
Zwei Drittel gegen Wizz Air: APF erstatte im Vorjahr 150 Anzeigen gegen Airlines
Im Jahr 2023 hat die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte rund 150 Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde erstattet, da Airlines gegen die Passagierrechteverordnung verstoßen haben. Die Billigfluggesellschaft Wizz Air Hungary sticht besonders hervor: Rund zwei Drittel der Anzeigen wurden gegen dieses Unternehmen erstattet. Seit dem Markteintritt von Wizz Air in Österreich fällt das Unternehmen immer wieder negativ in Sachen Umsetzung der Fluggastrechteverordnung auf. So vertritt der Kundenservice gegenüber den Passagieren den Standpunkt, dass man bei Streichungen und/oder Verspätungen lediglich den Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug habe. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der OGH haben in verschiedenen Verfahren festgestellt, dass Fluggäste sehr wohl das Recht auf eine Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline haben. Die Entscheidungen sind auch auf Wizz Air anwendbar. In einem vorliegenden Schriftverkehr behauptet ein Kundenservice-Mitarbeiter des pinkfarbenen Billigfliegers gegenüber einem österreichischen Rechtsanwalt, dass die Fluggastrechteverordnung vorsehen würde, dass bei einer „Absage“ des Fluges mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug keine Ersatzbeförderung gestellt werden müsse und demnach der Passagier lediglich den Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug habe. Zusätzlich verweist man auf ein paar Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Der betroffene Fluggast erhielt eine Information, dass sein gebuchter Wizz-Air-Flug gestrichen wurde und laut E-Mail soll angeblich lediglich die Erstattung (zunächst als „Wizz Credits“) oder die Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug möglich sein. Vom gesetzlichen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung war – abweichend von der Fluggastrechteverordnung – überhaupt keine Rede. Zunächst wandte sich der Reisende an den Kundenservice, der






