Jan Gruber

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Jan Gruber

Air Serbia erhält zehntes und letztes ATR72-600-Flugzeug

Air Serbia hat ihr zehntes und letztes Flugzeug vom Typ ATR72-600 übernommen. Die acht Jahre alte Maschine wurde kürzlich in Toulouse in den Farben der Fluggesellschaft lackiert und trägt die Registrierung YU-ASC. Mit der neuen ATR72-600 schließt Air Serbia den 2022 begonnenen Prozess der Umrüstung und Erweiterung ihrer Turboprop-Flotte ab. Zuvor betrieb die Fluggesellschaft drei ATR72-200 und drei ATR72-500, von denen die meisten fast dreißig Jahre alt waren und noch an die Vorgängergesellschaft JAT Yugoslav Airlines geliefert wurden. Das Durchschnittsalter der ATR72-600-Flotte von Air Serbia liegt nun bei acht Jahren. Einsatz und mögliche Business Class Wie EX-YU Aviation News berichtet, plant Air Serbia, zwei der ATRs in den Spitzenmonaten des Sommers als Backup einzusetzen, um Betriebsstörungen zu vermeiden. Die zusätzliche Kapazität soll zunächst nicht für den Ausbau des Streckennetzes genutzt werden. Der CEO von Air Serbia, Jiri Marek, hatte zuvor erklärt, dass eine zehnköpfige ATR-Flotte den Bedürfnissen der Fluggesellschaft entsprechen würde. Die Fluggesellschaft prüft zudem die Einführung einer Business Class in ihren ATR-Flugzeugen. Möglicher Einstieg in den Frachtermarkt Da Air Serbia einige der ausgemusterten ATR-Flugzeuge besitzt, prüfte die Fluggesellschaft die Möglichkeit, in den Frachtermarkt einzusteigen und die Flugzeuge für Frachtflüge einzusetzen. Diese Pläne wurden jedoch auf Eis gelegt, da die Slots für die Umwandlung von Passagier- in Frachtflugzeuge knapp sind. Air Serbia konzentriert sich nun auf die Auslieferung ihrer ersten beiden Embraer E195-Flugzeuge sowie auf zwei weitere Airbus A330-200.

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Airbus bahnt sich Großauftrag für A330neo aus China an

Nach dem Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping in Frankreich im Mai zeichnet sich ein substanzieller Geschäftsabschluss für Airbus ab. Chinesische Fluggesellschaften erwägen laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg vom Dienstag den Kauf von mehr als 100 A330neo-Flugzeugen. Dieser potenzielle Großauftrag, dessen Details noch in der Verhandlungsphase stehen, könnte ein Volumen von mehreren Milliarden Euro erreichen und markiert einen bedeutenden Erfolg für Airbus im Konkurrenzkampf mit dem US-amerikanischen Rivalen Boeing. Während China zuletzt die Einfuhr von Boeing-Flugzeugen gestoppt hat, profitiert Airbus von seinen lokalen Investitionen, unter anderem einer A320neo-Produktionsstätte im Land. Die A330neo, eine weiterentwickelte Version des Langstreckenjets A330, zeichnet sich durch neue Triebwerke und Flügel aus. Diese Modifikationen ermöglichen eine verbesserte Treibstoffeffizienz und Reichweite. Derzeit liegen Airbus 165 Bestellungen für die A330neo vor.

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Insolvenz von FTI Touristik GmbH: Was Reisende jetzt wissen müssen

