Die Kurzarbeit wird immer wieder von Politik, Unternehmern, aber auch Gewerkschaften als Wundermittel zur Überwindung der Coronakrise dargestellt. Bislang konnten viele Arbeitsplätze so gerettet werden, doch gerade in der Luftfahrt zeigen sich vermehrt Schwachstellen, die von Arbeitgeberseite bei der Ausverhandlung von Kollektivverträgen nicht bedacht wurden. In Österreich ist nur der Grundlohn von der Kurzarbeit erfasst. Das bedeutet, dass für die Berechnung keine variablen Gehaltsbestandteile herangezogen werden. Auch bei Austrian Airlines wirkt sich das besonders bei Flugbegleitern äußerst nachteilig auf dem Bankkonto aus, so dass einige Nebenjobs ausüben müssen. Da die Gastronomie schon länger geschlossen ist und keinerlei Aussicht auf eine baldige Öffnung besteht, ist die Situation besonders schwer. Bereits im Herbst machten die Gewerkschaft Vida und einige Medien auf diese komplizierte Situation aufmerksam. Vida-Fachgruppenobmann Daniel Liebhart verwies auf die Warnungen der vergangenen Jahre, denn im Falle einer Krise, die mittels Kurzarbeit überbrückt werden muss, sind die variablen Lohnbestandteile nicht erfasst. Das bedeutet, dass das reale Einkommen nicht etwa 80 Prozent beträgt, sondern deutlich darunter liegt, denn für das Arbeitsmarktservice sind aus gesetzlichen Gründen die variablen Teile nicht existent. Auf Dauer ist das für Menschen in Kurzarbeit ein ernsthaftes Problem, denn die Löhne befanden sich bereits vor der Corona-Pandemie in einer Abwärtsspirale. Dies ist insbesondere dem harten Wettbewerb geschuldet. Während Austrian Airlines und deren Beschäftigte von der Kurzarbeit profitieren können, sieht es bei den Mitbewerbern Lauda Europe und Wizz Air noch härter für die Mitarbeiter aus. Diese haben ein Lohnsystem, das sich durch niedrige Grundlöhne kombiniert mit stunden- und/oder sektorabhänigen Bezahlungen