
Innsbruck: Emissionsabhängige Entgelte kommen vorläufig nicht
Der Flughafen Innsbruck wollte eigentlich mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2023 emissionsabhängige Nutzungsgebühren einführen. Daraus wird nun – zumindest vorläufig – nichts, wie sich aus der jüngst kundgemachten Entgelteordnung für das Jahr 2023 ergibt. Es scheitert an der Bürokratie. In Österreich können Flughäfen ihre Gebühren und Entgelte nicht frei festsetzen, sondern diese müssen dem Flughafenentgeltegesetz sowie dem Luftsicherheitsgesetz entsprechen. In diesen ist die Berechnung ziemlich genau festgehalten. Die Betreiber müssen ihre geplanten Ordnungen durch das Verkehrsministerium (BMK) genehmigen lassen. Somit hat das letzte Wort Bundesministerin Leonore Gewessler (Grüne), die sich bislang eher der Luftfahrt abgeneigt positioniert hat. Umso verwunderlicher ist, dass das BMK die vom Flughafen Innsbruck geplanten emissionsabhängigen Entgelte abgelehnt hat. Damit bleibt es in Tirol bei den bisherigen Staffelungen, die sich am Fluglärm, nicht jedoch am Schadstoffausstoß orientieren. Schlüssig erklären konnte man die Entscheidung nicht, jedoch gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Flughafen Innsbruck seiner Zeit voraus gewesen sein könnte. Die gesetzliche Grundlage, auf der die Festlegung der Entgelteordnung, die durch das BMK bewilligt werden muss, basiert, sieht nämlich emissionsabhängige Flughafengebühren schlichtweg nicht vor. Wohl aber gibt es eine gesetzliche Rückendeckung dafür, dass die Kosten, die Airlines und andere Nutzer entrichten müssen, vom Fluglärm abhängig gemacht werden dürfen. Vereinfacht gesagt: Der Flughafen Innsbruck kann derzeit Fluggerät, das schadstoffintensiv ist, nicht stärker zur Kasse bitten, weil es die Bundesregierung verabsäumt hat, die Gesetze entsprechend anzupassen. Solange keine entsprechende Novellierung erfolgt, darf das BMK emissionsabhängige Entgelteordnungen gar nicht genehmigen. Somit wird sich – zumindest im Jahr 2023 – in Innsbruck