Die Nachricht über die Insolvenz der FTI Touristik GmbH, dem drittgrößten Pauschalreise-Anbieter in Europa, hat viele Reisende in Unsicherheit versetzt. Betroffen sind sowohl deutsche als auch österreichische Kunden, die Reisen und Dienstleistungen bei FTI und deren Marken, darunter BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper, gebucht haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rechte und Möglichkeiten der Betroffenen beleuchtet. Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH betrifft nicht nur deutsche, sondern auch österreichische Reisende. Die Zweigniederlassung von FTI in Österreich hat Reisen für den deutschen Veranstalter vermittelt. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt, dass auch österreichische Kunden von der Insolvenz betroffen sind, da der deutsche Veranstalter die Reisen voraussichtlich nicht mehr durchführen kann. Wichtig zu wissen ist, dass bereits geleistete Zahlungen für Pauschalreisen über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert sind und zurückerstattet werden. Situation für aktuell Reisende Für Reisende, die sich derzeit im Urlaub befinden und FTI als Veranstalter gewählt haben, versucht das Unternehmen, die Reisen planmäßig fortzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. Hierfür ist der Deutsche Reisesicherungsfonds zuständig. Reisende können in Notfällen die Telefonnummer des Fonds unter +49 (0)89 710 45 14 98 kontaktieren. Es ist ratsam, alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Insolvenz entstehen, wie etwa für die Rückreise, gut zu dokumentieren und die Rechnungen aufzubewahren. Geplante Reisen in den nächsten Tagen Für Reisen, die in den kommenden Tagen starten sollen, gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese nicht stattfinden werden. Betroffene Kunden werden von

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Qatar Airways erwägt Großbestellung auf der Farnborough Airshow 2024

Im Vorfeld der internationalen Luftfahrtmesse Farnborough Airshow 2024, die alle zwei Jahre stattfindet, deuten erste Branchenmeldungen auf bahnbrechende Ankündigungen hin. Eines der potenziell bedeutendsten Ereignisse könnte die Bekanntgabe einer Großbestellung von neuen Großraumflugzeugen durch Qatar Airways sein. Diese sollen die Langstreckenflotte der Fluggesellschaft in den kommenden Jahren stärken. Bereits im März 2024 berichtete Bloomberg, dass die in Doha ansässige Fluggesellschaft voraussichtlich im Jahr 2024 Bestellungen für etwa 100-150 Langstreckenjets aufgeben werde. Aktuellen Informationen zufolge soll dieses Volumen womöglich sogar nach oben korrigiert werden. Sowohl Airbus als auch Boeing könnten von einem auf der Farnborough Airshow enthüllten Geschäft profitieren. Laut einem Bloomberg-Bericht vom 3. Juni 2024 erwägt die Fluggesellschaft aus dem Nahen Osten nun eine Bestellung von etwa 200 Flugzeugen. Diese würden sich aus einer Mischung von Airbus A350 und der noch nicht zertifizierten Boeing 777X-Serie zusammensetzen. Quellen aus dem Verhandlungsumfeld gehen davon aus, dass eine Entscheidung bereits auf der Farnborough Airshow in Großbritannien fallen könnte, die vom 22. bis 26. Juli 2024 stattfindet. Sollte sich Qatar Airways für eine geteilte Bestellung entscheiden, würde dies eine bemerkenswerte Wendung in der Beziehung zwischen der Fluggesellschaft und Airbus darstellen. 2023 beendete man einen jahrelangen Rechtsstreit über Qualitätsprobleme bei den A350-Lieferungen an die Fluggesellschaft. Die Auslieferungen waren daraufhin eingefroren worden, mittlerweile wurden sie aber wieder aufgenommen. Gleichzeitig würde eine solche Bestellung als dringend benötigte Unterstützung für Boeing gewertet werden. Der Flugzeugbauer kämpft seit dem Türdefekt an einer Boeing 737 MAX 9 von Alaska Airlines im Januar 2024 mit mehreren negativen Schlagzeilen in den Medien.

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FTI-Insolvenz: Was Reisende und Mitarbeiter jetzt wissen müssen

Europas drittgrößter Reisekonzern FTI ist insolvent. Rund 70 Mitarbeiter in Österreich sind betroffen. Noch nicht begonnene Reisen können nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Welche Veranstalter sind betroffen? Was ist mit bevorstehenden Reisen? Was tun bei Reisebuchung bei FTI Österreich? Was tun bei Reisebuchung bei FTI Deutschland? Wo greift der Schutz nicht? Was tun bei bereits angetretenen Reisen? Was tun als betroffener Mitarbeiter?

