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Entwicklung im gehobenen Reisesegment: Airtours verzeichnet hohe Zuwachsraten im Wintergeschäft 2026/2027

Die Luxusreisemarke Airtours verzeichnet für die bevorstehende Winterflugplan- und Wintersaison 2026/2027 eine steigende Nachfrage in sämtlichen Produktsparten. Wie das Unternehmen bei der Vorstellung seines aktuellen Winterprogramms in Berlin mitteilte, liegt das Buchungsplus bei individuell gestalteten Rund- und Fernreisen bei über 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das Segment der Luxuskreuzfahrten weist im selben Vergleichszeitraum ein Wachstum von 30 Prozent auf. Zu den am stärksten nachgefragten Zielen auf den Langstrecken zählen weiterhin die Malediven, Thailand und Mauritius, ergänzt durch zweistellige Zuwachsraten für Destinationen in Südostasien, Mittelamerika sowie in der Karibik. Einfluss von Fernreisedestinationen und Kapazitätsausbau auf den Malediven Das Marktwachstum im Winter 2026/2027 wird maßgeblich von einer stabilen Nachfrage nach Inseldestinationen im Indischen Ozean getragen. Die Malediven behaupten dabei ihre Position als volumenstärkstes Fernreiseziel innerhalb des Portfolios. Um der Nachfrage gerecht zu werden, erweitert der Reiseveranstalter sein Hotelangebot im gehobenen Segment um neu eröffnete Anlagen. Zu den Neuzugängen im Programm zählt das Rah Gili Maldives im Süd-Malé-Atoll, eine Anlage der Marke Six & Six Private Islands, die über 74 Villen mit privaten Poolbereichen verfügt. Zudem wurde das Meyyafushi Maldives im Lhaviyani-Atoll in das Angebot aufgenommen, das unter anderem über ein Unterwasserrestaurant verfügt. Neben den Malediven verzeichnen auch Destinationen wie Vietnam, Singapur, Mexiko sowie Karibikziele spürbare Zugänge bei den getätigten Buchungen. Expansion bei individuell konzipierten Reiseabläufen und Yachtkreuzfahrten Das Segment der maßgeschneiderten Individualreisen, das unter der Sparte Airtours Private Travel geführt wird, wächst durch die Erweiterung des Flug- und Landangebots in den nordischen Ländern, in Nord- und Südamerika, Japan sowie auf dem

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American Airlines verzeichnet Verlust im dritten Quartal 2026 und korrigiert Jahresprognose

Die US-amerikanische Linienfluggesellschaft American Airlines hat am 22. Oktober 2026 im Rahmen der Vorlage ihrer Geschäftszahlen für das dritte Quartal 2026 ihre Erwartungen für das Gesamtjahr revidiert. Das Unternehmen rechnet für das Geschäftsjahr 2026 nunmehr mit einem bereinigten Verlust je Aktie in einer Spanne von 1,00 bis 1,60 US-Dollar. Noch im Juli 2026 hatte das Management für das Gesamtjahr eine Bandbreite zwischen einem Verlust von 0,65 US-Dollar und einem Gewinn von 0,65 US-Dollar je Aktie prognostiziert. Hauptgrund für den pessimistischeren Ausblick ist ein rapider Anstieg der Flugtreibstoffpreise im Sommer- und Herbstverlauf. Während die Erlöse im dritten Quartal 2026 zwar ein Rekordniveau erreichten, führten die gestiegenen Kerosinausgaben zu einer Ausweitung des Nettoverlustes auf 269 Millionen US-Dollar. Entwicklung der Treibstoffausgaben und operative Margenbelastung Die Flugtreibstoffkosten von American Airlines beliefen sich im dritten Quartal 2026 auf insgesamt 4,6 Milliarden US-Dollar. Dies entspricht einem Anstieg um 67,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem die Treibstoffrechnung bei 2,7 Milliarden US-Dollar gelegen hatte. Nach Unternehmensangaben zahlte die Fluggesellschaft im Berichtsquartal einen Durchschnittspreis von 3,85 US-Dollar pro Gallone Kerosin, was die operativen Gesamtausgaben im Jahresvergleich um 1,9 Milliarden US-Dollar ansteigen ließ. Für das vierte Quartal 2026 kalkuliert American Airlines mit einem weiteren Anstieg des durchschnittlichen Kerosinpreises auf rund 4,70 US-Dollar pro Gallone. Dieser Wert liegt nahe einer Verdopplung gegenüber dem im vierten Quartal 2025 gezahlten Preis. Sollte dieses Preisniveau bestehen bleiben, rechnet das Unternehmen für das vierte Quartal mit Mehrausgaben für Treibstoff in Höhe von rund 2,8 Milliarden US-Dollar im Vergleich zum analogen Vorjahreszeitraum. Als Konsequenz

