Jan Gruber

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Jan Gruber

Ex-Assistent von Lauda-Chef heuert in Klagenfurt an

Der bisherige Assistent von Laudamotion-Geschäftsführer Andreas Gruber hat einen neuen Job: Seit 1. Feber 2021 ist Maximilian Wildt Head of Airline Marketing am Flughafen Klagenfurt. Für die mittlerweile stillgelegte Ryanair-Tochter war der Manager seit 2018 tätig. „Mit Maximilian Wildt holen wir uns einen jungen, aber bereits sehr erfahrenen Airline-Experten an Bord, mit dessen Expertise wir den Bereich Airline Marketing auf neue Beine stellen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, erklärt Klagenfurt-Chef Nils Witt. „Ich freue mich sehr, gemeinsam mit einem engagierten Team zur Weiterentwicklung des Airport Klagenfurt beitragen zu können. Unser Ziel ist es, nach der für die gesamte Branche äußerst herausfordernden Corona-Krise, möglichst rasch mit voller Energie durchzustarten und die Potenziale des Flughafens und seines Catchments zu nutzen, sowie neue Kooperationspartner ins Boot zu holen“, so Maximilian Wildt.

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U.S.-Gericht verlängert Latam-Gläubigerschutz

Die sich unter Gläubigerschutz nach Chapter 11 befindliche Fluggesellschaft Latam bekommt mehr Zeit für die Vorlage eines Sanierungsplans. Das Gericht in New York gab dem Antrag des Unternehmens statt und verlängerte die Frist bis zum 30. Juni 2021. Als Folge der Corona-Pandemie meldete die chilenische Airline in den Vereinigten Staaten ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 an. Eigentlich hätte der Sanierungsplan bis Ende Jänner 2021 stehen müssen, doch Latam konnte glaubhaft machen, dass aufgrund der derzeit für die gesamte Branche unklare Situation mehr Zeit benötigt wird. Im Vorfeld gab es seitens einiger Gläubiger Widerstand gegen den Antrag. Diese wollten erreichen, dass eine maximale Fristverlängerung von 120 Tagen erteilt wird. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Airline. Der Sanierungsplan muss dem aktuellen Informationsstand nach bis zum 23. August 2021 von den Gläubigern angenommen werden. Zuvor muss dieser dem Verfahrensrichter vorgelegt werden.

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Nach chinesischem Übernahmeversuch: Ermittlungen gegen Motor Sich

Zwei Tage nachdem der Präsident der Ukraine, Volodymyr Zelensky, ein Dekret zur Sanktionierung chinesischer Investoren unterzeichnet hatte, die die Kontrolle über Motor Sich erlangen wollten, leitete der Sicherheitsdienst der Ukraine „Ermittlungs- und Betriebsmaßnahmen in der Stadt Saporischschja“ ein, in der der ukrainische Motorenhersteller tätig war sollte am 31. Januar eine Hauptversammlung abhalten. Die Regierung will verhindern, dass das Unternehmen und die Technologie in ausländische Hände geraten. Befürchtet wird, dass dies andernfalls die nationale Sicherheit gefährden könnte. Konkret geht es um den Aktionär Skyrizon, dessen Anteile seit einigen Jahren eingefroren sind. Diesem wird unter anderem vorgeworfen eine Briefkastenfirma auf den Britischen Jungferninseln zu sein, jedoch defacto unter der Kontrolle Chinas zu stehen. Die Behörden sollen nun mögliche illegale Aktivitäten bei Motor Sich ermitteln. Die Ermittlungen, für die die Unschuldsvermutung gilt, sind noch nicht abgeschlossen. Vorgeworfen wird auch, dass Skyrizon über eine Kooperation mit einem Oligarchen eine Beteiligung „mit Strohmann“ erwerben wollte. Aufgrund der noch von der Trump-Regierung ausgesprochenen Sanktionen gegen China landete das chinesische Unternehmen am 14. Jänner 2020 auf der schwarzen Liste. Die Firmengruppe des Oligarchen vertritt laut lokalen Medienberichten die Ansicht, dass es sich um einen „seriösen Käufer“ handeln würden und gab sich hinsichtlich der U.S.-Sanktionen unwissend und überrascht. USA vermuten China als Strohmann für Russland Doch es wird noch schräger: Am 31. Jänner 2021 wurde eine Sitzung abgehalten, die nachträglich seitens des Aufsichtsrats für illegal erklärt wurde. Dagegen schießt nun Skyrizon verbal und behauptet, dass man rechtmäßiger Eigentümer von Motor Sich wäre und das Management dies anzuerkennen habe.

