Jan Gruber

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Jan Gruber

Smartwings plant Wintercharterflüge von Braunschweig nach Tromsø

Die Fluggesellschaft Smartwings wird im kommenden Winterflugplan eine einmalige Charterflugverbindung von Braunschweig nach Tromsø in Norwegen anbieten. Die Flüge, die für das Reiseunternehmen Momento durchgeführt werden, sind für den 7. Februar 2025 (Hinflug) und den 12. Februar 2025 (Rückflug) geplant. Diese Information wurde vom Flughafen Braunschweig und dem Reiseunternehmen gegenüber dem Branchenportal Airliners.de bestätigt. Auch wurde erst kürzlich bekannt, dass die Konzernschwester CSA ab Herbst 2024 nur noch als Wetlease-Provider für Smartwings fungieren wird. Flüge unter dem OK-Code wird es künftig nicht mehr geben.

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Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr: Rechte der Passagiere bei Verspätungen und Ausfällen

In den vergangenen Wochen erlebten Flugreisende weltweit vermehrt Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr. Diese reichten von IT-Ausfällen bei mehreren Fluggesellschaften bis hin zu Protestaktionen am Flughafen Wien, die den Flugbetrieb beeinträchtigten. Solche Vorfälle werfen die Frage auf, welche Rechte Passagiere in solchen Situationen haben und welche Pflichten die Fluggesellschaften erfüllen müssen. In der Europäischen Union sind diese Rechte klar durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Ein wesentlicher Vorfall war der globale Ausfall von Check-in-Systemen, der mehrere Fluggesellschaften betraf und zu erheblichen Verzögerungen führte. IT-Ausfälle können als „außergewöhnliche Umstände“ eingestuft werden, was Fluggesellschaften von der Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit. Zu diesen Umständen zählen laut EU-Verordnung Ereignisse wie politische Instabilität, extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder unerwartete technische Mängel. Entscheidend ist, dass die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um solche Störungen zu vermeiden. Klimaproteste und dessen Auswirkungen Eine weitere Herausforderung stellte eine Klimaprotest-Aktion am Flughafen Wien dar. Hierbei wurden Flugzeuge blockiert, was zu Verspätungen führte. Anders als bei IT-Ausfällen ist bei solchen Aktionen zu prüfen, ob diese als „außergewöhnliche Umstände“ gelten. Dies hängt unter anderem davon ab, ob die Proteste vorher angekündigt waren. Fluggesellschaften müssen bei Kenntnis von bevorstehenden Aktionen proaktiv Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Umbuchung von Passagieren. Rechte der Passagiere: Ausgleichszahlungen und Betreuung Sollte eine Verspätung von mehr als drei Stunden eintreten und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Diese betragen je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Zudem sind Fluggesellschaften verpflichtet, Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotelunterbringung anzubieten, abhängig von der Länge der Verspätung und der Flugdistanz: Diese Rechte bestehen

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EU-Kommission untersucht deutsche Staatshilfe für Condor erneut

Die EU-Kommission nimmt die millionenschwere Staatshilfe Deutschlands für die Fluggesellschaft Condor erneut unter die Lupe. Diese Maßnahme folgt einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union von Mai, das die ursprüngliche Genehmigung der Beihilfen für ungültig erklärte. Die Kommission prüft, ob die staatliche Unterstützung im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln steht. Deutschland hatte Condor 2019 mit einem Kredit der KfW-Förderbank und einer Umstrukturierungsbeihilfe unterstützt, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook Insolvenz anmeldete. Die Beihilfe umfasste zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro, die Teil eines umfangreicheren Restrukturierungsplans waren. Die EU-Kommission betont, dass die Einleitung der Untersuchung keine Vorentscheidung darstellt. Das endgültige Urteil soll nach Einreichung aller Stellungnahmen erfolgen. Die irische Fluggesellschaft Ryanair hatte die ursprüngliche Genehmigung der Hilfen angefochten.