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US-Gericht schließt Strafschadensersatz nach Zwischenfall auf Flug Alaska Airlines 1282 aus

Der US-amerikanische Luftfahrtkonzern Boeing hat in den rechtlichen Nachwehen des schwerwiegenden Zwischenfalls auf dem Alaska-Airlines-Flug 1282 eine gerichtliche Einschränkung der Schadensersatzansprüche erzielt. Ein Zivilgericht im US-Bundesstaat Washington entschied im Rahmen der Vorbereitungen für die Hauptverhandlung, dass den klagenden Passagieren grundsätzlich kein Anspruch auf sogenannten Strafschadensersatz, im US-Rechtssystem als Punitive Damages bekannt, zusteht. Die juristischen Auseinandersetzungen gehen auf ein Ereignis vom 5. Januar 2024 zurück, bei dem sich kurz nach dem Start vom Flughafen Portland im Bundesstaat Oregon bei einer nahezu fabrikneuen Boeing 737 Max 9 in rund 4.500 Metern Höhe eine Rumpfabdeckung im Bereich einer nicht genutzten Notausstiegstür löste. Obwohl die nationale US-Flugunfallbehörde NTSB ihre technischen Ermittlungen abgeschlossen hat, stehen in den Zivilverfahren weiterhin hohe Forderungen auf materiellen und immateriellen Schadensersatz im Raum. Technischer Hintergrund des Rumpfschadens und Ermittlungsergebnisse Der Flug AS1282 der Alaska Airlines startete am 5. Januar 2024 um 17:06 Uhr Ortszeit in Portland mit dem Ziel Ontario im Bundesstaat Kalifornien. An Bord der Boeing 737 Max 9 befanden sich 171 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Während des Steigflugs löste sich auf einer Höhe von 14.830 Fuß (ca. 4.520 Meter) abrupt ein sogenannter Door Plug, eine türgroße Verkleidung, die bei bestimmten Sitzkonfigurationen anstelle eines Notausstiegs in den Rumpf eingesetzt wird. Der schlagartige Druckabfall in der Passagierkabine erforderte eine sofortige Umkehr und eine Notlandung auf dem Ausgangsflughafen. Bei dem Zwischenfall erlitten acht Personen leichte Verletzungen, während das Flugzeug sicher landen konnte. Die Untersuchungen der Flugsicherheitsbehörde NTSB offenbarten erhebliche Mängel in der Fertigungskette. Im Boeing-Werk in Renton waren im Zuge von

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BFU-Bericht: Lufthansa-A380 setzt in München 19 Meter vor der Piste auf