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Qantas-Chef deutet A380-Comeback an

Im Gegensatz zu einigen anderen Fluggesellschaften geht Qantas davon aus, dass es ein Comeback der Airbus A380-Flotte geben wird. Die Maschinen im Long-Time-Storage und einzelne hatten unmittelbar zuvor sogar noch eine neue Kabine bekommen. Das aktualisierte Interieur konnte aber bislang kein einziger Passagier erleben. Vor einiger Zeit war Qantas der Ansicht, dass die Maschinen frühestens im Jahr 2023 ihr Comeback feiern könnten. Zuletzt gab es aber auch einige Indizien, die auf ein endgültig es Aus hingedeutet haben. Dem tritt Alan Joyce, Vorstandschef des australischen Carriers, entgegen. Er ist der Ansicht, dass die Vierstrahler möglicher doch noch eine Zukunft in der Flotte haben könnten. Die Maschinen werden erst seit dem Jahr 2007 von Qantas eingesetzt. Bei Lufthansa und Air France sieht man das anders, denn die französische Airline schaffte bereits Fakten und Lufthansa-Chef Carsten Spohr sagte wiederholt, dass der Wiedereinsatz des Superjumbos „äußerst unwahrscheinlich“ ist. Trotzdem behauptet Alan Joyce, CEO von Qantas, dass die verbleibenden Doppeldecker-Quadjets der Fluggesellschaft möglicherweise noch eine operative Zukunft haben werden. „Mit Blick auf das Qantas-Netzwerk glauben wir, dass es Möglichkeiten geben wird diese Flugzeuge einzusetzen. Irgendwann“, so der Chef der größten Airline Australiens während dem Eurocontrol-Meeting. Wann das mögliche Comeback erfolgen könnte sagte er jedoch nicht.

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Lufthansa: Erneut Maskenverweigerer von Polizei abgeführt

Am Montag hatte Lufthansa erneut Probleme mit einem pöbelnden Maskenverweigerer. Diesmal ereignete sich der Vorfall auf dem Flughafen Frankfurt am Main. Die Bundespolizei führte den 45-jährigen Kanadier ab und kassierte eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1028,50 Euro. Laut Mitteilung der Exekutive soll sich der Passagier strikt geweigert haben einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Dies habe unmittelbar nach dem Boarding zu einer lautstarken Diskussion mit der Crew geführt. Dabei sollen sowohl die Flugbegleiter als auch andere Passagiere massiv beleidigt worden sein. Der Kapitän entschied dann, dass dem 45-jähren Mann die Beförderung verweigert wird. Da er das Flugzeug nicht freiwillig verlassen wollte, wurde die Exekutive gerufen. Beamten der Bundes- und Landespolizei führten den Kanadier, der eigentlich nach Vancouver fliegen wollte, dann ab. In München ereignete sich erst vor wenigen Tagen ein ähnlicher Vorfall, der ebenfalls Lufthansa betraf und der Kapitän gar die Rückkehr der Maschine zum Gate vollzog. Laut Medienmitteilung wurde gegen ihn nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung und ein Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Da der aus Kanada stammende Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1028,50 Euro hinterlegen. Anschließend konnte er die Dienststelle der Bundespolizei auf freiem Fuß verlassen.