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Swiss und SBB erweitern Air-Rail-Angebot ab Flughafen Genf

Die Schweizerische Fluggesellschaft Swiss International Air Lines und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben angekündigt, ihr gemeinsames Air-Rail-Angebot ab dem Genfer Flughafen auszubauen. Durch die Integration von Swiss-Strecken in das SBB-Netz können internationale Reisende bequem zu beliebten Ferienorten im Wallis gelangen. Das erweiterte Angebot umfasst Verbindungen zu Orten wie Vevey, Montreux, Sion, Sierre, Visp und Brig, und ist ab dem 11. Juni buchbar. Heike Birlenbach, Chief Commercial Officer von Swiss, betonte die Vorteile dieser strategischen Partnerschaft und das Ziel, den Passagieren ein nahtloses Reiseerlebnis zu bieten. Die Erweiterung des Angebots entspricht den Bedürfnissen der Kunden und bietet eine bequeme Verbindung vom Flughafen zu den Zielen im Wallis. Véronique Stephan, Mitglied der Konzernleitung und Leiterin Markt Personenverkehr der SBB, hob hervor, dass die Erweiterung des Swiss Air Rail-Angebots ein weiteres Beispiel für kundenorientierte multimodale Mobilität sei. Die Zusammenarbeit zwischen Swiss und SBB ermöglicht es den Kunden, einfach und komfortabel vom Flughafen in die Berge zu gelangen.

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Verbraucherschutzbehörde lehnt Antrag von eDreams gegen Ryanair ab

Die italienische Verbraucherschutzbehörde AGCM hat einen Antrag des Online-Reisebüros eDreams ODIGEO auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Ryanair abgelehnt. eDreams hatte Ryanair des unlauteren Wettbewerbs und der Preisabsprache beschuldigt. Die Behörde stellte fest, dass „keine Gefahr einer ernsthaften und nicht wiedergutzumachenden Schädigung des Wettbewerbs“ bestehe. Ryanair hatte zuvor Vereinbarungen mit mehreren Online-Reisebüros (OTAs) getroffen, darunter loveholidays, Kiwi, TUI, On the Beach, eSky und El Corte Inglés, um das „Scraping“ ihrer Website zu stoppen. Diese OTAs hatten sich auch bereit erklärt, keine überhöhten Flugpreise und Zusatzgebühren mehr zu erheben. Ryanair-CEO Michael O’Leary begrüßte die Entscheidung der AGCM und kritisierte eDreams und andere OTAs scharf für ihre angeblichen unlauteren Praktiken. eDreams hingegen betonte, dass die Entscheidung der AGCM die laufenden Kartellverfahren nicht beeinflusse und man weiterhin an den Ermittlungen beteiligt sei, um Missbräuche von Ryanair zu stoppen. Eine Sprecherin von eDreams sagte: „Diese verfahrensrechtliche Entscheidung lässt den Hauptverlauf des Kartellverfahrens unberührt, und es geht weiter voran. Dieser Fall wurde von der gesamten italienischen Reisebranche und den Verbraucherverbänden vorgebracht und unterstützt. Die AGCM wird ihre Hauptuntersuchung über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Ryanair in Italien fortsetzen. Wir werden uns weiterhin an der Untersuchung beteiligen, um sicherzustellen, dass jeder Missbrauch durch Ryanair, einschließlich der Verleumdungskampagnen, ein Ende hat. Dies kommt allen europäischen Verbrauchern zugute und unterstützt ein offenes und faires Reise-Ökosystem.“ Die erste Anhörung in dem Wettbewerbsverfahren, das von italienischen Verbänden vorangetrieben wird, ist für den 11. Februar 2025 angesetzt.

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Belavia scheitert vor EU-Gericht: Sanktionen bleiben bestehen