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat einen ersten Zwischenbericht zu einem Schwerwiegenden Vorfall im kommerziellen Linienverkehr auf dem Flughafen München vorgelegt. Am 17. August 2026 setzte ein Großraumflugzeug des Typs Airbus A380-800 der Deutschen Lufthansa auf dem Flug LH 459 aus San Francisco 19 Meter vor der eigentlichen Landebahnschwelle der Südbahn 26L auf. Bei dem harten Bodenkontakt mit einer vertikalen Beschleunigung von 2,1 G wurden sieben Reifen des Hauptfahrwerks sowie drei Lampen der Landebahnanflugbefeuerung beschädigt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand, und das Flugzeug konnte anschließend auf dem Rollfeld zum Terminal rollen. Der Untersuchungsbericht der Braunschweiger Ermittlungsbehörde beleuchtet die meteorologischen Rahmenbedingungen im Umfeld eines Sommergewitters, den Ausfall von Präzisionsanflugsystemen sowie die Handhabung barometrisch referenzierter Navigationshilfen durch die Cockpitbesatzung. Ausfall des Instrumentenlandesystems und Instrumentenanflugverfahren unter FLS-Führung Die Rekonstruktion des Flugverlaufs zeigt, dass der Anflug auf die Landebahn 26L des Münchner Flughafens durch infrastrukturelle Einschränkungen erschwert war. Gemäß den den Piloten vorliegenden Nachrichten für Luftfahrer (NOTAM) stand der Gleitpfad des Instrumentenlandesystems (ILS) auf dieser Landebahn nicht zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen sieht das Betriebshandbuch die Nutzung eines RNP-Anflugverfahrens (Required Navigation Performance) unter Zuhilfenahme des Flight Management System Landing Systems (FLS) vor. Das FLS-System generiert im Bordcomputer eine virtuelle Gleitpfadführung auf Basis von Navigationsdaten und barometrischen Messwerten. Für den Anflug unter FLS-Guidance galt an jenem Tag ein publiziertes Entscheidungsmessminimum von 1.810 Fuß über dem Meeresspiegel (AMSL), was etwa 340 Fuß (rund 103 Meter) über der Platzhöhe entspricht. Die vorgeschriebene Mindestsichtweite lag bei 800 Metern. Während des Gegen- und Queranflugs war die parallele Nordbahn

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Boeing 787 von American Airlines erleidet Reifen- und Bremsschaden nach Transatlantikflug

Ein Langstrecken-Passagierflugzeug des Typs Boeing 787-8 Dreamliner der US-amerikanischen Fluggesellschaft American Airlines hat am 20. Oktober 2026 bei der Landung auf dem internationalen Flughafen Chicago O’Hare eine Luftnotlage erklärt und musste mit zwei geplatzten Hauptfahrwerksreifen auf der Piste stoppen. Der Flug AA41 befand sich auf dem Weg vom spanischen Flughafen Barcelona-El Prat nach Chicago, als die Besatzung kurz vor dem Aufsetzen technische Probleme mit der rechten Radbremse an die Luftverkehrssteuerung meldete. An Bord der elf Jahre alten Maschine befanden sich 234 Passagiere sowie elf Besatzungsmitglieder. Nach dem Anhalten des Flugzeugs auf der Landebahn rückten Rettungs- und Einsatzkräfte des Flughafens aus, um das Flugzeug zu sichern und die Insassen zu evakuieren. Eine Person wurde von den Rettungsdiensten in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Der Vorfall fügt sich ein in eine Serie von Zwischenfällen mit Reifen- und Fahrwerksschäden, die seit dem Spätsommer am Drehkreuz Chicago O’Hare registriert wurden und Gegenstand behördlicher Untersuchungen der US-Luftfahrtbundesbehörde FAA sind. Ablauf des Fluges AA41 und technische Probleme im Landeanflug Der Transatlantikflug AA41 verlief auf dem Weg von Spanien über den Nordatlantik bis zum Sinkflug auf den Bundesstaat Illinois ohne gemeldete Unregelmäßigkeiten. Während der Vorbereitung der Landung auf dem Flughafen Chicago O’Hare gegen 14:30 Uhr Ortszeit stellten die Piloten jedoch Indikationen fest, die auf eine Fehlfunktion des Bremssystems hinwiesen. Über den Funkverkehr informierte die Cockpitbesatzung die Flugsicherung darüber, dass die rechte Radbremse möglicherweise blockiere oder schleife. Die Piloten forderten vorsorglich das Ausrücken der Flughafenfeuerwehr an, um die Maschine nach dem Ausrollen bis zum Gate zu begleiten. Beim Aufsetzen

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Aeroméxico plant nach Ende der behördlichen Restriktionen neue Verbindungen in die USA

