
Entscheidung des EU-Gerichts: Drastische Kürzung der Kostenerstattungsansprüche im Luftfracht-Kartellverfahren
Das Gericht der Europäischen Union hat die Erstattungsanträge der Fluggesellschaften British Airways und Air Canada bezüglich ihrer Rechtsverfolgungskosten im langjährigen Luftfracht-Kartellverfahren weitgehend zurückgewiesen. In zwei getrennten Beschlüssen vom 11. August 2026 kürzte die Zehnte Kammer des Gerichts die von den Fluggesellschaften gegenüber der Europäischen Kommission geltend gemachten Anwaltskosten um den überwiegenden Teil. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer ineffizienten Personalaufstellung der Rechtsvertretungen, Doppelarbeit sowie unvollständig nachgewiesenen Honorarforderungen. Die Beschlüsse beenden eine juristische Auseinandersetzung um die finanzielle Abwicklung eines der langwierigsten Kartellverfahren im europäischen Luftverkehrsrecht und setzen feste Grenzen für erstattungsfähige Stundensätze und Bearbeitungszeiten. Der Hintergrund des Verfahrens und das Urteil zum Luftfracht-Kartell Die Auseinandersetzung um die Erstattung der Anwaltskosten geht auf ein Kartellverfahren der Europäischen Kommission zurück, das sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt erstreckte. Die Kommission hatte im Jahr 2017 Geldbußen in Gesamthöhe von knapp 770 Millionen Euro gegen insgesamt 13 internationale Fluggesellschaften verhängt. Den Unternehmen wurde zur Last gelegt, über Jahre hinweg rechtswidrige Absprachen über die Erhebung von Treibstoff- und Sicherheitszuschlägen im weltweiten Luftfrachtgeschäft getroffen zu haben. Nach einem mehrinstanzlichen Rechtsstreit bestätigte der Europäische Gerichtshof die Verhängung der Kartellstrafen im Februar 2026 im Wesentlichen. Neben den inhaltlichen Rechtsfragen ging es für die beteiligten Fluggesellschaften im Nachgang um die Festsetzung der Kosten, die ihnen durch die Inanspruchnahme rechtlicher Vertretung im Verfahren vor den europäischen Gerichten entstanden waren. Nach den Regeln des europäischen Prozessrechts hat die unterliegende Partei grundsätzlich die dem Gegner entstandenen, für das Verfahren notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Über die Notwendigkeit und Angemessenheit dieser








