
Gerichtliche Entscheidung über wettbewerbsrechtliche Transparenzpflichten bei Flugbuchungen
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Entscheidung bezüglich der Informationspflichten von Luftfahrtunternehmen in der werblichen Kundenansprache getroffen. In einem Verfahren gegen die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft urteilten die Richter, dass bestimmte Aussagen über die sofortige Wirkung von kostenpflichtigen Zusatzoptionen beim Ticketkauf in der bisherigen Form nicht zulässig sind. Die Klage eines Verbraucherschutzvereins