Die mexikanische Fluggesellschaft Aeroméxico bereitet nach der Aufhebung von Restriktionen durch das US-Verkehrsministerium (DOT) die Ankündigung neuer Flugverbindungen in die Vereinigten Staaten vor. Wie das Unternehmen im Oktober 2026 im Rahmen der Luftfahrtkonferenz der Latin American & Caribbean Air Transport Association (ALTA) in Mexiko-Stadt mitteilte, führt die Entscheidung der US-Behörden zu einer veränderten Handlungsfreiheit bei der Netzplanung für Strecken ab dem Drehkreuz Mexiko-Stadt Benito Juárez (MEX) sowie dem Flughafen Felipe Ángeles (AIFA). Die im Vorjahr von der US-Regierung verhängten Blockaden im grenzüberschreitenden Flugverkehr wurden widerrufen. Damit entfällt das Verbot zur Einrichtung neuer Verbindungen sowie zur Erhöhung von Frequenzen auf bestehenden Routen zwischen den beiden Nachbarstaaten, das infolge zivilluftfahrtpolitischer Meinungsverschiedenheiten erlassen worden war. Hintergrund des bilateralen Konflikts und Beschränkungen der US-Behörde Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Zivilluftfahrtbehörden der Vereinigten Staaten und Mexikos reicht bis in das Jahr 2022 zurück. Auslöser waren Entscheidungen der mexikanischen Regierung, die Slot-Kapazitäten am überlasteten Hauptstadthafen Benito Juárez stufenweise zu reduzieren und Frachtfluggesellschaften per Dekret an den neu errichteten Flughafen Felipe Ángeles (AIFA) umzuleiten. Die US-Behörden sahen in diesen Maßnahmen eine Benachteiligung amerikanischer Fluggesellschaften und eine Verletzung des bilateralen Luftverkehrsabkommens. Als Gegenmaßnahme ordnete das US-Verkehrsministerium im Oktober 2025 die Blockade von insgesamt 13 bereits betriebenen oder geplanten Flugverbindungen mexikanischer Fluggesellschaften in die USA an. Zudem wurde den mexikanischen Anbietern untersagt, neue Frequenzen oder Zielorte ab den beiden Hauptstadtflughäfen in das US-Streckennetz aufzunehmen. Erst nach bilateralen Verhandlungen und Zusagen der mexikanischen Seite zur Neuregelung der Slot-Vergabe sowie zur Sicherstellung transparenter Zugangsbedingungen hob das US-Verkehrsministerium am 16. Oktober 2026

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Globaler Ausfall bei IT-Dienstleister belastet Gepäckabwicklung der Lufthansa

Ein mehrtägiger Systemausfall bei einem externen IT-Dienstleister hat im Oktober 2026 zu weltweit spürbaren Beeinträchtigungen in der Gepäcklogistik der Deutschen Lufthansa AG geführt. Die Störung betraf nach Angaben des Konzerns nicht nur die operative Ortung und Nachverfolgung vermissten Reisegepäcks, sondern legte auch digitale Self-Service-Portale für Fluggäste sowie die nachgelagerten Folgeprozesse zur Nachsendung von Gepäckstücken weitgehend lahm. In der Folge erreichten zahlreiche Koffer und Reisetaschen ihre Eigentümer nicht wie geplant an den Zieldestinationen, während die automatische Benachrichtigung der Betroffenen temporär unterbrochen war. Erschwerend kam ein personeller Engpass bei einem beauftragten Bodendienstleister hinzu, der durch einen erhöhten Krankenstand die manuelle Abwicklung verzögerte. Obwohl die technischen Systeme nach Konzernangaben schrittweise wiederhergestellt wurden, erfordert die Abarbeitung des entstandenen Nachlaufs weiterhin zeitintensive Sondermaßnahmen. Ausfall digitaler Infrastrukturen und Störung der Logistikketten Die Störung der IT-Systeme betraf zentrale Schnittstellen der weltweiten Gepäckermittlung. Neben den internen Datenbanken zur Gepäckregistrierung fielen auch die Kundenportale aus, über die Passagiere den Verlust oder die Verspätung von Gepäckstücken eigenständig melden und den aktuellen Status einsehen können. Ohne diese Datenströme waren die Abfertigungskräfte an den Flughäfen nicht in der Lage, stehengebliebene Koffer automatisiert den entsprechenden Zielverbindungen zuzuordnen und den Transport auf nachfolgenden Flügen zu veranlassen. Zusätzlich zu den systemseitigen Problemen sah sich die Fluggesellschaft mit betrieblichen Engpässen auf der Boden- und Abfertigungsebene konfrontiert. Ein von der Lufthansa beauftragter externer Gepäckdienstleister verzeichnete im selben Zeitraum einen ungewöhnlich hohen Krankenstand unter den Mitarbeitern. Die Kombination aus fehlenden IT-Datensätzen und verringerten Personalkapazitäten führte an mehreren internationalen Drehkreuzen zu Rückstaus bei der manuellen Zuordnung. Das Unternehmen räumte