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Rex Airlines vor der Insolvenz: Finanzielle Krise und mögliche Sanierung durch Deloitte

Die australische Regionalfluggesellschaft Rex Airlines steht vor einer ernsten Krise, die zu einem Handelsstopp ihrer Aktien an der Australian Securities Exchange (ASX) geführt hat. Hintergrund sind interne Konflikte und finanzielle Schwierigkeiten, die das Unternehmen an den Rand der Insolvenz gebracht haben. Am 29. Juli 2024 wurde der Handel mit den Aktien von Rex ausgesetzt, nachdem Berichte aufgetaucht waren, dass das Finanzdienstleistungsunternehmen Deloitte beauftragt werden soll, um die Fluggesellschaft zu sanieren. Die aktuelle Situation wirft Fragen über die Zukunft von Rex auf und könnte weitreichende Folgen für den regionalen Luftverkehr in Australien haben. Interne Konflikte und Führungswechsel Rex Airlines, ursprünglich als Hazelton Airlines gegründet, hat eine lange Geschichte im regionalen Luftverkehr Australiens. Im Jahr 2002 wurde die Fluggesellschaft von Lim Kim Hai, einem singapurischen Geschäftsmann, gegründet. Anfang Juni 2024 trat Lim von seiner Rolle als geschäftsführender Vorsitzender zurück, blieb jedoch als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied und Großaktionär im Unternehmen. Der Übergang der Leitung an den Chief Operating Officer Neville Howell schien zunächst reibungslos zu verlaufen, doch Anfang Juli 2024 kam es zu dramatischen Entwicklungen. Lim versuchte, den gesamten Vorstand abzusetzen, einen Monat nach seiner Abwahl aus dem Vorsitz. Dies führte zu einem erheblichen internen Streit, da Lim eine außerordentliche Hauptversammlung einberief, um vier seiner fünf Vorstandskollegen abzusetzen und zwei neue Direktoren zu ernennen. Der einzige Vorstand, dessen Abberufung Lim nicht beantragte, war Lincoln Pan von PAG Asia Capital, einer großen Private-Equity-Firma, die Rex mit 150 Millionen AU$ (etwa 101 Millionen US$) finanziert hat. Die Auseinandersetzungen unter den Direktoren verstärkten die bereits bestehenden

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FPÖ behauptet AUA wäre zum „Billigflieger“ umgebaut worden

Kurz nach der Veröffentlichung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Austrian-Airlines-Staatshilfe übt die Oppositionspartei heftige Kritik am Unternehmen und deren Konzernmutter Lufthansa. Man wirft vor, dass die AUA in einen Billigflieger umgebaut worden wäre. „Auch wenn die Coronahilfen nun für rechtmäßig erklärt wurden: Die Art und Weise, wie diese dilettantische schwarz-grüne Regierung bei der AUA-Rettung agiert hat, wirkt bis heute negativ nach. Die Regierung hat sich keinerlei Job- und Standortgarantien für die Hilfe geben lassen. Die Folgen sind verheerend: Die AUA hat seitdem auf Geheiß der Konzernmutter Lufthansa einen radikalen Sparkurs umsetzen müssen, hunderte Jobs wurden abgebaut. Und dafür durften die Steuerzahler auch noch brav blechen. Ursprünglich wollte sich das AUA-Management dafür auch noch fette Boni auszahlen lassen“, so Nationalratsabgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ). „Die Mitarbeiter der AUA sind im Vergleich zu ihren Kollegen in Deutschland chronisch unterbezahlt. Immer wieder kam es in der Vergangenheit deshalb zu Betriebsversammlungen und Flugausfällen. Auch dieser Schaden geht auf die Kappe dieser Bundesregierung, die es verabsäumt hat, im Gegenzug für die Staatshilfen eine Beteiligung an der AUA samt Sitz im Aufsichtsrat zu verlangen. Die deutsche Regierung hat das sehr wohl getan“. Die AUA wäre von Lufthansa zum Billigflieger umgebaut worden.

