
BER verklagt Klimakleber auf Schadenersatz
Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) hat eine Klage gegen sechs Mitglieder der Klimaaktivistengruppe „Letzte Generation“ eingereicht. Die Aktivisten hatten im November 2022 durch eine Blockadeaktion den Flugbetrieb des Flughafens für fast zwei Stunden lahmgelegt und damit erhebliche Schäden verursacht. Die Flughafengesellschaft fordert nun Schadensersatz in Höhe von rund 33.000 Euro. Diese Summe soll die Kosten decken, die durch die Störung des Flugbetriebs entstanden sind, einschließlich Reparaturarbeiten, dem Einsatz der Flughafenfeuerwehr und entgangenen Einnahmen. Der Hintergrund der Klage Am 24. November 2022 drangen mehrere Aktivisten der „Letzten Generation“ unbefugt auf das Gelände des BER ein. Zwei Gruppen verschafften sich Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens, wobei einige von ihnen sich am Boden festklebten, um den Flugbetrieb gezielt zu stören. Infolgedessen musste der Flughafen den Betrieb auf beiden Start- und Landebahnen einstellen. Die Aktion führte zu erheblichen Verzögerungen und Beeinträchtigungen für mehrere tausend Passagiere. Insgesamt waren 40 Flüge betroffen, die entweder ausfielen oder auf andere Flughäfen umgeleitet wurden. Die Flughafengesellschaft betonte, dass die Blockadeaktion den Betrieb des Flughafens erheblich gestört habe und dass solche Aktionen nicht toleriert würden. „Wir möchten mit der Klage deutlich machen, dass wir solche Blockaden null tolerieren und dass die Täter auch gegenüber dem Flughafen zur Verantwortung gezogen werden müssen“, erklärte eine Sprecherin des Flughafens. Die Forderungen und deren rechtliche Grundlage Die Klage auf Schadensersatz wurde beim Landgericht Cottbus eingereicht, wobei die Bestätigung der Klage durch das Gericht noch aussteht. Die Forderung in Höhe von rund 33.000 Euro setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, darunter die Kosten für die Wiederherstellung