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Animawings verlängert Flugpause nach Ablehnung des Insolvenzantrags

Die rumänische Fluggesellschaft Animawings hat im Oktober 2026 die Aussetzung ihres regulären Flugbetriebs bis mindestens zum 15. November 2026 verlängert. Die Flotte der im Jahr 2020 gegründeten Airline befindet sich bereits seit Anfang Oktober 2026 am Boden. Hintergrund der verlängerten Betriebspause ist ein Gerichtsentscheid des Amtsgerichts Bukarest vom 14. Oktober 2026. Das Gericht lehnte einen von der Fluggesellschaft am 30. September 2026 eingereichten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorerst ab, um offene Gläubigerforderungen juristisch eingehender zu prüfen. Die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Leasinggesellschaften, Flughafenbetreibern, Kreditinstituten und staatlichen Stellen belaufen sich nach Branchenangaben auf mehrere Millionen Euro. Juristische Entscheidungen und Gläubigerstrukturen in Bukarest Die Entscheidung des Bukarester Amtsgerichts verzögert das von der Unternehmensführung angestrebte Sanierungsverfahren. Der am 30. September 2026 gestellte Antrag sah vor, den Flugbetrieb zunächst für den Zeitraum vom 2. Oktober bis zum 24. Oktober 2026 ruhen zu lassen und anschließend mit dem Beginn der Winterflugplanperiode auf der Grundlage eines überarbeiteten Flugplans wieder aufzunehmen. Durch die richterliche Ablehnung des Antrags zur weiteren Klärung der Schuldenlage bleibt der operative Status der Fluggesellschaft jedoch vorerst ungeklärt. Zu den Gläubigern zählen international agierende Flugzeug-Leasingunternehmen, die dem Carrier Maschinen zur Verfügung stellen, sowie mehrere europäische Verkehrsflughäfen, bei denen Gebührenrückstände ausstehen. Zudem fordern Geschäftsbanken und die rumänischen Finanzbehörden die Begleichung von Verbindlichkeiten. Das Management der Airline teilte mit, dass parallel zur juristischen Prüfung die Abwicklung von Rückerstattungs- und Umbuchungsansprüchen der von Flugstreichungen betroffenen Passagiere Vorrang habe. Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage und Flottenstruktur Als Hauptursachen für die finanzielle Schieflage führt die Unternehmensleitung technische Probleme

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GDS: Wizz Air künftig über Amadeus buchbar

