
FAA: Triebwerkskomponenten beim Airbus A380 müssen nach Zwischenfall ausgetauscht werden
Die US-amerikanische Zivilluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat eine Lufttüchtigkeitsanweisung für Triebwerke des Typs Engine Alliance GP7200 erlassen, die beim Großraumflugzeug Airbus A380 zum Einsatz kommen. Anlass für die am 8. Oktober 2026 veröffentlichte Direktive ist ein nicht eingedämmter Triebwerksschaden (Uncontained Failure), der bei einer Passagiermaschine während des Startlaufs zum Abbruch des Starts und zum Triebwerksausfall führte. Die behördliche Anweisung verpflichtet die Betreiber dazu, insgesamt 15 spezifische Zwischenstufendichtungen der Hochdruckturbine auszuwechseln. Die Regulierungsbehörde stuft die Maßnahme als vorläufige Sicherheitsvorkehrung ein, um potenzielle Triebwerksbrände und strukturelle Beschädigungen an den Flugzeugen abzuwenden. Technischer Hintergrund und Ursachenanalyse des Schadensbildes Ein nicht eingedämmter Triebwerksschaden stellt in der Zivilluftfahrt ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar, da hochenergetische Trümmerteile die Triebwerksverkleidung durchschlagen und angrenzende Flugzeugstrukturen, Steuerleitungen oder die Fluggastkabine beschädigen können. Nach den ersten Untersuchungsergebnissen des Triebwerksherstellers Engine Alliance – einem Gemeinschaftsunternehmen der US-Konzerne General Electric und Pratt & Whitney – führte die Bildung von Rissen an der Dichtung zwischen der Hochdruckturbine und der Welle der ersten Turbinenstufe zum Versagen des Bauteils. Als beitragender Faktor wurde eine relative Verdrehung der Dichtung identifiziert, in der Fachsprache als Clocking bezeichnet. Die Ermittlungen ergaben, dass diese Mikrobewegungen insbesondere bei Dichtungen auftraten, die im Rahmen von früheren Grundüberholungen demontiert und erneut zusammengebaut worden waren. Die genaue Grundursache für das Entstehen der Rissbildung ist Gegenstand weiterführender technischer Analysen. Fristen, Frachtwert und finanzielle Aufwendungen für Fluggesellschaften Die Anweisung betrifft Bauteile in den Triebwerksvarianten GP7270, GP7272 und GP7277. Sie tritt am 23. Oktober 2026 in Kraft. Die FAA unterteilt die 15 betroffenen Dichtungen mit der