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Günstig in den Sommerurlaub: Airlines hauen Last-Minute-Schnäppchen raus

Mit dem Sommerurlaub in vollem Gange und den letzten deutschen Bundesländern, die in die Sommerferien starten, erreichen die Nachfrage nach Flugreisen und die Preise für Flüge ihren Höhepunkt. Trotz der Hochsaison gibt es für Spontanreisende immer noch Möglichkeiten, günstige Flüge zu finden. Die Reise-App Skyscanner hat aktuelle Daten veröffentlicht, die zeigen, welche Last-Minute-Ziele im August besonders preiswert sind und wie Reisende am besten von den Schnäppchen profitieren können. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die besten Reiseangebote und gibt wertvolle Tipps für diejenigen, die auf der Suche nach einem Sommerurlaub zu einem attraktiven Preis sind. Für Reisende, die im August noch kurzfristig buchen möchten, gibt es mehrere kostengünstige Flugrouten. Skyscanner hat die durchschnittlich günstigsten Strecken für Hin- und Rückflüge in der Economy-Class ermittelt: Besonders hervorzuheben ist der Preisrückgang auf der Strecke Frankfurt – New York, wo die Flüge im Vergleich zum Vormonat um 19 % günstiger geworden sind. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit für diejenigen, die sich eine Reise über den Atlantik leisten möchten. Last-Minute-Flüge unter 50 Euro Für besonders günstige Last-Minute-Angebote finden sich bei manchen Airlines einige Flugstrecken unter 50 Euro an. Diese Optionen sind ideal für spontane Reisende: Diese niedrigen Preise sind besonders attraktiv und bieten Reisenden die Möglichkeit, günstig in attraktive Destinationen zu reisen. Trend-Reiseziele im August In diesem August zeichnen sich einige weniger bekannte, aber aufstrebende Reiseziele durch einen Anstieg der Suchanfragen aus. Diese Ziele bieten nicht nur interessante Reiseerlebnisse, sondern oft auch geringere Kosten: Nador, eine Stadt im Nordosten Marokkos, bietet Reisenden eine authentische

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AUA: Ryanair will EuGH-Urteil „zur Kenntnis nehmen“

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat am Montag, den 29. Juli 2024 mitgeteilt, dass man das Urteil es Europäischen Gerichtshofs, in dem die Freigabe der 150-Millionen-Euro-Staatshilfe für Austrian Airlines für rechtmäßig erkannt wurde, zur Kenntnis nimmt. Ein Rechtsmittel steht dem irischen Konzern ohnehin nicht mehr zu. „In anderen Fällen, in denen es um staatliche Corona-Hilfen ging, entschied das EU-Gericht, dass Beihilfen in Milliardenhöhe, die Lufthansa, Air France, KLM, SAS und bestimmte italienische Fluggesellschaften erhalten hatten, unrechtmäßig waren. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat die rechtswidrigen Beihilfen noch immer nicht zurückgefordert und auch keine Maßnahmen ergriffen, um den Schaden für den Wettbewerb zu beheben, der dadurch entstanden ist, dass die deutsche, französische, niederländische, schwedische, dänische und italienische Regierung unter Verstoß gegen das EU-Recht ihre heimischen Fluggesellschaften gegenüber anderen EU-Fluggesellschaften begünstigt haben“, so Ryanair in der entsprechenden Medienmitteilung.

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Hamburg: Geplante SAF-Massenproduktion ist gescheitert

Die Vision einer umweltfreundlicheren Luftfahrt durch den Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen (SAF) hat einen herben Rückschlag erlitten. Ein ambitioniertes Großprojekt in Hamburg zur Produktion von SAF wurde eingestellt, wie aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Das private Konsortium, das die Anlage im Industriegebiet Billbrook und Rothenburgsort errichten wollte, hat beschlossen, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen. Diese Entwicklung wirft erhebliche Fragen zur Zukunft der nachhaltigen Luftfahrt auf, insbesondere angesichts verschärfter EU-Regelungen, die den Einsatz von SAF forcieren sollen. In Österreich warnten Vertreter der Wirtschaftskammer erst vor wenigen Tagen davor, dass Überregulierung potentielle Investoren abschrecken könnte. Im Juni 2022 wurde das Projekt „Green Fuels Hamburg“ von einem Konsortium, bestehend aus dem Energiekonzern Uniper, Siemens Energy, Airbus und dem Chemieunternehmen Sasol Eco FT, angekündigt. Ziel war es, ab 2026 in einer ersten Ausbaustufe mindestens 10.000 Tonnen grünes Kerosin pro Jahr zu produzieren. Diese Menge sollte einen Beitrag zur Reduktion der CO₂-Emissionen in der Luftfahrt leisten, einer Branche, die weltweit für etwa 2-3 % der gesamten CO₂-Emissionen verantwortlich ist. Der Hamburger Flughafen sollte dabei ab 2025 etwa 7.000 Tonnen SAF benötigen, um den Anforderungen der neuen EU-Verordnung zu entsprechen, die den Zugang zu SAF-haltigen Flugtreibstoffen erleichtern soll. Gründe für das Scheitern Die genaue Ursache für das Scheitern des Projekts wurde nicht öffentlich bekannt gegeben. Der Hamburger Senat erklärte lediglich, dass das Konsortium beschlossen habe, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Dies deutet auf mögliche wirtschaftliche, technische oder politische Hürden hin, die eine Realisierung unpraktisch oder unrentabel erscheinen lassen. Der umweltpolitische