Wizz Air und der Reisetechnologie-Anbieter Amadeus haben am 22. Oktober 2026 den Abschluss einer Vertriebsvereinbarung bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Kooperation wird das Strecken- und Tarifangebot von Wizz Air erstmals über die Amadeus Travel Plattform für Reisevertriebspartner zugänglich gemacht. Die technische Einbindung erfolgt in ausgewählten Märkten über die Schnittstelle Amadeus Ticketless Access (ATLA). Damit vollzieht die Billigfluggesellschaft einen Anpassungsschritt in ihrer kommerziellen Vertriebsstruktur, die historisch nahezu ausschließlich auf den Direktvertrieb über die eigene Internetpräsenz und mobile Applikationen ausgerichtet war, um die Stückkosten der Passagierakquise auf einem niedrigen Niveau zu halten. Veränderung in der kommerziellen Ausrichtung und Adressierung von Geschäftskunden Die Entscheidung zur Öffnung für globale Distributionssysteme (Global Distribution Systems, GDS) spiegelt die Reifung des Geschäftsmodells europäischer Niedrigpreis-Anbieter wider. Durch die Integration in die Amadeus-Systemwelt erhalten Reisebüros, Online-Reiseagenturen (OTAs), Reiseveranstalter sowie Corporate Travel Management Companies (TMCs) direkten Zugriff auf Flüge, Tarifbündel und gebührenpflichtige Zusatzleistungen (Ancillaries) der Fluggesellschaft. Ein Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der verstärkten Durchdringung des Geschäftsreise- und Firmenkundenmarktes. Unternehmen und Reiseagenturen, die bestehende Amadeus-Buchungssysteme nutzen, können Wizz-Air-Verbindungen künftig in ihre etablierten Buchungs- und Abrechnungsabläufe einbinden. Silvia Mosquera, Marketing & Revenue Officer bei Wizz Air, erklärte anlässlich der Bekanntgabe, dass die Partnerschaft die Verfügbarkeit der Flugangebote spürbar verbessere und neue Kundenpotenziale erschließe. Die Airline reagiert damit auf Sättigungseffekte im rein preisgetriebenen Freizeitverkehr und versucht, ertragreichere Kundenanteile im B2B-Segment abzugreifen. Technische Umsetzung über ticketlose Schnittstellen Die Anbindung von Billigfluggesellschaften an klassische Buchungssysteme stellte IT-Abteilungen in der Vergangenheit vor strukturelle Herausforderungen, da Anbieter wie Wizz Air auf das kostenintensive Ausstellen klassischer IATA-Papiertickets

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BER streicht Zeitaufschläge am späten Abend und hebt reguläre Lärmentgelte an

Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) nimmt Anpassungen an der Gebührenstruktur des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) vor. Wie das Unternehmen im Oktober 2026 mitteilte, soll der bislang für Starts und Landungen in den späten Abendstunden erhobene Lärmaufschlag gestrichen werden. Dieser Aufschlag galt bisher für Flugbewegungen im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 23:59 Uhr. Im Gegenzug ist vorgesehen, die allgemeinen, uhrzeitunabhängigen Lärmentgelte am Standort um zehn Prozent anzuheben. Das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat das angepasste Entgeltschema der Betreibergesellschaft bereits genehmigt. Die Umstellung zielt darauf ab, den Einsatz von moderneren und leiseren Flugzeugtypen finanziell stärker zu begünstigen, während die rein zeitbezogene Zusatzbelastung für die Fluggesellschaften entfällt. Neuausrichtung der Gebührenstruktur und Bevorzugung leiserer Flugzeugmuster Bislang richtete sich die Höhe der Gebühren in den Abendstunden maßgeblich nach dem Zeitpunkt der Landung oder des Starts. Für Flugbewegungen im Zeitfenster von 22:00 Uhr bis 23:59 Uhr wurden gestaffelt nach der genauen Uhrzeit Aufschläge in Höhe von 100 bis 300 Prozent auf das reguläre Lärmentgelt fällig. Nach der Bewertung der Flughafengesellschaft berücksichtigte diese Regelung nicht ausreichend die tatsächliche Lärmemission des eingesetzten Fluggeräts. Mit dem Wegfall des zeitbezogenen Zuschlags bemisst sich die finanzielle Belastung für die Airlines künftig verstärkt nach den akustischen Eigenschaften und der Messklasse der Maschine. Durch die zeitgleiche Erhöhung der allgemeinen Lärmentgelte um zehn Prozent werden laute Flugzeugtypen über alle Tageszeiten hinweg verteuert, während der Einsatz von leiseren Mustern der jüngsten Flugzeuggenerationen im relativen Vergleich begünstigt wird. Die Flughafengesellschaft argumentiert, dass damit stärkere finanzielle Anreize für die Erneuerung der Flotten geschaffen

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