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KLM baut den Bordservice wieder aus

Einige Fluggesellschaften, darunter auch KLM, haben mit Beginn der Corona-Pandemie den Bordservice stark eingeschränkt oder gar gänzlich abgeschafft. Der niederländische Carrier teilte nun mir, dass man diesen Ende Jänner 2021 wiederaufgenommen hat. Dieser soll unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen erfolgen. Aus diesem Grund ist auch die Auswahl weiterhin eingeschränkt. Das bedeutet, dass auch weiterhin nur wenige Getränke bzw. Snacks an Bord angeboten werden. Ob und wann das Angebot, das man vor der Pandemie hatte, reaktiviert wird, ist noch offen. Die EASA legte im Frühjahr 2020 nahe, dass die Airlines zur Reduktion der Kontakte ihren Bordservice einschränken sollen. Das war bei manchen „Premium-Carriern“ ein willkommener Vorwand, um diesen auf ein sehr karges Niveau zu reduzieren oder gleich auf Paid-Catering umzustellen. Einige Lowcoster haben jedoch nur verändert, dass es keine gedruckten Speisekarten mehr gibt und die Bezahlung nur mit Kreditkarte erfolgen kann.

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Ryanair: Deutsches Gericht untersagt Check-in-Abzocke

Der irische Billigflieger Ryanair kassierte nun auch in Deutschland in Sachen Check-In-Gebühr eine Niederlage vor Gericht. Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass bereits während dem Buchungsprozess transparent auf diese Kosten hingewiesen werden muss. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, mit einer Berufung des Carriers ist zu rechnen. Die deutsche Wettbewerbszentrale klage Ryanair aufgrund der umstrittenen Check-In-Gebühr in der Höhe von 55 Euro. Diese wird von vielen Passagieren als überraschend empfunden. Das Landgericht Frankfurt befasste sich unter der Geschäftszahl Az 3-06 O 7/20 mit der Angelegenheit und gab der klagenden Partei in erster Instanz recht. „Das Landgericht schloss sich in seinem Urteil der Auffassung der Wettbewerbszentrale an. Ryanair sei sowohl nach der Luftverkehrsdiensteverordnung als auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verpflichtet, auf die Kosten für das Einchecken am Schalter im Rahmen der Buchung hinzuweisen. Die dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegebenen Hinweise, die der Kunde nicht zwingend lesen muss, seien nicht ausreichend, weil auf diese Kosten klar und transparent hinzuweisen sei. Auch eine Information über die Möglichkeit des Online-Check-Ins zwei Tage vor dem Abflug per E-Mail oder gar am Schalter sei nicht ausreichend“, schreibt die Wettbewerbszentrale in einer Aussendung. „Das Gericht folgt in seiner Entscheidung auch der Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass die Fluggesellschaft nicht nur im Rahmen der konkreten Buchung, sondern generell auf ihrer Webseite und nicht erst in den AGB auf diese – wenn auch optional – entstehenden Zusatzkosten hinweisen muss“. „Bei allem Verständnis für die Digitalisierung im Tourismusbereich müssen die Kosten für solche, wenn auch optionalen, Standardleistungen für den

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777x: Boeing-Orderbuch auf 191 Bestellungen geschrumpft

Der U.S.-amerikanische Flugzeugbauer Boeing hat mit dem Modell 777X ein weiteres Problem am Hals, denn das Programm verzögert sich und obendrein hat der Konzern zahlreiche Stornos kassiert. Momentan kann man nur noch 191 Festbestellungen ausweisen. Boeing geht auch davon aus, dass aufgrund der Verzögerung in das Jahr 2023 weitere Abbestellungen folgen könnten. Mittlerweile soll sogar jede dritte Order nicht mehr komplett fix sein. Der Hersteller musste aufgrund der Bilanzierungsregeln bereits jene Bestellungen, die akut gefährdet sind, aus der Pipeline streichen. Das betraf 38 Prozent des Auftragsbestands. Der Flugzeugbauer teilte im Zuge der Präsentation der tiefroten Zahlen des Geschäftsjahres 2020 zwar mit, dass für das 777X-Programm mit einer Sonderbelastung in der Höhe von etwa 6,5 Milliarden U.S.-Dollar zu rechnen ist, doch nun warnte man in einer Börsenmitteilung, dass die Kosten noch höher ausfallen könnten. Explizit nannte man als Risiken Kunden-Stornos und weitere Probleme bei den Flugtests. Airlines könnten von Verträgen zurücktreten Die Verschiebung um drei Jahre ist für die angeschlagene Firmengruppe auch aus einem anderen Grund riskant: In der Regel ist in den Kaufverträgen festgehalten, dass bei einer Verzögerung von mindestens einem Jahr ein kostenloser Vertragsrücktritt erfolgen kann. Genau das könnte einigen Airlines, die ohnehin von der Coronapandemie stark gebeutelt sind, in die Karten spielen, denn geleistete Anzahlungen müssten dann refundiert werden. Emirates Airlines scheint zunehmend das Interesse an der Boeing 777X zu verlieren. Der Konzern befindet sich momentan mit dem Hersteller in Gesprächen, die dazu führen sollen, dass ein erheblicher Teil der Order in das kleinere Modell Boeing 787 umgewandelt

