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Mountainbike-Unfallzahlen steigen an

Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm die neue Mountainbike-Saison. Der Trend zum Zweirad ist ungebrochen – doch die temporeiche Sportart birgt auch veritable Risiken. Wachsende Unfallzahlen animieren den Alpenverein zur Präventionsarbeit. Mit der Initiative SicherAmBerg will der Alpenverein gegenwirken und startet eine Sicherheitsinitiative mit einer neuen Video-Serie. Radfahren verlernt man nicht, sagt man. Doch Mountainbiken ist mehr als nur Radfahren. Ob bergauf zur Alm, bergab auf dem Singletrail, mit oder ohne Motor – die Sportart ist facettenreich. Beim Alpenverein ist das Mountainbiken nach dem Bergwandern die zweithäufigste Sommersportart. Dennoch ist das Risiko eines Sturzes aufgrund der oft hohen Geschwindigkeiten, vor allem auf Forststraßen, beim Biken hoch: Laut Österreichischem Kuratorium für Alpine Sicherheit und der Alpinpolizei verunfallten 2022 über 860 Mountainbiker, seit 2015 haben sich die Unfallzahlen sogar verdoppelt. „Ein gewartetes und funktionstüchtiges Bike, die richtige Fahrtechnik und vorausschauende Fahrweise erhöhen die Sicherheit unterwegs“, weiß René Sendlhofer-Schag, Mountainbike-Koordinator beim Alpenverein. In der Reihe SicherAmBerg hat der Alpenverein mit dem Booklet MTB und einem Cardfolder mit Richtlinien des Club Arc Alpin die Basis für eine risikobewusste Ausübung des Mountainbikesports gelegt. „Darüber hinaus bieten die attraktiven Kurse der Alpenvereins Akademie umfangreiche Möglichkeiten, die Fahrtechnik zu schulen und sich vertiefend mit dem Thema Mountainbike auseinanderzusetzen“, so Sendlhofer-Schag weiter. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Print-Publikationen gibt es seit 2023 ein eLearning zum Thema „Bikecheck und Ausrüstung“.  „Besonders zum Start der neuen Bikesaion im Frühjahr sind ein Service und ein umfangreicher Check aller Komponenten am Rad und der Ausrüstung unerlässlich. Mit dem Bikecheck

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Düsseldorf: Eurowings mit zwei weiteren Winter-Finnland-Strecken

Im Winterflugplan 2023/24 wird Eurowings ab Düsseldorf zwei weitere Finnland-Strecken anbieten. Es handelt sich um die Ziele Ivalo und Kuusamo, die man saisonal ansteuern wird. Die zuerst genannte Destination ist derzeit für den Zeitraum zwischen 23. Dezember 2023 und 16. März 2024 geplant. Die Durchführung der Flüge soll jeweils am Verkehrstag Samstag erfolgen. Von Düsseldorf aus soll es zwischen 21. Jänner und 17. März 2023 auch nach Kuusamo gehen. Dieses Ziel soll an Sonntagen bedient werden, geht aus vorliegenden Eurowings-Flugplandaten hervor.

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easyJet fliegt nach Paris

Die Fluggesellschaft easyJet wird im Rahmen der Wintersaison 2023/24 die Wiederaufnahme der Strecke London Southend – Paris CDG tätigen. Ab dem 29. Oktober sollen vier wöchentliche Flüge im Rahmen dieser Strecke durchgeführt werden. Der Carrier easyJet plant künftig die Strecke zwischen London Southend und Paris CDG aufzunehmen. Ab dem 29. Oktober sollen vier wöchentliche Flüge durchgeführt werden, um diese Strecke zu bewältigen.

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easyJet fliegt von London nach Akureyri

Die Fluglinie easyJet plant mit Ende Oktober die Flugaufnahme der Strecke vom Ausgangsflughafen London Gatwick nach Akureyri. Die Flüge nach Island sollen zweimal wöchentlich durchgeführt werden. Der Carrier easyJet konnte die Aufnahme von Flügen ausgehend vom Ausgangsflughafen London Gatwick nach Akureyri verkünden. Das Flugausmaß soll zwei Flüge wöchentlich betragen.

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ITA Airways fliegt nach Washington

Die Fluggesellschaft ITA Airways wird künftig Flüge vom Ausgangspunkt Rom nach Washington D.C. durchführen. Die fünf wöchentlichen Flüge sollen von Airbus A330neo-Fliegern bewältigt werden. Der Carrier ITA Airways baut ihr Streckennetz weiter aus, mit Aufnahme dieser Strecke fliegt die Fluglinie 54 mal wöchentlich in die USA. ITA Airways wird künftig fünf wöchentliche Flüge für die Stadt Washington D.C. einplanen, die vom Ausgangsflughafen Rom Fiumicino International bewältigt werden sollen. Geflogen wird mit Airbus A330neo-Fliegern. Ab dem 1. August bis zum 28. Oktober fliegt die italienische Fluglinie täglich nach Washington D.C., wie das Portal Simple Flying bestätigt.