Die staatliche belarussische Fluggesellschaft Belavia hat es nicht geschafft, den Gerichtshof der Europäischen Union davon zu überzeugen, die seit 2021 verhängten Sanktionen aufzuheben. Diese Sanktionen waren als Reaktion auf die angebliche Beteiligung der Fluggesellschaft am Transport von Migranten aus dem Nahen Osten nach Belarus verhängt worden, die anschließend versucht hatten, auf dem Landweg in die EU, insbesondere nach Polen, Litauen und Lettland, zu gelangen. Der Gerichtsbeschluss bestätigte, dass Belavia aktiv daran beteiligt war, Drittstaatsangehörige aus dem Nahen Osten, vor allem aus dem Libanon, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei, nach Belarus zu bringen. Um diesen Transport zu erleichtern, hatte die Fluggesellschaft neue Routen eröffnet und die Frequenz bestehender Flüge erhöht. Lokale Reiseveranstalter traten als Vermittler beim Verkauf von Flugscheinen auf und halfen so, die wahren Absichten der Passagiere zu verschleiern. Das Gericht entschied, dass diese Aktivitäten Belavia als Beitrag zu den Bemühungen des Lukaschenko-Regimes zur Erleichterung des illegalen Grenzübertritts kennzeichnen. Die Sanktionen gegen Belavia wurden verhängt, nachdem bekannt wurde, dass Passagiere der Fluggesellschaft in die EU einreisen wollten und teilweise sogar Visa von einem Honorarkonsulat von Belarus erhalten hatten, um ihre Reise legal erscheinen zu lassen. Medienberichte stützten die Entscheidung des Gerichts, indem sie Aussagen von Personen zitierten, die Belavia-Flüge genutzt hatten, um in die EU zu gelangen. Während des Gerichtsverfahrens argumentierte Belavia, dass auch andere Fluggesellschaften ähnliche Flüge zwischen den VAE und der Türkei einerseits und Belarus andererseits angeboten hätten. Zudem habe Belavia im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2021 viele Personen von Minsk in Drittländer befördert. Die

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Wizz Air in Stuttgart gestartet

Seit dem 1. Juni 2024 verbindet die ungarische Fluggesellschaft Wizz Air Stuttgart mit Budapest. Die neue Flugroute wird fünfmal pro Woche bedient. Ulrich Heppe, Geschäftsführer des Flughafens Stuttgart, äußerte sich begeistert über die neue Verbindung: „Wir freuen uns, dass Wizz Air nun den Betrieb in Stuttgart aufnimmt und fünf Mal wöchentlich nach Budapest fliegt.“ Zudem hat Wizz Air bereits eine zweite Route ab Stuttgart angekündigt: Ab dem Winterflugplan wird die Airline dreimal wöchentlich nach Tirana fliegen. Diese neue Route erweitert das bestehende Angebot der Airline in Süddeutschland, das bisher Flughäfen wie Memmingen, Friedrichshafen und Karlsruhe/Baden-Baden umfasst. Valeria Bragarenco, Pressesprecherin von Wizz Air, betonte die Bedeutung der neuen Verbindung: „Mit dieser neuen Route wollen wir nahtlose Verbindungen zwischen zwei dynamischen Städten ermöglichen und Türen zu unvergesslichen Erlebnissen und Abenteuern öffnen. Wir freuen uns darauf, die Passagiere an Bord begrüßen zu dürfen und die Möglichkeiten des kostengünstigen und nachhaltigen Flugverkehrs weiter neu zu definieren.“

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Handgepäckgebühren: Vier Lowcoster kassieren Geldstrafen in Spanien

Das spanische Verbraucherministerium hat eine drastische Maßnahme ergriffen und vier große Fluggesellschaften – Ryanair, Vueling, EasyJet und Volotea – mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro belegt. Dies geschieht aufgrund von Beschwerden von Verbraucherverbänden wie Facua, die gegen die Praxis der Fluggesellschaften vorgegangen sind, Gebühren für Handgepäck zu erheben. Die Geldbußen zielen auch auf andere als missbräuchlich erachtete Praktiken ab, darunter die Erhebung von Gebühren für Sitzplatzreservierungen neben Minderjährigen und Familienmitgliedern, undurchsichtige Preisgestaltung sowie die Ablehnung von Barzahlungen für zusätzliche Dienstleistungen an Flughäfen. Während die Fluggesellschaften rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einleiten, argumentiert der Präsident des Verbands der Fluggesellschaften, Javier Gándara, dass die Geldstrafen unverhältnismäßig seien und bis zu 50 Millionen Fluggäste dazu zwingen könnten, unnötige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Er behauptet auch, dass die Entscheidung im Widerspruch zu den europäischen Vorschriften über die Festsetzung von Flugpreisen stehe. Facua hingegen unterstützt die Bußgelder und ermutigt die Verbraucher ausdrücklich, die Rückerstattung dieser Gebühren zu beantragen, um für ihre Rechte einzutreten.

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