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EuGH: Bewilligung der AUA-Staatshilfe war rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof hatte sich aufgrund einer Klage, die Laudamotion und Ryanair gegen die Staatshilfe, die Österreich zu Beginn der Corona-Pandemie an Austrian Airlines ausbezahlt hatte zu befassen. Das Rechtsmittel der Mitbewerber wurde zurückgewiesen. Das „Rettungspaket“ setzte sich aus einem Zuschuss der Konzernmutter Lufthansa, staatlich garantierten Krediten, die zwischenzeitlich getilgt wurden sowie einer „nichtrückzahlbaren Staatshilfe“ in der Höhe von 150 Millionen Euro zusammen. Formell haben Ryanair und die mittlerweile nicht mehr als Fluggesellschaft aktive Tochter Laudamotion gegen die von der EU-Kommission erteilte Bewilligung dieser Beihilfe geklagt. Bereits die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hat entschieden, dass die Freigabe der Staatshilfe rechtmäßig war. Da Ryanair und Laudamotion eine gänzlich andere Auffassung vertreten haben, wurde das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Dies hatte zur Folge, dass sich der Europäische Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen hatte. Am Montag, den 29. Juli 2024 wurde das Urteil verkündet: Die Bewilligung der 150-Millionen-Euro-Staatshilfe für Austrian Airlines wurde für rechtmäßig erkannt. Da es sich um Europas Höchstgericht handelt, können Ryanair und Laudamotion kein Rechtsmittel mehr einlegen. Staatlich garantierter Kredit wurde zurückbezahlt Besagte Beihilfe war nur ein Teil des „Rettungspakets“, denn weitere 150 Millionen Euro wurden seitens der Konzernmutter Lufthansa zur Verfügung gestellt. 300 Millionen Euro nahm Austrian Airlines in Form eines Darlehens auf, jedoch ging die damalige Regierung eine Staatsbürgschaft ein. Dieser Kredit wurde von Austrian Airlines zwischenzeitlich zurückbezahlt. Im Gegensatz zu Deutschland beteiligte sich Österreich eben nicht an der Airline, für die man bürgte. Das kam den Staat finanziell gesehen teuer zu stehen. In die

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Rumänische Bees Airlines nimmt Kurs auf Karlsruhe/Baden-Baden

Ab August 2024 baut die rumänische Fluggesellschaft Bees Airlines ihr Streckennetz auf und bietet regelmäßige Flüge von Bukarest, Suceava und Chisinau zu verschiedenen europäischen und internationalen Zielen an. Die neuen Verbindungen umfassen unter anderem die Strecken Bukarest nach Verona, Prag, Tel Aviv, Heraklion und Baden-Baden, sowie Suceava nach Tel Aviv und Karlsruhe/Baden-Baden und Chisinau nach Verona. Damit strebt Bees Airlines an, die anfänglichen Unternehmensziele zu erreichen, indem sie beliebte Urlaubsziele direkt anfliegt. Die Fluggesellschaft plant zudem, ihre Flotte zu vergrößern und das Serviceangebot weiter zu diversifizieren, um den Passagieren ein komfortables und sicheres Reiseerlebnis zu bieten. Weitere neue Destinationen sollen zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Das rumänische Luftfahrtunternehmen ist ein Ableger der ukrainischen Bees Airline, die aufgrund des Krieges nicht mehr operativ tätig ist.

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