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Über Notrutsche aufs Vorfeld geflüchtet: Bewährungsstrafe für 24-jährige Amerikanerin

Zu drei Jahren Haftstrafe auf Bewährung wurde eine 24-jährige U.S.-Amerikanerin, die im April des Vorjahres vor einem American-Airlines-Flug einen anderen Fluggast angespuckt und eine Flugbegleiterin, die sie am Öffnen einer Tür hindern wollte, weggeschubst hatte, verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 19. April 2022 vor dem Abflug eines AA-Fluges von Buffalo nach Chicago. Die Dame geriet in einen Streit mit einem andren Passagier und spuckte diesen an. Die Crew entschied, dass der unruly PAX aussteigen muss. Die Maschine befand sich noch auf dem Weg zum Gate als die Frau versuchte eine Tür zu öffnen. Eine Flugbegleiterin, die versuchte dies zu verhindern, wurde gewaltsam weggestoßen. Die 24-jährige schaffte es eine Tür, deren Notrutsche ausgelöst hat, zu öffnen und flüchtete auf das Vorfeld. Von Arbeitern und der Polizei wurde sich dann „eingefangen“ und durch die Exekutive dann vorläufig festgenommen. Von einem U.S.-Bezirksrichter wurde die Dame zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dem Vernehmen nach soll das Urteil nur deshalb so „milde“ ausgefallen sein, weil die Dame bis dahin keine Vorstrafen hatte und bereits während dem Ermittlungsverfahren geständig war.

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Transavia setzt Airbus A321neo nach Ljubljana ein

Die niederländische Billigfluggesellschaft Transavia plant die Destination Ljubljana künftig mit dem Maschinentyp Airbus A321neo anzusteuern. Dies bedeutet auch, dass die Kapazität auf 232 Sitzplätze pro Flug steigen wird. Derzeit bedient Transavia die Route Amsterdam-Ljubljana mit Boeing 737-800, die mit 189 Plätzen bestuhlt sind. Laut einem Bericht des Portals Ex-Yu-Aviationcom will man ab 21. Dezember 2023 mit Airbus A321neo fliegen. Diese Route soll zu den ersten, auf denen die Neuzugänge eingesetzt werden, zählen.

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ATC-Streiks: Ryanair übergibt Petition an EU-Kommission

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat am Mittwoch, den 31. Mai 2023 eine von 1,1 Millionen Personen unterzeichnete Petition, die zum Ziel hat, dass während ATC-Streiks zumindest Überflüge möglich sind, an die EU-Kommission übergeben. Dazu reiste Firmenchef Michael O’Leary eigens nach Brüssel an. Konkret richtet sich die Petition gegen die Praxis in Frankreich, dessen Mindeststandards während ATC-Streiks vorsehen, dass Inlandsflüge bevorzugt werden. Internationale Flüge, die das Land lediglich überfliegen, können den Luftraum dann oftmals nicht nutzen. Ryanair kritisiert, dass es allein in den ersten fünf Monaten bereits zehnmal so viele Streiktage wie im Vorjahr gegeben hat. „Ryanair fordert die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen auf, der Petition von mehr als 1,1 Millionen EU-Passagieren Folge zu leisten  und zu verlangen, dass alle EU-Staaten Überflüge während der Streiks der Flugsicherung schützen, wie es in Griechenland, Italien und Spanien bereits der Fall ist“, so der Carrier.

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Stockholm: Delta-B767 musste nach Vogelschlag umkehren

Die Boeing 767-300 mit der Registrierung N191DN erlitt am 31. Mai 2023 während dem Steigflug in Stockholm-Arlanda einen Vogelschlag. Die Piloten entschieden sich zur Umkehr auf den schwedischen Airport. Zuvor wurde über der Ostsee Treibstoff abgelassen, da das Langstreckenflugzeug eigentlich als DL205 nach New York-JFK hätte fliegen sollen. Polizeiangaben nach ist noch unklar, ob die Delta-Maschine von einem oder mehreren Vögeln getroffen wurde. Rund eine Stunde nach dem Start konnte die N191DN sicher in Arlanda landen. Vorsichtshalber wurden Rettungsmanschaften bereitgehalten, jedoch benötigte man diese glücklicherweise nicht.

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USA: „Fluggastrechte-Anwalt“ blamiert sich mit Chat-GPT-Schriftsatz

Ein U.S.-amerikanischer Rechtsanwalt blamierte sich vor Gericht, in dem er auf Urteile aus der Vergangenheit, die es gar nicht gibt, verwiesen hat. Die Vorbereitung auf den Prozess hat der vermeintliche „Fluggastrechteexperte“ einfach Chat-GPT überlassen. Die Auswirkungen waren für ihn und seinen Mandanten fatal, denn auf die Entscheidungen, auf die er in seinem Vorbringen verwiesen hat, hätte er eigentlich gar nicht zurückgreifen dürfen. Es gab sie schlichtweg nicht, denn sie waren frei erfunden. Chat-GPT hatte beispielsweise Urteile gegen Iran Air oder Delta aus dem Nähkästchen gezaubert, die nie ergangen sind. Auch gab keine derartigen Prozesse. Für den Anwalt war die Sache nicht nur peinlich, sondern er brockte sich auch Ärger ein. Unter Eid musste er versichern, dass er das Gericht in New York nicht vorsätzlich habe täuschen wollen, sondern sich fahrlässig auf Chat-GPT verlassen habe. Er räumte ein, dass es sich um einen schweren Fehler handelte, dass er die Arbeit der KI nicht vor dem Einbringen des Schriftsatzes bei Gericht geprüft habe.

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