
Wiener Kleinod-Gruppe übernimmt Gastronomiefläche beim Film Festival
Die Wiener Gastronomiegruppe Kleinod engagiert sich im Sommer 2026 erstmals im Rahmen des Film Festivals auf dem Wiener Rathausplatz. Vom 4. Juli bis zum 6. September 2026 betreibt das Unternehmen im angrenzenden Rathauspark eine temporäre, zweistöckige Gastronomiefläche unter dem Namen „Prunkstück Sonnendeck“. Das rund 400 Quadratmeter große Areal ist für bis zu 250 Gäste ausgelegt und basiert architektonisch auf sechs modularen Containereinheiten aus dunklem Holz. Durch diese bauliche Struktur versucht der Betreiber, das Designkonzept seines stationären Barbetriebs in der Wiener Innenstadt auf eine Freifläche im öffentlichen Raum zu übertragen und so am konsumstarken Festivalgeschäft zu partizipieren. Die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts erfolgt in enger Kooperation mit dem internationalen Spirituosen- und Weinkonzern Pernod Ricard. Die österreichische Tochtergesellschaft des Konzerns nutzt das temporäre Lokal als primäre Marketingplattform, um die im Jahr 2024 im heimischen Markt eingeführte französische Weinmarke Château Sainte Marguerite zu positionieren. Neben dem Weinsortiment liegt der Fokus des Angebots auf einer standardisierten Cocktailkarte sowie einer offenen Showküche, die auf kleine, hochpreisige Speisen wie Beef Tatar oder Wagyu-Brioche spezialisiert ist. Mit wöchentlichen Tagesveranstaltungen unter dem Titel „Daytime Society“ am Wochenende versucht das Gastronomie-Konsortium, zusätzliche Umsatzströme abseits des klassischen Abendprogramms des Film Festivals zu generieren. Branchenbeobachter und Stadtökonomen betrachten die fortschreitende Kommerzialisierung des Rathausplatzes und des umliegenden Parks mit gemischten Gefühlen. Das Film Festival, das jährlich erhebliche Besucherströme anzieht, wandelt sich zunehmend von einer primär kulturellen Kinoveranstaltung zu einer dicht gedrängten Event-Gastronomiemeile. Während die Einbindung etablierter Szenegastronomen wie der Kleinod-Gruppe das kulinarische Niveau anhebt, führt die Exklusivität solcher abgesperrten Loungebereiche zu einer







