
Neuer AUA-KV: Acht Verhandlungsrunden ohne Ergebnis
Schon seit einiger Zeit ist die Stimmung zwischen den Arbeitnehmervertretern und dem Management von Austrian Airlines angespannt. Die Gewerkschaft und der Betriebsrat drängen auf einen neuen Kollektivvertrag, der insbesondere eine deutliche Anhebung der Gehälter beinhalten soll. Eine österreichische Eigenheit spielt in den Verhandlungen auch eine Rolle: Austrian Airlines darf selbst keine Kollektivverträge abschließen. Dies ist der Standesvertretung, also der Wirtschaftskammer, vorbehalten. Daher sitzen WKO- und ÖGB-Funktionäre am Verhandlungstisch. Rein theoretisch könnte auch ein Abschluss ganz ohne Einbindung des AUA-Managements gemacht werden, jedoch vertritt in der Praxis die Wirtschaftskammer die Interessen seines Mitglieds Austrian Airlines. In Österreich gibt es in fast allen Wirtschaftszweigen so genannte Branchen-Kollektivverträge. Die Gewerkschaft und die jeweilige Standesvertretung handeln diese aus, vereinbaren diese und dann gilt der „KV“ dann beispielsweise für alle Bäcker, Friseure, Metallbaubetriebe und so weiter. In der Luftfahrt gibt es aus historischen Gründen keinen solchen branchenweit gültigen Kollektivvertrag. Dies wird seitens der ÖGB-Teilgewerkschaft Vida seit vielen Jahren heftig kritisiert. Immer wieder fordern die Arbeitnehmervertreter den Abschluss eines solchen Vertragswerks, jedoch erteilt die Wirtschaftskammer, die am aktuellen Stand der Dinge festhalten will, stets eine Absage. Es gibt keinen Branchen-KV in der österreichischen Luffahrt Doch warum gibt es in der Luftfahrt eigentlich keinen Branchen-KV? Historisch gesehen liegt es daran, dass zum Zeitpunkt der „Erfindung“ der branchenweit gültigen Kollektivverträge Austrian Airlines die einzige österreichische Fluggesellschaft war. Somit bestand schlichtweg kein Bedarf, da es ohnehin nur das damalige Staatsunternehmen, das im Bundesbudget als eine Art „fliegende ÖBB“ behandelt wurde. Erst später wurden beispielsweise Montana Austria, Lauda Air, Tyrolean







