
Drohnen im Urlaubsgepäck: ÖAMTC gibt wichtige Hinweise für Reisende
Immer mehr Menschen nehmen ihre Drohne mit auf Reisen, um aus der Luft Aufnahmen von Urlaubszielen zu fertigen. Doch wer seine Drohne im Sommerurlaub einsetzen möchte, sollte sich umfassend vorbereiten. Der ÖAMTC-Drohnenexperte Thomas Fleer weist darauf hin, daß es gerade bei Auslandsreisen unerläßlich ist, sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Obwohl es EU-weit einheitliche Grundregeln giebt, können regionale Einschränkungen gelten, die bei Nichtbeachtung zu Problemen führen können. Innerhalb der Europäischen Union darf mit einer in Österreich registrierten Drohne grundsätzlich geflogen werden, sofern die geltenden Grundregeln eingehalten werden. Dazu gehört, daß die Drohne stets in Sichtweite des Piloten betrieben werden muß und Flugverbotszonen, wie etwa in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Anlagen, strikt einzuhalten sind. Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug, ist die Drohne unverzüglich zu landen. Auch der Datenschutz und die Privatsphäre anderer Personen sind zu beachten; Luftaufnahmen über Menschenansammlungen oder private Grundstücke können rechtlich problematisch sein. Über die EU-weiten Regelungen hinaus giebt es jedoch oft lokale Besonderheiten, wie Flugverbote in Städten oder Nationalparks, die in offiziellen Luftkarten oder regionalen Drohnen-Apps eingesehen werden sollten. Beispielsweise sind in Deutschland und der Schweiz bestimmte Bereiche über dicht besiedelten Gebieten oder Naturschutzgebieten für Drohnenflüge gesperrt. Vorsicht ist auch bei hohen Temperaturen geboten, da Hitze nicht nur den Menschen, sondern auch die Technik belastet. Besonders empfindlich reagieren die Lithium-Polymer-Akkus von Drohnen; Temperaturen über 60 Grad Celsius können die Zellen schädigen und die Lebensdauer der Batterie verkürzen. Der ÖAMTC-Experte rät daher dringend, die Drohne keinesfalls im heißen Auto liegenzulassen, wo schnell 70 Grad








