufen, was als Verstoß gegen die berufliche Sorgfaltspflicht gewertet wurde. Die ungarische Wettbewerbsbehörde kam zu dem Schluss, dass Wizz Air ihre Kunden in die Irre geführt hat, indem sie den automatischen Check-in-Service falsch dargestellt hat. Die Kunden wurden dazu verleitet, teurere Servicepakete zu buchen, die sie möglicherweise nicht benötigt hätten, wenn die Informationen klarer und ehrlicher gewesen wären. Diese Praxis verstößt gegen die berufliche Sorgfaltspflicht, die Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden fair und transparent zu informieren. Gewinnwarnung Die Verhängung der Geldstrafe kommt zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt für Wizz Air. Die Airline hat ihre Gewinnprognose für das laufende Jahr bereits nach unten korrigieren müssen. Dies ist eine Folge mehrerer Faktoren, die die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigt haben. Im ersten Quartal sank der Betriebsgewinn von Wizz Air um 44 Prozent, was hauptsächlich auf Triebwerksprobleme und zusätzliche Kosten durch Wet-Lease-Verträge zurückzuführen ist. Diese Verträge sind notwendig geworden, um Flugausfälle und Verspätungen zu minimieren, führen jedoch zu erheblichen Mehrkosten. Trotz einer beeindruckenden Auslastungsrate von 93,8 Prozent im Juli musste Wizz Air weltweit ein Prozent ihrer geplanten Flüge streichen. Dies führte zu einem Rückgang der Passagierzahlen auf 5,9 Millionen. Die Streichungen und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten für die Passagiere werfen ein weiteres negatives Licht auf die aktuelle Situation der Fluggesellschaft.

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Eurowings reduziert Hamburg-Graz

Die Lufthansa-Tochter Eurowings wird im Winterflugplan 2024/25 seltener zwischen Hamburg und Graz fliegen. Derzeit bietet der Carrier auf dieser Route bis zu vier Umläufe pro Woche an. Mit Beginn der Winterflugplanperiode 23/25 reduziert Eurowings die Anzahl der wöchentlichen Umläufe auf zwei. Momentan ist geplant, dass im Sommer 2024 wieder viermal pro Woche geflogen werden soll.

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Airbus A320 (Foto: Angelika Evergreen).

Wien: Ryanair stockt Köln/Bonn auf

Die Billigfluggesellschaft Ryanair wird im Winterflugplan 2024/25 häufiger zwischen Wien und Köln/Bonn fliegen. Derzeit bietet der irische Konzern auf dieser Route neun Umläufe pro Woche an. In der bevorstehenden Winterflugplanperiode 2024/25 fügt man einen hinzu, so dass es künftig zehn wöchentliche Rotationen geben wird. Zumeist kommt auf dieser Route Fluggerät von Lauda Europe zum Einsatz. Die Ryanair Group hat derzeit auf dem Flughafen Wien-Schwechat Maschinen der Typen Boeing 737-800 (betrieben von Buzz und Malta Air), 737-Max-200 (betrieben von Malta Air) sowie Airbus A320 (betrieben von Lauda Europe) stationiert.

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