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Lufthansa Group lockt mit doppelten Meilen

Die Lufthansa Group versucht durch die Gewährung doppelter Statusmeilen die Teilnehmer des Kundenbindungsprogramms Miles & More zum Fliegen zu bewegen. Der Konzern bezeichnet die Maßnahme in einer Aussendung als „Kulanzangebot“. Die größte Airline Deutschlands schreibt, dass man den „treuesten Kunden frühzeitig Sicherheit bieten“ will, da es „bei dem geringen Flugangebot aktuell nicht leicht ist den Status zu erhalten oder sich dafür zu qualifizieren“. Status- und HON Circle-Meilen sollen automatisch und unabhängig von der Buchungsklasse verdoppelt werden. Frequent Traveller und Senatoren, die über die Kreditkarte des Vielfliegerprogramms verfügen, sollen auch mit dieser Statusmeilen sammeln können. Die Änderungen sollen vorerst bis 31. Dezember 2021 gelten. „Wir fliegen derzeit auf Sicht und wissen um die schwierige Lage in der Corona-Pandemie auch für unsere Kunden. Wie sich die Möglichkeiten des Reisens in diesem Jahr entwickeln werden, können wir leider nicht voraussagen. Deshalb schaffen wir für unsere treuesten Kunden Verlässlichkeit, indem wir den Erhalt und das Erreichen des Vielfliegerstatus deutlich erleichtern“, so Joost Greve, Head of Loyalty der Lufthansa Group.

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Ungarn: Grenzen bleiben bis mindestens 1. März 2021 dicht

Ungarn verlängert die schon seit September 2020 andauernde Abschottung bis mindestens 1. März 2021. Abgesehen von Staatsbürgern und Personen mit Wohnsitz in diesem Land gestaltet sich die Einreise durchaus umständlich. Zwar gibt es zahlreiche Ausnahmen, jedoch trifft die Grenzpolizei häufig Einzelfallentscheidungen. Am Flughafen Budapest muss ein neues Quarantäne-Formular bei der Kontrolle abgegeben werden. Dieses kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Die bloße Durchreise durch Ungarn ist auf speziellen Transitkorridoren möglich. Sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt, die von der Quarantäne befreit ist, muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese kann verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen im Abstand von 48 Stunden zwei PCR-Tests in ungarischen Laboren vorgenommen werden. Sofern bei der Einreise bereits ein negativer PCR-Befund, der im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada ausgestellt wurde, vorgelegt werden kann, wird dieser anerkannt und in Ungarn muss dann nur eine Testung vorgenommen werden. Der Befund muss jedoch und englischer oder ungarischer Sprache abgefasst sein. Eine Liste der in ungarischen Labore, die über eine Zulassung verfügen, ist unter diesem Link bereitgestellt. Mit Stand 2. Feber 2021 sind folgende Personengruppen von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden können: Güterverkehr Geschäftsreisende Grenzpendler, maximal 30 Kilometer Radius, maximal 24 Stunden Aufenthalt ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren Die ungarischen Behörden bieten Personen, die unter keine Ausnahme fallen,

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